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Mischberreifung zulässig?

Themenstarteram 1. April 2009 um 19:20

Ist es erlaubt mit so einer Mischbereifung zu fahren: (Bei sommerlichen Verhältnissen)

-Vorne Winterreifen,

-hinten Sommenrreifen!

 

Reifen und Felgen haben genau die gleiche Größe! Die Reifen sind sogar vom gleichen Hersteller, nur halt zweimal Winter und zweimal Sommer.

 

Ist das erlaubt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xjr-peter

Wenn du lieber immer im Grenzbereich fährst und einen Rechtsverdreher als Beifahrer hast, bitte schön jeder ist sich sebst des Glückes Schmied. Ich für meine Person fahre lieber auf der Sicherenseite. Da kann ich das Geld fürn Rechtsverdreher sparen und Sinnvoller verwenden. Aber jeder so wie er meint.

Darum geht es aber nicht, die Frage des TE lautete:

Zitat:

Mischberreifung zulässig?

Und dies kann mit Ja beantwortet werden.

 

Bedenken hat doch jeder hier geäußert, aber darum ging es nun mal nicht.

 

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Zitat:

Original geschrieben von be_crazy

Meine Frage war nicht nach "machbar" oder nicht, machbar ist alles :cool: Wollte nur wissen obs ERLAUBT ist...und auch nicht "vorn 15´ und hinten 18´ sondern 14 zu 15, oder 13 zu 14.

Ist doch egal ob 14 zu 15, 13 zu 14 oder 15 zu 18, dies sollte nur als Beispiel dienen.

Also wie gesagt, dein Vorhaben ist nicht erlaubt, es sei denn die Kombination der unterschiedlichen Radgrößen sind eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von be_crazy

Meine Frage war nicht nach "machbar" oder nicht, machbar ist alles :cool: Wollte nur wissen obs ERLAUBT ist...und auch nicht "vorn 15´ und hinten 18´ sondern 14 zu 15, oder 13 zu 14.

Ist doch egal ob 14 zu 15, 13 zu 14 oder 15 zu 18, dies sollte nur als Beispiel dienen.

Also wie gesagt, dein Vorhaben ist nicht erlaubt, es sei denn die Kombination der unterschiedlichen Radgrößen sind eingetragen.

Und was habe ich paar Zeilen weiter geschrieben?!?

Die Kombinationen sind vom Werk aus erlaubt und es ist nicht mein Vorhaben, reine hypothetische Frage.

Zitat:

Original geschrieben von be_crazy

Und was habe ich paar Zeilen weiter geschrieben?!?

Die Kombinationen sind vom Werk aus erlaubt und es ist nicht mein Vorhaben, reine hypothetische Frage.

Das ist das was ich meine, du darfst garantiert entweder 175/70/13 oder 175/65/14 fahren.

Das diese Kombination ab Werk so vorgesehen ist das vorne die 13" und hinten die 14" Felge gefahren werden darf glaube ich nicht, wäre der erste Astra der dies hat :D

Mach doch mal nen Foto vom FZ-Schein und lade den hoch, dann kann aufgeklärt werden dass ich daneben liege :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von be_crazy

Und was habe ich paar Zeilen weiter geschrieben?!?

Die Kombinationen sind vom Werk aus erlaubt und es ist nicht mein Vorhaben, reine hypothetische Frage.

Nein, das ist NICHT ab Werk eingetragen. Im Schein steht entweder 175/70R13 ODER 175/65R14 - das gilt dann für vorne UND hinten. Mischbereifung muss extra ausgewiesen werden. Dort schon dann extra v. und h. für vorne und hinten im Fahrzeugschein.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Dort schon dann extra v. und h. für vorne und hinten im Fahrzeugschein.

Mein Reden ;)

Und somit ist meine Frage beantwortet :cool:

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