Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂

Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.

Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!

Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.

Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.

Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.

Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.

Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences

309 Antworten

Zitat:

@Goldmantelziesel schrieb am 28. April 2021 um 15:23:39 Uhr:


Es ist nicht so, dass alle Länder in Europa mit dem B-Führerschein automatisch 125 ccm fahren dürfen.
In Luxemburg, Belgien, Frankreich oder Norwegen gilt das für neuere Führerscheine auch nicht mehr. Die Österreicher müssen ein paar Praxisstunden nachweisen, es ist also ähnlich wie in Deutschland. Sie haben allerdings den echten A1.

Das ist nicht so ganz richtig lieber Goldmantelziesel....

Erstens bekommen die Österreicher die Nationale Kennziffer 111 eingetragen (kein A1 !).

Zweitens haben seit circa 2013 Belgien, Frankreich und Luxemburg eine ähnliche Regelung wie bei uns mit einem 7h Kurs aus Theorie und Praxis. In Belgien und Luxemburg wird es auch als nationale Kennziffer eingetragen (Belgien Code 372, Luxemburg Code 100), Zusätzlich zu den zuvor genannten hat auch Ungarn so eine Regelung mit Code 125 im Führerschein, nach absolvieren eines Trainings.

Die Franzosen tragen nichts ein, sondern dürfen direkt mit der 7h Ausbildungsbescheinigung + B Führerschein fahren, was ziemlich clever ist, da es den Verwaltungsaufwand reduziert.

Dann kommen dann noch die restlichen Länder ohne spezielle Kurspflichten (aber meistens andere "Auflagen" an den B Inhaber) dazu.

Insgesamt haben 14 EU Länder (+ Andorra und Monaco als nicht EU Länder) so eine Regelung. Das 15. Land ist Rumänien welches gerade einen Gesetzesentwurf vorbereitet.

Warum also nicht eine Rechtsgrundlage schaffen, für eine gegenseitige Anerkennung der "Ausnahmen"? Das würde doch zumindest bei denen Ländern die ähnliche "Hürden" eingebaut haben, doch durchaus einen Sinn machen.

Was der ADAC da schreibt (und die Belgier) bezieht sich auf das Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 (sprich 125er) und nicht auf eine Führerscheinklasse A1. Von denen zwei Ländern bekommt keiner eine Klasse A1 in den Führerschein eingetragen, die bekommen nach absolvieren des Unterrichts nur Ihren jeweiligen nationalen Code - siehe meine vorherige Mail - zum B-Führerschein eingetragen - also identisch mit der jetzigen Situation in Deutschland mit B196.

Und wenn Länder schon von dieser Ausnahmeregelung in ihrem Land Gebrauch machen, macht es zumindest seitens der Fahrer schon Sinn, dass zumindest Länder mit ähnlichen Regelungen sie gegenseitig anerkennen würden. Wir reden hier nicht um eine europaweite Anerkennung (dafür gibt es ja den vollen A1), sondern nur um die Anerkennung in Ländern mit Ausnahmen.

Und damit das Länder nicht langwierig einzelstaatlich untereinander regeln müssen, würde es in der geplanten nächsten Revision der Führerscheinverordnung durchaus Sinn machen, wenn dort dafür zumindest eine sichere Rechtsgrundlage geschaffen wird (die im Moment vollkommen fehlt - denn im Moment ist nur definiert, daß Staaten auf ihrem Hoheitsgebiet Ausnahmen zulassen dürfen, um A1 Fahrzeuge zu führen. Aber es ist nicht definiert, daß diese Ausnahmeregelungen auch untereinander zwischen einzelnen Staaten anerkannt werden dürfen).

Den einheitlichen Standart gibt es doch. Nur will es keiner Wahr haben...

Ich bin mal ganz kühn und fordere, dass man diese Sonderregelungen ganz abschaffen soll. Das ist doch nur Chaos. Und wer sich dann über eine B196-Anerkennung in Österreich freut, ärgert sich, wenn er nach Frankreich will...oder der Franzose ärgert sich, dass er das nicht darf. Oder der Deutsche, der in Frankreich wohnt, und damit nichtmal dort die Regierung beeinflussen kann (das kann er als Nicht-Franzose nur über die EU-Wahlen).

Was ich fordere: den Zugang zum richtigen A1 generell erleichtern!

So, wie die Schweizer das seit Ewigkeiten und mit sehr niedrigen Unfallzahlen machen. Wer also Klasse B hat, kann (meinetwegen auch erst nach 2 oder 3 Jahren, das sollen die Länder dann meinetwegen selbst entscheiden dürfen) einen Kurs machen (in der Schweiz sind das 8 Stunden Gruppenkurs Praxis mit ein bisschen Theorie), und daraufhin wird gänzlich ohne Prüfung der komplette und international gültige A1 eingetragen.

Dann spart man sich das ganze Ungewisse darüber, welches Land jetzt (oder später?) welche Regelung hat. Ob sie ähnlich genug der im Heimatland ist, dass es eine gegenseitige Anerkennung gibt, etc. Ob jetzt Italien-Bewohner ausgeschlossen werden, weil man das dort ohne Kurs "einfach so" darf. Einfach EU-weit einen vereinfachten Zugang zur Klasse A1.

