Mischberreifung zulässig?
Ist es erlaubt mit so einer Mischbereifung zu fahren: (Bei sommerlichen Verhältnissen)
-Vorne Winterreifen,
-hinten Sommenrreifen!
Reifen und Felgen haben genau die gleiche Größe! Die Reifen sind sogar vom gleichen Hersteller, nur halt zweimal Winter und zweimal Sommer.
Ist das erlaubt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von xjr-peter
Wenn du lieber immer im Grenzbereich fährst und einen Rechtsverdreher als Beifahrer hast, bitte schön jeder ist sich sebst des Glückes Schmied. Ich für meine Person fahre lieber auf der Sicherenseite. Da kann ich das Geld fürn Rechtsverdreher sparen und Sinnvoller verwenden. Aber jeder so wie er meint.
Darum geht es aber nicht, die Frage des TE lautete:
Zitat:
Mischberreifung zulässig?
Und dies kann mit Ja beantwortet werden.
Bedenken hat doch jeder hier geäußert, aber darum ging es nun mal nicht.
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von speedy187
Es ist totaler Quatsch so eine Mischung zu fahren, aber leider ist es erlaubt...
Ich frage mich nur warum du beide noch einmal Zitierst!? Ohne selbst etwas dazu zu schreiben!?
Weils ihm die Sprache verschlagen hat.
Im Ernst, der Paragraph gehört genauso geändert wie die ehemalige Lücke, dass man nicht mehr beliebig viele Leute mitnehmen kann, solange alle Sitzplätze ordentlich belegt sind (d.h. alle dort angeschnallt sind).
Die Sache mit den Diagonalreifen bei PKW zeigt doch, dass da länger nichts geändert wurde. Heute fährt kein Mensch mehr Diagonalreifen, nur noch Oldtimer.
Zitat:
Original geschrieben von speedy187
tach auch...Hi... xjr-Peter...
Ich kann mich meinen Beiden Vorrednern nur anschliessen, es geht hier nicht um "Sinn" oder "Unsinn"
sondern schlicht und ergreifend nur um die "Rechtslage"... 😉
Es ist totaler Quatsch so eine Mischung zu fahren, aber leider ist es erlaubt...
Ich frage mich nur warum du beide noch einmal Zitierst!? Ohne selbst etwas dazu zu schreiben!?
Ich weiß nicht was ihr hören wollt. Ihr reitet hier auf ner Gesetzteslücke rum. Fackt ist wenn bei einem Unfall nachgewiesen das eine falsche Reifenwahl getroffen wurde habt ihr 6 richtige ob LKW oder PKW.
Zitat:
Original geschrieben von xjr-peter
Ich weiß nicht was ihr hören wollt. Ihr reitet hier auf ner Gesetzteslücke rum. Fackt ist wenn bei einem Unfall nachgewiesen das eine falsche Reifenwahl getroffen wurde habt ihr 6 richtige ob LKW oder PKW.
So einfach ist das nicht, es muss der Reifen für den Unfall verantwortlich sein, dies zu beweisen liegt an der Versicherung.
Einfach nur behaupten eine falsche Reifenwahl getroffen zu haben ist nicht, denn dann dürften viele Ostprodukte gar nicht verkauft werden, welche schlechtere Eigenschaften haben, als Mischbereifung von Markenreifen 🙄
Also nicht alles in einen Topf werfen, sondern immer schön den Einzelfall betrachten.
Und nochmal, es ging nicht darum was zu empfehlen ist, sondern um die Zulässigkeit der Mischbereifung, und dies ist nun mal erlaubt, was ist daran so schwer zu verstehn ?
In deinen ganzen Einwänden hast du doch Recht, ist aber trotzdem nicht verboten.
Also ich fahr jetzt mitllererweile seit fast 30 Jahren LKW: Und ich habe die Erfahrung gemacht das man als Fahrer oder Spediteur zu 90 % beim Versuch etwas zu beweisen auf die Schnautze fällt. Das einzigzte was man sammelt sind Rechtsanwaltkosten, Gerichtstermine, Bußgelder und Punkte in Flensburg und den Eintrag in die berühmte Rot Liste. Wenn du da drine stehst stehen andauert Kontrollen an, und wenn die was finden wollen tun sie das. Deshalb hab ich mir geschworen lieber etwas leiser und unauffälliger fahren und ich hab meine Ruhe. Gerade jetzt bei dem neuen Bußgeldkatalog. Da stehste morgens schon beim losfahren mit einem Bein in Knast.
