Mindestgeschwindigkeit Autobahn

Hallo!

Ich bin relativ neu hier - ich weiß also nicht ob das Thema hier richtig ist. Das Benutzen der Suchfunktion konnte meine Frage jedenfalls nicht beantworten.

Zu meiner Frage:
Fahre ich auf der Autobahn (A23 Hamburg-Husum; unbegrenzt)) beobachte ich oft:

Rechts 100-110 km/h; Links 120km/h+ je nachdem, was möglich ist.
Abstand zwischen den Autos auf der linken Spur: geschätzte 6-11 Meter.

Ich muss mir das nicht geben also bummel ich gemütlich auf der rechten Spur vor mich hin. Kostet zwar Zeit (doch die bringe ich zum Auto fahren eh grundsätzlich mit), aber schont Nerven, Verbrauch und Unfallgefahr.

Meine Frage: Beim 100km/h fahren kommt immer mal wieder ein Gespann/LKW und ich muss dann zum Überholen doch links rüber. Es liegt nicht an meiner Unfähigkeit sondern schlicht an meiner geringen Lust mich in eine Lücke zu quetschen und mich wild an(licht)hupen zu lassen, so dass ich diese Vorgänge vermeiden will. Also fahre ich eben Tacho knappe 90km/h. Meine Frage: Wie weit darf ich meine Geschwindigkeit noch drosseln (bei normalen Wetter-/Sichtverhältnissen), bis man mir eine Verkehrsbehinderung bzw eine Regelübertretung vorwerfen kann? Sind 80km/h noch okay.. oder sogar 70km/h? Ich habe zwar nicht vor in Zukunft mit 70km/h über die Autobahn zu rollen, aber mich interessiert die Gesetzeslage in dem Punkt.

Für informative Antworten wäre ich sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema

Findest du es egoistisch mit 90km/h hinter einem LKW herzurollen, in einem Pulk, so dass sich für den Hintermann nichts ändert, ausser, dass er ein paar Sekunden früher links rüber ziehen muss?

Sollte ich lieber auf Krampf 120km/h fahren und einfach links rüber ziehen und das Gedrängele auf der linken Spur noch weiter verschlimmern?

Tut mir leid, aber da haben wir wohl verschiedene Vorstellungen von Egoismus.

Trotzdem vielen Dank für deine (schnelle) Antwort

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ein triftiger ( treffender) Grund wäre zb Benzinnappheit  oder wenig Benzin im Tank damit man die nächste Tankstelle erreichen kann .
imho wird dies als grob fahrlässig geahndet und sogar mit einer geldbuße belegt, insofern man erwischt wird.
Ist meinen eltern neulich auf der AB passiert... 😁

aber was hat dein zitierter §3 mit der sachlage bzgl. "bauartbedingte mindestgeschwindigkeit" zu tun? das ich bei starkem nebel nicht schneller fahren darf als 50km/h, ist ja bekannt, steht doch aber grad in keinem Zusammenhang mit dem traktor, der bauartbedingt nur max. 60km/h fahren kann.

Richtig, wenn man infolge von Kraftstoffmangels auf der Autobahn liegenbleibt stimmt das tatsächlich.

Meine zitierter § 3 ist die Geschwindigkleit und nicht die Mindestgeschwindigkeit. hier steht in Absatz 2 =

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Ein triftiger ( treffender) Grund wäre zb Benzinnappheit oder wenig Benzin im Tank damit man die nächste Tankstelle erreichen kann .
 

Zitat:

Original geschrieben von skynetworld


Es könnten auch kleine, grüne Männchen auf der Fahrbahn landen. 😁

Solange der Staat dafür sorgt, daß die Benzinpreise so hoch bleiben, kann ich auf der Autobahn auch Tempo 60 oder 70 fahren.
Und wenn da ein Traktor mit 60 rumgurken darf, dann darf ich das ja wohl auch.

1. Triftiger Grund ist nicht der Geldbeutel des Führers/Halters!

Triftiger Grund ist auch nicht 'gerad keinen Bock'!!

Triftiger Grund ist auch kein Schaden am Fahrzeug, denn den hast du vor Antritt der Fahrt zu beseitigen!!

bleibt unterm Strich nur der Zustand der Fahrbahn und des Wetters!

2. Wenn du mit 60-70 auf der Autobahn fährst und somit LKW dazu bewegst, dich zu überholen, wirst du deinen Lappen verlieren!

Sei es, das man dir unterstellt, körperlich oder geistig nicht in der Lage zu sein, ein Fahrzeug zu führen (FeV §11!)

Oder aber das man dich wegen Straßenverkehrsgefährdung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Nötigung anzeigt.

§315b, Absatz 1, 2. Satz ist hier durchaus zutreffend:

Zitat:

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er Hindernisse bereitet und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist hier durchaus zutreffend...

