Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.
Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂
Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.
Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!
Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.
Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.
Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.
Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.
Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences
309 Antworten
Zitat:
@Rigero schrieb am 9. Mai 2021 um 10:50:49 Uhr:
Zum (hier eher fehlgeleiteten) Thema Wohnmobil:
Ich fände es schlüssig, sofern die "B"-Fahrerlaubnis nicht nur das Führen von Fahrzeugkombinationen (Gespanne) mit bis zu 4.250 kg (3,5 t + 0,75 t) zul. Gesamtgewicht erlaubte, sondern ebenso von Solo-Fahrzeugen mit bis zu 4.250 kg zGG.Doch ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nunmal kein Wunschkonzert 🙂
Wenn dann doch gleich 7,5to?! Soviel zum Wunschkonzert...
Zitat:
@Papstpower schrieb am 9. Mai 2021 um 15:35:18 Uhr:
Wenn dann doch gleich 7,5to?! Soviel zum Wunschkonzert...
Weißt Du ... mich geht das alles nix an.
Immerhin habe ich seit 1988 meine Prüfbescheinigung (FE-Klasse M).
Zitat:
@Papstpower schrieb am 9. Mai 2021 um 15:35:18 Uhr:
Wenn dann doch gleich 7,5to?! Soviel zum Wunschkonzert...
Für Elektrofahrzeuge gibt es ja bereits eine Genehmigung bis 4,25 t. Sowas ähnliches fordert man für WoMos. Keine 7,5 t.
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Hier scheint es interessanterweise eine neue Initiative passend zu diesem Thema zu geben:
Zitat:
@vesparider schrieb am 26. Mai 2021 um 09:42:37 Uhr:
Hier scheint es interessanterweise eine neue Initiative passend zu diesem Thema zu geben:
Da fehlt irgendwie das Impressum. Wer steht hinter der Webseite?
Zitat:
Wird eh nicht geändert, warum aufregen?
Wäre ich mir nicht so sicher. Die Evaluierung hat schon ihren Sinn.
@Papstpower Den hast du ja bereits erworben, alter Stänkerer 😉
Zitat:
@TilJes schrieb am 13. Juni 2021 um 19:57:06 Uhr:
Zitat:
Wird eh nicht geändert, warum aufregen?
Wäre ich mir nicht so sicher. Die Evaluierung hat schon ihren Sinn.
Evaluieren kann man vieles.
Vor 40 Jahren wurde evaluiert, ob man in Bremen einen Tunnel unter der Weser braucht.
Den braucht man.
Der ist heute noch nicht fertig.
Papier (bzw Onlineabfragen) ist geduldig und die EU-Politik das langsamste was es gibt.
@Up-gefahren
Es gab aber eben auch schon Änderungen, wie bspw. den AM-Schein ab 15. Oder eben auch die 125er-Erleichterung. Und jetzt wird eben auf EU-Ebene geguckt. Ja, natürlich dauert das alles. Es wäre aber Quatsch zu glauben, dass diese Auswertungen keine Folgen haben werden. WAS genau kommt, ist unklar. Aber es ist ziemlich sicher, dass sich IRGENDWAS ändern wird in der nächsten Richtlinie (vielleicht auch nur zu Elektromobilität).