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Mischberreifung zulässig?

Themenstarteram 1. April 2009 um 19:20

Ist es erlaubt mit so einer Mischbereifung zu fahren: (Bei sommerlichen Verhältnissen)

-Vorne Winterreifen,

-hinten Sommenrreifen!

 

Reifen und Felgen haben genau die gleiche Größe! Die Reifen sind sogar vom gleichen Hersteller, nur halt zweimal Winter und zweimal Sommer.

 

Ist das erlaubt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xjr-peter

Wenn du lieber immer im Grenzbereich fährst und einen Rechtsverdreher als Beifahrer hast, bitte schön jeder ist sich sebst des Glückes Schmied. Ich für meine Person fahre lieber auf der Sicherenseite. Da kann ich das Geld fürn Rechtsverdreher sparen und Sinnvoller verwenden. Aber jeder so wie er meint.

Darum geht es aber nicht, die Frage des TE lautete:

Zitat:

Mischberreifung zulässig?

Und dies kann mit Ja beantwortet werden.

 

Bedenken hat doch jeder hier geäußert, aber darum ging es nun mal nicht.

 

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35 Antworten
am 1. April 2009 um 19:22

no prob!

am 1. April 2009 um 19:45

Nein!! Ist nicht erlaubt. Weil Sommerreifen gegenüber Winterreifen eine ganz andere Gummimischung haben und verschiedenartig auf Temperaturen reagieren. Dadurch wird die Fahrsicherheit des Fahrzeugs stark beeinträchtig.

Themenstarteram 1. April 2009 um 19:52

Ja wat denn nu?

Hat jemand von Euch einen § wo die Lösung ersichtlich ist?

Zitat:

Original geschrieben von xjr-peter

Nein!! Ist nicht erlaubt. Weil Sommerreifen gegenüber Winterreifen eine ganz andere Gummimischung haben und verschiedenartig auf Temperaturen reagieren. Dadurch wird die Fahrsicherheit des Fahrzeugs stark beeinträchtig.

Das ist sicher alles richtig, aber wo steht, dass es verboten ist?

§36 StVZO sagt dazu nur: "Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein;"

Von Sommer- oder Winterreifen steht da nix - noch nicht einmal, dass die Reifen auf einer Achse identisch sein müssen.

am 1. April 2009 um 20:35

Dann fahr mal mit Mischreifen zum TÜV der wird dir das dann schoin erklären. Oder werde mal in einen Unfall verwickelt deine Versicherung wird dir sofort eine Mitschuld ans Bein hängen.

Der Tüv kann maulen aber auch nicht mehr,hat rechtlich keine Chance.Die Versicherung kann versuchen dir was ans Bein zu binden,aber zu was gibts Rechtsverdreher?

Rein rechtlich gesehen darf ich 4 verschiedene Reifen aufziehen so lange sie laut Fahrzeug-ABE zugelassen sind.

Ob ich nun zwei Sommer- und zwei Winterreifen montiert habe oder zwei High-End Sommerschlappen plus zwei Billigchinesen aus dem Baumarkt dürfte wohl zugunsten der SR/WR Kombination ausgehen wenn man bei Beiden eine wenigstens mittelmässige Marke verwendet.

 

Das eine Mischbereifung alles andere als optimal ist bleibt unbestritten,lässt sich manchmal aber nicht vermeiden.

am 1. April 2009 um 20:46

Ist überhaupt kein Problem... Ob es sinnvoll ist, ist etwas anderes, denn das Fahrverhalten ist in der Tat im Grenzbereich als eher kritisch einzustufen...

Verboten ist es nicht!

Gruß

milliway42

Rechtlich spricht erst mal nichts dagegen, dort wird nur eine Mischung von Radial und Diagonalreifen untersagt.

Zu empfehlen ist eine solche Mischung allerdings nicht.

 

*Edit*

ich werde zu langsam :p

am 1. April 2009 um 20:50

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Der Tüv kann maulen aber auch nicht mehr,hat rechtlich keine Chance.Die Versicherung kann versuchen dir was ans Bein zu binden,aber zu was gibts Rechtsverdreher?

Rein rechtlich gesehen darf ich 4 verschiedene Reifen aufziehen so lange sie laut Fahrzeug-ABE zugelassen sind.

Ob ich nun zwei Sommer- und zwei Winterreifen montiert habe oder zwei High-End Sommerschlappen plus zwei Billigchinesen aus dem Baumarkt dürfte wohl zugunsten der SR/WR Kombination ausgehen wenn man bei Beiden eine wenigstens mittelmässige Marke verwendet.