Zumal Richter ja auch festgestellt hat, das man nicht mit einem PKW rechnen muss, der langsamer als ein LKW fährt...

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ein triftiger ( treffender) Grund wäre zb Benzinnappheit oder wenig Benzin im Tank damit man die nächste Tankstelle erreichen kann .
Nein, denn der Führer des Fahrzeuges hat dafür Sorge zu tragen, das sich sein Fahrzeug in einem ordentlichen/fahrbereitem Zustand befindet!
Der Kraftstoff gehört hier dazu!

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ein triftiger ( treffender) Grund wäre zb Benzinnappheit oder wenig Benzin im Tank damit man die nächste Tankstelle erreichen kann .
Nein, denn der Führer des Fahrzeuges hat dafür Sorge zu tragen, das sich sein Fahrzeug in einem ordentlichen/fahrbereitem Zustand befindet!
Der Kraftstoff gehört hier dazu!

Ich bin nicht Farbenblind

Mit diesem Auto

darf man die Autobahn befahren er kann nicht schneller als 75 km/h fahren wenn das mal kein triftiger Grund ist......

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Ich bin nicht Farbenblind Mit diesem Auto darf man die Autobahn befahren er kann nicht schneller als 75 km/h fahren wenn das mal kein triftiger Grund ist......

Am thema vorbei.  Setzen 6! 😉

Dieses Fzg. hat eine bauartbedingte mindestgeschwindigkeit von 60km/h...damit darf es auf der BAB fahren. der traktor, der höchstens 60 erreicht, darf es daher nicht.

Wenn das von dir verlinkte Fzg. seine Vmax fährt, ist es ja ok, dann hat er in der tat hier einen "triftigen" grund (es geht ja gar nicht schneller), stellt aber sicher die ausnahme dar. wer jedoch deutlich schneller fahren könnte (weil das auto dazu in der lage ist - und das dürfte jedes "normale" auto sein 😉 ) aber dennoch nur 60km/h fährt, hat also keinen triftigen grund und geht somit ein unnötiges Risiko für sich und andere ein.

Zitat:

bauartbedingte mindestgeschwindigkeit von 60km/h

Wie soll man denn so ein Fahrzeug benutzen oder einsteigen, wenn es immer mindestens 60 km/h fährt ?

Die - bauartbedinge - Höchstgeschwindigkeit muss mindestens 60 km/h betragen, so wäre es richtig. Manche Tieflader haben runde 62 Schilder dran, fahren aber oft schneller. Traktoren gibts es wohl auch, ich habe zumindest schon einen auf einer Autobahn überholen können, war aber nicht einfach.

Man muss auch nicht zwingend immer 60 km/h oder mehr ständig fahren, sonst hätte man im Stau ein echtes Problem.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


Wie soll man denn so ein Fahrzeug benutzen oder einsteigen, wenn es immer mindestens 60 km/h fährt ?

Diese fragestellung ist jetzt nicht dein ernst, oder?! 😕

Falls doch:
dass das Fzg immer 60 fährt ist doch unsinn und hat doch mit der mindestgeschwindigkeit nix zu tun!
bedeutet doch nur, dass es bauartbedingt in der lage sein muss, 60km/h oder schneller fahren zu können.
Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit heisst hingegen, dass es maximal 60km/h erreichen kann.
und genau aus diesem Grund sind die von dir beschriebenen sattelzugmaschinen mit dem 62km/h schild versehen, um eben genau diese bauartbedingte mindestgeschwindigkeit von 60km/h zu erfüllen.

und auf die frage mit dem stau geh ich auch lieber nicht ein, denn ich habe die hoffnung, dass auch die nur rein rhetorisch gemeint war, oder?

Ich frag mich... warum eigentlich der eine oder andere krampfhaft ein Konstrukt sucht, dass 60 ohne wirklichen Grund auf der AB zu einer hochgeistigen Sache macht .. *pfffft*

Man dürfte sogar in einen laufenden Mixer langen... macht aber keiner. Weil es einfach saudoof wäre? Aha... ja, so einfach ist das mit der Frage 60 auf der AB aus meiner Sicht auch.... 🙂

🙂

Recht hast du. Mich hat das Gesetz an dem Punkt einfach mal interessiert. Eine solche Diskussion wollte ich damit sicher nicht auslösen.

