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Mit Auto auf Garagentor Aufgefahren, welche Versicherung?

Themenstarteram 24. Oktober 2015 um 18:04

Ich wollte aus der Garage meiner Eltern mit meinem Auto herausfahren, und habe dadurch das Tor beschädigt, weil das Tor leider noch geschlossen war.

Garagentor funktioniert noch Problemlos, allerdings hat das Tor auf der Innenseite einen Schaden. Außen ist nichts zu sehen.

Welche Versicherung würde denn dafür leisten? Meine KFZ oder meine Privathaftpflichtversicherung?

Macht es bei der KFZ Sinn den Schaden einzureichen?

Beste Antwort im Thema

Moin,

ich hab hier 2 OT Beiträge entfernt.

Grüße

Steini

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Worin begründet sich der Ausschluss, wenn der Sohn mit seinem Fahrzeug das Garagentor vom Vater beschädigt?

Sollte das Fahrzeug auf den Vater versichert sein, dem auch das Garagentor gehört, zahlt die KFZ-Haftplicht auch, da der Fahrer nicht der besitzer der Garage ist, sondern ein anderer dritter. Es ist also kein Eigenschaden.

Was anderes wäre es, wenn der Vater selbst der Fahrer wäre und seine eigene Garage beschädigt. Eigenschaden.

Beim Ehepartner ist es komplizierter, hier kommt es auf die Besitzverhältnisse an. Wem gehört die Garage, wem das Auto.

PS: Man darf die Haftung in der KFZ-Haftpflicht nicht verwechseln mit der Privat-Haftpflicht! ;)

Na, ob das so stimmt.

Ich versteh das anders

Auszug:Erweiterte Eigenschadenversicherung

Versichert sind solche Sachschäden, die vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs

an anderen, auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Kraftfahrzeugen – auch auf dem eigenen Grundstück –

an eigenen Gebäuden und

an eigenen sonstigen Sachen

verursacht werden.

Nur für die erweiterte Eigenschadenversicherung gilt nicht die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung, sondern immer eine Selbstbeteiligung von 500 € je Schadenfall. Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beläuft sich auf 100.000 €.

Du gehst die Sache von der flaschen Seite her an.

Eine Eigenschadendeckung brauchts erst dann, wenn die normale Kfz Haftpflicht nicht bezahlt.

Es muss also erst einmal einen Auschluss in der Kfz Haftpflicht geben.

Der ist hier meiner Meinung nach nicht gegeben.

am 26. Oktober 2015 um 15:48

Also der Thread war Eigentlich nach dem 2. Beitrag erledigt. :-)

Gruß Frank,

der den Rest auch noch gelesen hat. ;-)

Ich bleibe dabei:

 

Hat der Vater die Zufahrt zur Garage erlaubt, ist so etwas nicht versicherbar, da der Schaden zwar entstanden ist aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern im Gelände des Privatgrundstücks. Ein fremder Dritter ist der Fahrzeughalter schon deshalb nicht, weil kein Fremder im Verwandschaftsverhältnis zu dem Geschädigten. Schäden an einer Sache innerhalb einer Familie weisen immer eine ungünstige Konstellation auf. Es sei denn, man verschweigt, dass man verwand ist. Ergibt neue Probleme. Warum steht er in der Garage? Begab er sich ohne Einwilligung widerrechtlich in die Garage? Noch schlimmer.

 

Erst, wenn der Vater eine Gebühr dafür verlangt hätte, läge eine Pflicht zur Regulierung vor. Sonst nicht.

Ist das jetzt deine persönliche Meinung, oder gibts das auch irgendwo im VVG oder in den AKBs zum nachlesen?

