1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂

Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.

Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!

Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.

Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.

Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.

Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.

Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences

309 Antworten

Das sind in der Regel landwirtschaftliche Geräte und auch nur bedingt mit Kl B zu fahren.

Minisattelschlepper sind keine landwirtschaftlichen Geräte, und alles bis 3,5t ist mit Klasse B fahrbar.

Die Diskussion führt zu nichts. Es gibt den C1 / C1E für solche Fälle und die Kl A1 / A für Mopeds.
Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Übrigens gibt es für "solche Fälle" nicht den C1E, denn der hat eine begrenzte Anhängelast. Seit 2013 lässt sich für bestimmte Gespanne keine Fahrerlaubnis mehr erwerben. (CE ist für Zugfahrzeuge bis 3,5t ungültig)
Man kann CE auch nicht für leichtere Fahrzeuge öffnen, weil dann das System des Stufenführerscheins sinnlos wird, welches 1980 übrigens auch noch nicht vorgesehen war.

Zitat:

@Ron_Blanco schrieb am 28. Februar 2022 um 10:07:40 Uhr:


Deswegen findet ja die Evaluierung statt, um zu schauen ob das alles sinnvoll ist, und die Vorschriften ggf. anzupassen.

Das sage ich doch die ganze Zeit..... 😁

Sagen reicht nicht, du mußte es auch schreiben 🙂

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 28. Feb. 2022 um 09:55:15 Uhr:


Bingo - darum geht es hier einigen mit der 125er / B196 Regelung .... ?

Hier z. B.

und hier 😁

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 28. Feb. 2022 um 09:8:04 Uhr:


In der Befragung geht es u. a. um die Harmonisierung der Kl. B. Es soll das Gewicht auf 4,25 to angepasst werden und ggf die 125er Regelungen vereinheitlicht werden. In Spanien, Polen, Italien und Tschechien ist das Fahren eines LKR ohne zusätzliche Prüfung nach x Jahren erlaubt und es gibt keine nationale 3-stellige Nummer. Somit ist der A1 dem Grunde nach nur für junge Leute (ab 16J) interessant.

Das erste Zitat ist doch ne Antwort auf meinen post, und dem zweiten hast du gerade selbst widersprochen als du sagtest "die Diskussion führt zu nichts. Ob das sinnvoll ist steht auf nem anderen Blatt"
Naja egal jetzt.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 28. Februar 2022 um 08:27:37 Uhr:


Solche EU Geschichten ändert man nicht mehr.

Bin ich anderer Meinung. Es hat sich immer wieder was geändert und wird es auch weiterhin.

Zitat:

@Ron_Blanco schrieb am 28. Februar 2022 um 09:55:17 Uhr:


Es sind stattliche Minisattelschlepper möglich, bis hin zu 3,5t Unimogs mit 50 Tonnen Anhängelast.

Wenn interessiert sowas und wer braucht das?

War ne Möglichkeit richtig was zu transportieren ohne eine befristet gültige C Klasse erwerben zu müssen. Und war ziemlich gefragt sonst hätte die EU es 2013 ja nicht geändert

Zitat:

@Ron_Blanco schrieb am 28. Februar 2022 um 10:42:12 Uhr:


Das erste Zitat ist doch ne Antwort auf meinen post, und dem zweiten hast du gerade selbst widersprochen als du sagtest "die Diskussion führt zu nichts. Ob das sinnvoll ist steht auf nem anderen Blatt"
Naja egal jetzt.

Das Ganze sollte man im Kontext zur Diskussion A1 / B (196) sehen und war auch so gemeint.
Der Einwurf mit der Kl C1 war nur dazu gedacht, um zu zeigen, wie müßig diese Diskussion ist. Daher ist es so, dass die Diskussion zu nichts führt. Jeder hier hat seine eigene Sicht auf diese Dinge. Unser Papst, der augenscheinlich vehement gegen den B196 ist, wie du, der die Lösung mit 3,5 to als Blödsinn empfindet.
Wer also hier hier was bewegen möchte, kann ja an der Befragung teilnehmen. Ob es was bringt ist fraglich.
Fakt ist, dass mit den Kl A, B, C etc bereits eine Regelung existiert.

Okay.
Ja ich finde die heutige Regelung stellt die jungen Leute so massiv schlechter, daß es eigentlich nach dem Antidiskriminierungsgesetz unzulässig sein müßte.
Die bekommen heute trotz höherem Aufwand und Kosten nur einen Bruchteil der Berechtigungen von früher, während die alten Fahrerlaubnisse Bestandschutz haben.
Entweder müßte man die jungen Leute wieder besser stellen oder die alten schlechter.
Das kann einfach nicht sein das man früher jede Menge Rechte unbefristet dazu geschenkt bekam, und heute müssen die entweder teuer separat erworben werden, oder sind ganz abgeschafft (z.B. L174, BE 79.06...)

Die jungen Leute haben ine größere Durchfallrate als früher. Konzentrationsschwierigkeiten, fehlendes Verständnis, Sich nichts sagen lassen und anzweifeln von gegebenen Tatsachen machen das Lernen nicht einfacher.
Von daher, mehr Stunden für sicheres Fahren.

Ähnliche Themen