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Ich frag mich... warum eigentlich der eine oder andere krampfhaft ein Konstrukt sucht, dass 60 ohne wirklichen Grund auf der AB zu einer hochgeistigen Sache macht .. *pfffft*

Man dürfte sogar in einen laufenden Mixer langen... macht aber keiner. Weil es einfach saudoof wäre? Aha... ja, so einfach ist das mit der Frage 60 auf der AB aus meiner Sicht auch.... 🙂

Richtig, weil der Gesetzgeber sonst auch alles regelt vom Gesetzgeber wird zwar eine

Richtgeschwindigkeit

empfohlen , es gibt aber keine Empfehlung einer Mindestgeschwindigkeit die man fahren sollte, im § 3 STVO hat der Gesetzgeber lediglich darauf hingewiesen das " Kraftfahrer ohne triftigen Grund nich so langsam fahren dürfen das sie den Verkehrsfluß behindern."

Nun stellt sich die Frage wenn nun alle langsam fahren würden so würde ergo auch keiner behindert werden.

Selbstverständlich leuchtet es mir ein das ein KFZ, welches mit 60 km/ h auf der BAB unterwegs ist durchaus eine Behinderung darstellt, es ging ja auch um die theoretische Frage wie schnell ein PKW fahren sollte/muss/darf/kann.

Insofern finde ich es auch sehr amüsamt das hier wohl einige der Meinung sind das so ein Fahrer aus dem Verkehr gezogen werden muss ohne zu wissen mit welch einem KFZ der Fahrer unterwegs sein könnte.......

Zitat:

Original geschrieben von skynetworld



Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Wenn jemand auf der Autobahn langsam fährt, besteht die Gefahr das eine MPU angeordnet werden könnte!!
Es könnten auch kleine, grüne Männchen auf der Fahrbahn landen. 😁
[...]

Viel häufiger ist der Fall, dass Rettungshubschrauber landen!

Supi pepperduster - genau das meinte ich mit akademischen Konstrukten - kein Mensch braucht sowas 😁 😉

Lustig ist auch - der TE scheint da nicht anders zu denken - und vernünftig zu handeln... merken nur manche gar nicht? *fg*

Und selbstredend hat der GG eine Mindestgeschwindigkeit abstrakt definiert - dabei hat er sein Völkchen aber wohl tlw. gnadenlos überschätzt? Oder dessen "Bosheit"? 😁
(Kann ein KFZ nicht schneller, erfüllt aber die bauartbedingten 60kmh... liegt ein triftiger Grund vor - die Unmöglichkeit 😉 Dabei steht aber dann in Frage, welche weiteren Vorkehrungen er treffen kann/zu treffen hat, um eine Gefährdung/Behinderung anderer dadurch zu vermeiden?)

However - wenn man irgendwie anders kann, sollte man keinen anderen gefährden oder ihm im Weg stehen - gilt in zwei Richtungen und ist ganz einfach... mehr muss sich keiner merken. 😉

kleines zitat vorallem jetzt mal zu den 60km/h:

Zitat:

In dem entschiedenen Fall war ein Autofahrer von der Überholfahrbahn auf die rechte Spur gewechselt, um einem von hinten nahenden schnelleren Wagen Platz zu machen. Dabei kalkulierte er nicht ein, dass auf dem rechten Streifen vor ihm eine Autofahrerin mit nur etwa 60 Stundenkilometer Geschwindigkeit unterwegs war. Er prallte auf deren Wagen, der sich überschlug. Die Frau wurde dabei verletzt.

Das Gericht bürdete ihr eine Mithaftungsquote von 50 Prozent für die Unfallschäden auf. Die Argumentation der Beklagten, sie habe Tempo 60 für legitim gehalten und die Karambolage sei für sie deshalb unabwendbar gewesen, wurde verworfen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie auf der Autobahn eindeutig zu langsam gefahren sei, hieß es in dem Urteil. Unter diesen Umständen müsse sich die Klägerin die von ihrem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr und ihr festgestelltes Gefahr erhöhendes Verschulden zu ½ zurechnen lassen.

http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/114/id/3019/

noch fragen, kienzle?

Ja bucklew... habe eine Frage:

Müsste man aufgrund der derzeitigen Umwelt- und Energiedebatte nicht offensichtlich damit rechnen, dass ein getarntes Versuchsfahrzeug  mit einem Quantenmodulatorspaltantrieb bei einem Sprunganomaliedifferenzial die Tachionenhyperbel für eine Vmax von 80kmh nicht erreichen kann und daher auf der AB mit 42,86 Nanosol auf der rechten Spur zuckelt? Hat der Fahrer dann noch die Tarnvorrichtung an (das weiß doch jedes Kind!)... Aua... DAS bummst 😰

Ja ne bucklew... Du machst es dir einfach zu leicht? 😁 😛 😉
Die AB ist kein Ponyhof...

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Ja ne bucklew... Du machst es dir einfach zu leicht? 😁 😛 😉

tschuldige.....ab morgen werde ich ganz fleißig üben so schwere argumentationen wie ebitda, isarauen oder tempomat zu konstruieren. ich schaff das schon 😛

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