Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.
Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂
Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.
Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!
Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.
Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.
Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.
Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.
Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences
309 Antworten
Also dümmer als die Leute früher sind die jungen nicht. Die höhere Durchfallquote liegt an den heutigen Prüfungsanforderung und der Verkehrsdichte.
Im Sinne der Generationengerechtigkeit geht das einfach nicht das man heute über 4000 € zahlen, 2 theoretische und 3 praktische Prüfungen machen muß, und dann trotzdem weniger Berechtigungen bekommt als jemand der vor 1999 für 1500 DM (750€) Klasse 3 erworben hat.
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 28. Februar 2022 um 09:08:04 Uhr:
Zitat:
@Papstpower schrieb am 28. Feb. 2022 um 08:27:37 Uhr:
Dann wiederhole ich mich gern für dich.Vielleicht reden wir aneinander vorbei.
In der Befragung geht es u. a. um die Harmonisierung der Kl. B. Es soll das Gewicht auf 4,25 to angepasst werden und ggf die 125er Regelungen vereinheitlicht werden. In Spanien, Polen, Italien und Tschechien ist das Fahren eines LKR ohne zusätzliche Prüfung nach x Jahren erlaubt und es gibt keine nationale 3-stellige Nummer. Somit ist der A1 dem Grunde nach nur für junge Leute (ab 16J) interessant.
Das haben wir tatsächlich. Aber eine den A1 inkl im B macht den B196 überflüssig bzw dessen Brüder im Ausland mit anderen zahlen.
Zitat:
@Ron_Blanco schrieb am 28. Februar 2022 um 09:16:57 Uhr:
4,25t ist echt zu wenig. 7 Tonnen wäre sinnvoll, da mit BE ja auch Gespanne von 7t Gesamtgewicht gefahren werden dürfen, und Gespanne ja grundsätzlich schwieriger zu fahren sind als solo Fahrzeuge.
Eben nicht. Natürlich ist hier jeder der beste Autofahrer. Trotzdem halte ich es für hochgradig gefährlich eine Fahrer 7to fahren zu lassen der vorher nur im Polo die Oma besucht hat. Von daher hat selbst der BE seinen Sinn. Ich bin beim Hausbau mit 1,3to, sicherlich auch Mal etwas mehr gefahren. Das ist ne andere Hausnummer als ne 750kg Kiste am Auto. Die Dimensionen bei 7to sind auch deutlich anders.
Die 7to Sattelschlepper sind sehr unterhaltsam. Ich kenne niemanden der sowas privat fährt. Soll ich das für die Firma, darf diese auch die Kosten der Schulung tragen.
Eben doch. Gespann fahren ist schwieriger vom rangieren her, kann sich beim fahren aufschaukeln, verschlechtert durch die Auflaufbremse den Bremsweg.
7,5t mit PKW Führerschein hatte sich in Deutschland 50 Jahre lang bewährt.
Auch ich bin als 19 jähriger beim Umzug vom Kumpel nen gemieteten 7,5 Tonner gefahren. Hatte mich zwar erst gewundert das ich das mit meinem Klasse 3 Lappen darf, aber das ging ohne Probleme.
Übrigens beim Erwerb von BE fährt man keinen schweren Anhänger. Die tatsächliche Masse muß 800 kg betragen, und viel mehr Gewicht laden die Fahrschulen da auch nicht drauf.
Ähnliche Themen
Wie wärs denn mit Anhebung von 125ccm auf 155ccm, 175ccm oder gar 250ccm mit dem B196. 😉
Früher war alles besser...
Und früher war es schon ein Fehler, jedem Autofahrer ab 18 Jahren bis 7,5T fahren zu lassen.
Keiner der den alten 3er hat, brauchte einen Unimog mit 50T Anhänger! So ein Blödsinn!
Guck dir die Neulinge an, die mit dem robbe-Miettransporter weder fahren noch einparken können...
Ansonsten war der alte Führerschein bis 12 Tonnen...und nur mit Tandemachse! Also was erzählst du da...?
Der B196 ist kein Führerschein und wird nie mit dem A1 gleichgestellt! Der B196 war am Anfang ein Geschenk, was ich mal eben für 435€ mitgenommen habe...
