Mindestgeschwindigkeit Autobahn
Hallo!
Ich bin relativ neu hier - ich weiß also nicht ob das Thema hier richtig ist. Das Benutzen der Suchfunktion konnte meine Frage jedenfalls nicht beantworten.
Zu meiner Frage:
Fahre ich auf der Autobahn (A23 Hamburg-Husum; unbegrenzt)) beobachte ich oft:
Rechts 100-110 km/h; Links 120km/h+ je nachdem, was möglich ist.
Abstand zwischen den Autos auf der linken Spur: geschätzte 6-11 Meter.
Ich muss mir das nicht geben also bummel ich gemütlich auf der rechten Spur vor mich hin. Kostet zwar Zeit (doch die bringe ich zum Auto fahren eh grundsätzlich mit), aber schont Nerven, Verbrauch und Unfallgefahr.
Meine Frage: Beim 100km/h fahren kommt immer mal wieder ein Gespann/LKW und ich muss dann zum Überholen doch links rüber. Es liegt nicht an meiner Unfähigkeit sondern schlicht an meiner geringen Lust mich in eine Lücke zu quetschen und mich wild an(licht)hupen zu lassen, so dass ich diese Vorgänge vermeiden will. Also fahre ich eben Tacho knappe 90km/h. Meine Frage: Wie weit darf ich meine Geschwindigkeit noch drosseln (bei normalen Wetter-/Sichtverhältnissen), bis man mir eine Verkehrsbehinderung bzw eine Regelübertretung vorwerfen kann? Sind 80km/h noch okay.. oder sogar 70km/h? Ich habe zwar nicht vor in Zukunft mit 70km/h über die Autobahn zu rollen, aber mich interessiert die Gesetzeslage in dem Punkt.
Für informative Antworten wäre ich sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Findest du es egoistisch mit 90km/h hinter einem LKW herzurollen, in einem Pulk, so dass sich für den Hintermann nichts ändert, ausser, dass er ein paar Sekunden früher links rüber ziehen muss?
Sollte ich lieber auf Krampf 120km/h fahren und einfach links rüber ziehen und das Gedrängele auf der linken Spur noch weiter verschlimmern?
Tut mir leid, aber da haben wir wohl verschiedene Vorstellungen von Egoismus.
Trotzdem vielen Dank für deine (schnelle) Antwort
209 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
straßenverkehrsgefährdungZitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Auf welcher rechtlichen Grundlage denn?mit einem 60km/h fahrenden PKW muss man auf der autobahn nicht rechnen....
Ähm hallo!! Natürlich musst Du damit rechnen! Ich find das immer klasse, wenn Dummbrote (sorry, nicht Du) im Straßenverkehr behaupten: "Aber damit muss ich doch nicht rechnen... "Man muss mit fast allem im Straßenverkehr rechnen und bekommt entsprechend eine Mitschuld. Was aber natürlich auch heißt, dass der 60 km/h PKW eine Mitschuld bei einem Unfall bekäme. Da wird die Schuld 50/50 'geteilt':
Rechnen muss man schon mit, aber sinnvoll ist was anderes, die Autobahn ist kein Feldweg.
Womit man zwar auch rechnen muss, aber was wirklich nicht nett ist wenn der, der meint dass 85 km/h hinter LKW reichen (soweit seine Wahl, rechtlich und moralisch vollkommen ok) aber dann mit 100 auf die linke Spur fährt und dann Leute die nicht all zu weit waren zum bremsen zwingt.
Bei <=100 ist die Geschwindigkeitsdifferenz zum "Normalfahrer" nun mal so groß dass man schon mehrere Hundert Meter nach hinten freie Bahn haben muss ohne dort störend und gefährdend zu überholen. Es macht also schon Sinn seine 130 (mehr verlange ich nicht mal wirklich) zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Herrlich sinnloser Beitrag...🙄Nein du darfst es nicht! Der Unterschied zwischen dir und dem Traktor liegt in der Genehmigung zum Befahren einer Autobahn, diese lautet nämlich "jedes Fahrzeug, welches eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60km/h erreicht..."
