Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.
Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂
Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.
Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!
Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.
Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.
Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.
Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.
Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences
309 Antworten
Für den AM-Schein liegt die Änderung auf Bundesland-Ebene.
In Niedersachsen darf der AM-Schein weiterhin erst mit 16 gemacht werden.
Ein 15 jähriger aus Hessen mit Schein darf in NDS nicht fahren. Tolle Regelung.
Nicht vergleichbar...
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
@Up-gefahren
Mir ging es darum: es war erst ein Modell, und jetzt ist es Gesetz (AM ab 15). Und jetzt ist es Gesetz. Oder in Frankreich ist es ein Modell, dass Motorräder im Stau zeischendurch fahren dürfen. Was ich sagen will: das Straßenverkehrsgesetz ist nicht so starr, wie es manchmal scheint. Da tut sich durchaus was. Und auch nach der Evaluierung wird es garantiert ein paar Änderungen geben.
Das dämliche Projekt in Frankreich wurde bereits eingestellt, es gab eine Erhöhung der Unfallzahlen, die direkt auf das durchschlängeln zurück zu führen sind. Egal.
Ich kann das alles verstehen, aber ein Begehren, Evaluierung oder Projekt heisst noch lange nicht, das es automatisch auch so kommt. Die Sommer/Winterzeit gibt's ja auch noch, obwohl vor Jahren darüber abstimmt wurde, das es geändert werden soll. Weil die Staaten sich nicht einigen können.
Den B196 gibt es erst seit 2020. Vielleicht ändert sich in 10 Jahren mal etwas.
Mir ist es egal, ich fahre mit meinem Roller oder Moped nicht ins Ausland. Und einen Roller im Ausland mieten will ich nicht, da ich dann alleine unterwegs wäre, weil meine Frau nicht mitfährt.
Ich gönne es allen, die es gerne so hätten, bei den Entscheidern sehe ich allerdings schwarz. Entweder es kommt eine EU-einheitliche Regelung oder man überlässt es den Ländern. Und der Zeitpunkt dafür steht in den Sternen.
@up-gefahren
Ich sage nicht, dass es die A1-Regelungen betreffen wird. Aber es wird sich auf jeden Fall was ändern in der nächsten Führerscheinrichtlinie.
Den B196 gibt es genauer schon seit Ende 2019. Aber das war ja die deutsche Variante. In anderen Ländern gibt es die Erleichterungen schon min. seit fast 20 Jahren, und wurde sicherlich deswegen überhaupt erst so in die Richtlinie aufgenommen.
Und ja, ich rechne mit einer EU-einheitlicheren Regelung, die trotzdem Freiräume für die Länder bieten wird. Aber vor 2026 ist das absolut unrealistisch.
Naja, ich hab den A, da betrifft es mich nicht so, aber ich bring gerne Leute aufs Zweirad 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
@TilJes schrieb am 3. Mai 2021 um 17:15:38 Uhr:
Zitat:
@ottilein2k schrieb am 3. Mai 2021 um 17:06:10 Uhr:
DANKE für Deinen Kommentar nochmals auf der Seite der EU Kommission - super Vorschlag und mit Hand und Fuß argumentiert. Bravo !Danke 🙂 Ich hatte das übrigens ohne deinen "Leitfaden" so formuliert und schon abgeschickt, bevor ich deinen Post auf MT überhaupt gesehen habe 😉 (wollte nämlich eigentlich selber dazu Posten, und bin dann auf deinen Thread gestoßen).
Übrigens würde man durch so eine Anpassung auch mehr Rechtssicherheit schaffen. In vielen (südlicheren) Ländern fahren die Leute auch ohne passenden Führerschein die 125er. Die Polizei weiß das, aber was soll sie tun? Es sind zu viele. Mit so einer vereinfachten Regelung würde man diese Leute aus der "Illegalität" holen. Das hätte den Kommentar dort aber gefühlt zu lang gemacht.
Leider kenne ich aber auch viele - mitunter ambitionierte Motorradfahrer - die den erleichterten Einstieg für vieeel zu gefährlich halten (vielleicht auch ein bisschen Neid, dass sie es so viel schwerer hatten, und natürlich nur sie deswegen das nötige Können haben können!!!).
