Mindestabstand zum rechten Rand für Radfahrer lassen?

Liebe Gemeinde,

neulich wollte mir ein Radfahrer weis machen, ich müsse mit meinem Auto einen Mindestabstand zum rechten Rand lassen, um Radfahrern zum Beispiel an Ampeln das Vorfahren zu ermöglichen. Natürlich reden wir nicht nur von Ampeln mit markiertem Radstreifen, sondern IMMER.

Schwachsinn, wenn Ihr mich fragt, aber vielleicht habe ich ja nur was nicht mitgekriegt... HABE ich was nicht mitgekriegt?

Ich gebe zu, ich gehöre zu denen, die sich sowieso eher rechts orientieren, auch, um eben zu verhindern, dass sich so'ne Pfeife genau dann millimeterscharf vorbeischiebt, wenn ich vielleicht gerade anfahre, und sich dann beschwert, wenn mein Lack an seinem Lenker klebt. Und / oder er auf die Fre... fällt...

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Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?

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Zitat:

@wkienzl schrieb am 11. Juni 2015 um 19:55:30 Uhr:


Natürlich muss man gewisse Dinge nicht machen.
Bei partnerschaftlichem Verständnis im Straßenverkehr kann man aber einiges dazu beitragen um es angenehmer zu machen.

Da habe ich auch überhaupt kein Problem mit, bspw. etwas nach links, auf der gerade aus Spur einordnen, dass die Rechtsabiegespur länger frei bleibt. Oder an der Ampel nen Motorradfahrer vorlassen, denn der ist weg, da habe ich gerade mal den 1ten Gang drinnen und behindert mich bei der Weiterfahrt nicht die Spur (außer bissel Radau).

Der Radfahrer klebt da förmlich auf der Stelle, überholen ist nicht weil Gegenverkehr und zu wenig Platz. Also bleibt er hinter mir, fertig. 🙂

Vor allem können die meistens nicht gerade losfahren sondern schlingern so herum 🙂

Ob die werten Kfz.-Nutzer es auch so sehen würden, wie sie es hier darlegen, wenn sie selber Radfahrer wären?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 12. Juni 2015 um 16:30:56 Uhr:


Ob die werten Kfz.-Nutzer es auch so sehen würden, wie sie es hier darlegen, wenn sie selber Radfahrer wären?

Ich praktiziere an der Ampel kein "zurücküberholen", genausowenig wie ich jemals auf die Idee kommen würde mit dem Rad auf der Bundesstraße zu fahren.

Was du nicht willst daß man dir tu, das füg auch keinem Andren zu. 😉 Is ja nicht so, daß ich noch nie Fahrrad gefahren wäre.

Gruß Metalhead

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Aus gegebenem Anlaß:
https://www.dropbox.com/s/t204fgj2b0tewp9/Radfahrer.mp4?dl=0

Nicht gesehen und auch fast erwischt. Mache ich selbst auf dem Fahrrad übrigens nie so, weil keine Sau damit rechnet.

Was hätte der Radfahrer denn deiner Meinung nach tun sollen? Eine Vollbremsung hinlegen und abwarten bist du endlich losgefahren bist?
Das gezeigte Verhalten verdeutlicht, wie der Verkehrsfluss Kfz/Fahrrad für alle Beteiligten maximal flüssig gestaltet werden kann.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 13. Juni 2015 um 09:16:51 Uhr:


Was hätte der Radfahrer denn deiner Meinung nach tun sollen? Eine Vollbremsung hinlegen und abwarten bist du endlich losgefahren bist?
Das gezeigte Verhalten verdeutlicht, wie der Verkehrsfluss Kfz/Fahrrad für alle Beteiligten maximal flüssig gestaltet werden kann.

Eine vorausschauende Fahrweisse des Radfahrers hätte völlig ausgereicht und es wäre zu dieser gefährlichen Situation gar nicht gekommen.

Der Radfahrer provoziert durch sein Fehlverhalten eine Abbremsung des Autos und somit evtl. einen Auffahrunfall nachfolgender Fahrzeuge, nur weil Er nicht fähig ist vorher schon Geschwindigkeit raus zu nehmen. Er hätte keine Vollbremsung hinlegen müssen, sondern nur die Geschwindigkeit etwas drosseln.