Der Traktor hingegen hat in der Regel eine "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60km/h"Desweiteren hast du nicht das Recht, wegen einer (politischen) Benzinpreisgestaltung Selbstjustiz auf der Autobahn zu üben!
Jedes KFZ, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60km/h überschreitet darf auf der BAB fahren. 😉
Und wenn der Traktor (den ich meine) (es kann aber auch ein ähnliches Fahrzeug sein, das die Bedingung erfüllt, es kommt mir nicht auf den Traktor als solchen an) nun auf der BAB mit 60 km/h fährt, dann liegt es auf der Hand, daß jedes andere Fahrzeug das selbe Recht hat!?
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Dann wird der Staat auch irgendwann dafür sorgen, dass du keinen Führerschein mehr besitzt. Dann brauchst du dich auch nicht mehr an den hohen Spritpreisen zu stören. Wer andere grob behindert und/oder gefährdet, nur um Sprit zu sparen, hat schlicht weg nichts auf den Straßen verloren.
Solange die Bedingung für das Befahren der Autobahn nicht geändert wird, wohl kaum.
Der Traktor (oder ein ähnliches Gefährt, das dort fahren darf 😉 ) behindert ja offensichtlich auch niemanden, wenn der/es mit Tempo 60 auf der BAB unterwegs ist. Daher ist es nur logisch, daß ich auch niemanden behindere, wenn ich dort die selbe Geschwindigkeit fahre.
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
mit einem 60km/h fahrenden PKW muss man auf der autobahn nicht rechnen....
Komisch, ich musste vor ca. 10 Jahre noch einen Sehtest machen, bevor ich den Führerschein erwerben durfte. Ist das heute nicht mehr so? 😁
Wenn man auf der Autobahn mit allen möglichen Fahrzeugen rechnen muss, die nicht schneller als 61km/h fahren können (aber nicht die ganze Zeit diese maximale Geschwindigkeit fahren müssen), dann spielt die Art des KFZ, dem man dort begegnet der Logik zufolge keinerlei Rolle.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
das ich bei starkem nebel nicht schneller fahren darf als 50km/h, ist ja bekannt, steht doch aber grad in keinem Zusammenhang mit dem traktor, der bauartbedingt nur max. 60km/h fahren kann.
Jetzt reite doch nicht immer auf dem Traktor rum. Das war nur ein Stellvertreter, obwohl es Traktoren gibt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 60km/h liegt.
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
kleines zitat vorallem jetzt mal zu den 60km/h:
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/114/id/3019/Zitat:
In dem entschiedenen Fall war ein Autofahrer von der Überholfahrbahn auf die rechte Spur gewechselt, um einem von hinten nahenden schnelleren Wagen Platz zu machen. Dabei kalkulierte er nicht ein, dass auf dem rechten Streifen vor ihm eine Autofahrerin mit nur etwa 60 Stundenkilometer Geschwindigkeit unterwegs war. Er prallte auf deren Wagen, der sich überschlug. Die Frau wurde dabei verletzt.
Das Gericht bürdete ihr eine Mithaftungsquote von 50 Prozent für die Unfallschäden auf. Die Argumentation der Beklagten, sie habe Tempo 60 für legitim gehalten und die Karambolage sei für sie deshalb unabwendbar gewesen, wurde verworfen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie auf der Autobahn eindeutig zu langsam gefahren sei, hieß es in dem Urteil. Unter diesen Umständen müsse sich die Klägerin die von ihrem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr und ihr festgestelltes Gefahr erhöhendes Verschulden zu ½ zurechnen lassen.
noch fragen, kienzle?
Ob der derjenige Richter schon mal was von LOGIK gehört hat?
Wenn ich einem Traktor (der 61km/h fährt) hinten draufknalle, dann habe ich zu 100% Schuld. Wenn ich aber einem PKW (der 61km/h fährt) hinten draufknalle, dann soll ich nur zu 50% Schuld haben?