Das eine Mischbereifung alles andere als optimal ist bleibt unbestritten,lässt sich manchmal aber nicht vermeiden.

Wenn du lieber immer im Grenzbereich fährst und einen Rechtsverdreher als Beifahrer hast, bitte schön jeder ist sich sebst des Glückes Schmied. Ich für meine Person fahre lieber auf der Sicherenseite. Da kann ich das Geld fürn Rechtsverdreher sparen und Sinnvoller verwenden. Aber jeder so wie er meint.

Zitat:

Original geschrieben von xjr-peter

Wenn du lieber immer im Grenzbereich fährst und einen Rechtsverdreher als Beifahrer hast, bitte schön jeder ist sich sebst des Glückes Schmied. Ich für meine Person fahre lieber auf der Sicherenseite. Da kann ich das Geld fürn Rechtsverdreher sparen und Sinnvoller verwenden. Aber jeder so wie er meint.

Darum geht es aber nicht, die Frage des TE lautete:

Zitat:

Mischberreifung zulässig?

Und dies kann mit Ja beantwortet werden.

 

Bedenken hat doch jeder hier geäußert, aber darum ging es nun mal nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von xjr-peter

Dann fahr mal mit Mischreifen zum TÜV der wird dir das dann schoin erklären. Oder werde mal in einen Unfall verwickelt deine Versicherung wird dir sofort eine Mitschuld ans Bein hängen.

Ich fahr' nie zum TÜV. Und meine Versicherung kennst du gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von xjr-peter

Wenn du lieber immer im Grenzbereich fährst und einen Rechtsverdreher als Beifahrer hast, bitte schön jeder ist sich sebst des Glückes Schmied. Ich für meine Person fahre lieber auf der Sicherenseite. Da kann ich das Geld fürn Rechtsverdreher sparen und Sinnvoller verwenden. Aber jeder so wie er meint.

Hat doch keiner gesagt; hier hat keiner empfohlen, so etwas zu machen - nur du hast behauptet, es sei verboten. Einem, der von der Thematik keine Ahnung hat, sagt man wirklich besser, dass es verboten ist, damit er es nicht macht. Die, die wissen, worum es geht, machen es auch ohne Verbot nicht.

@Kai - jetzt war ich zu langsam :D

am 1. April 2009 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Zitat:

Original geschrieben von xjr-peter

Dann fahr mal mit Mischreifen zum TÜV der wird dir das dann schoin erklären. Oder werde mal in einen Unfall verwickelt deine Versicherung wird dir sofort eine Mitschuld ans Bein hängen.

Ich fahr' nie zum TÜV. Und meine Versicherung kennst du gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Zitat:

Original geschrieben von xjr-peter

Wenn du lieber immer im Grenzbereich fährst und einen Rechtsverdreher als Beifahrer hast, bitte schön jeder ist sich sebst des Glückes Schmied. Ich für meine Person fahre lieber auf der Sicherenseite. Da kann ich das Geld fürn Rechtsverdreher sparen und Sinnvoller verwenden. Aber jeder so wie er meint.

Klugschei..

Hat doch keiner gesagt; hier hat keiner empfohlen, so etwas zu machen - nur du hast behauptet, es sei verboten. Einem, der von der Thematik keine Ahnung hat, sagt man wirklich besser, dass es verboten ist, damit er es nicht macht. Die, die wissen, worum es geht, machen es auch ohne Verbot nicht.

@Kai - jetzt war ich zu langsam :D

am 1. April 2009 um 21:13

tach auch...

Hi... xjr-Peter...

Ich kann mich meinen Beiden Vorrednern nur anschliessen, es geht hier nicht um "Sinn" oder "Unsinn"

sondern schlicht und ergreifend nur um die "Rechtslage"... ;)

Es ist totaler Quatsch so eine Mischung zu fahren, aber leider ist es erlaubt...

Ich frage mich nur warum du beide noch einmal Zitierst!? Ohne selbst etwas dazu zu schreiben!?

Bei den schweren Nutzfahrzeugen, also großen Lkw´s, gibt es für die Antriebsachse kaum "Sommer"- Reifen. Bis auf reinem "Stadt"- Profil haben alle Reifen die M+S Kennung. Im Sommer fahren also nahezu alle Lkw´s mit Sommerreifen auf der Vorderachse und "Winter"- Reifen auf der Triebachse herum, ab Werk montiert. Natürlich gibt es auch reine Winterreifen für sämtliche Nutzfahrzeuge, nur sind diese entsprechend Teurer.

 

Gruß

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