Mir fährt hinten einer auf und ich bin schuldig?
Hallo,
ich erkläre von A-Z mal alles damit Ihr wisst was ich meine:
Ich auf dem Weg zur Arbeit morgens 9 Uhr, 2 Spurig hin, 2 Spurig zurück.
Vor mir ist ein Transporter, der auf einre 50zigen Straßen, mit 30 schleicht, das aber schon eine ganze Weile.
Die Autos hinter hin sind alle genervt und überholen von rechts, was nicht verboten ist, 2 von denen haben gehupt.
Dann war ich an der Reihe.. Ampel Rot, er ganz vorne, ich hinter ihn.
Ampel wird Grün, dauert erstmal bis er vom Fleck kommt und das ganze rafft, und schleicht dann wieder mit 40 Km/h, auch dann habe ich rechts überholt und reingeschaut was das für eine Person ist.. Beifahrer + Fahrer.. Fahrer telefoniert... Super.
Hab dann wieder auf die linke Spur gewechselt (nicht knapp oder sonstiges) und dann per Hand zeichen gegeben von wegen das er rechts ranfahren soll, aber hat er nicht beachtet, mich hats dann auch nicht mehr gestört, also bin ich weiter gefahren.
Und fast jeden morgen kurz vor Arbeit will ich bei LIDL mir etwas zum Frühstücken kaufen (Lidl auf der linken seite).
Was komisch war, er kommt plötzlich sehr schnell angefahren und drängelt die ganze zeit sehr hart, versucht mich von rechts zu überholen, schafft er nicht und kommt wieder hinter mich und macht Lichthupe + Hupt ganze zeit rum, dachte mir nur noch "wtf?"
Habe aber dann blinker gesetzt (nicht aus trotz oder so sondern wie ein normaler Mensch!) und gebremst, war genau bei Lidl, war keine Vollbremsung oder sonstiges, der Vogel ist mir hinten aufgefahren...
Seine Begründung: ich habe den Mittelfinger gezeigt und er ist sauer geworden und sieht sein Fehler ein und hat nicht aufgepasst, auch so hat er das der Polizei gesagt.
Ich hab meine Geschichte erzaehlt... Mit den Typen haben die vielleicht 20 Minuten gesprochen, mit mir nur 2 Minuten nach dem die mit den fertig waren, dann durfte ich meine Geschichte erzaehlen und mir anhören das ich schuldig bin, von wegen (sieht aus als ob Sie schuldig sind da Sie von rechts überholt haben, und stark ohne Grund gebremst haben).
Hab gesagt es stimmt nicht und meint das es dann am ende so oder so vor Gericht gehen wird.
Nun habe ich ein Brief bekommen, mit der selben Begründung wie die Polizei vor Ort schon meinte das ich rechts überholt haben soll, und stark gebremst haben soll + 30,- soll ich Bezahlen.
Anwalt habe ich erst in einer Woche ein Termin & frage deswegen euch erstmal was Ihr glaubt was passieren wird?
Hab das Blöde gefühl das es 50/50 ausfallen wird, wenn ja, sehe ich den, sorry aber scheiss nicht ein...
Beste Antwort im Thema
@CylonWarrior
Das der TE niemand im Straßenverkehr maßregeln darf, da bin ich bei dir. Wie er aber erkannt haben will, dass sein Unfallgegner telefoniert hat, wenn dieser das Telefon nicht in der Hand hatte, erschließt sich mir nicht wirklich. Natürlich darf man z.B. mit einer Freisprecheinrichtung auch während der Fahrt telefonieren. Aber der TE kann von außen nicht unterscheiden, ob der Unfallgegner telefoniert oder sich mit seiner Beifahrerin unterhält. Daher, unterstellt ich glaube dem TE, ist mit 99%iger Sicherheit anzunehmen, dass der TE gesehen hat, dass der Unfallgegner mit Telefon in der Hand oder besser geschrieben am Ohr telefoniert hat.
51 Antworten
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 19. Dezember 2014 um 14:05:45 Uhr:
..., ob es bspw. bereits zu so einem Fall ein Urteil des EuGH bspw. gibt, ...
Nun mal ganz schnell ein paar Gänge wieder runter,
hier ist weder das EU-Recht selbst, oder dessen Umsetzung in Landesrecht betroffen, noch ist der Unfallgegner ein Organ der EU in seiner unmittelbaren Tätigkeit als ein solches, ebenso wird der Unfallverursacher kaum den Unfall verursacht haben, weil er aufgrund einer Anordnung einer EU-Behörde dazu verpflichtet wurde.
http://europa.eu/.../index_de.htm
Zitat:
@Bressco schrieb am 17. Dezember 2014 um 21:27:43 Uhr:
und dann per Hand zeichen gegeben von wegen das er rechts ranfahren soll, aber hat er nicht beachtet
Du hast den langsameren überholt und könntest einfach weiter deines Weges fahren.
Aber Nein! Du musst noch mal schnell den Oberlehrer raushängen lassen und den anderen zurechtweisen, obwohl dieser nichts falsch gemacht hat.
Was bringt dir so ein Verhalten?
@CylonWarrior
Während der Fahrt zu telefonieren ist also richtig??? Ich dachte, das wäre verboten. Nun, da habe ich mich wohl geirrt... ;-)))
Zitat:
Nun, da habe ich mich wohl geirrt... ;-)))
Ganz offensichtlich hast du das.