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Zitat:
Original geschrieben von xjr-peter
Deshalb hab ich mir geschworen lieber etwas leiser und unauffälliger fahren und ich hab meine Ruhe. Gerade jetzt bei dem neuen Bußgeldkatalog. Da stehste morgens schon beim losfahren mit einem Bein in Knast.
Es reicht doch wenn du dich an die StVO und StVZO hälst 😛
Dann musst du weder leiser oder unauffälliger Fahren, noch stehst du mit einem Bein im Knast.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Es reicht doch wenn du dich an die StVO und StVZO hälst 😛Zitat:
Original geschrieben von xjr-peter
Deshalb hab ich mir geschworen lieber etwas leiser und unauffälliger fahren und ich hab meine Ruhe. Gerade jetzt bei dem neuen Bußgeldkatalog. Da stehste morgens schon beim losfahren mit einem Bein in Knast.
Dann musst du weder leiser oder unauffälliger Fahren, noch stehst du mit einem Bein im Knast.
Da hast du recht, aber der Kunde wartet nicht, und Staus und sonstige Hindernise unterwegs rechent der Disponent nicht mit ein. Das ist des Fahres Problem. Und da fängt die Scheiße an.
Zitat:
Original geschrieben von xjr-peter
Das ist des Fahres Problem. Und da fängt die Scheiße an.
Eben, liegt doch am Fahrer und dessen Entscheidung entgegen der StVO zu fahren, da sollte sich der Fahrer über die Konsequenzen bewusst sein, auch wenn Zeitdruck herrscht ist der Fahrer der verantwortliche und nicht der Kunde oder Disponent.
Aber dies hat nun nichts mehr mit der Zulässigkeit von Mischbereifung zu tun 😉
Wird hier zu OT, zum Thema Mischbereifung wurde alles gesagt, von daher gute Nacht an die hier Anwesenden.
Hi Peter...
Ich muß dir auch noch weiter wiedersprechen...
früher mußtest du an einer Achse den den selben Hersteller mit dem gleichen Profil fahre...
die Regel oder Gesetz ist leider auch gekippt worden, heut zu Tage darfst du "leider" 4 verschiedene Reifen von 4 verschiedene Herstellern fahren... als ich das hörte, wollte ich es auch erst nicht glauben!
Ob es Sinn macht, brauchen wir, bestimmt nicht diskutieren... da gebe ich dir uneingeschränkt Recht.
Ich werde auch weiterhin wieder 4mal die gleichen Reifen von einem Hersteller fahren, das ist mir meine Sicherheit und die meiner Beifahrer wert...
Ich habe auch noch nie nen "Billigen No Name" Reifen gekauft, Reifen und Bremsen können Leben retten... 😛
Etwas zu dürfen ist das eine, Vernunft was anderes... 😁
Wie siehts eigentlich aus mit versch. Zollgrössen?!? z.B. vorne 14 und hinten 15 Zoll... absolut verboten oder muss nur der Umfang (Flankenhöhe zu Reifenbreite) eingehalten werden?
Zitat:
Original geschrieben von be_crazy
Wie siehts eigentlich aus mit versch. Zollgrössen?!? z.B. vorne 14 und hinten 15 Zoll... absolut verboten oder muss nur der Umfang (Flankenhöhe zu Reifenbreite) eingehalten werden?
Auch hier gibt es keine spezielle Regelung. Gibt doch auch Sportwagen, die vorne und hinten einen unterschiedlichen Felgendurchmesser haben. Solange der Umfang passt - kein Problem.
Und zu den "passenden Reifen": Wie stellst du dir das denn mit der Versicherung vor? Aktuell fahren noch viele Leute mit Winterreifen durch die Gegeng, obwohl es tagsüber teilweise schon 20°C warm ist - heißt, die Winterbereifung völlig unangebracht ist und Sommerreifen wesentlich bessere Bremswerte erzielen würden. Nach deiner Logik würde bei einem Unfall die Versicherung an mich herantreten, weil ich ja mit der falschen Bereifung unterwegs war. Muss ich dann je nach Temperatur die Reifen wechseln oder wie? Wie du siehst total unsinnig.