Das ist unlogisch!!!
Stellt sich die Frage, warum es keine Mindestgeschwindigkeit gibt, die JEDER (im Normalfall) auf der BAB fahren muss bzw. warum die erwähnte, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für das Befahren der BAB nicht deutlich angehoben wird.
Der Autofahrer in dem oben genannten Fall sollte in jedem Fall seinen FS besser abgeben, da der weder Geschwindigkeiten richtig abschätzen, noch ausweichen kann. So jemand ist für das Führen eines KFZ offensichtlich ungeeignet.
Zitat:
Original geschrieben von skynetworld
Jedes KFZ, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60km/h überschreitet darf auf der BAB fahren. 😉
Und wenn der Traktor (den ich meine) (es kann aber auch ein ähnliches Fahrzeug sein, das die Bedingung erfüllt, es kommt mir nicht auf den Traktor als solchen an) nun auf der BAB mit 60 km/h fährt, dann liegt es auf der Hand, daß jedes andere Fahrzeug das selbe Recht hat!?
Ein Traktor darf doch gar nicht auf der Autobahn fahren! Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob du bauartbedingt nicht schneller kannst oder mutwillig und grundlos deutlich langsamer als nötig fährst.
Zitat:
Original geschrieben von skynetworld
Solange die Bedingung für das Befahren der Autobahn nicht geändert wird, wohl kaum.
Der Traktor (oder ein ähnliches Gefährt, das dort fahren darf 😉 ) behindert ja offensichtlich auch niemanden, wenn der/es mit Tempo 60 auf der BAB unterwegs ist. Daher ist es nur logisch, daß ich auch niemanden behindere, wenn ich dort die selbe Geschwindigkeit fahre.
Wie kann man eigentlich so dickköpfig sein? Ich würde ja fast behaupten, dass deine Fahreignung nach so einer Aussage erst recht angezweifelt werden würde.
Zitat:
Original geschrieben von skynetworld
Ob der derjenige Richter schon mal was von LOGIK gehört hat?Wenn ich einem Traktor (der 61km/h fährt) hinten draufknalle, dann habe ich zu 100% Schuld. Wenn ich aber einem PKW (der 61km/h fährt) hinten draufknalle, dann soll ich nur zu 50% Schuld haben?
Das ist unlogisch!!!
Stellt sich die Frage, warum es keine Mindestgeschwindigkeit gibt, die JEDER (im Normalfall) auf der BAB fahren muss bzw. warum die erwähnte, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für das Befahren der BAB nicht deutlich angehoben wird.Der Autofahrer in dem oben genannten Fall sollte in jedem Fall seinen FS besser abgeben, da der weder Geschwindigkeiten richtig abschätzen, noch ausweichen kann. So jemand ist für das Führen eines KFZ offensichtlich ungeeignet.
Zum hundertsten Mal, ein Traktor darf Autobahnen nicht befahren, selbst wenn er in der Praxis 61 km/h oder mehr schafft, im Fahrzeugschein stehen 60 km/h als Höchstgeschwindigkeit! Und schon daran sieht man sehr gut, dass es nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, dass im großen Stile mit so niedrigem Tempo auf BAB gefahren wird. Das gleiche gilt für die strengen Abschlepp-Vorschriften, all das deutet doch darauf hin, dass es als unnötige Gefährdung und Behinderung aufgefasst wird, wenn so langsam gefahren wird.
Schon mal daran gedacht, dass mit so einer Rechtsprechung versucht wird, genau solchen Leuten wie dir, den Wind aus den Segeln zu nehmen? Nur weil einige radikalen Rechthaber meinen, wenn andere einen triftigen Grund für langsames Tempo haben, hätten sie das auch, darf man schon daran zweifeln, ob diese was im Straßenverkehr verloren haben. Nur weil einige Fahrzeuge technisch bedingt nur mit 61-80 km/h auf Autobahnen unterwegs sind, ist das noch lange keine Legitimation dafür, dass Fahrer von Fahrzeugen, welche problemlos 110-250 schaffen, grundlos mit solch waghalsig niedrigem Tempo als Verkehrshindernis zu fungieren und unnötiges Gefährdungspotential zu schaffen.