Zitat:

@romanusko schrieb am 27. Oktober 2015 um 00:16:46 Uhr:

Ich bleibe dabei:

Hat der Vater die Zufahrt zur Garage erlaubt, ist so etwas nicht versicherbar, da der Schaden zwar entstanden ist aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern im Gelände des Privatgrundstücks. Ein fremder Dritter ist der Fahrzeughalter schon deshalb nicht, weil kein Fremder im Verwandschaftsverhältnis zu dem Geschädigten. Schäden an einer Sache innerhalb einer Familie weisen immer eine ungünstige Konstellation auf. Es sei denn, man verschweigt, dass man verwand ist. Ergibt neue Probleme. Warum steht er in der Garage? Begab er sich ohne Einwilligung widerrechtlich in die Garage? Noch schlimmer.

Erst, wenn der Vater eine Gebühr dafür verlangt hätte, läge eine Pflicht zur Regulierung vor. Sonst nicht.

Macht ja nichts, in einer Demokratie darf man auch eine objektiv falsche Meinung vertreten. Machen Politiker täglich.

Zitat:

@romanusko schrieb am 27. Oktober 2015 um 00:16:46 Uhr:

Ich bleibe dabei:

Hat der Vater die Zufahrt zur Garage erlaubt, ist so etwas nicht versicherbar, da der Schaden zwar entstanden ist aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern im Gelände des Privatgrundstücks. Ein fremder Dritter ist der Fahrzeughalter schon deshalb nicht, weil kein Fremder im Verwandschaftsverhältnis zu dem Geschädigten. Schäden an einer Sache innerhalb einer Familie weisen immer eine ungünstige Konstellation auf. Es sei denn, man verschweigt, dass man verwand ist. Ergibt neue Probleme. Warum steht er in der Garage? Begab er sich ohne Einwilligung widerrechtlich in die Garage? Noch schlimmer.

Erst, wenn der Vater eine Gebühr dafür verlangt hätte, läge eine Pflicht zur Regulierung vor. Sonst nicht.

Ich verstehe hier nur Bahnhof???

Versicherungsschutz ist auch auf privatem Gelände gegeben. Es muss sich nicht um eine öffentliche Straße handeln.

Vom Gesetz her § 823 BGB Schadensersatzpflicht.

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Besteht Schadenersatzpflicht, so muss die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlen.

Wenn ich mir selbst was kaputt mache, kann ich keinen anderen dafür heranziehen, Stichwort Eigenschaden, ausser ich habe zum Beispiel eine KFZ-Vollkaskoversicherung, dann kann ich den Schaden am FZG geltend machen, solange es keinen Ausschluss wie "Vorsatz" gibt.

Wenn ich als Fahrer eines PKW der nicht mir gehört einen Schaden verursache, so hafte ich für den Schaden sowohl an der Garage die nicht mir gehört als auch am Fahrzeug. Für ersteres muss die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlen, egal auf wen die läuft und für letzteres die Kaskoversicherung und ich kommen für den Rückstufungsschaden auf und sollte es keine Kasko geben muss ich alles zahlen, daher würde dies die PHV übernehmen.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:28:57 Uhr:

Wenn ich als Fahrer eines PKW der nicht mir gehört einen Schaden verursache, so hafte ich für den Schaden sowohl an der Garage die nicht mir gehört als auch am Fahrzeug. Für ersteres muss die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlen, egal auf wen die läuft und für letzteres die Kaskoversicherung und ich kommen für den Rückstufungsschaden auf und sollte es keine Kasko geben muss ich alles zahlen, daher würde dies die PHV übernehmen.

Die PHV zahlt schon mal gar nichts, wenn ich der Fahrer vom PKW bin. -> Benzinklausel.

Auch nicht an dem Fahrzeug das ich beschädigt habe.

Sollte sich inzwischen aber eigentlich auch rumgesprochen haben... :rolleyes:

Dass den Schaden an der Garage grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht bezahlt stimmt auch nicht.

Wenn es nämlich z.B. die Garage und das Fahrzeug von meiner Ehefrau ist, dann sind wir nämlich tatsächlich im Bereich Eigenschaden, um den es hier die letzten Postings geht.