Und so schlimm ist es mit gemischten Reifenmarken nun auch wieder nicht. Ich würde es auch nicht grad empfehlen, besonders weil Winterreifen im Sommer einfach schlecht sind. Aber es ist nicht so, dass du damit in jeder Kurve Richtung Leitplanke rutschst oder was auch immer.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Auch hier gibt es keine spezielle Regelung. Gibt doch auch Sportwagen, die vorne und hinten einen unterschiedlichen Felgendurchmesser haben. Solange der Umfang passt - kein Problem.Zitat:
Original geschrieben von be_crazy
Wie siehts eigentlich aus mit versch. Zollgrössen?!? z.B. vorne 14 und hinten 15 Zoll... absolut verboten oder muss nur der Umfang (Flankenhöhe zu Reifenbreite) eingehalten werden?
Verschiedene Felgengrößen benötigen auf alle Fälle eine Eintragung in den Papieren, du darfst nicht vorne 15 und hinten 18 Zoll fahren, nur weil diese Größe einzeln eingetragen sind. (Ausgenommen Notrad)
Wenn dann muss die Eintragung in den Papieren z.B. lauten: vorne 175/80 15
undhinten 265/35 18 genehmigt etc...
Na das mit der Eintragung versteht sich doch von selbst, oder nicht? Die Kombination, die man fährt, muss halt zulässig sein. Wenns nicht in der Übereinstimmungsgenehmigung steht, muss es eingetragen werden. Und unterschiedliche Felgendurchmesser sind in aller Regel noch nicht ab Werk eingetragen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Na das mit der Eintragung versteht sich doch von selbst, oder nicht? Die Kombination, die man fährt, muss halt zulässig sein.
Selbstverständlich ist dies laut der Fragestellung von User "be_crazy" nicht, denn genau dies war doch die Frage, ob dies zulässig sei, und da antwortest du mit "da gibt es keine spezielle Regelung".
Klar gibt es die "spezielle" Regelung, nämlich die Eintragung der Kombination von unterschiedlichen Felgengrößen.
Genau dies war doch die Frage gewesen ob dies zulässig ist, die Frage würde keinen Sinn machen wenn diese Kombi in den Papieren steht und eingetragen ist 😉
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Genau dies war doch die Frage gewesen ob dies zulässig ist, die Frage würde keinen Sinn machen wenn diese Kombi in den Papieren steht und eingetragen ist 😉
Die Frage war, ob es überhaupt machbar ist. Es ging einfach darum, ob der Gesetzgeber es verbietet, verschiedene Felgendurchmesser auf Vorder- und Hinterachse zu fahren. Und dazu gibt es keine spezielle Regelung. Diese Kombinationen sind genauso zu behandeln wie alle anderen Räder auch - dazu gehört natürlich auch die Eintragung.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Die Frage war, ob es überhaupt machbar ist. Es ging einfach darum, ob der Gesetzgeber es verbietet, verschiedene Felgendurchmesser auf Vorder- und Hinterachse zu fahren. Und dazu gibt es keine spezielle Regelung. Diese Kombinationen sind genauso zu behandeln wie alle anderen Räder auch - dazu gehört natürlich auch die Eintragung.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Genau dies war doch die Frage gewesen ob dies zulässig ist, die Frage würde keinen Sinn machen wenn diese Kombi in den Papieren steht und eingetragen ist 😉
Meine Frage war nicht nach "machbar" oder nicht, machbar ist alles 😎 Wollte nur wissen obs ERLAUBT ist...und auch nicht "vorn 15´ und hinten 18´ sondern 14 zu 15, oder 13 zu 14.
Habe ich z.B., und das bezieht sich für meinen Astra, vorne 175/70/13 und hinten 175/65/14 so sind diese Rad-Reifen-Kombinationen vom Hersteller erlaubt und zugelassen, auch ohne Eintragung. Aber ob ich dann diese auch so fahren dürfte, das war meine Frage.
Und nein, ich habs nicht vor...