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Verjährung Bussgeld Schweiz

Themenstarteram 18. August 2012 um 12:12

Hallo Leute...

Ich habe vor einigen Tagen Post vom Kanton Neuchatel bekommen. Und zwar wird mir vorgeworfen abzüglich Toleranz 1km/h ausserorts zu schnell gewesen zu sein, der Brief ist mit dem 14 ten August 2012 datiert. Es handelt sich um die letzte Zahlungserrinerung, der Bescheid ist auf Französisch.

 

Die Tat wurde laut Bescheid am 02.07.2009 begangen, also vor mehr als 3 Jahren.

Wir haben leider auch keine Ahnung wer mit dem Familienwagen genau vor 3 Jahren in Neuchatel geblitzt worden ist, schliesslich kommt der ja gut rum (>60tkm p.A.) Weiter. ist das betroffene Fahrzeug schon seit 2 Jahren verkauft.

Meine Schwester hat mir erzählt das sie vor ungefähr einem Monat schon mal einen Brief bekommen haben über den Vorwurf. Der wurde dann sofort entsorgt in der Mutmassung das sei sowieso verjährt und das Auto gibt es ja nicht mehr, blabla. Es kann aber sein das der Brief vor dem 02.07.2012 gekommen ist (also wir sprechen von max 10 Tagen) und in der Schweiz beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, allerdings heisst es auch die Frist für die Eintreibung geht 2 Jahre.

 

 

Ist das jetzt verjährt oder nicht ? :confused:

Ist die 3 jährige Verjährungsfrist jetzt "abgelaufen" weil ich von der Behörde Post bekommen habe und beginnt jetzt die Eintreibungsfrist ? Oder wie kann man das verstehen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

Würde so einen mist nicht bezahlen ..... wegen 1! Km/h schickt hier keine behörde einen bescheidt!

Halloooo,

das passiert in Deutschland auch sehr oft. Wenn man nach Abzug der Tolleranz noch zu schnell war, ist dass nun mal so. Außerdem hat der TE hier keine genauen Geschwindigkeitangaben gemacht. Also muss das halt so hingenommen werden. Der TE schürt hier mit der Angabe doch nur das Feuer.

Es wurde nunmal zu schnell gefahren und fertig. Entweder er zahlt oder er zahlt nicht. Wann ein Bußgeld in der Schweiz verjährt schein keiner zu wissen. Ich auch nicht. Wenn er nicht zahlen will, dann ist es eben sein Risiko.

Nabend

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Hallöchen,

ihr habt es drei Jahre lang ausgesessen; was hindert euch daran, es für weitere x Jahre zu tun? :confused:

wenn es im übrigen die letzte Zahlungserinnerung ist, würde ich meinen beginnen ab jetzt die Inkassomühlen zu mahlen...

Themenstarteram 18. August 2012 um 12:34

Wir haben nichts ausgesessen, bis vor zirka einem Monat wusste niemand (also Halter und die meisten Fahrer) das es überhaupt geblitzt hat. Da kam der erste Wisch.

Die Zahlungsfrist geht bis Ende August, also ein bisschen Bendenkspielraum hab ich ja noch.

Ich darf sogar den Fahrer nennen, was ein Hohn nach 3 Jahren ohne Foto.

 

Das meine Schwester so locker mal den Bescheid weggeschmissen hat find ich ja toll, trotzdem informiere ich mich mal lieber weiter.

ok, hab ich das falsch verstanden. Dann würde ich sagen, ist da vermutlich noch nichts verjährt, da die Forderung ja möglicherweise noch innerhalb der Verjährungsfrist eingegangen ist. Damit dürfte die Verjährung ausgesetzt sein und ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Forderung neu beginnen, würd ich meinen.

Wenn der Vorwurf tatsächlich nur 1km/h zu schnell ist, würde ich die mal fragen, auf wie viele Stellen nach dem Komma genau gemessen wurde; das grenzt ja schon an Erbsenzählerei ;)

Um wieviel Franken/Euro geht es hier eigentlich? 

