Mit 16km/h zuviel auf der Autobahn geblitzt
16kmh auf der Autobahn zuviel, bei erlaubten 80kmh kosten 100€ plus Gebühren macht letzlich 128.50€
Gehts noch?
94 Antworten
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 9. Juli 2023 um 08:49:59 Uhr:
Bedeutet dass, dass der Fahrer Punkte hat?
Ja, das bedeutet es.
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/faer_node.html
Ok. Kann sein.
Steht da aber nicht! Es steht dort nicht, dass eine Gebührenerhöhung nur bei Eintragung im FAER stattfinden kann.
Laut Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 17 Höhe der Geldbuße können wohl auch aus anderen Gründen als die FAER zu Erhöhung führen.
In Deinem Fall ist es aber wegen der Punkte.
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 9. Juli 2023 um 08:49:59 Uhr:
Unten nach der Summe steht halb abgeschnitten:"Die Geldbuße erhöhe ich gemäß .... Paragraf ... wegen mehriger Voreintragungen im Fahreingnungsregister."
Ok. Das kann sein.
Wegen des Satzes unter den 100€
Ist dann Annahme, das OWIs ins FAER gespeichert werden falsch?
Ähnliche Themen
Meines Wissens müssen Punkte im Spiel sein, dass die Eintragungen gespeichert werden.
Wird man immer wieder beim selben Straßenverkehrsamt auffällig ohne die Punktegrenze erreicht zu haben kann das schon dazu führen das Bußgelder erhöht werden ... und es kann noch wesentlich weiter gehen.
Wenn Beamte/Angestellte bei lesen des Kennzeichens wissen welche Adresse einzutippen ist wird halt die Daumenschraube angezogen.
Zitat:
@Haasinger schrieb am 8. Juli 2023 um 23:34:51 Uhr:
16kmh klingt nach so wenig... Was sind das auf dem Tacho? 25-30?
Und was machen 16km/h beim Anhalteweg (Reaktionsweg + Bremsweg) aus? Schon darüber nachgedacht?
Hat etwas gedauert, jetzt geht es aber endlich los mit Schulmeisterei. 😁 😉
Vor vielen Jahren, man kann fast sagen „Es war einmal“, bin ich in einer Autobahnbaustelle bei erlaubten 60 km/h mit später vorgeworfenen 100 km/h gefahren. Nun, es war mitten in der Nacht und weit und breit kein weiteres Fahrzeug. Ehrlich bei diesem frevelhaften Verhalten habe ich mir NULL Gedanken darüber gemacht, dass sich der Bremsweg erhöht. War ich damals böse?
Ja, daher gab es ein Bußgeld und Punkte, aber eine Gefährdung von mir oder anderen Verkehrsteilnehmern gab es nicht, denn die waren ja nicht vorhanden.
Da nun keiner die Situation kennt in der unsere 16 km/h zu schnell Fahrer eben zu schnell gefahren ist, ist die Schulmeisterung unpassend.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Astradruide schrieb am 9. Juli 2023 um 13:17:49 Uhr:
Wird man immer wieder beim selben Straßenverkehrsamt auffällig ohne die Punktegrenze erreicht zu haben kann das schon dazu führen das Bußgelder erhöht werden ... und es kann noch wesentlich weiter gehen....
Mir geht es um den Satz:
"Die Geldbuße erhöhe ich gemäß §17 OWIG in Verdindung mit §3 BKatV wegen mehriger Voreintragungen im Fahreingnungsregister."
Der Satz steht auf dem Bescheid. Rührt der daher, dass der Fahrer Punkte in Flensburg hat? Oder weil auch schon ein paar OWI's im gleichen Bundesland vorgefallen sind?
Wenn ich euch so zuhöre, dann werden ja OWIs nicht im Fahreignungsregister (Flensburg) eingetragen und sind dort auch nicht zur Erhöhung weiterer OWIs verwendbar.
Klar kommt es immer auf die Situation an. Hab ich keinen Vordermann oder Hindernis, kann mir ein längerer Anhalteweg egal sein.
Aber generell "16km/h" zu verharmlosen, ist blöde!