Es ist traurig, dass es manche scheinbar klipp und klar als Mindestgeschwindigkeit formuliert haben brauchen, um mal aufzuwachen. Der Gesetzgeber will ja eben verhindern, dass solche eine Mindestgeschwindigkeit dann als eine verstanden wird, die unter allen Umständen einzuhalten ist. Die Leute sollen ja eben selbst denken und bei schlechten Witterungsverhältnissen etc. auch mal langsamer fahren. Aber man sollte eben nicht vergessen, dass die Rechtsgrundlagen da sind, um grundlose und grobe Unterschreitungen der Richt- bzw. Höchstgeschwindigkeit zu ahnden. Im Zweifelsfall kann immer noch die Fahrtauglichkeit angezweifelt werden, gerade wenn dann noch so weltfremde Rechtfertigungsversuche kommen.
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Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
straßenverkehrsgefährdungmit einem 60km/h fahrenden PKW muss man auf der autobahn nicht rechnen....
'Klingt irgendwie nach Fahrschulbogen "Kreuzen Sie bitte an"
P.S. bin heute die A2 gefahren und auf einen Stau aufgelaufen die Autos am Stauende fuhren ca. 20 km/h und nun noch mal zu deiner Frage......
Doch hatte noch eins im Handy und es gerade bei You Tube hochgeladen zum anschauenZitat:
Original geschrieben von razor23
Ein Traktor darf doch gar nicht auf der Autobahn fahren! Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob du bauartbedingt nicht schneller kannst oder mutwillig und grundlos deutlich langsamer als nötig fährst.
LINKsorry für die schlechte Bildqualität ........
Der Tracktor hatte ein 60er Schild und somit auch eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit damit er auf der Autobahn fahren durfte war im Übrigen die A 43 Irgendwo bei Haltern....... Was es nun für ein Tracktor war kann ich nicht sagen vieleicht weiß es ja jemand von euch.
Zitat:
Original geschrieben von skynetworld
Komisch, ich musste vor ca. 10 Jahre noch einen Sehtest machen, bevor ich den Führerschein erwerben durfte. Ist das heute nicht mehr so?
eben darum geht es, ich sehe vor mir einen PKW (!!!) - keinen lkw, keinen kran, keinen traktor, nein - einen
PKW.
und von heutigen pkws kann man nunmal verlangen, dass sie jederzeit schneller als 80km/h fahren können, egal wie steil der berg ist, oder? und genau darum geht es eben....
Zitat:
Original geschrieben von skynetworld
Wenn ich einem Traktor (der 61km/h fährt) hinten draufknalle, dann habe ich zu 100% Schuld. Wenn ich aber einem PKW (der 61km/h fährt) hinten draufknalle, dann soll ich nur zu 50% Schuld haben?
Das ist unlogisch!!!
nö, oder findest du, dass ein traktor einem pkw ähnlich sieht? nein, eben nicht....
man sollte schon MITDENKEN beim auto fahren und dazu gehört auch, dass man nicht mit einem normalen pkw mit 60 über die autobahn schleicht. da kann man doch eh gleich die landstraße benutzen....
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Man muss mit fast allem im Straßenverkehr rechnen und bekommt entsprechend eine Mitschuld.
demnach fährst du maximal schritttempo mit dem auto?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der Tracktor hatte ein 60er Schild und somit auch eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit damit er auf der Autobahn fahren durfte war im Übrigen die A 43 Irgendwo bei Haltern....... Was es nun für ein Tracktor war kann ich nicht sagen vieleicht weiß es ja jemand von euch.
kurz: er fuhr illegalerweise auf der autobahn, weil er die mindestgeschwindigkeit (61km/h) nicht fahren konnte - aber das man auch mit einem traktor illegalerweise auf der autobahn fahren KANN aber nicht darf, das ist hier nicht das thema....
