Mit Anzeige gedroht wegen zu schnellem Fahrens...

Servus Leute,
wie der Titel schon sagt geht es um eine Drohung einer Dame im mittleren Lebensalter die mich wegen angeblichem zu schnellen Fahrens anzeigen wolle.

Zur Situation:
Ich fuhr eine längere Strecke hinter dieser besagten Dame hinterher, es war mitten in der Stadt bis etwas außerhalb. Sie fuhr langsam maximal 45 aber eher 35-40km/h, obwohl die Straßenlage es ihr ermöglicht hätte 50km/h zu fahren. Sie fuhr zusätzlich sehr träge an und ich hatte nicht die Möglichkeit sie zu überholen, weil die Straße einspurig war. Als die Straße es dann zulies habe ich die Dame rechts überholt und mich dann wieder vor ihr links eingefädelt.
Nun verfolgte sie mich bis ich parkte um mir dann zu sagen das ich mich auf eine Anzeige gefasst machen soll und das sie Zeugen hätte, da war auch tatsächlich jemand auf dem Beifahrersitz.

Geht sowas? Hab erst drüber gelacht aber mich im nachhinein drüber gefragt ob das tatsächlich geht...
Kann man jemanden Anzeigen ohne richtige Beweise zu haben? Sie weiß doch garnicht wie schnell ich war.
Kann ich sie wenn sie mich anzeigt wegen Nötigung und übler Nachrede Anklagen und zusätzlich noch wegen Verkehrsbehinderung!?

Danke schonmal für die Antworten :-)

Gruß

Frank

Beste Antwort im Thema

Wie ist die ganze Geschichte ?
So glaube ich sie nicht.

Wie würde sie die Frau erzählen ?

Wenn Du wirklich nur ordendlich mit Sicherheitsabstand hinter ihr her gefahren bist, sie dann, als es möglich war, ordendlich überholt hast, wird die Frau absolut nicht auf Dich aufmerksam.
Wie ist sie auf Dich aufmerksam geworden ?

71 weitere Antworten
71 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von umut1505



Also zu schnell war ich bestimmt vllt. 60km/h allerhöchstens aber. Hab nicht darauf geachtet. Vllt kam es ihr so vor als ob ich ein Raser wäre, weil mein Auspuff bei nem Schaltvorgang ziemlich gut bollert 😁

Von welchem in welchen Gang hast du denn beim Überholen geschaltet?

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Bist Du Dir da sicher ?
Ich würde dann nicht auf die Idee kommen.

Wenn ich mich recht erinnere gibts doch die Regelung, wenn eine Straße breit genug ist, könne die VT selbst Fahrspuren bilden.

Die gab es vor 32 Jahren glaube ich noch nicht. Heute ? Ist das wirklich so ?

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Und wenn jemand nur 35-40 fährt, denke ich er will sich zum Linksabbiegen einordnen, und dann kann man rechts vorbei fahren😉

Naja, dann blinkt er ja, dann ist es klar.

Das habe ich auf die Schnelle gefunden:

Zitat:

Rechts überholen
Bei mehrspurigen Fahrbahnen darf man weder auf der Autobahn noch in der Stadt rechts überholen.

Irrtum: Zwar gilt in Deutschland grundsätzlich das Verbot, rechts zu überholen. Davon gibt es in § 5 StVO aber etliche Ausnahmen: Etwa bei Schienenfahrzeugen, bei Linksabbiegern, die sich eingeordnet haben, bei Fahrzeugschlangen auf allen Streifen, innerorts auf Straßen mit freier Fahrstreifenwahl und auf Beschleunigungsstreifen einer Autobahn. Dazu dürfen Mofa- und Radfahrer mit mäßigem Tempo und bei ausreichendem Platz an einer Ampel rechts überholen.

Ähnliche Themen

aus §7

Zitat:

Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

Zusammen mit der freien Fahrstreifenwahl innerorts kann man das wohl so machen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Naja, dann blinkt er ja, dann ist es klar.