Mit einer Einreise in die Schweiz wäre ich vorsichtig,

die Halterdaten sind vorhanden, auch wenn das Auto inzwischen verkauft wurde.

Auf eine Verjährung würde ich mich nicht verlassen.

wenn der hier noch stimmt, kann es eigentlich nicht so viel (gewesen) sein. Die Frage ist, was ist an Gebühren dazu gekommen? Soviel, dass ein Rechtsmittel lohnt, sofern noch möglich? :confused:

Themenstarteram 18. August 2012 um 13:28

Richtig, es geht nur um 40 Chf.

Mir geht's nur um die Frage ob die Forderung verjährt ist oder nicht.

Wenn ja, dann geb ich keine 40 Franken für eine ungerechtfertigte Forderung aus.

Gegen eine verjährte Forderung müssen keine Rechtsmittel eingelegt werden, sie ist einfach nichtig.

Wenn nicht, dann bezahl ich halt die 40 Franken.

mal googlen....................

vielleicht findest Du ja etwas sinnvolles, ansonsten lächeln und zahlen. Bis ja auch wohl zu schnell gefahren.

Themenstarteram 18. August 2012 um 18:39

Ich kann mich nicht erinnern in Neuchatel gewesen zu sein.

Du etwa ? :confused: Gut zu wissen.

Gegoogelt hab ich ja. Und demnach ist er nach 3 Jahren verjährt. Ob der erste Bescheid aber diese Frist ausgesetzt hat, dass was ich nicht.

Falls du mal wieder durch die Schweiz fährst und evtl. in eine Kontrolle kommst wirst wirst du es erfahren. :D

Themenstarteram 18. August 2012 um 18:49

naja. Ich bin jede Woche mehrere Tage in der Schweiz. Ich wohne dort auch unter der Woche.

Ich bezweifle es aber, weil es das Kennzeichen nicht mehr gibt.

Trotzdem möchte ich mich nicht mit der Schweizer Justiz anlegen. Ich möchte nur wissen ob der Bescheid verjährt ist oder nicht. Nur weil er gestellt worden ist heisst es nicht das er rechtens ist.

Man stelle sich vor jetzt trudeln jede Woche täglich Bussgeldbescheid ein die mehr als 3 Jahre alt sind. :D

Ich glaube du verstehst nicht ganz.

Ob es das Auto oder Kennzeichen noch gibt oder nicht ist den Schweizern egal.

Werden bei einer Kontrolle deine persönlichen Daten abgefragt und es liegt noch was vor dann hast du ein Problem.

Man wird dich nicht weiter fahren lassen bis die Angelegenheit geregelt ist.

In der Schweiz werden auch schon mal die Autos beschlagnahmt. :D 

Auf eine Verjährung würde ich mich nicht unbedingt verlassen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Auf eine Verjährung würde ich mich nicht unbedingt verlassen.

Eben. Vor allem nicht bei einer so lächerlichen Summe wie 40,- CHF.

Brutto 6 km/h zu viel, auf der Autobahn werden davon 5km/h Toleranz abgezogen, macht netto 1km/h zu viel. Irgendwann muss man ja anfangen Briefe zu schicken :D

Ich lese wöchentlich das Amtsblatt, in dem nachlesbar solche Kleinigkeiten mit allen Gebühren nach ein paar Jahren bei CHF 200.- enden, die dann mangels Zahlung in 2 Tage ERSATZHAFT umgewandelt werden :D

Und ja, man muss sie dann antreten, wenn man irgendwo in der CH angetroffen wird und weiterhin nicht zur Zahlung bereit ist.

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

Wenn der Vorwurf tatsächlich nur 1km/h zu schnell ist, würde ich die mal fragen, auf wie viele Stellen nach dem Komma genau gemessen wurde; das grenzt ja schon an Erbsenzählerei ;)

Nein, eben nicht. Irgendwo ist eben eine Grenze. Und Toleranz ist eben dieser Abzug aus dem sich dieser 1km/h Überschritt zusammensetzt. EIGENTLICH ist er ja auch sowieso ein paar km/h schneller gewesen; ZU schnell.

Ich würde auch sagen, dass nichts verjährt ist.

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