@bucklew2
Was machst du denn bei einem langsam rollenden Stauende...
Oder einem stehenden Stauende hinter einer Kurve?
Oder oder oder...
Das hätten die nicht gedurft?
Da muss man nicht mit rechnen?
Dich trifft keine Schuld weil...?
Ich fahr auf der Autobahn keinem hinten rein, egal wie langsam der Vordermann fährt!
Schafft man das nicht Auto zu fahren ohne sich zu überlegen ob jemand "was darf"?
Ich ärgere mich nie darüber, wenn jemand etwas tut was er eigentlich nicht darf, sondern nur wenn sich jemand rücksichtslos verhält (das kann durchaus auch bedeuten unnötig langsam fahren) und dabei am meisten, wenn jemand auf seinem Recht besteht.
Versteh mich nicht falsch, ich verwechsele nicht "recht-haben" mit "für andere vorhersehbar und kalkulierbar"!
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
kurz: er fuhr illegalerweise auf der autobahn, weil er die mindestgeschwindigkeit (61km/h) nicht fahren konnte - aber das man auch mit einem traktor illegalerweise auf der autobahn fahren KANN aber nicht darf, das ist hier nicht das thema....Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der Tracktor hatte ein 60er Schild und somit auch eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit damit er auf der Autobahn fahren durfte war im Übrigen die A 43 Irgendwo bei Haltern....... Was es nun für ein Tracktor war kann ich nicht sagen vieleicht weiß es ja jemand von euch.
Woher willst du das wissen?
Nach langem googeln habe ich den Schlepper möglicherweise gefunden es könnte sich um einen JCB Fastrac 8250 handeln er soll mit 80 km/h natürlich über eine Autobahnzulassung verfügen
Schlepper Bild
Zitat:
Original geschrieben von bauklo
Was machst du denn bei einem langsam rollenden Stauende...
Oder einem stehenden Stauende hinter einer Kurve?
Oder oder oder...
es geht hier ja eben NICHT um ein stauende. das problem ist ja nicht, dass jemand so langsam fährt, sondern das man nicht damit RECHNET, dass er so langsam fährt und daher brenzlige situationen bis hin zum unfall passieren (siehe das von mir gepostete urteil). man sieht ein auto und geht halt automatisch davon aus, dass es wesentlich schneller als 60 fährt - ein stauende, ein lkw oder ein traktor sieht eben anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Woher willst du das wissen?Nach langem googeln habe ich den Schlepper möglicherweise gefunden es könnte sich um einen JCB Fastrac 8250 handeln er soll mit 80 km/h natürlich über eine Autobahnzulassung verfügen
der fährt ja auch schneller als 60, was alle hier die ganze zeit sagen:
Zitat:
Auf der A 1, Hamburg in Richtung Bremen ist Hermann Kahnenbley mit seinem Fastrac unterwegs. Deutschlands schnellster Traktor hat 7 Tonnen Leergewicht und seine Höchstgeschwindigkeit beträgt 65 km/h. Er ist der einzige Serientrecker der, weil er schneller als Tempo 60 Kilometer pro Stunde fahren kann, auch auf die Autobahn darf. Allerdings ist das nicht immer problemlos.
die ausnahme, die die regel bestätigt.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
P.S. bin heute die A2 gefahren und auf einen Stau aufgelaufen die Autos am Stauende fuhren ca. 20 km/h und nun noch mal zu deiner Frage......
Nicht dein Ernst jetzt, oder? Wenn mein Vordermann sehr langsam fährt und ich nicht überholen kann, handelt es sich um einen triftigen Grund dafür, ebenfalls so langsam zu fahren. Der Extremfall ist eben der Stau.
