Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.
Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden 🙂
Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.
Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen!
Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.
Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich und die momentan im EU-Recht fehlenden Rechtsgrundlagen zur gegenseitigen Anerkennung solche Ausnahmen, wodurch sich erheblich Nachteile ergeben.
Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.
Da es in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben.
Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/.../...ision-of-the-Directive-on-Driving-Licences
309 Antworten
Spricht ja nichts dagegen beide Optionen offen zu lassen. Die "Teenies" können ja dann weiterhin ihren A1 machen und "mobil im ländlichen Raum" sein, so wie es hier angemerkt wurde und die, welche bereits B - Inhaber sind könnten ebenso auf A1 erweitern, halt über einen minimal anderen Weg.
So macht es die Schweiz im Prinzip ja auch. Dort kannst Du direkt A1 machen "ganz normal" mit Schulung und Theorie und Praxis Prüfung und als B-Inhaber bekommst Du die Prüfungen erlassen und musst nur die Motorrad-Theorie und Praxisschulung machen und bekommst dann halt ohne Prüfungen den vollen A1. (wenn ich mich da richtig eingelesen habe)
So hätte man das Beste aus zwei Welten....und die Fahrschulen wären theoretisch auch noch happy...
(nur die Prüfungsorganisationen nicht)
Oh, ich sehe gerade auf der Seite der EU-Kommission kommt so langsam Leben in die Bude. Inzwischen gibt es auch zahlreiche neue Kommentare die nicht nur von Privatpersonen sind, sondern es melden sich die ersten Verbände zu Wort.
Hier z.B. der Schwedische Motorradfahrer Verband SMC unterstütz auch eine Harmonisierung der "A1 mit B" Regeln innerhalb der EU, um die Freizügigkeit in der EU zu gewährleistenn. (haben auch ein Fallbeispiel genannt)
Und auch die FEMA (Dachverband von 20 Europäischen Motorradfahrer Verbänden) als unsere "Lobbyorganisation" hat einen fast gleichlautenden Kommentar eingereicht. Anscheinend haben die sich mit dem Schwedischen Verband abgestimmt :-)
Bin mal gespannt, welche Verbände und Organisationen da noch ihren Senf dazugeben werden. Ist ja noch ein wenig hin bis zur Kommentar-Deadline. Erfahrungsgemäß dürfte sich auch noch der Europäische Motorradherstellerverband ACEM melden, der bereits in früheren Kommentaren stets für eine Vereinfachung bzw. Harmonisierung ist.
Zitat:
@andirel schrieb am 6. Mai 2021 um 08:23:22 Uhr:
18 Einträge...man, da geht ja richtig die Post ab...🙄
Jetzt schon über 100 Kommentare, weil überwiegend Skandinavische und Deutsche Wohnmobilisten das System "gekarpert" haben und zig dutzende Kommentare zur Erhöhung des max. zulässigen Gesamtgewichts für Klasse B (von 3500 auf 4500kg) reingestellt haben.
Daher gehen die A1-Motorradkommentare jetzt etwas in der Masse unter....gehen aber sicher nicht verloren. :-)
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Nur weil die Wohnmobilisten mehr Leute mobilisieren können, sagt dies nichts über die Wichtigkeit aus.
Mich würde es auch interessieren, ob es bei den Wohnmobilisten Nörgler gibt, die unbedingt die 3500kg beibehalten wollen, bzw. für schwerere Geräte halt vorschlagen einfach den C1 Führerschein zu machen, da ja die momentane Gesetzeslage so toll ist und eine Erhöhung des zGG für Klasse B daher keiner braucht und es eh keine Chancen hätte durchzukommen....(wäre ja eine ähnliche Diskussion wie hier zu dem A1 Thema)
Wir "hören" hier nicht, wir lesen! Meinungen sind immer unterschiedlich.
Hirn einschalten wäre mal zweckdienlich und nicht Sprüche klopfen im Sinne von "neidisch"...
Neidisch bin ich, weil ich nur eine dämliche Erweiterung "B196" habe und nun mein neues Hobby gefunden habe.
Neidisch bin ich deswegen, weil ich nun den Motorradschein machen möchte...aber nie Motorrad fahren werde sondern einzig und allein Roller mit größeren Hubraum haben möchte.
Es gibt wichtigeres als mit B196 auch im Ausland fahren zu dürfen! B196 ist kein Führerschein sondern nur eine Erweiterung zum B-Schein.
Wer alle Rechte haben will, muß eben einen vollwertigen FS erwerben.
Das Gewicht beim Wohnmobil-Fahrer ist doch gar nicht das Problem sondern eher die Ausmaße von Breite und Länge!
Wenn ein Wohnmobil-Neuling etwas schwereres fahren möchte, braucht er eben einen Nachweis, wie auch der Anhänger-Fahrer oder eben der B196-Fahrer!
Zum (hier eher fehlgeleiteten) Thema Wohnmobil:
Ich fände es schlüssig, sofern die "B"-Fahrerlaubnis nicht nur das Führen von Fahrzeugkombinationen (Gespanne) mit bis zu 4.250 kg (3,5 t + 0,75 t) zul. Gesamtgewicht erlaubte, sondern ebenso von Solo-Fahrzeugen mit bis zu 4.250 kg zGG.
Doch ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nunmal kein Wunschkonzert 🙂
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twindance/MT-Moderation
Zitat:
Es gibt wichtigeres als mit B196 auch im Ausland fahren zu dürfen! B196 ist kein Führerschein sondern nur eine Erweiterung zum B-Schein.
Wer alle Rechte haben will, muß eben einen vollwertigen FS erwerben.
Ja, nach der derzeitigen Regelung. Und die wird ja evaluiert und dann u.U. angepasst. Und da wäre eben denkbar, dass man sich zukünftig am Schweizer Modell orientiert, und statt der Erweiterung einen richtigen A1 bekommt.
Zitat:
Das Gewicht beim Wohnmobil-Fahrer ist doch gar nicht das Problem sondern eher die Ausmaße von Breite und Länge!
Jein. Bei den Kommentaren geht es ja oft darum, dass es das gleiche Modell (von den Ausmaßen) oft anscheinend abgelastet gibt, mit sehr wenig Zuladung.
Die 3,5-Tonnen-Beschränkung führte bei der Einführung damals bspw. auch im Rettungsdienst zu "Problemen", weil die Kasten-RTWs häufig >3,5 Tonnen waren, und damit von den meisten Rettungsdienstmitarbeitern nicht mehr gefahren werden durften.