Das Telefonieren ist nicht verboten. Das der Unfallgegner sein Mobiltelefon in der Hand hielt, konnte ich nirgends lesen.
Und selbst wenn. Er hätte auch ohne Telefon 40 bei erlaubten 50 fahren dürfen.
Der TE hat nicht zu maßregeln. Ganz einfach.
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@CylonWarrior
Das der TE niemand im Straßenverkehr maßregeln darf, da bin ich bei dir. Wie er aber erkannt haben will, dass sein Unfallgegner telefoniert hat, wenn dieser das Telefon nicht in der Hand hatte, erschließt sich mir nicht wirklich. Natürlich darf man z.B. mit einer Freisprecheinrichtung auch während der Fahrt telefonieren. Aber der TE kann von außen nicht unterscheiden, ob der Unfallgegner telefoniert oder sich mit seiner Beifahrerin unterhält. Daher, unterstellt ich glaube dem TE, ist mit 99%iger Sicherheit anzunehmen, dass der TE gesehen hat, dass der Unfallgegner mit Telefon in der Hand oder besser geschrieben am Ohr telefoniert hat.
Zitat:
@firefighter_neureut schrieb am 19. Dezember 2014 um 14:41:42 Uhr:
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf auf der rechten Spur schneller gefahren werden als auf der linken.
Das schon. Aber dabei die Spur wechseln ohne Rücksicht auf Verluste, und am besten kurz vor dem Linksabbiegen erst nach links wechseln, das ist nicht unbedingt erlaubt.
Ich weiß natürlich nicht, wie lang der Abstand zum Hintermann beim Spurwechsel war und wie viel Zeit und Platz zwischen Spurwechsel nach links und Bremsvorgang zum Abbiegen war. Diese Daten dürften bei der Bewertung der Schuldfrage ausschlaggebend sein.
Zitat:
@CV626 schrieb am 19. Dezember 2014 um 16:25:06 Uhr:
Ich weiß natürlich nicht, wie lang der Abstand zum Hintermann beim Spurwechsel war und wie viel Zeit und Platz zwischen Spurwechsel nach links und Bremsvorgang zum Abbiegen war. Diese Daten dürften bei der Bewertung der Schuldfrage ausschlaggebend sein.Zitat:
@firefighter_neureut schrieb am 19. Dezember 2014 um 14:41:42 Uhr:
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf auf der rechten Spur schneller gefahren werden als auf der linken.
Und da der TE alleine war, der Unfallgegner aber einen Zeugen dabei hatte, sieht es nicht ganz so gut für den TE aus. Zumal es ja eine "Vorgeschichte" gab, was der TE ja anscheinend auch zu Protokoll gegeben hat...
Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Dezember 2014 um 14:56:05 Uhr:
Nun mal ganz schnell ein paar Gänge wieder runter,
Mit welchen Gängen ich unterwegs bin, überläßt Du doch bitte mir. Ist doch nicht verboten, in Entscheidungen bspw. des EuGH zu wühlen? Deren Randziffern sind so manches Mal sehr interessant und aufschlußreich.
Ich will den Unfall nicht werten, einzige Möglichkeit wäre das der TE nachweisen lässt das der Unfallgegner telefonierte. Wenn er dort eine Lüge nachweisen kann sind die zwei "Zeugen" unglaubwürdig und der Richter wird ein gutes Urteil fällen, 100 pro.
Zitat:
@tgf-peter schrieb am 19. Dezember 2014 um 18:47:03 Uhr:
Ich will den Unfall nicht werten, einzige Möglichkeit wäre das der TE nachweisen lässt das der Unfallgegner telefonierte.
Und wie soll das gehen?
Anwalt, Richter und Provider.
Und dann sagen die beiden, dass der Beifahrer telefoniert hat, oder die Freisprecheinrichtung genutzt wurde.
Ich glaube kaum, dass ein Provider die DNA des Telefonfesthalters speichert 😉
Sie brauchen auch noch einen dritten, den angerufenen.
Das man handig telefoniert obwohl eine FSE vorhanden ist wäre ja ... naja.
Zitat:
@tgf-peter schrieb am 19. Dezember 2014 um 19:47:17 Uhr:
Sie brauchen auch noch einen dritten, den angerufenen.
Perfekt. Also noch schlechtere Karten für den TE.
Nichts gegen dich oder deinen Wunsch dem TE zu helfen, aber das Beispiel zeigt schön, wie wichtig der Tipp ist, sich mit einem Anwalt zu beraten, statt auf Ratschläge von Forenkumpels zu hören.
Auch wenn sie noch so gut gemeint sind, sind sie öfters halt nicht bis zu Ende gedacht. Und genau damit kann der TE schnell auf die Nase fallen.
Trotzdem unterstütze ich dein Engagement dem TE in seiner Situation zu helfen.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 19. Dezember 2014 um 18:15:22 Uhr:
Ist doch nicht verboten, in Entscheidungen bspw. des EuGH zu wühlen?
Hat hier den gleichen nutzen, wie im Müll vom Nachbarn zu wühlen
Zitat:
Deren Randziffern sind so manches Mal sehr interessant und aufschlußreich.
Mag ja sein, dass es für Dich interessant ist, nur ist immer noch offen, warum Du das hier postest, wo das nicht mal die die Letzten sind, die zur Beachtung kommen, die kommen überhaupt nicht zur Beachtung. Zumindest so lange, wie Dein Ansprechpartner bzw. "Gegner" keine Landesregierung ist und das Thema irgendwelche Beschlüsse dieser Landesregierung sind.