Also ich finde man sollte auch mal mit was zufrieden sein, ich meine damit den B196. Der kommt soweit ich weiß im Juni 2022 eh nochmal auf den Prüfstand. Ich will nur an die Berichte erinnern von den Fahrschulen die die Bescheinigung einfach so ausgestellt haben. Wenn man zuviel will, hat man oft zum Schluß weniger wie vorher.
Die Evaluierung ist EU-weit. Die deutsche Umsetzumg mit B196 interessiert da nur am Rande. Was manche Fahrschulen hier gemauschelt haben kümmert da keinen.
Was ich meine ist das hier und das hat so wie ich es versteh, gar nix mit der EU zu tun
(6) Die Auswirkungen der Absätze 1 bis 5 werden von der Bundesanstalt für
Straßenwesen evaluiert. Mit der Evaluierung wird insbesondere die Wirkung im Hin-
blick auf die Verkehrssicherheit untersucht. Die Bundesanstalt für Straßenwesen legt
das Ergebnis der Evaluierung bis zum 1. Juli 2022 dem Bundesministerium für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur vor. Für Zwecke der Evaluation dürfen personenbezo-
gene Daten der Teilnehmer nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes erhe-
ben und verwenden werden. Die Daten sind spätestens am 31. Dezember 2023 zu
löschen oder so zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, dass ein Personenbe-
zug nicht mehr hergestellt werden kann.“
Seid doch zufrieden mit dem was ihr fahren dürft.
Und mal davon abgesehen. Die meisten Besitzer einer B196 Erweiterung fahren einen Roller, um damit günstig zur Arbeit zu kommen. Auf dem Timmelsjoch ist eine 125er wohl eine Fehlbesetzung, obenso wie ein Wohnmobil... 😛
Ja und die Diskussion um B und Anhänger / Wohnmobil. Tja, dafür gibt's halt die Klassen B, BE und C1, C1E, CE 79.... Oder meinen alten 3er. 😁
Zitat:
@Martin20212022 schrieb am 8. Oktober 2021 um 11:11:21 Uhr:
Was ich meine ist das hier und das hat so wie ich es versteh, gar nix mit der EU zu tun(6) Die Auswirkungen der Absätze 1 bis 5 werden von der Bundesanstalt für
Straßenwesen evaluiert.
Ah, das meinst du. Das hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm, weil gleichzeitig ja auch von der EU evaluiert wird.
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 8. Oktober 2021 um 14:28:18 Uhr:
Tja, dafür gibt's halt die Klassen B, BE und C1, C1E, CE 79.... Oder meinen alten 3er. 😁
Deinen alten 3er gibt's ja so gar nicht mehr. Eigentlich ist das jetzt auch ein (u.a.) C1.
Was ich mal generell zum EU Führerschein sagen muß - wenn man schon unbedingt eine EU inkl. einheitlichem Führerschein machen will, dann sollte der auch wirklich einheitlich sein von A bis Z.
Das man die Vorschriften zur Fahrausbildung und Prüfung, und in Teilen (wie im Fall von 125er mit Klasse B) den Umfang der Fahrerlaubnis wieder dem Nationalrecht der Länder überlässt, und sich dann auch noch das Wohnsitzprinzip bastelt, um zu verhindern das der angeblich vereinheitlichte Führerschein im Nachbarland zu günstigeren Konditionen erworben wird, geht gar nicht.
Wenn man den Lappen vereinheitlichen will, dann müssen auch alle Länder die gleiche Fahrausbildung haben, und dann muß auch auch der prüfungsfreie 125er Lappen zu gleichen Bedingungen erworben werden können, und überall gültig sein.
Ich möchte das hier aus aktuellem Anlass aus der Versenkung holen.
Vom 25.02.2022 bis zum 20.05.22 findet eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie statt. Dazu ist jeder, der dazu beitragen möchte, angehalten, sich zu diesem Thema zu äußern.
Ich könnte jetzt alles von diesem Blog abschreiben, finde es aber fairer und hilfreicher, wenn ihr euch hier selbst informiert:
Aufruf zur Teilnahme an der Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie bis 20. Mai 2022
Dort findet Ihr alle Infos und weiterführende Links.
Ich glaube nicht, dass die EU es schafft hier eine einheitliche Regelung zu finden...
Denkt mal an die Fahrschullobby und an das viele Geld, das denen entgeht. 😛