Mir fährt hinten einer auf und ich bin schuldig?
Hallo,
ich erkläre von A-Z mal alles damit Ihr wisst was ich meine:
Ich auf dem Weg zur Arbeit morgens 9 Uhr, 2 Spurig hin, 2 Spurig zurück.
Vor mir ist ein Transporter, der auf einre 50zigen Straßen, mit 30 schleicht, das aber schon eine ganze Weile.
Die Autos hinter hin sind alle genervt und überholen von rechts, was nicht verboten ist, 2 von denen haben gehupt.
Dann war ich an der Reihe.. Ampel Rot, er ganz vorne, ich hinter ihn.
Ampel wird Grün, dauert erstmal bis er vom Fleck kommt und das ganze rafft, und schleicht dann wieder mit 40 Km/h, auch dann habe ich rechts überholt und reingeschaut was das für eine Person ist.. Beifahrer + Fahrer.. Fahrer telefoniert... Super.
Hab dann wieder auf die linke Spur gewechselt (nicht knapp oder sonstiges) und dann per Hand zeichen gegeben von wegen das er rechts ranfahren soll, aber hat er nicht beachtet, mich hats dann auch nicht mehr gestört, also bin ich weiter gefahren.
Und fast jeden morgen kurz vor Arbeit will ich bei LIDL mir etwas zum Frühstücken kaufen (Lidl auf der linken seite).
Was komisch war, er kommt plötzlich sehr schnell angefahren und drängelt die ganze zeit sehr hart, versucht mich von rechts zu überholen, schafft er nicht und kommt wieder hinter mich und macht Lichthupe + Hupt ganze zeit rum, dachte mir nur noch "wtf?"
Habe aber dann blinker gesetzt (nicht aus trotz oder so sondern wie ein normaler Mensch!) und gebremst, war genau bei Lidl, war keine Vollbremsung oder sonstiges, der Vogel ist mir hinten aufgefahren...
Seine Begründung: ich habe den Mittelfinger gezeigt und er ist sauer geworden und sieht sein Fehler ein und hat nicht aufgepasst, auch so hat er das der Polizei gesagt.
Ich hab meine Geschichte erzaehlt... Mit den Typen haben die vielleicht 20 Minuten gesprochen, mit mir nur 2 Minuten nach dem die mit den fertig waren, dann durfte ich meine Geschichte erzaehlen und mir anhören das ich schuldig bin, von wegen (sieht aus als ob Sie schuldig sind da Sie von rechts überholt haben, und stark ohne Grund gebremst haben).
Hab gesagt es stimmt nicht und meint das es dann am ende so oder so vor Gericht gehen wird.
Nun habe ich ein Brief bekommen, mit der selben Begründung wie die Polizei vor Ort schon meinte das ich rechts überholt haben soll, und stark gebremst haben soll + 30,- soll ich Bezahlen.
Anwalt habe ich erst in einer Woche ein Termin & frage deswegen euch erstmal was Ihr glaubt was passieren wird?
Hab das Blöde gefühl das es 50/50 ausfallen wird, wenn ja, sehe ich den, sorry aber scheiss nicht ein...
Beste Antwort im Thema
@CylonWarrior
Das der TE niemand im Straßenverkehr maßregeln darf, da bin ich bei dir. Wie er aber erkannt haben will, dass sein Unfallgegner telefoniert hat, wenn dieser das Telefon nicht in der Hand hatte, erschließt sich mir nicht wirklich. Natürlich darf man z.B. mit einer Freisprecheinrichtung auch während der Fahrt telefonieren. Aber der TE kann von außen nicht unterscheiden, ob der Unfallgegner telefoniert oder sich mit seiner Beifahrerin unterhält. Daher, unterstellt ich glaube dem TE, ist mit 99%iger Sicherheit anzunehmen, dass der TE gesehen hat, dass der Unfallgegner mit Telefon in der Hand oder besser geschrieben am Ohr telefoniert hat.
51 Antworten
Ich schrieb ja Anwalt ... .
Der TE hat ja schon einiges, in seiner berechtigten aufregung, "falsch" gemacht, irgendwo muss ja noch ein Strohhalm sein.
Da werden alte Erinnerungen an Schulhofkloppereien wach. "Herr Lehrer, der andere hat aber angefangen".
Ich bin für eine sittliche Eignungsprüfung für den Straßenverkehr.
Deswegen hab ich ne Rechtsschutzversicherung.
Immer Anwalt und fertig.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 4. Januar 2015 um 12:43:54 Uhr:
Ich bin für eine sittliche Eignungsprüfung für den Straßenverkehr.
Warum nicht gleich für einen IQ- und EQ-Test?