Die blinken doch sonst auch nicht immer, warum soll ich in der Situation drauf warten😁

Ich würde auf jeden Fall schon mal eine Tasche für's Gefängnis packen!

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Nee, also ernsthaft: Was bitte soll da "kommen"?
Die haben weder geeichte Augen noch sonstwas, womit sie dir überhöhte Geschwindigkeit nachweisen könnten.

Immer ruhig bleiben... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wie ist die ganze Geschichte ?
So glaube ich sie nicht.

Wie würde sie die Frau erzählen ?

Wenn Du wirklich nur ordendlich mit Sicherheitsabstand hinter ihr her gefahren bist, sie dann, als es möglich war, ordendlich überholt hast, wird die Frau absolut nicht auf Dich aufmerksam.
Wie ist sie auf Dich aufmerksam geworden ?

Was gibt es daran nicht zu glauben? Ich habe den anderen Verkehrsteilnehmer mit leicht überhöhter Geschwindigkeit (definitv im Ordnungswidrigkeitenlimit) innerorts rechts überholt, allerdings deutloch schneller als sie gefahren ist (kann vielleicht der ausschlaggebende Punkt sein, zudem mein Auto wirklich Dampf hat, laut ist und schnell beschleunigt). Ich habe sie nicht bedrängt, gehetzt oder sonst was. Ich habe den zweiten Gang zum überholen verwendet und in den dritten geschaltet. Habe sie einfach überholt ohne jegliche Gefährdung.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wie ist die ganze Geschichte ?
So glaube ich sie nicht.

Ich habe leider auch den Eindruck, daß uns hier wieder mal nur die

halbe

12%ige Wahrheit aufgetischt wurde. Es sei denn, die gute Frau kommt jeden Tag auf's Präsidium ... "Na? Wieviele Anzeigen sind es denn heute?" ... "Heute hab ich 24 Anzeigen, Herr Oberwachmeister." 😁

Schade, dass die "Gegnerin" diesen Tread vermutlich nicht liest. Sie wäre begeistert, was ihre Androhung ausgelöst hat. Weiteres zu schreiben, wäre in der Kategorie "Oberlehrer" abzuheften.

Ach ja, wieder mal so ein Fall, wo wir eine ach so objektive Schilderung eines Vorfalles lesen dürfen...🙄

Ob sie ihn anzeigen kann? Natürlich, selbstverständlich. Wem das nicht klar ist, der ist wohl öfter in anderen Universen unterwegs. Sie hat einen Zeugen. Perfekt für sie. Und - sie kann ihn eindeutig identifizieren.

Innerorts ist das Überholen rechts nur dann erlaubt, wenn er Fahrbahnmarkierungen gibt:
StVO §7 (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Man man, einige hier sollten aber dringend nochmal die Fahrschule besuchen.

Zitat:

Original geschrieben von umut1505



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wie ist die ganze Geschichte ?
So glaube ich sie nicht.

Wie würde sie die Frau erzählen ?

Wenn Du wirklich nur ordendlich mit Sicherheitsabstand hinter ihr her gefahren bist, sie dann, als es möglich war, ordendlich überholt hast, wird die Frau absolut nicht auf Dich aufmerksam.
Wie ist sie auf Dich aufmerksam geworden ?

Was gibt es daran nicht zu glauben? Ich habe den anderen Verkehrsteilnehmer mit leicht überhöhter Geschwindigkeit (definitv im Ordnungswidrigkeitenlimit) innerorts rechts überholt, allerdings deutloch schneller als sie gefahren ist (kann vielleicht der ausschlaggebende Punkt sein, zudem mein Auto wirklich Dampf hat, laut ist und schnell beschleunigt). Ich habe sie nicht bedrängt, gehetzt oder sonst was. Ich habe den zweiten Gang zum überholen verwendet und in den dritten geschaltet. Habe sie einfach überholt ohne jegliche Gefährdung.