Dann noch Taschen am Lenker hängen... das sind mir sowieso die Liebsten !

Warum müssen immer nur die Fahrradfahrer vorausschauend fahren - Kfz Lenker nicht?
Der vorausschauende Kraftfahrer hätte den Fahrradfahrer schon im Rückspiegel gesehen und sich entsprechend darauf eingestellt.

Der Fahrradfahrer taucht erst im Video auf, als der Pkw-Fahrer sehr langsam angefahren war, folglich hätte der Fahrradfahrer in jedem Fall bis zum Stillstand abbremsen müssen, um sich keinen Unmut zuzuziehen. Er muss auch keine Geschwindigkeit "rausnehmen", weil er nur sein Recht wahrnimmt und vorsichtig an der Autoschlange vorbeifährt. Wie man übrigens am davoneilenden vorausfahrenden Fahrzeug gut erkennen kann, hat der Dashcam-Nutzer beim Anfahren gepennt und so die beklagte Situation selbst herbeigeführt.

Wäre der Radler nicht vorbeigefahren, hätte der Hintermann das von 0 beschleunigende, schlingernde Fahrrad vor der Nase, ohne die Möglichkeit zu überholen. Wenn alle das tun würden, was hier im Thread immer wieder propagiert wird - rechts "dicht" machen, weil man sich dabei so toll fühlt - kommt im innerörtlichen Bereich die Kfz/Fahrrad Kolonne exakt mit der Fahrradgeschwindigkeit voran.

Schonmal darüber nachgedacht, dass viele Kommunen Radler auf die Hauptfahrspur zwingen, weil man weder Geld für Radwege, noch für ein sinnvolles Verkehrskonzept ausgeben will?

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 13. Juni 2015 um 11:30:45 Uhr:


Warum müssen immer nur die Fahrradfahrer vorausschauend fahren - Kfz Lenker nicht?
Der vorausschauende Kraftfahrer hätte den Fahrradfahrer schon im Rückspiegel gesehen und sich entsprechend darauf eingestellt.

Der Fahrradfahrer taucht erst im Video auf, als der Pkw-Fahrer sehr langsam angefahren war, folglich hätte der Fahrradfahrer in jedem Fall bis zum Stillstand abbremsen müssen, um sich keinen Unmut zuzuziehen. Er muss auch keine Geschwindigkeit "rausnehmen", weil er nur sein Recht wahrnimmt und vorsichtig an der Autoschlange vorbeifährt. Wie man übrigens am davoneilenden vorausfahrenden Fahrzeug gut erkennen kann, hat der Dashcam-Nutzer beim Anfahren gepennt und so die beklagte Situation selbst herbeigeführt.

Wäre der Radler nicht vorbeigefahren, hätte der Hintermann das von 0 beschleunigende, schlingernde Fahrrad vor der Nase, ohne die Möglichkeit zu überholen. Wenn alle das tun würden, was hier im Thread immer wieder propagiert wird - rechts "dicht" machen, weil man sich dabei so toll fühlt - kommt im innerörtlichen Bereich die Kfz/Fahrrad Kolonne exakt mit der Fahrradgeschwindigkeit voran.

Schonmal darüber nachgedacht, dass viele Kommunen Radler auf die Hauptfahrspur zwingen, weil man weder Geld für Radwege, noch für ein sinnvolles Verkehrskonzept ausgeben will?

Ich habe nirgends geschrieben, daß nur die Radfahrer vorausschauend fahren müssen und Autofahrer nicht.

Ich kann, und das tut mir Leid, in dem Video nicht erkennen, daß der Autofahrer sehr langsam angefahren ist und auch kann ich nicht erkennen, daß dieser "gepennt" hat.
Für mich schaut das Alles nach einem ganz normalen Anfahrmanöver aus.
Ob der Autofahrer sich im Rückspiegel nach hinten erkundigt hatte... Keine Ahnung.
Evtl. konnte er den Radfahrer aufgrund seiner leichtsinnigen Fahrweisse auch gar nicht erkennen.

Fakt ist aber, und das kann man im Video eindeutig erkennen, wie eng es zwischen Auto und Radfahrer hier war.
Wäre hier ein normaler Bordstein am Fahrbahnrand gewesen, wäre der Radler gestürzt, da er am vorbeifahren einen kurzen Schlenker über die Fahrbahnrandsteine machen muß um eine Kollision mit dem Auto zu vermeiden.

Für mich gibt es hier keine Zweifel. Der Radfahrer hat sich hier leichtsinnig und fahrlässig verhalten und somit auch etwas verschätzt, was die Lücke zwischen Auto und Fahrbahnrand anbelangt.
Der Radler hatte Geschwindigkeitsüberschuß und das kann man gut sehen, da Er erst später am bereits fahrenden Auto auftaucht.
Es hätte gereicht hier etwas Geschwindigkeit rauszunehmen und es wäre zu dieser Situation gar nicht gekommen.

Auch für Radler ist Rechtsüberholen verboten und damit ist es Sein Problem ob Er anhalten muss oder nicht. Ab dem Zeitpunkt an dem das Auto anrollt ist Vorbeifahren tabu.
Und zum Thema Er hätte den Radler im Rückspiegel sehen müssen, zum Einen muss man noch auf mehr achten als auf selbstmörderische Radler die rechtswiedrig ankommen könnten und zum Anderen könnte Der ja auch noch vom dahinter stehenden Fahrzeug verdeckt gewesen sein und beim Anfahren an sich wird Keiner in den Rückspiegel schauen da Er sich auf den Verkehr vor Ihm konzentrieren muss.

Nur mal an Anregung, die STVO gilt auch für Radfahrer!

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 13. Juni 2015 um 11:58:45 Uhr:


Auch für Radler ist Rechtsüberholen verboten und damit ist es Sein Problem ob Er anhalten muss oder nicht.

Aber auch nur Außerorts.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 13. Juni 2015 um 11:58:45 Uhr:


Auch für Radler ist Rechtsüberholen verboten und damit ist es Sein Problem ob Er anhalten muss oder nicht. Ab dem Zeitpunkt an dem das Auto anrollt ist Vorbeifahren tabu.
Und zum Thema Er hätte den Radler im Rückspiegel sehen müssen, zum Einen muss man noch auf mehr achten als auf selbstmörderische Radler die rechtswiedrig ankommen könnten und zum Anderen könnte Der ja auch noch vom dahinter stehenden Fahrzeug verdeckt gewesen sein und beim Anfahren an sich wird Keiner in den Rückspiegel schauen da Er sich auf den Verkehr vor Ihm konzentrieren muss.

Nur mal an Anregung, die STVO gilt auch für Radfahrer!

Der Einzige, der sich hier nicht an die Verkerhsregeln gehalten hat, ist der Autofahrer - der überholt den Radfahrer viel zu dicht.

Ob das Verhalten des Radfahrers klug ist, steht auf einem anderen Stern. Ich würde das als Radfahrer (in der Stadt bin ich das auch häufiger) nicht machen, obwohl es erlaubt ist.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 13. Juni 2015 um 12:17:34 Uhr:


Aber auch nur Außerorts.

Wo bitte steht das ?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 13. Juni 2015 um 11:58:45 Uhr:


Auch für Radler ist Rechtsüberholen verboten und damit ist es Sein Problem ob Er anhalten muss oder nicht. Ab dem Zeitpunkt an dem das Auto anrollt ist Vorbeifahren tabu.

Da wäre erstmal zu klären, ob die Straße mit dem gedachten Radweg vielleicht als mehrspurige Straße innerorts gilt !? Und auf mehrspurigen Straßen(innerorts) darf rechts wie links auch mal schneller gefahren werden.

Oder anders gefragt: Muss der Radweg zwingend sichtbar gemacht werden, wenn doch jeder Autofahrer weiss, dass Radfahrer eh den rechten Fahrbahnrand benutzen müssen ?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Juni 2015 um 10:27:10 Uhr:


Dann noch Taschen am Lenker hängen... das sind mir sowieso die Liebsten !

Ja, solche Radfahrer werden hier auch rausgeholt, dürfen die Taschen anders verstauen oder laufen und haben zusätzlich ein Bußgeld in 2-stelliger Höhe zu tragen.

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