Zitat:

@Goldmantelziesel schrieb am 29. April 2021 um 08:44:50 Uhr:


Österreich: Code 111 ist anscheinend der Nachweis, nicht der Führerschein an sich.
"Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)"
ADAC.de

ADAC in allgemeinen Rechtsfragen - gefährliche Sache! Und doch, der Code 111 wird im AT-FS eingetragen. Und der Code 111 ist nur in Österreich gültig. Steht so auch explizit im österreichischen Gesetz. Aber Italien erlaubt es eben generell, mit Klasse B auch A1 zu fahren. Daher dürfen die Österreicher mit oder ohne Code 111 auch in Italien fahren.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 29. April 2021 um 17:25:49 Uhr:


Den einheitlichen Standart gibt es doch. Nur will es keiner Wahr haben...

Jupp. Das ist leider auch das, was man in den meisten Kommentaren auf der EU-Seite liest. Die Leute, die dort meckern, kapieren nicht, dass sie einfach den A1 bräuchten. Aber da geht meine Idee eben weiter: der A1 sollte viel leichter zu erwerben sein. Ohne teure und langwierige Fahrschulausbildung - sicher und effizient, nach Schweizer Vorbild.

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Ja da hast Du recht (habe Deinen Kommentar auch schon auf der Seite der EU Kommission gelesen).

Die Studie aus 2017, welche die EU Kommission in Auftrag gegeben hatte (ist irgendwo auf den Seiten der Kommission zum Downloaden, falls es jemand interessiert), kam auch zu der Erkenntnis, dass aufgrund von statistischen Auswertungen im Großteil der EU-Länder der Stufenführerschein, wo ein Fahranfänger über A1 einsteigt, nicht so erfolgreich war, wie ursprünglich beabsichtigt.

Statistisch ist es wohl daher in der EU so, daß ein Großteil der Motorradfahrer den Direkteinstieg über A2 und/oder A wählen und auch erst in einem späteren Alter (wenn sie es sich finanziell leisten können, z.B. nach Abschluss des Studiums oder wenn sie bereits voll im Beruf stehen). Nur ein sehr kleiner statistischer Anteil kommt innerhalb der EU über den A1 zum Motorrad fahren von größeren Maschinen.

Letzterer Umstand würde ja auch dafür sprechen, daß der A1, so wie er heute ist, nicht in der breiten Masse attraktiv ist und daher der Zugang ohne viele Nachteile erleichtert werden könnte. :-)

Kann natürlich sein, daß hier die Länder wo man kein A1 "braucht", weil man eh 125er mit B fahren darf die Statistik ein wenig verzerren. Als Italiener oder Spanier würde ich mit Sicherheit auch niemals einen A1 machen, sondern gleich direkt einsteigen, wenn es denn unbedingt was größeres sein muss.

DANKE für Deinen Kommentar nochmals auf der Seite der EU Kommission - super Vorschlag und mit Hand und Fuß argumentiert. Bravo !

Zitat:

@ottilein2k schrieb am 3. Mai 2021 um 17:06:10 Uhr:


DANKE für Deinen Kommentar nochmals auf der Seite der EU Kommission - super Vorschlag und mit Hand und Fuß argumentiert. Bravo !

Danke 🙂 Ich hatte das übrigens ohne deinen "Leitfaden" so formuliert und schon abgeschickt, bevor ich deinen Post auf MT überhaupt gesehen habe 😉 (wollte nämlich eigentlich selber dazu Posten, und bin dann auf deinen Thread gestoßen).

Übrigens würde man durch so eine Anpassung auch mehr Rechtssicherheit schaffen. In vielen (südlicheren) Ländern fahren die Leute auch ohne passenden Führerschein die 125er. Die Polizei weiß das, aber was soll sie tun? Es sind zu viele. Mit so einer vereinfachten Regelung würde man diese Leute aus der "Illegalität" holen. Das hätte den Kommentar dort aber gefühlt zu lang gemacht.

Leider kenne ich aber auch viele - mitunter ambitionierte Motorradfahrer - die den erleichterten Einstieg für vieeel zu gefährlich halten (vielleicht auch ein bisschen Neid, dass sie es so viel schwerer hatten, und natürlich nur sie deswegen das nötige Können haben können!!!).

Sehr unterhaltsam!

Der Zugang zum A1 ist deutlich niedriger angesetzt als zum B196.

Komisch oder? Den A1 hättet ihr schon mit 16 in der Tasche haben können...

@Papstpower Nur, was das Alter angeht. Und der ist für viele in dem Alter bloß zu teuer und wenn es nicht fürs Pendeln zur Arbeit/Ausbildung/Schule gebraucht wird (weil Dorf und so), dann gibt's das halt nicht.

Zu teuer ist deine subjektive Meinung.
Der Gegenwert ist nunmal, dass du zumindest europaweit fahren darfst. Rumjammern wegen Kohle oder Zeit ist nur ein subjektives Problem. Die Lösung gibt es.

Wer mit 16 über einen Zweiradschein nachdenkt, bezahlt im Schnitt für den AM den gleichen Preis wie für A1. Somit ist für die meisten Jugendlichen in Deutschland der A1 interessant, ausgenommen die Bundesländer, in denen AM mit fünfzehn zulässig ist.

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