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Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂

Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.

Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!

Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.

Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.

Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.

Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.

Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences

309 Antworten

Zitat:

@Vitogoodlife schrieb am 5. August 2022 um 13:22:45 Uhr:

Du musst nicht meinen ganzen Beitrag zitieren, wenn er eh davor steht!

Zitat:

Naja, das würde ich nicht sagen, denn die Grünen würden am liebsten und wenn sie die alleinige Herrschaft hätten, ab sofort alles verbieten was ein Verbrennungsmotor hat.
Da fallen wohl die meisten der B196 Nutzer darunter.
Das es der Tatsache entspricht, dass man zur Herstellung und des betreiben einer 125er weniger Ressourcen benötigt wird, dem widerspreche ich nicht.
Was die aber wollen ist was anderes.

Die wollen moderne und diversifiziertere Mobilität. Und dazu würden motorisierte Zweiräder super passen. Kann ja auch gerne dann Elektro sein.

Zitat:

Aber dass dieses auf EU Ebene entschieden wird ist nicht ganz Richtig.

Doch!

Zitat:

Die EU hat beim hier in Deutschland genannten B196, noch nicht einmal vorgegeben, ab wann dieser eingeführt werden sollte. Die Anforderung diesen zu erhalten war genauso wenig vorgeschrieben worden.

Nein. Es wurde allen Ländern freigestellt, vereinfachte Regelungen für 125er zu erlassen. Manche Länder (Niederlande, Dänemark, Schweden) machen von der Erleichterung ja gar keinen Gebrauch und haben es wohl auch nicht vor.

Zitat:

Als Beispiel Portugal:
Der dort einfach genannte A1, darf ab 25 Jahren und 5 Jahre Fahrpraxis auf dem B, einfach in den Führerschein eingetragen werden.

Nein. Du bekommst kein A1 eingetragen. In deinem Führerschein wird gar nichts eingetragen. Wenn du alt genug bist und den Führerschein lang genug hast, dann darfst du das einfach so. Eine Eintragung von A1 erfordert das Durchlaufen einer Ausbildung und das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Das ist von der EU so vorgeschrieben.

Zitat:

Wer 2 Jahre später auf den A2 wechseln will, muss diesen beantragen und kann sich dann seinen Führerschein umschreiben lassen. Weitere 2 Jahre später von A2 auf A. Heißt nicht dass ich das, ohne eine Schulung oder Training, so haben will. Die Möglichkeit dies zu tun interessiert mich.

Hier die Übersetzung und darunter der Link:
*Die Anmeldung bei einer Fahrschule entfällt, wenn Sie zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B berechtigt sind und einen Führerschein der Klasse A1 erwerben möchten oder wenn Sie seit mehr als 2 Jahren für die Klassen A1 und A2 qualifiziert sind und den Führerschein erwerben möchten der Klassen A2 und A, erfolgt auf Eigenantrag gemäß § 33 Nr. 2 der Fahrberechtigungsverordnung.
(* Ist weil es im Link ganz unten auf der Seite ebenso mit * steht)
https://www.imt-ip.pt/.../Motociclos.aspx

Da hast du die Übersetzung falsch interpretiert oder den Punkt übersehen, dass du keinen A1 eingetragen bekommst. Wenn du nur Klasse B hast, dann bist du eben nicht für A1 qualifiziert, auch wenn du solche Bikes ab einem bestimmten Alter fahren darfst. Für den Aufstieg A1->A2->A brauchst du eine echte A1. Und die gibt es - aufgrund der EU-Richtlinie - auch in Portugal nur gegen Ausbildung und Prüfungen.

Zitat:

Aber es geht, wenn der Wille da ist. Es verhält sich bei der EU so ähnlich wie in Deutschland. Es gibt Sachen die entscheidet der Bund und andere in denen das Grundprinzip entschieden wird, aber die Details die Länder ausarbeiten müssen.

Genau. Und beim Führerschein macht die EU relativ genaue Vorgaben, die die Länder einhalten müssen. Und diese ist z.B. die Ausbildungs- und Prüfungserfordernis für Fahrerlaubnisklassen, inkl. der A1.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 5. August 2022 um 21:41:47 Uhr:



Zitat:

@TilJes schrieb am 5. August 2022 um 11:20:25 Uhr:


Leider haben die Grünen damals vercheckt, dass Zweiradmobilität auch motorisiert eigentlich genau in ihr Konzept passt und gegen den B196 gewettert.

Warum sollte man Autofahrer zum Wechsel auf 2 Rad Verbrenner drängen, um es ihnen ein paar Jahre später auch wieder wegnehmen zu wollen? Also gleich komplett weg...