"Kein Bock schneller zu fahren", "Spritsparen" oder ähnliches hingegen ist KEIN Grund, die zulässige Höchstgeschwindigkeit bzw. Richtgeschwindigkeit massiv zu unterschreiten. Und da ist es völlig egal, ob es Fahrzeuge gibt, die in der absolut identischen Situation einen triftigen Grund hätten, weil sie bauartbedingt nicht schneller können.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Nicht dein Ernst jetzt, oder? Wenn mein Vordermann sehr langsam fährt und ich nicht überholen kann, handelt es sich um einen triftigen Grund dafür, ebenfalls so langsam zu fahren. Der Extremfall ist eben der Stau.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
P.S. bin heute die A2 gefahren und auf einen Stau aufgelaufen die Autos am Stauende fuhren ca. 20 km/h und nun noch mal zu deiner Frage......
RICHTIG!!!!!!
Ich muss zugeben das ich deine Frage nicht mehr weiß ..... Aber der Extremfall ist zumindest auf einigen BABs schon der Regelfall und somit finde ich dieses theoretische Sommerlochthema weiterhin sehr spannend
Alternativ könnten wir auch darüber diskutieren : Was war zuerst da ? Das Ei oder das Huhn????
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Ein Traktor darf doch gar nicht auf der Autobahn fahren! Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob du bauartbedingt nicht schneller kannst oder mutwillig und grundlos deutlich langsamer als nötig fährst.
Erklärst Du mir bitte mal, wie Du das unter mein Zitat schreiben kannst, welches wie folgt lautet:
"Und wenn der Traktor (den ich meine) (
es kann aber auch ein ähnliches Fahrzeug sein, das die Bedingung erfüllt, es kommt mir nicht auf den Traktor als solchen an)."
?!?
Es macht eben keinen Unterschied, ob jemand einem PKW (der sich mit 61km/h bewegt) oder einem anderen Fahrzeug (das sich mit 61km/h bewegt) drauffährt. Beides mal entsteht ein Unfall, der zu vermeiden gewesen wäre, da der Auffahrende ja Augen im Kopf (und im letzteren Hirn) hat.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Tempo 61 ist offenbar nicht zu langsam für die Autobahn, sonst würde die Bedingung (die ein KFZ erfüllen muss, um dort fahren zu dürfen) ja anders lauten.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Wie kann man eigentlich so dickköpfig sein? Ich würde ja fast behaupten, dass deine Fahreignung nach so einer Aussage erst recht angezweifelt werden würde.
0 Punkte, 0 Unfälle, 0 Knöllchen in über 10 Jahren FS
Mir geht es lediglich um die akademische Frage, warum ein PKW nicht das selbe Recht haben soll wie ein anderes Fahrzeug, welches viel langsamer ist, aber dennoch offenbar kein Hindernis darstellt.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Zum hundertsten Mal, ein Traktor darf Autobahnen nicht befahren, selbst wenn er in der Praxis 61 km/h oder mehr schafft, im Fahrzeugschein stehen 60 km/h als Höchstgeschwindigkeit!
Zum hundersten Mal. Es gibt Traktoren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 60km/h haben und somit LOGISCHERWEISE auf der BAB fahren DÜRFEN (also die Erlaubnis haben, LEGAL auf der Autobahn zu fahren!
Obwohl es mir, wie ich ja bereits mehr als überdeutlich kenntlich gemacht habe, nicht um den elenden Traktor geht. Der war lediglich ein Beispiel.Reicht das oder muss ich noch deutlicher werden?
Vielleicht ist es ja einfacher für Euch, wenn ich nicht mehr "Traktor", sondern "KFZ, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 61km/h liegt" schreibe?!?
Zitat:
Im Zweifelsfall kann immer noch die Fahrtauglichkeit angezweifelt werden, gerade wenn dann noch so weltfremde Rechtfertigungsversuche kommen.
Logik ist mittlerweile schon weltfremd?
