Mir fährt hinten einer auf und ich bin schuldig?
Hallo,
ich erkläre von A-Z mal alles damit Ihr wisst was ich meine:
Ich auf dem Weg zur Arbeit morgens 9 Uhr, 2 Spurig hin, 2 Spurig zurück.
Vor mir ist ein Transporter, der auf einre 50zigen Straßen, mit 30 schleicht, das aber schon eine ganze Weile.
Die Autos hinter hin sind alle genervt und überholen von rechts, was nicht verboten ist, 2 von denen haben gehupt.
Dann war ich an der Reihe.. Ampel Rot, er ganz vorne, ich hinter ihn.
Ampel wird Grün, dauert erstmal bis er vom Fleck kommt und das ganze rafft, und schleicht dann wieder mit 40 Km/h, auch dann habe ich rechts überholt und reingeschaut was das für eine Person ist.. Beifahrer + Fahrer.. Fahrer telefoniert... Super.
Hab dann wieder auf die linke Spur gewechselt (nicht knapp oder sonstiges) und dann per Hand zeichen gegeben von wegen das er rechts ranfahren soll, aber hat er nicht beachtet, mich hats dann auch nicht mehr gestört, also bin ich weiter gefahren.
Und fast jeden morgen kurz vor Arbeit will ich bei LIDL mir etwas zum Frühstücken kaufen (Lidl auf der linken seite).
Was komisch war, er kommt plötzlich sehr schnell angefahren und drängelt die ganze zeit sehr hart, versucht mich von rechts zu überholen, schafft er nicht und kommt wieder hinter mich und macht Lichthupe + Hupt ganze zeit rum, dachte mir nur noch "wtf?"
Habe aber dann blinker gesetzt (nicht aus trotz oder so sondern wie ein normaler Mensch!) und gebremst, war genau bei Lidl, war keine Vollbremsung oder sonstiges, der Vogel ist mir hinten aufgefahren...
Seine Begründung: ich habe den Mittelfinger gezeigt und er ist sauer geworden und sieht sein Fehler ein und hat nicht aufgepasst, auch so hat er das der Polizei gesagt.
Ich hab meine Geschichte erzaehlt... Mit den Typen haben die vielleicht 20 Minuten gesprochen, mit mir nur 2 Minuten nach dem die mit den fertig waren, dann durfte ich meine Geschichte erzaehlen und mir anhören das ich schuldig bin, von wegen (sieht aus als ob Sie schuldig sind da Sie von rechts überholt haben, und stark ohne Grund gebremst haben).
Hab gesagt es stimmt nicht und meint das es dann am ende so oder so vor Gericht gehen wird.
Nun habe ich ein Brief bekommen, mit der selben Begründung wie die Polizei vor Ort schon meinte das ich rechts überholt haben soll, und stark gebremst haben soll + 30,- soll ich Bezahlen.
Anwalt habe ich erst in einer Woche ein Termin & frage deswegen euch erstmal was Ihr glaubt was passieren wird?
Hab das Blöde gefühl das es 50/50 ausfallen wird, wenn ja, sehe ich den, sorry aber scheiss nicht ein...
Beste Antwort im Thema
@CylonWarrior
Das der TE niemand im Straßenverkehr maßregeln darf, da bin ich bei dir. Wie er aber erkannt haben will, dass sein Unfallgegner telefoniert hat, wenn dieser das Telefon nicht in der Hand hatte, erschließt sich mir nicht wirklich. Natürlich darf man z.B. mit einer Freisprecheinrichtung auch während der Fahrt telefonieren. Aber der TE kann von außen nicht unterscheiden, ob der Unfallgegner telefoniert oder sich mit seiner Beifahrerin unterhält. Daher, unterstellt ich glaube dem TE, ist mit 99%iger Sicherheit anzunehmen, dass der TE gesehen hat, dass der Unfallgegner mit Telefon in der Hand oder besser geschrieben am Ohr telefoniert hat.