Naja, das ist halt ein alltäglicher Vorgang, deswegen wird keiner angezeigt kommt es auch nicht wirklich zum Konflikt.

Meist geht diesem Vorgang etwas anders voran, z.b. penedrantes zu dichtes auffahren, oder nach dem überholen wieder ausbremsen oder beim wiedereeinordnen schneiden, oder nette Gesten austauschen und..und..und...

Deshalb habe ich nach der gesamten Geschichte gefragt.

Aufällig ist halt auch das Du Dir so eine Birne machst. So einen Vorfall hätte ich an der nächsten Kreuzung vergessen.

Ich würde gar nichts dazu sagen.
Entweder es ist was dran oder nicht. Aber wir waren nicht dabei.

cheerio

ich finde es immer wieder faszinierend warum man einen thread eröffnet, wenn man ja angeblich nichts falsches getan hat ....... und is ja auch klar, dass ältere damen immer, überall und jeden anzeigen, der schneller fährt als sie selbst ....😉
lieber TE, wenn du nichts falsches getan hast, warum machst du dir dann ins höschen, wer nichts falsches macht braucht kein schlechtes gewissen zu haben ..... 🙄 ... ...

meine bescheidene meinung:
du bist der älteren dame fast in den kofferraum gefahren, hast deine kirmesbude schön aufheulen lassen und bist dann ziemlich dicht an ihr (verbotenerweise) rechts vorbei gedonnert ...  und genau darum hast du nun ein feuchtes höschen ..... 😛

Zitat:

Original geschrieben von JOE 666


meine bescheidene meinung:
du bist der älteren dame fast in den kofferraum gefahren, hast deine kirmesbude schön aufheulen lassen und bist dann ziemlich dicht an ihr (verbotenerweise) rechts vorbei gedonnert ...  und genau darum hast du nun ein feuchtes höschen ..... 😛

Ich finde diese Unterstellungen echt belustigend. Ich habe nie behauptet das ich mir "ins Höschen mache". Ich habe lediglich gefragt ob so eine Anzeige möglich ist mit der Aussicht auf Erfolg. 😉

Du hast Recht wenn du sagst ich habe meine "Kirmesbude" aufheulen lassen aber ich wäre dich aufgefahren ist alles aus der Luft gesaugt...
Warum soll rechts an ihr vorbei"donnern" verboten sein? Hier wurden Fakten auf den Tisch gelegt das ich freie Fahrbahnwahl habe, weiß nicht wo du etwas verbotenes siehst außer vielleicht meine überhöhte Geschwindigkeit. Es gab Fahrbahnmarkierungen.

Immer diese Klugscheißer, erst lesen dann schreiben...

Diedicke1300:
Ich verstehe dich aber das ich mir einen Kopf mache stimmt nicht ich war lediglich auf der Suche nach der Antwort ob so eine Anzeige wirklich Aussicht auf Erfolg hätte. Und die Geschichte stimmt so wie sie ist.
___________________

Alle anderen die eventuell mal sowas erlebt haben würde ich gerne mal um Erfahrungen bitten. 😉 Und an die restlichen Leute die gerne was konstruktives Beitragen möchten/können, mein herzlichsten Dank!

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von umut1505


Du hast Recht wenn du sagst ich habe meine "Kirmesbude" aufheulen lassen aber ich wäre dich aufgefahren ist alles aus der Luft gesaugt...
Warum soll rechts an ihr vorbei"donnern" verboten sein? Hier wurden Fakten auf den Tisch gelegt das ich freie Fahrbahnwahl habe, weiß nicht wo du etwas verbotenes siehst außer vielleicht meine überhöhte Geschwindigkeit. Es gab Fahrbahnmarkierungen.

haste in deinem eingangspost aber nicht geschrieben ...... 😛 😕 

wie soll ich also was lesen, was gar nicht geschrieben wurde 😛😁

wahrscheinlich wurden zur gewissensberuhigung plötzlich welche aufgemahlt  😉😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen