Mindestabstand zum rechten Rand für Radfahrer lassen?
Liebe Gemeinde,
neulich wollte mir ein Radfahrer weis machen, ich müsse mit meinem Auto einen Mindestabstand zum rechten Rand lassen, um Radfahrern zum Beispiel an Ampeln das Vorfahren zu ermöglichen. Natürlich reden wir nicht nur von Ampeln mit markiertem Radstreifen, sondern IMMER.
Schwachsinn, wenn Ihr mich fragt, aber vielleicht habe ich ja nur was nicht mitgekriegt... HABE ich was nicht mitgekriegt?
Ich gebe zu, ich gehöre zu denen, die sich sowieso eher rechts orientieren, auch, um eben zu verhindern, dass sich so'ne Pfeife genau dann millimeterscharf vorbeischiebt, wenn ich vielleicht gerade anfahre, und sich dann beschwert, wenn mein Lack an seinem Lenker klebt. Und / oder er auf die Fre... fällt...
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?
249 Antworten
Wenn es um vorausschauendes Fahren geht, dann sollten PKW Fahrer Radfahrer (vor Ampeln) erst gar nicht überholen, wenn nicht sicher ist, dass man dann auch davon fährt.
Wer überholt und dann vom Überholten unmittelbar danach ein geholt wird, hat schon mal völlig sinnfrei überholt.
Das Problem ist das viele anscheinend glauben PKW sind schneller als Fahrräder. Von den theoretischen Fahrleistungen her ja, aber in der Stadt von Ampel zu Ampel sind PKW meistens nicht schneller.
So nebenbei:
Das sollten sich manche besonders vor Engstellen mit Gegenverkehr mal vorher überlegen, wenn ein PKW den Gegenverkehr ab warten muss, ein Radfahrer aber noch gut durch passt. PKW sind in derartigen Situationen Stopfen, welche man als Radfahrer besser hinter sich hat. Hat man sie vor sich muss man anhalten, obwohl man selber gut durch passen würde.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. Juni 2015 um 12:57:20 Uhr:
..., wenn doch jeder Autofahrer weiss, ...
... was in der StVO steht, wenn man schon so besonders darauf hinweist:
Zitat:
§5 StVO
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.§37 StVO
(4) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt.
Der Hinweis auf den exakten Zeitpunkt, nach dem das Auto angefahren ist, ist auch etwas grenzwertig gewählt. Wo steht denn, dass ein Autofahrer überhaupt anfahren dürfte, wenn durch das Anfahren eine vermeidbare Behinderung oder, siehe Video, sogar Gefahr für Andere entstehen könnte.
Im Rückspiegel hab ich den nicht gesehen. Da habe ich nur gesehen, daß noch ein paar Autos hinter mir stehen. Sinnvoller wäre wohl der Seitenspiegel gewesen.
Wenn ich den Seitenabstand einhalten muß, gibt es sicher keinen Freibrief für Radfahrer 20cm an PKWs vorbeizufahren.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 13. Juni 2015 um 13:12:33 Uhr:
Ja, solche Radfahrer werden hier auch rausgeholt, dürfen die Taschen anders verstauen oder laufen und haben zusätzlich ein Bußgeld in 2-stelliger Höhe zu tragen.Zitat:
@Geisslein schrieb am 13. Juni 2015 um 10:27:10 Uhr:
Dann noch Taschen am Lenker hängen... das sind mir sowieso die Liebsten !
Da würde mich mal die Rechtsgrundlage für interessieren. Meines Wissens müßte dem Radfahrer in so einem Fall nachgewiesen werden, das er sein Fahrrad nicht mehr unter Kontrolle hat. Im Falle eines Unfalls kann man ihm das unterstellen, aber einfach so?
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Zitat:
@Moewenmann schrieb am 13. Juni 2015 um 09:16:51 Uhr:
Was hätte der Radfahrer denn deiner Meinung nach tun sollen? Eine Vollbremsung hinlegen und abwarten bist du endlich losgefahren bist?
Das gezeigte Verhalten verdeutlicht, wie der Verkehrsfluss Kfz/Fahrrad für alle Beteiligten maximal flüssig gestaltet werden kann.
Die Reihe einhalten? Na gut, es kann ja sein, daß es bei euch üblich ist 15 cm an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.
Ich weiß ja nicht, welchen Film du gesehen hast, aber das verlinkte Beispiel zeigt wohl eher, wie man eine maximale Behinderung schafft, damit nur 5 Autos über die Ampel kommen.
Dann der Quatsch von wegen langsamen Anfahren. Ich habe nun mal kein DSG wie der Golf und muß erst mal einen Gang einlegen, bevor ich losfahren kann. Das mit dem Seitenspiegel lasse ich mir ankreiden. So eine lächerliche Korinthenkackerei, wie du sie betreibst sicher nicht. Wobei der im toten Winkel vermutlich auch nichts gebracht hätte.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 13. Juni 2015 um 16:37:35 Uhr:
Die Reihe einhalten? Na gut, es kann ja sein, daß es bei euch üblich ist 15 cm an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.Zitat:
@Moewenmann schrieb am 13. Juni 2015 um 09:16:51 Uhr:
Was hätte der Radfahrer denn deiner Meinung nach tun sollen? Eine Vollbremsung hinlegen und abwarten bist du endlich losgefahren bist?
Das gezeigte Verhalten verdeutlicht, wie der Verkehrsfluss Kfz/Fahrrad für alle Beteiligten maximal flüssig gestaltet werden kann.
Ich weiß ja nicht, welchen Film du gesehen hast, aber das verlinkte Beispiel zeigt wohl eher, wie man eine maximale Behinderung schafft, damit nur 5 Autos über die Ampel kommen.
Wieso?
Wie dir schon erklärt wurde, ist der ganz normal nach § 5 Absatz 8 StVO und § 37 Absatz 4 vorgefahren. Dann bist du angefahren und hast dich künstlich aufgeregt. Verstehe weder die künstliche Aufregung noch sehe ich hier eine Behinderung.
Zitat:
Im Rückspiegel hab ich den nicht gesehen. Da habe ich nur gesehen, daß noch ein paar Autos hinter mir stehen. Sinnvoller wäre wohl der Seitenspiegel gewesen.
und?
Wieso? Weil in 5/8 steht, daß "ausreichender Raum" vorhanden sein muß. Raffst du es jetzt?
Hier sind die Vor- und Nachteile gut beschrieben. Trifft meiner Meinung nach gut zu.
"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. (§ 5 Absatz 8 StVO) Es ist daher offiziell erlaubt, an Staus oder an einer roten Ampel mit dem Fahrrad bis nach vorn zu fahren. Allerdings ist dies nur auf der rechten Spur auf der rechten Seite erlaubt. Wartende Fahrzeuge müssen rechts auch keinen Platz lassen. In diesen Fällen muss man warten und darf sich nicht im Slalom vorbeischlängeln.
Die Regelung ist jedoch auch umstritten. Für sie spricht, dass bei ausreichendem Platz nicht einzusehen ist, dass Radfahrer möglicherweise mehrere Ampelphasen warten müssen, obwohl sie selbst diesen Stau am wenigsten verursachen. Wenn durch das Vorfahren bis zur Ampel eine (vorgezogene) markierte Aufstellfläche erreicht werden kann, ist dies für Radfahrer auch wesentlich sicherer, da sie dann im Blickfeld aller, insbesondere der Rechtsabbieger sind. Zudem ist es im Falle eines auf der anderen Kreuzungsseite beginnenden Radweges oder des Abbiegens des Radfahrers eher eine Verkehrsbeschleunigung, wenn sich der Radler nicht zwischen den wartenden Autos einreiht. Zuletzt muss man auch ganz pragmatisch feststellen, dass sich der Radfahrer auch ganz schnell durch Absteigen zum Fußgänger machen kann und dann am Ampelstau vorbeischieben darf.
Dagegen ist jedoch einzuwenden, dass sich die Anzahl an Überholvorgängen stark erhöht, wenn Radfahrer an der Ampel wieder „Boden gut machen“. Jeder Überholvorgang stellt eine potentielle Gefahrenquelle dar und kann zudem das Aggressionspotential der Beteiligten erhöhen. Außerdem wird es gefährlich, wenn sich die Kfz in Bewegung setzen, obwohl der Radfahrer noch neben ihnen ist. Insbesondere beim Abbiegen rechnet der motorisierte Fahrzeuglenker nicht mit einem neben ihm vorhandenen Radfahrer auf der Fahrbahn. Zuletzt kann es zu Sachbeschädigungen kommen, wenn trotz nicht ausreichenden Platzes vorbeigefahren wird.
Wenn nur wenige Autos an der Ampel warten, sollten daher Radfahrer abwägen, ob sie von Ihrem Recht Gebrauch machen. Keinesfalls dürfen Fahrzeuge beschädigt werden. Sobald ein Anfahren zu erwarten ist, sollten sich Radler tunlichst zwischen zwei Fahrzeugen einbremsen und nicht mehr versuchen, sich „durchzuquetschen“.
Rad-Recht.de
Zitat:
@downforze84 schrieb am 13. Juni 2015 um 16:54:59 Uhr:
Wieso? Weil in 5/8 steht, daß "ausreichender Raum" vorhanden sein muß. Raffst du es jetzt?
Das war ausreichend Raum für das gefahrene Schritttempo oder weniger. Ich denke aber, dass der Radfahrer eben da war, wo er war, als du dich -wegen grün- in Bewegung setztest und sich in dem Moment nicht mehr auflösen konnte.
Bist du gefahren oder ich? Das waren maximal 20cm, ob du das jetzt glaubst oder nicht. Sonst wäre ich sicher nicht so ruckartig nach links gezogen.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 13. Juni 2015 um 16:37:35 Uhr:
Na gut, es kann ja sein, daß es bei euch üblich ist 15 cm an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.
Ich weiß ja nicht, welchen Film du gesehen hast,...
Ich weiß nicht, welchen Film Du gesehen hast, aber die Situation wäre von
DIRvermeidbar gewesen, egal wie merkwürdig der Radfahrer auch immer fährt.
Aber wenn Du weiterhin ruhig schlafen kannst, wenn Dir irgendwann man bewusst wird, dass der einzig und allein durch Deine Selbstgerechtigkeit im Eimer weggetragen, wird, dann verzichte weiterhin auf den Blick in den Rückspiegel.
Zitat:
Wobei der im toten Winkel vermutlich auch nichts gebracht hätte.
Der Außenspiegel soll so eingestellt werden, dass man an der Spiegelkante die Fahrzeugkante sieht - je dichter jemand am Fahrzeug ist bzw. Radler am Fahrzeug entlang fährt, um so satter ist der auch im Rückspiegel erkennbar.
Du hättest den ohne jede Probleme sehen müssen, hast es unterlassen, in den Rückspiegel zu sehen. Statt sein eigenes Verhalten mal zu reflektieren, um zukünftig irgendwelche Gefährdungen zu vermeiden, wird lieber alles zusammengekratzt, was dem Anderen die Schuld zuweisen könnte.
Zitat:
Dagegen ist jedoch einzuwenden, dass sich die Anzahl an Überholvorgängen stark erhöht, wenn Radfahrer an der Ampel wieder „Boden gut machen“.
Das ist mathematisch nur dann richtig, wenn irgendwann mal hinter dem Radfahrer keine Autofahrer mehr existieren. Im üblichen Stadtverkehr zu den üblichen Verkehrszeiten tritt das aber nicht ein.
Was Du hier so universal geltend mit Anzahlt der Überholvorgänge "vorrechnest" ist einzig und allein die Sache, dass Du den - wenn es gut läuft - nach jeder Ampel wieder vor der Nase hättest.
Zitat:
Jeder Überholvorgang stellt eine potentielle Gefahrenquelle dar,...
Eine Gefahr, die durch denjenigen entsteht, der überholt. Wer diese Gefahr tatsächlich vermeiden will, der muss mit dem Überholvorgang warten, bis für niemanden eine Gefahr mehr besteht.
Zitat:
... und kann zudem das Aggressionspotential der Beteiligten erhöhen.
Sollte besser nicht.
Zitat:
Außerdem wird es gefährlich, wenn sich die Kfz in Bewegung setzen, obwohl der Radfahrer noch neben ihnen ist.
Wenn Du es weißt, warum fährst Du dann los?
Zitat:
Insbesondere beim Abbiegen rechnet der motorisierte Fahrzeuglenker nicht mit einem neben ihm vorhandenen Radfahrer auf der Fahrbahn.
Ach ja?
Man weiß, dass da häufig welche sind und man ist gesetzlich dazu verpflichtet, mit denen immer rechnen zu müssen. Man bekommt es in der Fahrschule eingeprügelt und es ist ein relevanter Punkt in der Fahrprüfung, der zum Scheitern führt, wenn man es nicht macht.
Was ist der Grund, warum man das nicht nur sofort vergisst, sondern in Gänze auch gleich vollständig umdreht?
Was haben hier Radfahrer einigen Usern getan, dass man hier seine gesamte sonst immer so schön dargestellte Coolness, als Beherrscher seines Fahrzeugs, Herrscher über die Situation und Entscheider über Leben und Tot derartig den Bach runter geht und man nicht nur auf Feindfahrt ist, sondern bereits vor Eintritt einer Situation die angebliche Lässigkeit schon mit Argumenten ersetzt wurde, warum man nicht aufpassen konnte?
Zitat:
@downforze84 schrieb am 13. Juni 2015 um 17:14:02 Uhr:
Bist du gefahren oder ich? Das waren maximal 20cm, ...
Wie besonders bescheuert ist es dann, wenn man dann noch anfährt und nicht wartet, dass der wirklich vorbei ist😕
Wie bescheuert ist sich an einem anfahrenden Auto vorbei zu quetschen?
Sorry, aber Hier zeigt sich wieder eine etwas eigentümliche Sichtweise über das Miteinander im Verkehr aus Radlersicht.
Aber viele Radler haben ja auch keine Ahnung wie wenig man den Verkehr nach Hinten beobachten kann, a) mangels Spiegel und b) weil Sie die eh nicht nutzen würden, geschweige denn das Sie überhaupt Interesse daran zeigen was hinter Ihnen los ist.
Ich schätze mal das Radler sich anders verhalten würden wenn Sie nicht von der Justiz geschützt würden sondern voll für Ihr handeln verantwortlich wären.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 13. Juni 2015 um 17:14:02 Uhr:
Bist du gefahren oder ich? Das waren maximal 20cm, ob du das jetzt glaubst oder nicht.
sieht man nicht. Im Gegenteil - am Golf vor dir bemessen, sieht man Platz genug, um an der Ampel vorzufahren. Dass es inzwischen Grün wurde und die Fahrzeuge anfuhren, das hatte dem Radler vielleicht auch nicht gefallen.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 13. Juni 2015 um 17:14:02 Uhr:
Sonst wäre ich sicher nicht so ruckartig nach links gezogen.
Für mich nicht erkennbar - aber dass zugleich links auch noch ein dicker Traktor fuhr, mag zusätzlich Stress bewirkt haben.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 13. Juni 2015 um 18:16:16 Uhr:
Wie bescheuert ist sich an einem anfahrenden Auto vorbei zu quetschen?
Sorry, aber Hier zeigt sich wieder eine etwas eigentümliche Sichtweise über das Miteinander im Verkehr aus Radlersicht
An Stelle des Kraftfahrers hätte ich mich null über den Radler gewundert...
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 13. Juni 2015 um 18:16:16 Uhr:
Aber viele Radler haben ja auch keine Ahnung wie wenig man den Verkehr nach Hinten beobachten kann, a) mangels Spiegel und b) weil Sie die eh nicht nutzen würden, geschweige denn das Sie überhaupt Interesse daran zeigen was hinter Ihnen los ist.
😕 ... nur sehr wenige Radler kennen die Spiegel und die Perspektive eines PKW nicht. Der Glaube, die Menschen wären entweder Kraftfahrer oder Radfahrer, der geht an der Realität vorbei.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 13. Juni 2015 um 18:16:16 Uhr:
Wie bescheuert ist sich an einem anfahrenden Auto vorbei zu quetschen?
Und das ergibt die Berechtigung, dass Du Deine Pflichten ignorierst?
Du meckerst über die Radfahrer, aber machst exakt das Selbe und das noch aus einer Position des deutlich Stärkeren und Massiveren, wo dann der Radfahrer keine Chance hat, sondern mit seinen Knochen haftet - für Deinen Rechtswidrigkeit.
Du bist doch nicht einen Deut besser als die, über die Du dich hier aufbläst, ganz im Gegenteil!