Weil kleine 2-Räder sich ideal auch als Elektromodell bauen lassen, bzw. international schon lange verfügbar sind.

Zitat:

@HoJ schrieb am 6. August 2022 um 14:01:44 Uhr:


-Die Grünen, unterstüzt durch die Fahrrad-Lobby fordert regelmäßig Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit. Wenn das eingeführt wird, reicht die 50er vollkommen aus.

Bei den 30 km/h innerorts geht es darum, dass Fahrradfahren attraktiver wird, da die Geschwindigkeitsdifferenz nicht mehr so hoch ist.

Zitat:

Daher ist es für mich persönlich herausgeworfenes Geld, und ich habe nun auch keine Meinung mehr, die Klasse A nachzuholen, wofür dann auch schnell 2000 € fällig werden können. Denn Motorrad fahren ist noch eine ganz andere Nummer als 50er Automatikroller.

Stimmt. Aber auch nicht so wahnsinnig. Ich habe meinen A unbeschränkt in der Schweiz gemacht, vor ca. 10 Jahren. Damals hatte ich nur Klasse B und war bis dahin nur ein paar km mit nem 50er gefahren (und vielleicht noch 50 km 125er in Asien). Da man in der Schweiz eigenverantwortlich übt, hatte ich dann auf einmal ein Motorrad dastehen, dazu den Lernfahrausweis, und musste mich in den Verkehr stürzen. Ohne zu wissen, wie man beim Motorrad überhaupt schaltet. Freiwillig habe ich dann doch 3 Fahrstunden genommen, um ein bisschen zu lernen, worauf es dem Prüfer ankommt.

Zitat:

Lösungsansatz in der B196-Thematik könnte auch sein: Nach einem Jahr Bewährungszeit mit dem B196, so dass man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, quasi als "nachgelagerte Fahrprüfung" könnte man auf Antrag den A1 erhalten und kann somit auch ins Ausland.

Wie oben erwähnt: ohne Ausbildung und Prüfungen verstößt das gegen die EU-Richtlinie. Daher müsste diese zuerst geändert werden. Wenn man überlegt, dass die 2006er-Richtlinie erst 2013 eingeführt wurde, kann man sich ja überlegen, wie lange das dauert.

Zitat:

@Kuschelboy87 schrieb am 6. August 2022 um 14:32:47 Uhr:



Zitat:

@HoJ schrieb am 6. August 2022 um 14:01:44 Uhr:


-Die Grünen, unterstüzt durch die Fahrrad-Lobby fordert regelmäßig Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit. Wenn das eingeführt wird, reicht die 50er vollkommen aus.

Das ist eher Wunschdenken der Grünen! Es gab dafür bereits mehrere Studien und keine könnte beweisen, dass ein 30er Limit den CO2 Ausstoß wirklich senkt. Außerdem wird es zukünftig immer mehr Elektrofahrzeuge in den Innenstädten geben.

Es geht darum, die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Fahrradfahrern und Kfz zu minimieren.

@TilJes
Habe es mir durchgelesen und sehe es anders.
Aber ist ja nicht schlimm.
Da bleibst du bei deiner Interpretation und ich bleibe bei dem was ich weiß.
Müssen die Diskussionen ja nicht weiter führen. Am Ende müssen andere das Kleingedruckte interpretieren und darüber entscheiden. Da sind wir zu kleine Lichtlein. Manchmal bewahrheitet sich halt: „Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.“ und/oder „Kommt Zeit, kommt Rat.“.

@Vitogoodlife
Das Interpretationsproblem ergibt sich nur durch die Übersetzung, die halt nicht so optimal ist. Wenn du einfach in die originale EU-Richtlinie guckst, die übrigens auch auf Deutsch verfügbar ist, dann steht es dort eindeutig.

Alternativ kannst du auch einfach ein paar Leute fragen, die sich mit Portugal auskennen: du bekommst den A1 nicht ohne Prüfung eingetragen, und ohne eingetragenen A1 gibt es keine Erleichterung für A2 und A. Keine Ahnung, woher du dein Wissen nimmst. Ich für meinen Teil habe Verwandtschaft in Portugal.

Ähnliche Themen

@TilJes

Meine hier, ganz unten unter Sternchen:

https://www.imt-ip.pt/.../Motociclos.aspx

…und du deine?

@Vitogoodlife
Ja, das schriebst du ja oben. Und da habe ich gesagt, dass die Übersetzung halt nur eine Übersetzung ist, die nicht den genauen Wortlaut widergibt.