51 Antworten
Zitat:
@Bressco schrieb am 17. Dezember 2014 um 22:44:26 Uhr:
Polizei kam, männliche Person + Weibliche, beide sind zu denen gegangen erstmal, und haben ungelogen vielleicht 15-18 Minuten sich unterhalten, i
ch hab mich an mein Auto gelehnt und gewartet... arschkalt.
Nach ca 10 Minuten kam sie und hat mich gefragt was passier ist,
Wenn man schon solche Probleme mit der Zeit hat.....
Wie gesagt, zwei Aufgeregte haben sich getroffen....
Der TE hat ein Fehler gemacht. Er hat Emotionen gezeigt und damit auch Emotionen erzeugt. Gelassenheit ist gefragt.
Die meisten Idioten sind eh nicht belehrbar, und ich bin mir sicher sie sind viel stinkiger wenn man sie ignoriert, wenn man ihnen die Bühne für ihr böses Treiben nimmt.
Nie was zugeben vor der Polizei. Sagt mein Vater auch immer, selbst Polizist.
Die haben sowieso nichts zu melden bezüglich der Schuldfrage.
Hatte ich auch letztens. Polizei meinte, ich solle die 30€ oder 40€ bezahlen, dann wäre die Sache gut für sie. Den Rest machen die Versicherungen untereinander aus, bzw. der Richter.
Denke mal nach, ob die dich wirklich belehrt haben, also dass du keine Angaben machen musst wenn du nicht willst.
Die 2 bei mir hatten es nicht gemacht. Haben eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen.
Das freut die dann richtig.
Die wollen immer, dass man sofort bezahlt, weil dann haben die keine Arbeit.
So müssen die den Unfall schreiben und haben gut zu tun dadurch😉
Denke mal, da hat der TE eher schlechte Karten.
Oben hat er ja geschrieben, dass in dem Transporter ZWEI Personen saßen. Was der Beifahrer ggü. der Polizei aussagt(e), wird sich ja demnächst in den Akten nachlesen lassen. Da bin ich mal gespannt, was ein Richter, sollte es soweit kommen, dann draus macht. Da sehe ich nix mit 50:50, allenfalls eine 25-30%-Chance für Dich, wenn überhaupt. Wenn Aussage gegen Aussage steht, und eindeutige Spuren zum Unfallhergang fehlen, dann zählt/entscheidet der Zeugenbeweis (Beifahrer). Musste ich schon mal durchspielen, so nen Scheixx.
Lass Deinen Anwalt schnellstmöglich Akteneinsicht nehmen, wird er ja auch machen. Notfalls Gutachter einschalten (Unfallspuren an den Fzg und auf der Fahrbahn auswerten lassen, Hergang rekonstruieren, usw.). Kostet aber, und das Kostenrisiko liegt erstmal bei Dir. Wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast, dann no Problem. Aber schnell dort melden, und unbedingt bei der Wahrheit bleiben, nur Fakten angeben, sonst droht Deckungsverlust.
Drück Dir die Daumen, denn sowas braucht wirklich kein Mensch.
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Zitat:
@ML430 schrieb am 18. Dezember 2014 um 10:35:00 Uhr:
. Wenn Aussage gegen Aussage steht
Gibt es im deutschen Recht nicht.
Du hast einen Anwalt eingeschaltet, sehr gut. Alles Weitere wird der schon regeln.
Ich hatte mal einen Anwalt...
Der hat mich noch mehr in die Scheisse gesteckt!
Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 18. Dezember 2014 um 13:13:27 Uhr:
Kommt auf den Anwalt drauf an.Zitat:
Du hast einen Anwalt eingeschaltet, sehr gut. Alles Weitere wird der schon regeln.
Da gibt es genauso Pfeiffen wie in jedem anderen Beruf.
Moin!
Sofort zu einem versierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gehen.
Alles andere wäre mir zu gefährlich.
M. D.
So wie ich das sehe wird der Anwalt hier bestenfalls die Gewichtung der Schuld für den TE ggf. verbessern können.
Mehr aber nicht.
Schau... niemand außer Du und der Unfallgegner + Beifahrer dessen kann sagen was wirklich passiert ist.
