Mischbereifung im Winter

Hallo,

in unserem Winter gibt es sehr wenig Schnee - fast nie!
Wie sieht das nun mit den Winterreifen aus, muss ich wirklich von (O)ktober bis (O)stern einen Satz kaputt machen oder gibt es hier etwas Spielraum?
Darf ich z.B. nur vorn einen Satz Winterreifen fahren??

DANKE
JBR

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@fw89429 schrieb am 5. Dezember 2019 um 16:41:08 Uhr:


Du rennst doch im Winter auch nicht mit Adiletten rum, oder?

... oder doch, auf einem Bein gute, warme Winterschuhe, am anderen Adiletten. 😁

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"Wenns schneit" reicht nicht, es kann ja auch sofort wegtauen. Winterreifen sind nur vogeschrieben "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte".

Zitat:

@9891 schrieb am 8. Dezember 2019 um 10:43:07 Uhr:


Die Fragestellung impliziert eindeutig, dass der TE zum Erreichen der legalen Fahrtauglichkeit bei winterlichen Verhältnissen nur auf einer Achse Winterreifen fahren möchte.

Warum fragt er dann nach "Oktober bis Ostern"? Also entweder man schildert es richtig oder man lässt es. Ja, und in diesem Punkt sind wir uns einig: Wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse bestehen, dann reicht es für den Pkw nicht aus, wenn man nur auf einer Achse Winterreifen hat (die StVO kennt auch hier für verschiedene Fahrzeugarten Ausnahmen).

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 8. Dezember 2019 um 11:35:07 Uhr:


"Wenns schneit" reicht nicht, es kann ja auch sofort wegtauen. Winterreifen sind nur vogeschrieben "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte".

Bei nem Unfall steigt die Schuld.

Jetzt muss ich wieder mit "Nein" antworten. ;-)

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Zitat:

@Beisszange schrieb am 8. Dezember 2019 um 11:31:16 Uhr:



Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 5. Dezember 2019 um 16:39:00 Uhr:


Kannst aber auch pokern und die Sommerreifen drauflassen ;-)

Du weisst dass das verboten ist wenns schneit.

Das Pokern heißt, man setzt darauf, dass es keine Schnee- oder Eisglätte gibt, wenn man keine andere Möglichkeiten hat als dieses Auto zu nehmen. Es ist nicht verboten, mit einem anderen Verkehrsmittel als mit diesem Auto irgendwo hinzukommen, wenn es schneit.

Zitat:

@Beisszange schrieb am 8. Dezember 2019 um 11:37:56 Uhr:



Zitat:

@Deti4000 schrieb am 8. Dezember 2019 um 11:35:07 Uhr:


"Wenns schneit" reicht nicht, es kann ja auch sofort wegtauen. Winterreifen sind nur vogeschrieben "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte".

Bei nem Unfall steigt die Schuld.

Nur wenn die fehlenden Winterreifen einen Einfluss auf den Unfallhergang hatten. Steht man vor einer roten Ampel bei Schneeglätte mit Sommerreifen und rutscht einem einer mit Winterreifen hinten rein, hat der alleine Schuld. Oder jemand nimmt einem die Vorfahrt und fährt in die Seite, so dass man auch mit Winterreifen keine Chance hatte durch Bremsen die Unfallfolgen zu mindern.

Ich behaupte mal,wenn man bei Schnee und Eis ohne die geeigneten Reifen einen Unfall hat (muss noch nicht mal selbst verschuldet sein !),gibt’s mächtig Ärger !
Die gegnerische (oder auch die eigene) Versicherung wird sich weigern,jedweden Schadensersatz zu leisten.
Und wenn dann noch - im Extremfall - ein Todesfall dabei auftritt,wird’s ganz blöde !!!
Dieses Risiko würde ich nie im Leben eingehen.
Ich habe GJR montiert und gehe damit jedem Konflikt aus dem Wege - und die 2-malige Wechslerei im Jahr habe ich mir noch dazu gespart !

Aber das muss natürlich jeder selbst wissen,was er macht...............

Die richtigen Antworten stehenalle oben drin.

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