Siehe einfach direkt die Richtlinie 2006/126/EG "3. Führerscheinrichtlinie":
Art. 6 Abs. 3 "Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist."

Hier ist mir allerdings doch was aufgefallen:

Art. 7 Abs. 1 "Ein Führerschein darf nur an Bewerber ausgestellt werden, die a) eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen sowie eine theoretische Prüfung bestanden haben oder eine Schulung gemäß Anhang VI abgeschlossen haben, vorausgesetzt, sie verfügen über eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf einem Kraftrad der Klasse A1 bzw. der Klasse A2;"

i. V. m. Anhang II

D.h. für den Stufenaufstieg ist gar nicht der tatsächliche Besitz der darunterliegenden Klasse erforderlich. Es wird lediglich eine 2-jährige Fahrpraxis verlangt. Das ist allerdings, was die EU sagt. Die Länder können das unterschiedlich umgesetzt haben. Wenn sie sich dabei allerdings nicht an die Richtlinie halten, wäre das ein Verstoß gegen die Richtlinie.

Meiner Interpretation nach müsste D (und auch jedes andere EU-Land!) also tatsächlich den B196-Inhabern ermöglichen, auf A2 upzugraden, sofern sie Fahrpraxis nachweisen können! Für klagewillige B196-Inhaber mit nem fähigen Rechtsanwalt durchaus interessant, Erfolgsaussichten aber schwer abschätzbar.

Wieso verlinkst du es nicht einfach, da ist die Wahrscheinlichkeit einfacher, das zu finden was du mir sagen willst. Habe es doch auch verlinkt.

Und übrigens. Portugal hält sich oft nicht an EU Regeln, sollte es diese geben.
Siehe hier: Da geht es um die Zulassungssteuer die sie unerlaubt für Gebrauchte Fahrzeuge erheben.

https://www.datev-magazin.de/.../...ge-verstoesst-gegen-eu-recht-61833

Zitat:

@Vitogoodlife schrieb am 9. August 2022 um 14:05:20 Uhr:


Wieso verlinkst du es nicht einfach, da ist die Wahrscheinlichkeit einfacher, das zu finden was du mir sagen willst. Habe es doch auch verlinkt.

Weil ich es schlicht und einfach vergessen habe?

https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32006L0126&%3Bfrom=DE

Zitat:

Und übrigens. Portugal hält sich oft nicht an EU Regeln, sollte es diese geben.
Siehe hier: Da geht es um die Zulassungssteuer die sie unerlaubt für Gebrauchte Fahrzeuge erheben.

https://www.datev-magazin.de/.../...ge-verstoesst-gegen-eu-recht-61833

"Oft" und dann ein einziges Beispiel zu liefern sagt wenig aus. Ich glaube, alle Länder verstoßen hin und wieder gegen die Richtlinien. Im Übrigen ist die Zulassungssteuer nicht unerlaubt (Österreich, Griechenland, Frankreich, etc. erheben auch eine), nur die Berechnung dieser benachteiligte ausländische Fahrzeuge unbotmäßig.

Danke für den Link. Da werde ich, sobald ich Zeit habe, nachschauen.

Wie du selbst geschrieben hast verstoßen sie gegen die Richtlinien.
Es geht um Gebrauchte Fahrzeuge, nicht um Neue. Denn bei neuen Fahrzeug musst du die Zulassungssteuer sowieso in Deutschland verrichten. Oder in dem Land in dem du deinen Hauptsitz hast. Die Erfahrung habe ich letztes Jahr mit der 125er gemacht.
Die war aus Belgien, wo ich die Steuer erst bezahlen musste und nach Bezahlung in Deutschland wurde diese aus Belgien zurück erstattet.
Geht je nach Händler auch etwas unkomplizierter.

Wenn du dir den Link anschaust, da steht sogar die Nummer der EU Richtlinie, die 61833 und da steht ja auch direkt, dass es gegen EU Recht verstößt.
Aber wie gesagt, es handelt von Gebrauchten Fahrzeugen.

Hier ist erst einmal ein Schloss dran. Warum? Erstens ist das Diskussionsniveau irgendwo im Tiefparterre. Zweitens werden auf MT keine Petitionen verlinkt. Drittens geht die Petition meilenweit am Thema vorbei - wer es nicht glaubt, kann sich mal die große fette Threadüberschrift ansehen. Und die Diskussionen zu Grünen,Abgasen, Alternativernergien und dem ganzen ideologischen Sondermüll dürft Ihr gern anderweitig diskutieren, aber nicht hier

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