Mit 16km/h zuviel auf der Autobahn geblitzt
16kmh auf der Autobahn zuviel, bei erlaubten 80kmh kosten 100€ plus Gebühren macht letzlich 128.50€
Gehts noch?
94 Antworten
Auszug aus dem Bussgeldkatalog:
"Die Erhöhung der Geldbuße bei Voreintragungen ist rechtmäßig
In den meisten Fällen orientiert sich die Bußgeldstelle bei der Festlegung der Sanktionen an dem aktuellen Bußgeldkatalog. Dennoch hat sie dabei einen gewissen Ermessungsspielraum. So ist sie befugt, eine Bußgelderhöhung vorzunehmen, wenn sie bei einem Verkehrssünder einen Grund sieht, strengere verkehrserzieherische Maßnahmen zu veranlassen.
Das kann als wichtig erachtet werden, wenn der Verkehrssünder immer wieder auffällt, folglich beharrlich gegen die Verkehrsregeln verstößt und damit offensichtlich eine Gefahr für jeden Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs darstellt. Mit einer besonders strengen Sanktion soll der Betroffene auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und “wachgerüttelt” werden, damit er sich künftig die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mehr zu Herzen nimmt.
Dennoch muss in der Regel nicht befürchtet werden, dass lang zurückliegende Verstöße dabei ebenfalls in die Waagschale fallen und zu einer solchen Bußgelderhöhung beitragen. Vielmehr müssen die Ermittler nachweisen, dass es einen inneren (d. h. einen sachlichen und einen zeitlichen) Zusammenhang zwischen der Voreintragung und dem aktuell zu ahndenden Verstoß gibt. Dabei kann die Behörde natürlich keinesfalls willkürlich vorgehen."
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 9. Juli 2023 um 14:40:58 Uhr:
Mir geht es um den Satz:
"Die Geldbuße erhöhe ich gemäß §17 OWIG in Verdindung mit §3 BKatV wegen mehriger Voreintragungen im Fahreingnungsregister."Der Satz steht auf dem Bescheid. Rührt der daher, dass der Fahrer Punkte in Flensburg hat?
Ja, mit diesen "Voreintragungen" sind
immerPunkte gemeint.
Oh.Ja. Ok.
-> Die Busgeldbescheide sind ja auch aufgrund von OWIs ausgestellt. Hmm. Hatte ich irgendwie übersehen.
Ob der Fahrer noch einen oder mehrere Punkte hat, kann ich nicht sagen. Vermutlich ist er sich selbst dessen nicht mehr bewusst.
Aber der Satz "Die Geldbuße erhöhe ich gemäß §17 OWIG in Verdindung mit §3 BKatV wegen mehriger Voreintragungen im Fahreingnungsregister." deutet ja laut eurer Erklärung stark darauf hin.
Ich frage für einen Freund...
Wenn ich mir die Angebote auf Zahlung eines Verwarnungsgeldes der letzten Jahre in Erinnerung rufe, dann gingen die immer an den Halter (also mich) und dort wurde stets mitgeteilt, dass die Angabe des zuständigen Fahrers bei Zahlung des Verwarnungsgeldes nicht erforderlich ist.
Wäre für mich der Umkehrschluss, dass es:
a) die Behörde nicht interessiert, wer gefahren ist, sofern die Knete kommt,
b) dass der Vorgang auch nirgends registriert wird.
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Das sagte ich ja und gilt für Verwarngeldangebote.
Bei Bußgeldbescheide sieht das anders aus, egal, ob es nun Punkte gibt oder nicht, denn es wird konkret einer Person die OWI vorgeworfen und wenn man das Bußgeld zahlt, wird davon ausgegangen, dass man die Fahrerschaft zugibt.
Ob nun nur OWI, die den Weg in das FAZ finden, oder solche einfachen für eine Bußgelderhöhung herangezogen werden können, ist dann eine weitere Sache. Bei OWI die nur zu einem Verwarngeldangebot geführt haben, können dafür jedenfalls nicht herangezogen werden.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Glg11 schrieb am 9. Juli 2023 um 14:14:13 Uhr:
Zitat:
@Haasinger schrieb am 8. Juli 2023 um 23:34:51 Uhr:
16kmh klingt nach so wenig... Was sind das auf dem Tacho? 25-30?
Und was machen 16km/h beim Anhalteweg (Reaktionsweg + Bremsweg) aus? Schon darüber nachgedacht?
Ein Sinnvolles Argument das jeder Vernünftige Autofahrer im Hinterkopf haben muss.
Der Halter war der Fahrer. Vice Versa.
Wenn es die Behörde nicht interessiert, würde sie ja die Gebühr nicht erhöhen. Vermutlich geht die Behörde davon aus, dass der Fahrer der Halter ist und dieser eben Punkte hat.
Die Messung war mit Laser und Foto. Ergo besteht ebenso die Möglichkeit, dass die Behörde das Bild schon abgeglichen hat. Zum Beispiel mit dem Führerscheinbild oder den Fotes von alten Verstößen.
Ziemlich sicher sogar.
Andernfalls kommt ein Anhörungsbogen auf dem man den Fahrer/Fahrerin angeben soll.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 9. Juli 2023 um 16:45:30 Uhr:
Zitat:
@Glg11 schrieb am 9. Juli 2023 um 14:14:13 Uhr:
Und was machen 16km/h beim Anhalteweg (Reaktionsweg + Bremsweg) aus? Schon darüber nachgedacht?
Ein Sinnvolles Argument das jeder Vernünftige Autofahrer im Hinterkopf haben muss.
Nicht unbedingt.