Vielleicht hast du grundlos eine Vollbremsung gemacht? (Dann kann man dem Gegner zu wenig Sicherheitsabstand vorwerfen... dir aber auch das unnötige Bremsen).
Vielleicht ist wirklich der Gegner komplett Schuld und war einfach zu dicht und zu schnell?
Vielleicht hast du ihm wirklich den Mittelfinger gezeigt?
Der Unfallgegner hat eben einen Zeugen... das der seinem Fahrer helfen wird ist dem Richter auch klar.
Aber was ich sagen will: Niemand außer Gott und ihr (die Beteiligten) können eindeutig sagen wer wirklich Schuld ist.
Und somit wird die Sache bei einer Teilschuld bleiben meiner Meinung nach.
Viel Glück dennoch.
PS: Gegen das Verwarnungsgeld (es ist kein Bußgeld) würde ich vorgehen.
Denn die Polizei kann dir nicht zweifelsfrei die Schuld beweisen. Und da gilt: In dubio pro reo!
Bei allem Respekt, der Grund für einen Auffahrunfall ist doch relativ unwichtig; wer auffährt und auch sonst keinerlei Mindestabstände einhält, hat Schuld und sollte stets 100% bekommen.
Was ist so schwer daran, den geschwindigkeitsabhängigen Mindestabstand einzuhalten bzw., schon aus eigenem Interesse, da noch den einen oder anderen Meter d'raufzuaddieren?
Muß man nicht immer mit einem Bremsmanöver des Vorausfahrenden rechnen? Gerade im innerstädtischen Bereich?
Da hast du Recht. Ich sehe das auch so... leider ist der Richter aber hier "frei" in seiner Entscheidung.
Ich würde mir auch innerorts Abstandsmessungen wünschen... hier gibt es wesentlich mehr Drängler als aus der Autobahn...
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 18. Dezember 2014 um 16:17:57 Uhr:
Bei allem Respekt, der Grund für einen Auffahrunfall ist doch relativ unwichtig; wer auffährt und auch sonst keinerlei Mindestabstände einhält, hat Schuld und sollte stets 100% bekommen.
Das ist doch Unsinn.
Wir alle waren nicht dabei, aber offensichtlich sagt der Unfallgegner er wurde rechts überholt, anschließend zieht der PKW wieder bei zu niedrigem Abstand auf die linke Spur und bremst stark.
In dem Fall hätte der Transporter praktisch keine Chance den Unfall zu verhindern, und der PKW hätte wenn nicht die volle, so zumindest deutlich mehr als 50% Schuld.
Da wir alle nicht dabei waren, kann man hier kaum was vorhersagen.
Zitat:
@Chris492 schrieb am 18. Dezember 2014 um 16:05:53 Uhr:
Schau... niemand außer Du und der Unfallgegner + Beifahrer dessen kann sagen was wirklich passiert ist.
Gab es denn sonst noch Zeugen des Unfalls?
Zitat:
@Tand0r schrieb am 18. Dezember 2014 um 17:09:32 Uhr:
aber offensichtlich sagt der Unfallgegner er wurde rechts überholt, anschließend zieht der PKW wieder bei zu niedrigem Abstand auf die linke Spur und bremst stark.
Hab' ich wohl zu ungenau gelesen? Ein rechtsseitiges "Überholen" ist doch nur statthaft, wenn man sich auf einer anderen Spur zum Abbiegen befindet und auch auf dieser bis zum Abbiegen verbleibt?
@chris492
Zitat:
leider ist der Richter aber hier "frei" in seiner Entscheidung.
!"Leider"? Es ist gut, wenn nicht alles vorgekaut wird, und es noch Entscheidungsspielraum hat. Hier wäre zu prüfen, ob es bspw. bereits zu so einem Fall ein Urteil des EuGH bspw. gibt, denn an diese sind alle nationalen Gerichte der EU-Mitgliedsländer gebunden. (Steht zumindest auf allen neueren Pressemitteilungen von denen so drauf). Aber, nein, ich werd' hier nicht suchen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf auf der rechten Spur schneller gefahren werden als auf der linken.