Arme Welt, kann ich da nur sagen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
P.S. bin heute die A2 gefahren und auf einen Stau aufgelaufen die Autos am Stauende fuhren ca. 20 km/h und nun noch mal zu deiner Frage......
Bist Du verrückt? Mit Autos, die nur 20km/h fahren oder gar stehen kann man doch wirklich nicht rechnen 🙄 😉 😁
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
und von heutigen pkws kann man nunmal verlangen, dass sie jederzeit schneller als 80km/h fahren können, egal wie steil der berg ist, oder? und genau darum geht es eben....
Vorallem kann man verlangen, daß Führer eines PKW das Hirn während der Fahrt nicht ausschalten und somit spielend leicht erkennen, ob sie sich einem langsameren oder schnelleren Auto nähern.
Jedenfalls habe ich keine Probleme damit, selbst wenn ich deutlich schneller als die Richtgeschwindigkeit fahre.
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
nö, oder findest du, dass ein traktor einem pkw ähnlich sieht? nein, eben nicht....
Spielt doch keine Rolle, was für einem KFZ ich mich nähere. Ich erkenne doch, wie weit dieses Objekt noch entfernt ist und wie schnell ich mich diesem nähere. DAS reicht völlig, um eine Kollision zu vermeiden.
Zitat:
man sollte schon MITDENKEN
Tja, sehr viele Menschen sind dazu leider nicht in der Lage (oder willens), wie man jeden Tag im Straßenverkehr feststellen muss 🙄
Oder anders ausgedrückt: Sehr viele Menschen sind zwar Gehirnbesitzer, aber keine Gehirnbenutzer. 😁
Zitat:
Original geschrieben von bauklo
Ich fahr auf der Autobahn keinem hinten rein, egal wie langsam der Vordermann fährt!
Willkommen im Club. Wir haben unsere Führerscheine ja auch nicht im Lotto gewonnen (wie so viele andere, die überfordert sind oder sich statt auf den Verkehr zu konzentrieren, lieber mit anderem beschäftigen).
Aber warum sollte man eigentlich auf die anderen Fahrzeuge achten, wenn man sich stattdessen mit viel amüsanteren Dingen, wie dem Ipod, dem CD-Wechsler oder der Urlaubsplanung beschäftigen kann?
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
[. das problem ist ja nicht, dass jemand so langsam fährt, sondern das man nicht damit RECHNET, dass er so langsam fährt und daher brenzlige situationen bis hin zum unfall passieren (siehe das von mir gepostete urteil). man sieht ein auto und geht halt automatisch davon aus, dass es wesentlich schneller als 60 fährt - ein stauende, ein lkw oder ein traktor sieht eben anders aus.
Wahrnehmung und entsprechendes Handeln kannst Du doch nicht einfach durch Erwartungen ersetzen!
Wenn plötzlich Leute auf die Fahrbahn springen würden wäre es ja noch was anderes, aber ein PKW ist schon sehr lange (vor einem Aufprall) zu sehen und man sollte eigentlich bemerken, wie schnell man sich diesem nähert und dadurch, in Kombination mit der eigenen Geschwindigkeit auf die des vorausfahrenden Fahrzeugs zu schließen imstande sein.
Sofern man nicht mit den Gedanken woanders ist.
Zitat:
Original geschrieben von skynetworld
Wenn plötzlich Leute auf die Fahrbahn springen würden wäre es ja noch was anderes, aber ein PKW ist schon sehr lange (vor einem Aufprall) zu sehen und man sollte eigentlich bemerken, wie schnell man sich diesem nähert und dadurch, in Kombination mit der eigenen Geschwindigkeit auf die des vorausfahrenden Fahrzeugs zu schließen imstande sein.
Sofern man nicht mit den Gedanken woanders ist.
theoretisch ja. praktisch ist das gar nicht so einfach. bist du schonmal jemandem hinterhergefahren, bei dem die bremslichter nicht funktionierten? ist -schon im stadtverkehr- recht anstrengend (abzuschätzen, ob und wie stark er verzögert).