Jeder Autofahrer weiß, dass er seine Geschwindigkeit der Verkehrssituation anzupassen hat. Es ist also ein Unding, dass immer grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass wenn einer mal über dem Limit gefahren ist, dies nicht macht.
Ich stelle oft das Gegenteil fest, dass die, die manchmal zu schnell fahren, langsam unterwegs sind, wenn es angebracht ist und die, die, die nie ein Limit überschreiten, in kritischen Situationen zu schnell sind.
Früher habe ich das täglich selbst erleben müssen. In einer 50er Strecke bin ich oft 10 km/h zu schnell gefahren (na und), so dass sich der Abstand der hinter mir fahrenden Fahrzeuge vergrößerte. Dann kam ein Bereich in der Nähe einer Schule, die Bürgersteige waren mit Kindern bepflastert, so dass ich meine Geschwindigkeit auf 20 km/h oder gar langsamer reduziert habe. Was passierte, die vorher brav das Limit eingehalten hatten, holten auf und hingen mir am Popo.
Ganz krass war es, wenn gerade ein Bus hielt, denn dann bin ich vorne am Bus langsamer als Schritt vorbeigefahren, denn es bestand ja die Gefahr, dass vor dem Bus ein Kind auf die Straße tritt. Hinter mir wurde dann massiv dicht aufgefahren.
Wenn ich welche vor mir Fahrzeuge gesehen habe, war es eigentlich fast selten, dass einer mal seine Geschwindigkeit reduziert hat.
Das war ein Beispiel von vielen, die ich erlebt habe.
Meine Erfahrung in der Diskussion mit anderen Autofahrern, hat mir gezeigt, dass gerade die „nie zu schnell“ Fahrer meist auch die sind, die schulmeistern und sich eigentlich selbst an die Nase fassen sollten, denn sie selbst fahren gerade in kritischen Situationen oft zu schnell. Nicht nur einmal musste ich später mit so ein Schulmeister mitfahren und habe dann natürlich auch Kritik geübt, wenn sie aus meiner Sicht in einer kritischen Situation zu schnell gefahren sind. Immer habe ich dann Unverständnis geerntet und die Antwort erhalten: „Wieso, ich halte mich ans Limit“.
Somit habe ich auch die Befürchtung, dass die Leute, die hier jede Geschwindigkeitsüberschreitung schulmeistern, zu diesen Fahrern gehören, denn wäre es nicht so, würden sie Augenmaß zeigen und nicht bei jeder hier gebeichteten Geschwindigkeitsüberschreitung schulmeistern, denn sie wissen ja nicht, wie sich der Geschulmeisterte in kritischen Situationen verhält.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 9. Juli 2023 um 16:20:26 Uhr:
Ob der Fahrer noch einen oder mehrere Punkte hat, kann ich nicht sagen. Vermutlich ist er sich selbst dessen nicht mehr bewusst.
Wenn ein Fahrer mehrere Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen bekommen hat und dazu auch noch Punkte, dann weiß er das in der Regel.
Also wäre doch am sinnvollsten, die Vorgeschichte erstmal zu klären, sonst diskutiert man hier nur wenn, dann, könnte, hätte, Fahrradkette.
Bitte frage daher erstmal nach.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 9. Juli 2023 um 16:50:26 Uhr:
Der Halter war der Fahrer. Vice Versa.
Wenn es die Behörde nicht interessiert, würde sie ja die Gebühr nicht erhöhen. Vermutlich geht die Behörde davon aus, dass der Fahrer der Halter ist und dieser eben Punkte hat.Die Messung war mit Laser und Foto. Ergo besteht ebenso die Möglichkeit, dass die Behörde das Bild schon abgeglichen hat. Zum Beispiel mit dem Führerscheinbild oder den Fotes von alten Verstößen.
Du schreibst doch selbst, dass ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde und da legen die Behörden tatsächlich Wert darauf, den wahren Übeltäter zu "bestrafen". Anders beim Verwarnungsgeld, da wird nur Wert auf die Zahlung gelegt.
Wenn der Angestellte der Bussgeldstelle eine Abfrage am Melderegister durchführt und fest stellt, das es mehrere Punkte für Geschwindigkeitsübertretung gibt, kann diese auch eine höhere Verwarnung bei +16 kmh geben.
Er ist Wiederholungstäter
Tom
Ok. Dann passt das für mich.
Ich hab jetzt mal selbst gegoogelt und war ganz überrascht, dass manche Punkte erst nach 5 oder 10 Jahren aus dem Register verschwinden. Ich dachte die verschwinden alle nach 2 Jahren.
Ich hatte einen Kollegen dem wurde der Schein weggenommen, weil er ein Abstandvergehen hatte. Je nachdem löschen sich die Punkte erst nach 5 Jahren
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 9. Juli 2023 um 17:08:39 Uhr:
... Somit habe ich auch die Befürchtung, dass die Leute, die hier jede Geschwindigkeitsüberschreitung schulmeistern, zu diesen Fahrern gehören, denn wäre es nicht so, würden sie Augenmaß zeigen und nicht bei jeder hier gebeichteten Geschwindigkeitsüberschreitung schulmeistern, denn sie wissen ja nicht, wie sich der Geschulmeisterte in kritischen Situationen verhält.
Solche Verkehrsteilnehmer mag es auch geben. Ich vermute in der Minderheit.
Dein Verhalten wie oben beschrieben wäre ja schon vorbildlich!
Was mich halt stört, ist das generelle Verharmlosen von Geschwindigkeitsübertretungen. Diejenigen denken nur ans Bußgeld und nicht an die Folgen. 😠 Sorry wenn mein Posting schulmeisterlich rübergekommen ist.