Aber wenn ich sehe, was sich jetzt vorne an der Ampel anstellt bekomme ich das kotzen...da sind für viele die 5 Doppelstunden Praxis ein Witz!
Zitat:
@Pologurke schrieb am 28. Feb. 2022 um 17:13:06 Uhr:
Guck dir die Neulinge an, die mit dem robbe-Miettransporter weder fahren noch einparken können...
Nicht nur die, sondern auch ältere Semester die mit ihrem Womos die Straßen unsicher machen, oder Fahrer / innen die mit ihrem Spielzeug-SUV der Kompaktklasse nicht klarkommen ... 😛
Die Liste lässt sich fortsetzen.
Ich darf mit meinem alten 3er bis 18to als Sattel fahren.
Der "Sattel" ist ja Tandem...
Ich will mich jetzt nicht festlegen, ob ich 12T oder 18T fahren darf...
Ich bin auch schon mal einen Mercedes Vario mit Sattelauflieger gefahren. Aber keiner hat sowas bis 50T!
Wie viele gibt es denn, die sowas brauchen oder früher gebraucht haben. Dann waren es eher LKW Fahrer mit entsprechenden Schein!
Mein Kumpel kommt übrigens nicht mal mit einem 0,75t Anhänger klar. Ich fahre die 3,5t Rückwärts wie mein Kumpel den 0,75t vorwärts...
@Pologurke mit dem alten 3er war 7,5 Tonner + Anhänger möglich. Bestimmte Gespanne waren bis 18,5 Tonnen fahrbar, was heute bei Umtausch mit "CE79" dokumentiert wird. Außerdem beinhaltet er die BE79.06, d.h. keine Anhängelastbegrenzung für Zugfahrzeuge bis 3,5t. Damit sind z.B. bestimmte Unimogs mit bis zu 50 Tonnen Anhängelast möglich.
Übrigens ist die Achszahl des Anhängers inzwischen egal. Hier wurden die Altinhaber von Klasse 3 von der EU sogar noch beschenkt.
Ich habe nur 29to gelesen. Welches Modell hat denn 50t? Ich würde das gern nachlesen können.
Rückwärts fahren geht mit großen Anhängern einfacher als mit kleinen, weil man bei den großen direkt sieht wo sie hin fahren, zudem reagiert ne Tandemachser träge weil die Reifen radieren, dann steht der Hänger nicht so schnell quer wie ein kleiner Einachser
Diese ganz kleinen Unimogs aus den 50er Jahren, die dürfen bis zu 50 Tonnen. Die späteren weniger.
Man muß sich übrigens auch nicht vorstellen das heutzutage beim C1E Erwerb richtig 7,5 Tonner fahren gelernt wird. Die Fahrschulfahrzeuge sind fast alles so kleine 4 oder 5 Tonner, kaum größer wie ein VW Bus. Und der Anhänger ist derselbe, der auch für BE genutzt wird. Also meist so ein kleiner Tandemachser mit kaum über 800kg tatsächlichem Gewicht.
Mit Druckluftbremse z.B. kriegt man da real gar nichts zu tun, und mit großen Abmessungen oder hohem Gewicht auch nicht.
Zitat:
@Ron_Blanco schrieb am 28. Februar 2022 um 17:29:56 Uhr:
@Pologurke mit dem alten 3er war 7,5 Tonner + Anhänger möglich. Bestimmte Gespanne waren bis 18,5 Tonnen fahrbar, was heute bei Umtausch mit "CE79" dokumentiert wird. Außerdem beinhaltet er die BE79.06, d.h. keine Anhängelastbegrenzung für Zugfahrzeuge bis 3,5t. Damit sind z.B. bestimmte Unimogs mit bis zu 50 Tonnen Anhängelast möglich.
Übrigens ist die Achszahl des Anhängers inzwischen egal. Hier wurden die Altinhaber von Klasse 3 von der EU sogar noch beschenkt.
Bist du dir da sicher? Ich habe den alten Zweier. Und da waren es wohl Gesamtlänge 18m und ein max. Gesamtgewicht von 40T. Und für den großen Unimog war schon immer der 2er notwendig.
Ja ist sicher. Wenn der Unimog bzw. das Zugfahrzeug maximal 3,5t wiegt (zgG) gibt es für alle Klasse 3 und BE alt Inhaber keine Anhängelastbegrenzung.