Mit Auto auf Garagentor Aufgefahren, welche Versicherung?

Ich wollte aus der Garage meiner Eltern mit meinem Auto herausfahren, und habe dadurch das Tor beschädigt, weil das Tor leider noch geschlossen war.

Garagentor funktioniert noch Problemlos, allerdings hat das Tor auf der Innenseite einen Schaden. Außen ist nichts zu sehen.

Welche Versicherung würde denn dafür leisten? Meine KFZ oder meine Privathaftpflichtversicherung?

Macht es bei der KFZ Sinn den Schaden einzureichen?

Beste Antwort im Thema

Moin,

ich hab hier 2 OT Beiträge entfernt.

Grüße
Steini

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Er ist keine mitversicherte Person!

Zitat:

@rrwraith schrieb am 27. Oktober 2015 um 12:22:23 Uhr:



Zitat:

@GustavSturm schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:53:24 Uhr:


Ich entschuldige mich für die falschen Aussagen.
Das ehrt Dich zwar, aber Du schiebst gleich die nächsten falschen Aussagen hinterher.🙁

Zitat:

@rrwraith schrieb am 27. Oktober 2015 um 12:22:23 Uhr:



Zitat:

Auch die KH zahlt nicht. Gibt meist den Passus unter Ausschlüsse "Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person" (gilt aber nur für Sach- und Vermögensschäden, nicht für Personenschäden).
Also in dem o.g. Fall zahlt keine Versicherung den Schaden an der Garage. Ein evntueller Schaden am Fahrzeug würde über eine Vollkaskoversicherung versichert sein.
Fazit, Garagentor selbst reparieren! 😉

Selbstverständlich müsste die KFZ-Haftpflicht zahlen, wenn der Schaden dort gemeldet würde.

Falsch!? Mitversicherte Personen sind neben dem Fahrer der den Schaden verursacht hat, der VN und dessen Garagentor wurde beschädigt. Hätte er seinen Vater und nicht das Garagentor geschädigt, würde die Versicherung zahlen.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:08:58 Uhr:


Er ist keine mitversicherte Person!

Wer ist keine mitversicherte Person?

Versicherte Person ist mal der VN! also der Vater!
Mitversichert sind Halter! also der Vater!
Mitversichert sind Eigentümer! also der Vater!
Mitversichert sind der Fahrer! also der Sohn!

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 27. Oktober 2015 um 15:17:11 Uhr:



Versicherte Person ist mal der VN! also der Vater!

Wo steht dass der Vater VN ist?

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Der TE kann versuchen, den Schaden reguliert zu bekommen. Er wird hochgestuft und fertig. Meiner Meinung nach wäre es günstiger, er trägt den Schaden selbst. Viele Versicherer übernehmen dennoch, teils aus Unkenntnis (wo Menschen arbeiten passieren Fehler) und teils als Kulanz.

Aber zum Urschleim, weil viele hier falsche Ansichten vertreten:

§ 7 Straßenverkehrsgesetz obliegt eine § 1 Pflichtversicherungsgesetz im Umfang der Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG zu sorgen.

Das Straßenverkehrsgesetz regelt die Situation im öffentlichen Straßenverkehr. Da eine Garage nicht dazu zählt, greift sie dort nicht.

§ 1 Pflichtversicherungsgesetz
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.

Die Leistungspflicht der Versicherung versteht sich ebenso.

Demnach ist Antwort 2 auf Seite 1 falsch. Sorry phaetoninteressen, auch wenn ich Deine Beiträge oft schätze. Hier wurde der Standort außer Acht gelassen.

Mei o mei, da wird aus einer einfachen Frage des TE eine Wissenschaft gemacht. :-)
Da prallt das gesamte Wissen der Versicherungsfachkundigen aber auch derjenigen die sich dafür halten, aber wenig bis keine Ahnung haben auf den Leser des Thread.
Und "Der" ist am Ende auch nicht schlauer. Halt stimmt nicht. Lesen bildet ja. :-)

Gruß Frank,
der sich der sich jetzt 3 Seiten lang, durch "Lesen", weitergebildet hat. :-)

Hallo romanusko, deine Beiträge sind ja immer wieder zum Schmunzeln gut. Aber willst du nicht erstmal darüber nachdenken was du schreibst ? Dem TE hilfst du nicht. Oder lese nochmal deinen Beitrag im anderen Threat mit dem Mietwagen. Amüsant aber nicht hilfreich.
Ich will dich nicht persönlich angreifen, hier wird viel Unsinn geschrieben, aber trotzdem....denk mal darüber nach.

Zelirodu

ist doch egal - 90% von dem was hier geschrieben wird... naja lassen wir das.

Ups, warum regulieren dann Versicherungen eigentlich so Unfälle wie "LKW rast ins Wohnhaus"??? Der hat die Straße, den öffentlichen Weg, dann doch sicher schon verlassen, oder?
Das Pflichtversicherungsgesetz bestimmt ganz einfach nur, dass zum Betrieb auf öffentlichen Wegen und Plätzen eine Haftpflichtversicherung bestehen muss. Umkehrschluss: Auf dem abgesperrten Privatgrundstück brauchst du das nicht. Hindert dich aber keiner daran, trotzdem eine Haftpflichtversicherung fürs Fahrzeug zu haben.

Und der TE hat sich vermutlich nach der zweiten Antwort schon ausgeklinkt und repariert inzwischen das Garagentor.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. Oktober 2015 um 18:05:02 Uhr:


ist doch egal - 90% von dem was hier geschrieben wird... naja lassen wir das.

Merkst du was? Antwort 2 auf Seite 1 ist falsch. Antwort 1 wird hingegen nicht beanstandet, obwohl identisch. Ätschibätsch.

tja hätte ich wohl nicht bissel dummtüch drum herum schwafeln müssen :-)
oder wie wärst mit ein paar blümchen zur antworten?
wer nicht lesen kann, schaut sich die bilder an :-)
.. :-)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Oktober 2015 um 20:25:16 Uhr:


Ups, warum regulieren dann Versicherungen eigentlich so Unfälle wie "LKW rast ins Wohnhaus"??? Der hat die Straße, den öffentlichen Weg, dann doch sicher schon verlassen, oder?
Das Pflichtversicherungsgesetz bestimmt ganz einfach nur, dass zum Betrieb auf öffentlichen Wegen und Plätzen eine Haftpflichtversicherung bestehen muss. Umkehrschluss: Auf dem abgesperrten Privatgrundstück brauchst du das nicht. Hindert dich aber keiner daran, trotzdem eine Haftpflichtversicherung fürs Fahrzeug zu haben.

Und der TE hat sich vermutlich nach der zweiten Antwort schon ausgeklinkt und repariert inzwischen das Garagentor.

Ganz klar, weil der LKW auf öffentlicher Straße fuhr und von dieser, vermutlich wegen Bremsversagen abkam.

Was bitte hat die Frage mit dem Fall zu tun?

Nö hindert tut da niemand dran, aber eine Pflicht zur Leistung ist auch nicht gegeben. Sag ich aber nur ganz leise...

Weißt Du, warum es verboten ist, einfach auf Betriebsgelände zu fahren, weil man da nicht versichert ist. So wie man als Kunde in einer Werkstatt auch nicht versichert ist. Darum gibts da oft einen Pfortner und eine Schranke.

sind schon Herbstferien?

In Niedersachsen noch bis Freitag.

Bei manch einem Beitrag such ich verzweifelt die Kamera, die von "Verstehen Sie Spaß".

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