Wenn man dieses dann ohne Vorgabe der Reihenfolge der zu lösenden Aufgaben und nur mit einem Gesamtzeitlimit veranstaltet, bekommt man ein realistisches Ergebnis. Da die unterschiedlichen Fähigkeiten bei jedem anders sind, kann es zu keinem realistischen Ergebnis führen, Aufgaben dann zu lösen, wenn deren Lösungszeitpunkt vorgegeben wird. Intelligenz ist es viel mehr, jene Aufgaben zu erst zu lösen, die man individuell am schnellsten lösen kann; dann bleibt wenigstens Zeit für jene Aufgaben, für die man individuell länger braucht.
Die ganzen herkömmlichen IQ-Test können'se in die Tonne schmeißen, die sind bloß ABM für Psychologen, aber keineswegs wirklich aussagefähig.
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Zitat:
@ML430 schrieb am 18. Dezember 2014 um 10:35:00 Uhr:
Wenn Aussage gegen Aussage steht, und eindeutige Spuren zum Unfallhergang fehlen, dann zählt/entscheidet der Zeugenbeweis (Beifahrer). Musste ich schon mal durchspielen, so nen Scheixx.
Wenn keine Spuren zu finden sind bzw. waren (Bremsspuren, etc.), dann spricht das doch auch eher gegen die Aussage des Verursachers, dass der TE stark gebremst habe.
Wenn die Aussage des Beifahrers des Unfallverursachers mehr zählt, als Fakten, dann würde ich vom Stuhl fallen. Denn hinter der Objektivität des Beifahrers kann man durchaus ein ? setzen.
Zumal solche Unfälle in dieser Konstellation, sprich eine Person = Unfallopfer und mehrere Person im Fahrzeug des Verursachers, tagtäglich passieren.
Sofern sie sich auf eine einheitliche Aussage einigen würden (Vordermann hat stark gebremst), würden sie so ja theoretisch immer "gewinnen" bzw. zumindest nicht die volle Schuld zugesprochen bekommen.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 4. Januar 2015 um 18:37:21 Uhr:
Wenn keine Spuren zu finden sind bzw. waren (Bremsspuren, etc.), dann spricht das doch auch eher gegen die Aussage des Verursachers, dass der TE stark gebremst habe.
Die Fahrzeuge haben vielleicht beide ABS, da hättest kaum Spuren finden können.Wenn die Aussage des Beifahrers des Unfallverursachers mehr zählt, als Fakten, dann würde ich vom Stuhl fallen. Denn hinter der Objektivität des Beifahrers kann man durchaus ein ? setzen.
Was denn für Fakten ? Du selbst hast keinen Zeugen, der Auffahrende hat aber einen. Wenn beide das Gleiche behaupten, sieht es mit deiner Version leider ein bissel schlecht aus. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Wäre trotzdem interessant zu erfahren, wie die Sache ausgegangen ist/ausgehen wird.
Fakten = keine Spuren gefunden, die einen zu starken Bremsvorgang belegen. Ob das so ist und es die Spuren gab oder nicht gab, weiß ich natürlich nicht. Ob danach überhaupt geguckt wurde, weiß ich auch nicht.
Aber auch mit ABS können Spuren erzeugt werden, auch wenn es dann nicht so leicht/deutlich zu sehen ist und die Bremsspur nicht durchgezogen verläuft.
Selbst wenn jemand grundlos härter als normal bremst, ist das noch lange kein Freifahrtschein dafür, jemandem hinten reinfahren zu dürfen.
Sicherheitsabstand, Aufmerksamkeit im Straßenverkehr, etc. würden solche Auffahrunfälle normalerweise trotzdem verhindern, evtl. mit einer Ausnahme: der Vordermann legt grundlos eine Vollbremsung hin.
In solche Situation sollte eigentlich schon fast jeder mal reingekommen sein. Zumindest ich, als jemand bei gelb an der Ampel fast (keine Vollbremsung) volle Kanne gebremst hat, obwohl ich felsenfest davon ausgegangen bin, dass nicht nur mein Vordermann noch drüber fährt, sondern auch ich noch.
Das hat mich zwar geärgert, trotzdem bin ich logischerweise noch rechtzeitig zum Stehen gekommen. Und da war der Abstand zum Vordermann nicht besonders groß 😉
Deswegen würde ich als Maßnahme den Fahrer des Transporters auf Fahrtauglichkeit hin überprüfen.
Normalerweise sollte Auto A als Partei A, Auto B als Partei B gesehen werden, sodass die Anzahl der Fahrzeuginsassen letztendlich unwichtig wird. Ansonsten gewinnt IMMER die Partei mit der höheren Anzahl an Fahrzeuginsassen, selbst wenn sie hinten drauf gefahren sind, obwohl 95 % der Auffahrunfälle auch zu 100% deren Schuld waren. Einzige Ausnahme: es gibt externe Zeugen.
Aber, keine Ahnung wie es wirklich ist. Deswegen bin auch ich gespannt, wie es ausgehen wird. Wenn ich es richtig sehe, hat der TE schon einen Anwalt eingeschaltet, was goldrichtig war. Der wird ihm nach Akteneinsicht dann sicherlich genaueres sagen können.