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Zu schnell auf der Autobahn aber nicht angehalten!

Themenstarteram 2. März 2013 um 23:07

Hallo liebes Forum,

und zwar habe ich da eine frage da ich mir des sachverhalts nicht ganz sicher bin.

So und zwar folgendes:

Bin auf der Autobahn wo 120 war etwas schneller unterwegs gewesen, mit ca 190.

Das ganze für ca 3 kilometer. Während diese drei Kilometer habe ich keinen Streifenwagen überholt, nur Zivile Fahrzeuge.

Danach kam das Schild 100, die ich auch dann ganz brav auf der rechten Spur gefahren bin.

Nach ca 2 bis 3 minuten ging hinter mir das Blaulicht an, da ich ganz rechts fuhr und von der Bahn runter wollte fuhr ich auch die erlaubten 100 weiterhin.

Der Streifenwagen ist dann links an mir vorbei mit Blaulicht aber ohne dass da was stand von wegen folgen oder anhalten, demnach bin ich ganz normal weiter rechts abgebogen, die sind aber weiter zur nächsten ausfahrt gefahren.

Jetzt meine frage, wie warscheinlich ist es, dass da irgendwas kommt, oder kann ich davon ausgehen, dass das Blaulicht garnicht mir galt?

Um Antwort würde ich mich sehr freuen und beruhigen.

MfG

Beste Antwort im Thema
am 2. März 2013 um 23:37

Da hört wohl mal wieder einer die Pferde husten.

Womöglich eröffnet morgen einer ein Thema:

Ich werde übermorgen warscheinlich geblitzt, was kann ich dann dagegen tun...

Heul, jammer, flenn... 

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Wenn der Blaulichteinsatz Dir gegolten hätte dann wärst Du angehalten worden.

Welche Strecke hast im 120-Bereich mit 190km/h zurückgelegt?

Themenstarteram 2. März 2013 um 23:19

geschätze 3 bis 4 kilometer maximal

Zitat:

Original geschrieben von Pizer

Wenn der Blaulichteinsatz Dir gegolten hätte dann wärst Du angehalten worden.

Welche Strecke hast im 120-Bereich mit 190km/h zurückgelegt?

Die 3km hatte ich überlesen. Da warst Du aber sehr schnell unterwegs.

Themenstarteram 2. März 2013 um 23:23

Zitat:

Original geschrieben von Pizer

Zitat:

Original geschrieben von Pizer

Wenn der Blaulichteinsatz Dir gegolten hätte dann wärst Du angehalten worden.

Welche Strecke hast im 120-Bereich mit 190km/h zurückgelegt?

Die 3km hatte ich überlesen. Da warst Du aber sehr schnell unterwegs.

hilft mir jetzt gerade nicht viel weiter ;)

Bei 120 locker mit 190! Bei 100 brav 100 gefahren? Hast Du kein Durchhaltevermögen? Wie kommst Du darauf, dass der Streifenwagen bis zur nächsten Ausfahrt gefahren ist? Oder bist Du der Meinung, dass Du sie vielleicht ausgetrickst hast, weil Du unvermittelt abgebogen bist und sie dem Manöver nicht mehr folgen konnten? In diesem Fall waren sie allerdings Stümper.

Will hier nicht als Oberlehrer auftreten, aber manchmal wünschte ich mir, die Polizei wäre bei mancher Situation aufmerksamer oder professioneller. Zu meiner eigenen Sicherheit.

Zu Deiner Frage: Sollte das Blaulicht Dir gegolten haben, wirst Du sicherlich etwas zu lesen bekommen. Und ich bin sicher, wir hier im Forum auch. Wie komme ich da raus????

Zitat:

Original geschrieben von DareAlly

 

Jetzt meine frage, wie warscheinlich ist es, dass da irgendwas kommt, oder kann ich davon ausgehen, dass das Blaulicht garnicht mir galt?

Wenn sie was von dir gewollt hätten hätten Sie dich rausgezogen. Möglicherweise hätten Sie dich angehalten wenn nicht ein dringender Einsatz dazwischengekommem wäre, was bei Blaulicht anzunehmen ist. Das sie aber noch eine Anzeige schreiben ist zwar nicht ausgeschlossen aber unwahrscheinlich.

Sie es so das du unverschämtes Glück hattest und gehe davon aus das Es beim nächsten Mal anderst kommen kann.

Themenstarteram 2. März 2013 um 23:32

es war ja kein streifenwagen vor oder hinter mir. ich habe definitiv auch keinen überholt das kann ich zu 100% sicherheit sagen da der verkehr gleich null war. ich bin halt an einer autobahnauffahrt vorbei gefahren bevor ich dann danach die abfahrt abgefahren bin könnte mir nur vorstellen, dass sie dort aufgefahren sind und zu dem zeitpunkt war ich schon auf den 100 wie vorgeschrieben...

am 2. März 2013 um 23:37

Da hört wohl mal wieder einer die Pferde husten.

Womöglich eröffnet morgen einer ein Thema:

Ich werde übermorgen warscheinlich geblitzt, was kann ich dann dagegen tun...

Heul, jammer, flenn... 

Zumindest scheint schonmal ein hoffentlich heilsames schlechtes Gewissen vorzuherrschen...

Themenstarteram 2. März 2013 um 23:43

das tut es und ich werde nie mehr so schnell über die begrenzung hinaus fahren.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ich werde übermorgen warscheinlich geblitzt, was kann ich dann dagegen tun...

... im Bett bleiben und kein Licht anmachen. :o

Zitat:

Da hört wohl mal wieder einer die Pferde husten.

Womöglich eröffnet morgen einer ein Thema:

Ich werde übermorgen warscheinlich geblitzt, was kann ich dann dagegen tun...

Heul, jammer, flenn...

Wenn sie Dich nicht anhielten, wo ist Dein Problem? "Hinterherfahrvideos" bedingen immer "Sofortkasse".

Also, viel Lärm um nichts.

Zitat:

Zumindest scheint schonmal ein hoffentlich heilsames schlechtes Gewissen vorzuherrschen...

Ach Gott, ja, wir sind doch alle nicht ohne Fehler, oder?

Stell dir einfach vor, der Einsatz galt dir und du hättest jetzt ein Ticket liegen mit 4 Wochen Fahrverbot und 350 € Geldstrafe. Lediglich dein Schutzengel hat das verhindert, da du ja anscheinend auch so einen ordentlichen Schreck bekommen hast!

Darum fahre nie schneller, als dein Schutzengel fliegen kann!:)

Also ich glaube wenn sie Dich gewollt hätten, hätten sie Dich auch bekommen !

Hätte das Blaulicht Dir gegolten hättest Du ne Kelle o.ä. gesehen.

Ich denke, ich weiß es aber nicht, die Beamten werden ein Einsatz bekommen haben und die Genehmigung Blaulicht zu nutzen, Du warts halt zufällig in der Nähe.

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

 

 

 

 

 

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