Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.
Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂
Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.
Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!
Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.
Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.
Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.
Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.
Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences
309 Antworten
Zitat:
Zu teuer ist deine subjektive Meinung.
Der Gegenwert ist nunmal, dass du zumindest europaweit fahren darfst. Rumjammern wegen Kohle oder Zeit ist nur ein subjektives Problem. Die Lösung gibt es.
Neidisch oder was?
Das Bessere ist des Guten Feind.
Zitat:
@hoewel schrieb am 3. Mai 2021 um 21:02:56 Uhr:
Wer mit 16 über einen Zweiradschein nachdenkt, bezahlt im Schnitt für den AM den gleichen Preis wie für A1. Somit ist für die meisten Jugendlichen in Deutschland der A1 interessant, ausgenommen die Bundesländer, in denen AM mit fünfzehn zulässig ist.
Ich hätte da ggf eine andere Rechnung. Der BF17 befähigt auch ab bestehen der Prüfung zum führen einer Am Maschine. Der A1 ist im dörflichen kaum zu ersetzen. Halbiert er die Fahrzeiten durchaus.
Zitat:
@TilJes schrieb am 4. Mai 2021 um 02:33:05 Uhr:
Zitat:
Zu teuer ist deine subjektive Meinung.
Der Gegenwert ist nunmal, dass du zumindest europaweit fahren darfst. Rumjammern wegen Kohle oder Zeit ist nur ein subjektives Problem. Die Lösung gibt es.Neidisch oder was?
Das Bessere ist des Guten Feind.
Auf rumjammern ist niemand neidisch. Ich lasse mir eine internationale Fahrerlaubnis ausstellen und fahre überall auf der Welt das was ich will. Keine Angst vor einer kostenpflichtigen Tourikontrolle in Thailand etc. Da kommen dann die Leute hin und meinen mit dem deutschen Führerschein ohne A1 Klasse, ohne Internationale Erlaubnis fahren zu dürfen... Nur als Beispiel.
@Papstpower
Deswegen richtigen A1 für B-Besitzer, mit Kurs aber ohne Prüfung 😉. Und die nationalen Sonderregelungen und Schlüsselzahlen abschaffen.
Thailand ist eh ne andere Nummer. Früher galt nur der internationale FS nach dem 1926er Abkommen. Am 1. Mai 2021 wurde das abgeschafft und stattdessen endlich der internationale FS nach dem Wiener Abkommen offiziell akzeptiert (und dabei nicht vergessen, auch den deutschen FS dabei zu haben - der internationale ist ja nur eine standardisierte Übersetzung, aber das weißt du sicher schon).
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Warum solltest du eine Führerscheinklasse ohne Prüfung bekommen? Es reicht doch schon, dass du AM zum B bekommst.
@Papstpower Weil du einen Kurs machst? B196 ist ja auch nichts anderes als eine national beschränkte Führerscheinklasse.
Und willst du mehr, machst du eine Prüfung. Super, du hast es verstanden...
Nö, einfach das Gesetz anpassen. Ich weiß schon, du fühlst dich benachteiligt, weil du selbst noch eine Prüfung machen musstest. Oder willst einfach Recht behalten. Oder hast was gegen Veränderung. Aber stetig ist nur der Wandel. Aber kein Ding, du musst ja nicht kommentieren.
Wegen dir und deiner subjektiven Einschätzung? Wenn du eine politisch relevante Anzahl an Stimmen zusammen hast, melde dich. Vorher interessiert das niemanden was eine Randgruppe möchte.
Welche subjektive Einschätzung? Welche Stimmen sollte ich sammeln? Ich sammel gar nichts. Ist eine EU-Initiative. Ganz normale Vorgehensweise. Was du mir immer unterstellst...oder ist es wegen dir und deiner miesepetrigen Anti-Einstellung?
Deine subjektive Meinung, du solltest nach einem bezahlten FS noch weitere geschenkt bekommen. Genau, dafür kannst du sammeln. Ansonsten interessiert es eh keinen. Der Personenkreis ist einfach zu klein. Egal wieviel du hier noch schreibst.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 4. Mai 2021 um 13:23:34 Uhr:
Zitat:
@hoewel schrieb am 3. Mai 2021 um 21:02:56 Uhr:
Wer mit 16 über einen Zweiradschein nachdenkt, bezahlt im Schnitt für den AM den gleichen Preis wie für A1. Somit ist für die meisten Jugendlichen in Deutschland der A1 interessant, ausgenommen die Bundesländer, in denen AM mit fünfzehn zulässig ist.Ich hätte da ggf eine andere Rechnung. Der BF17 befähigt auch ab bestehen der Prüfung zum führen einer Am Maschine. Der A1 ist im dörflichen kaum zu ersetzen. Halbiert er die Fahrzeiten durchaus.
Wenn es nur ums Geld geht, ist das natürlich der beste Weg. Aber für die Kids ab 15 ist das frühe Fahren interessant.
@Papstpower die Zulassungszahlen sagen was anderes. Und wer will hier was geschenkt? Kurs != geschenkt. Du bist halt echt neidisch. Ist ja ok, darfst du sein.
Na klar ist man als Inhaber der offenen Klasse A auf den B196 neidisch. Ohje ohje.....
Ja, weil er ne Prüfung dafür machen musste. Ich hab doch selber auch A.