Michelin Männchen
Hallo Freunde,
ich möchte gerne 2 Michelin Männchen am Dachspoiler befestigen. Jetzt die Frage ob dies erlaubt ist ?
Andreas Schubert von den Asphalt Cowboys hat an jeden Lkw welche und das finde ich cool🙂
Gruß Rolf
Beste Antwort im Thema
...wenn man demnach geht dann fährt der größte Teil der LKWs durch zusätzlich angebaute Leuchten & Lampen ohne gültige Betriebserlaubnis rum.
Kein Versicherungsschutz gibts gar nicht... die Haftpflichtversicherung leistet in jedem Fall. Es kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Veränderung am Fahrzeug ursächlich war höchstens zu Regressforderungen bis maximal 5000,- EUR gegen den Halter oder Verursacher kommen.
81 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. März 2016 um 03:43:15 Uhr:
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 25. März 2016 um 21:19:09 Uhr:
bei der HU können die Prüfer auch nichts ausrichten,
da Eingetragen und das Pausenlicht zusätzlich abschaltbar ist .Die auf dem Bild zu sehende Beleuchtung ist unzulässig.
Völlig egal, was im Fahrzeugschein steht.
Ich würde ja wetten, dass hinterher nur die der Frontschutz im Fahrzeugschein steht, und die Beleuchtung mit keinem Wort erwähnt ist. Aber selbst wenn jemand auch die Beleuchtung "eintragen" sollte, ist diese Eintragung unwirksam.
Die Beleuchtung ist Legal solange man sie seperat ein und ausschalten kann, bekommst du Problemlos durch die HU oder eine Kontrolle, kannst dich vielleicht noch an den Beleuchteten Stern von Mercedes Erinnern? Der ist auch legal ab Werk verbaut am Fahrzeug, geht aber bei der Fahrt aus. Im Stand auf dem Parkplatz kann leuchten was will. Es dürfen auch nicht mehr wie 4 Fernscheinwerfer gleichzeitig leuchten. Also wenn die oberen leuchten müssen die unteren aus sein, und umgekehrt genauso. Die Dachscheinwerfer laufen meistens als Arbeitsscheinwerfer, von denen kann man in jede richtung so viele anbringen wie man will.
Moin
Lesen sollte man schon die Worte die da stehen !
Zitat-sofort im ersten Beitrag .
Natürlich darf das Michelinmännchen nicht im normalen Fahrbetrieb im Rahmen
der STVO leuchten .
Ergo muß alles das was man an ein Fahrzeug zusätzlich anbaut auch abschaltbar sein !
alles was zusätzlich an ein Fahrzeug angebaut wird an Beleuchtungen muß man
auch Abschalten können ,wenn es den Rahmen der STVO überschreitet .
dazu gehören auch die Standlichtringe ,wie auch die nicht zu sehende Beleuchtung
am LKW +Anhänger an den Rückseiten .
das beleuchtete Dachsschild darf man ja auch nur während der Pause nutzen ,
sieht wahrscheinlich keiner , Werkseinbau !
wenn ein Fahrzeug mit STVO gerechter Beleuchtung fährt und/oder zur HU/TÜV
vorfährt,wer will da Meckern !?
was nicht leuchted kann nicht Bemängelt werden !
Und wenn der Fahrer seine Partnergemeinde im euröpäischen Ausland besucht und
dort ein Volksfest gegeben wird,dann geht natürlich das ganze Licht an ,ab Grenze !
da holt in die örtliche Polizei an der Grenze ab und sichert die Ladung ,
da sehr Wertvoll ,sonst kein Volksfest !
Nebenbei als Ladung fahren auch 2 Kühltruhen mit auf dieser Fahrt,
mit Bratwurst und Brätel und die werden gekühlt ,mit 220 V+3500 W Dauerleistung .
auch ein paar Paletten Bier+ Fässer fahren da mit +Bierzeiltgarnituren !
Seht nicht alles so Starr ,das reele Leben ist manchmal zu Traurig !
mfg
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 26. März 2016 um 13:39:48 Uhr:
Natürlich darf das Michelinmännchen nicht im normalen Fahrbetrieb im Rahmen
der STVO leuchten .
Ergo muß alles das was man an ein Fahrzeug zusätzlich anbaut auch abschaltbar sein !
Was leuchten (oder nachleuchten, selbstleuchten oder rückstrahlen) kann darf nur verbaut werden, wenn es vorgeschrieben oder für zulässig erklärt ist. Siehe §49a Absatz 1 StVZO.
Da spielt es keine Rolle, ob es abschaltbar ist oder ein Prüfzeichen hat.
Diese Leuchten haben z.B. auch alle ein Prüfzeichen. Trotzdem darf man sie nicht einfach so ans Auto anbauen. Auch nicht, wenn man hoch und heilig verspricht, sie nicht während der Fahrt einzuschalten.
Blaulicht ist ein denkbar schlechtes Beispiel, meinst du nicht?
Und ein Michelin-Männchen ist ja wohl auch kaum eine lichttechnische Einrichtung.
Vielleicht steht ja irgendwo geschrieben, dass es während der Fahrt nicht einzuschalten gehen darf, das kann ich mir noch vorstellen, aber ansonsten greift imho §49a Abs1 nicht.
mfg
Ähnliche Themen
Und das ganze geht auch zum Nürburgring zum Truckrennen,jahrelang mitgemacht,als Ladung Bier, Grill ,Betten und nicht zu vergessen Notstromaggregat und Truhe ,und natürlich Michelin Männeken mit Beleuchtung.
