Mir ist jemand aufgefahren...
Super, stand ich vorhin an ner roten Ampel ist mir so nen kleiner peugeot mit voller wucht hinten reingefahren! Das nicht genug, der HINTER dem peugeot ebenso aufgefahren! Hat ORDENTLICH gescheppert! Stossstange VOLL im Eimer, Heckdeckel verbeult... Sonst erstmal nichts zusehen! Lampen heile...
Polizei hat den Unfall aufgenommen, Fotos gemacht und anhand eines, von uns selbst, ausgefüllten Unfall-Datenblattes die Personalien getauscht bzw. Aktenzeichen vermerkt und fertig...
Wie geht man am besten vor? Anwalt übergeben und ruhe?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Rafael [DO]
Anwalt aus dem Grund das er den Papierkram für mich regelt!
Wofür hat man eine Verkehrsrechtschutz etc...
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: das halte ich für so verdammt "typisch deutsch". 🙁
Jeder schreit immer gleich nach nem Anwalt. was für riesen papierkram gibts denn zu erledeigen?
Kostenvoranschlag musst du ohenhin selber machen, den schickste an die gegn. Versicherung. Ende der Geschichte.
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rafael [DO]
Habe heute das Gutachten bekommen!
4,500 EUR....Veranschlagt sind 4 Arbeitstage! Mein 🙂 hat mir aber nen Termin vom 08.06. bis 17.06 gegeben. Und nu?
Bekomme doch nur für vier Tage nen Leihwagen bezahlt oder? Abgesehen es liegt kein WE/Feiertag dazwischen!
Der 😁 muss bei der Versicherung begründen warum es länger als vier Tage dauert! Du hast ein Anspruch auf Leihwagen wenn begründet sonst nicht! Also wenn du begründen kannst warum du am WE unbedingt ein Leihwagen benötigst dann ja. Wenn du z.B. Urlaub hast und nicht zur Arbeit musst dann steht die auch kein Leihwagen zu. Am besten klärst du es mit der Gegnerischen-Versicherung direkt und rufst da mal an.
VG.
Hab mit der Werkstatt telefoniert! Dabei handelt es sich wohl um die REINE Arbeitszeit! Hinzu kommen noch Trockenzeiten etc..
Zitat:
Original geschrieben von Rattyto
Wenn du z.B. Urlaub hast und nicht zur Arbeit musst dann steht die auch kein Leihwagen zu.
So ein Quatsch. Demnach würde einem Arbeitslosen bei unverschuldetem Unfall also gar kein Leihwagen zustehen? 🙄
Man muß nur drauf achten, daß nicht unnötig freie Tage in die Reparatur fallen, z.B. bei 8 Tagen Arbeitzeit 1 statt 2 Wochenenden einschließen. Letzteres würde angemeckert. 8.-17.6. paßt somit.
das Gutachten ist ja auch nur vorraussichtlich
der Gutachter hat keinen Röntgenblick und sieht was dahinter noch im Eimer ist
glaub e das da noch mehr dazu kommt
aber du kriegst für jeden Tag den Ausfall oder eben den Leihwagen logisch
wenn deine Audi Werkstatt 20 Tage einplant und 20 Tage braucht müssen die sich mit der Versicherung rumschlagen
ist ja nicht dein Job die Werkstatt zu überprüfen was die treibt
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Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
So ein Quatsch. Demnach würde einem Arbeitslosen bei unverschuldetem Unfall also gar kein Leihwagen zustehen? 🙄Zitat:
Original geschrieben von Rattyto
Wenn du z.B. Urlaub hast und nicht zur Arbeit musst dann steht die auch kein Leihwagen zu.Man muß nur drauf achten, daß nicht unnötig freie Tage in die Reparatur fallen, z.B. bei 8 Tagen Arbeitzeit 1 statt 2 Wochenenden einschließen. Letzteres würde angemeckert. 8.-17.6. paßt somit.
Ok, wieder mal was neues gelernt ^^.
Glückwunsch! Jetzt gibts Geld!!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von lover18gue
Glückwunsch! Jetzt gibts Geld!!Gruß
Gibt die REchnung bezahlt, genau. Ach ja, und 600 EUR Wertverlust... Suuuuuuper
Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
So ein Quatsch. Demnach würde einem Arbeitslosen bei unverschuldetem Unfall also gar kein Leihwagen zustehen? 🙄Zitat:
Original geschrieben von Rattyto
Wenn du z.B. Urlaub hast und nicht zur Arbeit musst dann steht die auch kein Leihwagen zu.
Ich glaube ich weiß was Rattyto hier gemeint hat, es gibt da so einen Haken: Einfach ausgedrückt, wer einen Ersatzwagen in Anspruch nimmt, muß damit auch eine gewisse Anzahl an Kilometern zurücklegen, sonst kann die Versicherung die Zahlung dafür verweigern.
Wenn die Versicherung die Zahlung der Mietkosten verweigert, kann es daran liegen, dass man Wenigfahrer war und gelegentliche Taxinutzungen günstiger wären. Auch werden dererlei Kosten meist nur für einen Zeitraum von höchstens 14 Tagen ersetzt, da 2 Wochen grundsätzlich ausreichen, um den eigenen unfallgeschädigten Wagen wieder herzurichten.
<Quelle>