Pauschale Aussagen, wer also was zahlt sind meistens immer fehl am Platz, wenn es um Versicherungen geht.

Stimmt, aber hier hat der TE mit seinem eigenen Fahrzeug das Garagentor seines Vaters beschädigt. Da braucht man nicht mehr über die Konstellation der Sterne philosophieren, da zahlt die Haftpflicht des PKW's für den Schaden am Tor. Sinn macht die Schadensmeldung vermutlich nicht. So ein Garagentor hat nach vielen Jahren der Nutzung nur noch einen minimalen Wert, da ist eine Beule leicht ein Totalschaden. Und ob ich wegen 2,50 € meinen SFR oder meinen Rabattretter in Anspruch nehme??? Muss jeder selbst entscheiden. Da sind Väter ja auch ganz unterschiedlich. Als ich in jungen Jahren den Käfer meiner Mutter zweimal leicht mißhandelt hatte, gab es zu Hause kein Theater. Ich hab beide Schäden selbst repariert - und auch das Auto meines Vaters, als dem eine Laterne im Weg stand.

es ist zwar das auto des te aber auf en vater versichert...laut seiner aussage. von daher ...aber egal soll er doch seine versicherung anrufen :D

Zitat:

Die PHV zahlt schon mal gar nichts, wenn ich der Fahrer vom PKW bin. -> Benzinklausel.

Auch nicht an dem Fahrzeug das ich beschädigt habe.

Sollte sich inzwischen aber eigentlich auch rumgesprochen haben... :rolleyes:

Dass den Schaden an der Garage grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht bezahlt stimmt auch nicht.

Wenn es nämlich z.B. die Garage und das Fahrzeug von meiner Ehefrau ist, dann sind wir nämlich tatsächlich im Bereich Eigenschaden, um den es hier die letzten Postings geht.

Pauschale Aussagen, wer also was zahlt sind meistens immer fehl am Platz, wenn es um Versicherungen geht.

Ja, meine Aussage war nicht ganz richtig. In der PHV gibt es tatsächlich eine Benzinklausel, die nicht zahlt, wenn das Fahrzeug in "Gebrauch" ist. Gibt aber vielleicht Zusatzpakete/Premium-Tarife die das abdecken?

Auch die KH zahlt nicht. Gibt meist den Passus unter Ausschlüsse "Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person" (gilt aber nur für Sach- und Vermögensschäden, nicht für Personenschäden).

Ich entschuldige mich für die falschen Aussagen.

Also in dem o.g. Fall zahlt keine Versicherung den Schaden an der Garage. Ein evntueller Schaden am Fahrzeug würde über eine Vollkaskoversicherung versichert sein.

Fazit, Garagentor selbst reparieren! ;)

Zitat:

@rebizzel schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:48:56 Uhr:

es ist zwar das auto des te aber auf en vater versichert...laut seiner aussage. von daher ...aber egal soll er doch seine versicherung anrufen :D

Wo hat er diese Aussage getätigt? Ich sehe hier nur den ersten Beitrag vom TE, danach keinen weiteren mehr. Und da schreibt er "meine Kfz oder meine Privathaftpflicht".

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:53:24 Uhr:

Ich entschuldige mich für die falschen Aussagen.

Das ehrt Dich zwar, aber Du schiebst gleich die nächsten falschen Aussagen hinterher.:(

Zitat:

Auch die KH zahlt nicht. Gibt meist den Passus unter Ausschlüsse "Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person" (gilt aber nur für Sach- und Vermögensschäden, nicht für Personenschäden).

Also in dem o.g. Fall zahlt keine Versicherung den Schaden an der Garage. Ein evntueller Schaden am Fahrzeug würde über eine Vollkaskoversicherung versichert sein.

Fazit, Garagentor selbst reparieren! ;)

Selbstverständlich müsste die KFZ-Haftpflicht zahlen, wenn der Schaden dort gemeldet würde.

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