Und wenn der Fahrer seine Partnergemeinde im euröpäischen Ausland besucht und
dort ein Volksfest gegeben wird,dann geht natürlich das ganze Licht an ,ab Grenze !
da holt in die örtliche Polizei an der Grenze ab und sichert die Ladung ,
da sehr Wertvoll ,sonst kein Volksfest !
Nebenbei als Ladung fahren auch 2 Kühltruhen mit auf dieser Fahrt,
mit Bratwurst und Brätel und die werden gekühlt ,mit 220 V+3500 W Dauerleistung .
auch ein paar Paletten Bier+ Fässer fahren da mit +Bierzeiltgarnituren !
Seht nicht alles so Starr ,das reele Leben ist manchmal zu Traurig !
Moin
hier ist auch ein Teil gut nachzulesen , wegen Licht ab Seite 114-
https://bb-portal.mercedes-benz.com/.../...mog_BuchIII_20160130_de.pdf
am Witzigsten finde ich,das ein Volvo FH alte Generation mit anderen Außenspiegeln
auf den Maßtabellen und Beispielbildern dort den Einzug gehalten hat z.B. Seite 118+119
und folgende , bei dieser Marke .
wahrscheilich eine Kopie von einem Licht Hersteller und da hat wohl jemand seine
Aufgaben dort im Tiefschlaf erledigt oder keine eigenen Abbildungen gefunden !
ein schönes Osterfest und viel Spaß beim Suchen ,der Osternester .
Moin Moin !
Zitat:
Und ein Michelin-Männchen ist ja wohl auch kaum eine lichttechnische Einrichtung.
Wenn es beleuchtet ist , natürlich ! §49a StVZO lesen und verstehen `!
Zitat:
Vielleicht steht ja irgendwo geschrieben, dass es während der Fahrt nicht einzuschalten gehen darf, das kann ich mir noch vorstellen
Natürlich nicht ,denn warum sollte es eine Vorschrift geben , die das Einschalten von Dingen während der Fahrt verbietet ,die gar nicht montiert sein dürfen ?
Mfg Volker
Natürlich nicht ,denn warum sollte es eine Vorschrift geben , die das Einschalten von Dingen während der Fahrt verbietet ,die gar nicht montiert sein dürfen ?
Mfg Volker
Es ist NICHT VERBOTEN den Kasper zu montieren !!!!!!!!!
Es ist absolut nicht verboten die Figuren zu montieren.
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 27. März 2016 um 09:34:02 Uhr:
Moinhier ist auch ein Teil gut nachzulesen , wegen Licht ab Seite 114-
https://bb-portal.mercedes-benz.com/.../...mog_BuchIII_20160130_de.pdfam Witzigsten finde ich,das ein Volvo FH alte Generation mit anderen Außenspiegeln
auf den Maßtabellen und Beispielbildern dort den Einzug gehalten hat z.B. Seite 118+119
und folgende , bei dieser Marke .
wahrscheilich eine Kopie von einem Licht Hersteller und da hat wohl jemand seine
Aufgaben dort im Tiefschlaf erledigt oder keine eigenen Abbildungen gefunden !ein schönes Osterfest und viel Spaß beim Suchen ,der Osternester .
Der Volvo wird bei der genannten Fundstelle der zitierten Vorschrift dabei gewesen sein.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 26. März 2016 um 22:15:26 Uhr:
Blaulicht ist ein denkbar schlechtes Beispiel, meinst du nicht?
nein, da die Rechtslage hier dem gleichen Prinzip folgt:
Angebaut werden darf nur, was erlaubt ist.
Blaulicht ist für bestimmte Fahrzeuge erlaubt, für alle anderen nicht (und deswegen verboten).
Wenn es erlaubt ist, muss es bauartgenehmigt sein.
Wenn es nicht erlaubt ist, nützt die Bauartgenehmigung auch nichts.
Zitat:
Und ein Michelin-Männchen ist ja wohl auch kaum eine lichttechnische Einrichtung.
Aber natürlich.
Und es ist verboten, weil es nirgends erlaubt ist.
Zitat:
das kann ich mir noch vorstellen, aber ansonsten greift imho §49a Abs1 nicht.
Deine Vorstellungskraft in allen Ehren, aber du solltest die Vorschriften auch lesen, ggf. noch den einen oder anderen Kommentar dazu...
Zitat:
@worti32 schrieb am 27. März 2016 um 12:38:51 Uhr:
Es ist absolut nicht verboten die Figuren zu montieren.
Wenn sie nicht beleuchtet sind (und ordentllicb befestigt usw.), aber das hatten wir ja in diesem Faden schon vor Wochen herausgefunden...
Dann erklär mir doch mal wie das mit dem Beleuchteten Mercedes Stern funktioniert der ab Werk verbaut ist.
Michael ganz einfach der ist ab Werk so geschaltet das er nur im Stillstand leuchtet Ausserdem ist der nur indirekt beleuchtet.
Die Michelin Mänchen leuchten aber doch auch nur indirekt, das sind ja keine Scheinwerfer. Laut oben wäre das aber nicht zulässig, so gesehen das Dachschild beim Volvo FH auch nicht. Was aber ab Werk verbaut wird kann ja nicht illegal sein.
Über die V-Beleuchtung und die Leuchtenden Spiegel sowie im Frontbügel lässt sich streiten. Wenn die abschaltbar sind sagt keiner etwas, man sollte halt noch ne Rolle Isolierband mitnehmen falls dann einer die Strahler bemängelt.