In der Stadt wie auf der Autobahn verlängert sich der Anhalteweg sehr.
Wendet man die Formel zur Berechnung des Anhaltewegs an (z.B. ADAC), dann wären 16km/h ja nur 7,36 Meter. Aber falsch gerechnet!
In der Stadt (50km/h) machen 16km/h zuviel einen Unterschied schon 23,36m aus.
Auf der Autobahn (130km/h) machen 16km/h zuviel 48,96 aus. Fast soweit wie zwei Leitpfosten auseinanderstehen.
Das kann ins Auge gehen.
Denkt bitte nicht nur an die Punkte und die Bußgelder, die 16km/h zuviel ergeben können.
Denkt lieber mal an die Folgen im realen Leben, die ein zu langer Anhalteweg haben kann!
@Uwe: Wenn in deiner Baustelle sogar nur 60km/h erlaubt waren, muss es dafür weitere Gründe gegeben haben. Schmalere Fahrspuren zum Beispiel? Dann machen 40km/h zuviel und eine kleine Lenkbewegung auch viel aus - Fahrt in die andere Fahrspur hinein oder Leitbaken abrasieren. Auch nicht zu verharmlosen
[/Moralkeule]
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 9. Juli 2023 um 14:40:58 Uhr:
Der Satz steht auf dem Bescheid. Rührt der daher, dass der Fahrer Punkte in Flensburg hat? Oder weil auch schon ein paar OWI's im gleichen Bundesland vorgefallen sind?
Nun, dann wollen wir das Ganze noch etwas komplizierter machen. 😉
Selbst, wenn eine Bußgelderhöhung bei mehreren Geschwindigkeitserhöhungen unterhalb des Punktebereichs möglich wäre, geht das auf keinen Fall, wenn man keine Bußgeldbescheide, sondern nur Verwarngeldangebote bekommen hat.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Glg11 schrieb am 9. Juli 2023 um 14:49:49 Uhr:
@Uwe: Wenn in deiner Baustelle sogar nur 60km/h erlaubt waren, muss es dafür weitere Gründe gegeben haben. Schmalere Fahrspuren zum Beispiel? Dann machen 40km/h zuviel und eine kleine Lenkbewegung auch viel aus - Fahrt in die andere Fahrspur hinein oder Leitbaken abrasieren. Auch nicht zu verharmlosen
Nun, wenn in einer zweispurigen Autobahnbaustelle kein weiteres Fahrzeug war, waren die Fahrspuren kein Problem. Wenn ich damals so dreist war, bei erlaubten 60 km/h nach Tacho 110 km/h zu fahren, habe ich das mit Einhaltung der eingezeichneten Fahrspuren auch nicht so genau genommen und insofern bestand keine Gefahr irgendetwas abzurasieren.
Gruß
Uwe
Das sehe ich auch so.
Allerdings wurde die Meinung, dass OWIs auch bei Straferhöhung berücksichtigt werden können, an mich herangetragen.
Dazu ja auch die obige Verlinkung....
Hier gerne nochmal:
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was mich im Straßenverkehr aufregt!' überführt.]
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 09. Juli 2023 um 14:40:58 Uhr:
Mir geht es um den Satz:
"Die Geldbuße erhöhe ich gemäß §17 OWIG in Verdindung mit §3 BKatV wegen mehriger Voreintragungen im Fahreingnungsregister."Der Satz steht auf dem Bescheid. Rührt der daher, dass der Fahrer Punkte in Flensburg hat? Oder weil auch schon ein paar OWI's im gleichen Bundesland vorgefallen sind?
Wenn ich euch so zuhöre, dann werden ja OWIs nicht im Fahreignungsregister (Flensburg) eingetragen und sind dort auch nicht zur Erhöhung weiterer OWIs verwendbar.
Also soweit ich jetzt herausfinden konnte, werden nur Vergehen mit Punkten im Fahreignungsregister eingetragen/gespeichert. Und ja auch eine Ordnungswidrigkeit kann mit Punkten belegt sein.
Jetzt wäre interessant zu erfahren, ob "der Fahrer" Punkte hat oder nicht.