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Mach Männchen

Themenstarteram 1. November 2017 um 9:05

Hallo zusammen,

Ich weiß nicht ob es sich schon herumgesprochen hat, aber Michelin hat sein Männchen neu aufgelegt. Gibt's im Reifenhandel und in Autobahnshops für 80€.

www.michelin.de

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 1. November 2017 um 19:51

Ach hör auf. Immerhin war das in den 70er und 80er Jahren fast ein Muss am LKW. Heutzutage ist es glaube ich nicht vermessen, das Ding als Kult zu bezeichnen, obwohl der Begriff doch immer inflationärer genutzt wird.

Ob es einem die geforderten 80 Øre wert ist, kann dann ja jeder für sich selbst entscheiden. Das ist mir sowas von egal; wollte es nur mal mitteilen, falls es auch andere User hier interessiert.

 

So long und immer gut aufpassen, dass an den Turnschuhen, auf der getragenen Jacke, Hose usw. nirgends ein Herstellerlogo sichtbar ist, denn das wäre ja Werbung, für die du bezahlt hast. :cool:

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80€ Um für Michelin Reklame zu fahren,wenn ich 80€ bekommen würde hätte ich rechts und links einen.

Themenstarteram 1. November 2017 um 19:51

Ach hör auf. Immerhin war das in den 70er und 80er Jahren fast ein Muss am LKW. Heutzutage ist es glaube ich nicht vermessen, das Ding als Kult zu bezeichnen, obwohl der Begriff doch immer inflationärer genutzt wird.

Ob es einem die geforderten 80 Øre wert ist, kann dann ja jeder für sich selbst entscheiden. Das ist mir sowas von egal; wollte es nur mal mitteilen, falls es auch andere User hier interessiert.

 

So long und immer gut aufpassen, dass an den Turnschuhen, auf der getragenen Jacke, Hose usw. nirgends ein Herstellerlogo sichtbar ist, denn das wäre ja Werbung, für die du bezahlt hast. :cool:

Richtig, die Dinger sind Kult... wenn ich so überlege zu welchen Preisen die teilweise schon auf bestimmten Plattformen gehandelt wurden, dagegen sind 80,- Trommelstöcke fast geschenkt.

Moin

JA,es gibt auch heute noch Firmen die das Teil an ihr Fahrzeug bauen lassen ,

weil es zur Geschichte der fahrenden Menschen gehört !

das bringt etwas Abwechslung in den Alltag auf den Strassen .

Wichtig immer,das was man zusätzlich an das Fahrzeug baut ,

muß auch einzeln Abschaltbar sein ,

man möchte ja nicht als Christbaum durch die Gegend fahren !

kann man sich ein Leben ohne Kraftfahrer vorstellen ,

die die ganze Woche ihr Leben auf der Strasse verbringen ?

mfg

Michelin

Hab ich auch aufm Spiegel, gehört einfach dazu, dass ist das Männchen meiner Kindheit :)

300m neben meinem Elternhaus gab es früher eine Spedition, die fuhren hauptsächlich Mercedes SK und dort waren neben dem Aufkleber "FernSchnellGut" und dem bekannten Brummiaufkleber öfter auch Michelin Männchen auf den LKWs :)

Das gehört einfach auf nen Laster.

(Meines ist allerdings nur gut 20cm groß und aus China...)

Wenn das Männchen leuchtet,

braucht es doch sicher in Deutschland ein ABE

Und ein Lichttechnisches Gutachten. :D

Jepp, richtig... beleuchtet sind die Männchen nicht zulässig! Genau so wie die beleuchteten Kreuze, diese Hersteller-Reklame-Dinger, die sich manche in der Kabine übers Bett hängen, usw.

Annähernd 100% der LKWs, die mehr als die originale Beleuchtung ab Werk dran haben dürften mindestens auf ein zugedrücktes Auge der Gesetzeshüter... manche sogar auf die zugedrückten Hühneraugen angewiesen sein um nicht mindestens mit einem Mängelschein versehen zu werden.

Soll auch schon vorgekommen sein, dass kleinliche Cops einen Fahrer dazu veranlaßt haben irgendwelche Lampen an Ort und Stelle zu demontieren um die Weiterfahrt nicht zu gefährden.

Themenstarteram 2. November 2017 um 19:20

Ähm... IN der Kabine auch? Sicher?

am 2. November 2017 um 19:28

Ja ,beleuchtete kleine Weihnachtsbäume und Namensschilder sind hier in Berlin bussgeldbewehrt.

Begründung,das optische Signalbild wir verfälscht.

Kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

B 19

Themenstarteram 2. November 2017 um 19:37

Man lernt nie aus...

...sobald das Zeug -während der Fahrt- nach außen leuchtet ist es nicht zulässig.

Hier hab ich eine Stellungsnahme eines Mitarbeiters des TÜV NORD zum Thema gefunden.

In der StVZO steht nur drin was zulässig ist, automatisch ist alles an Beleuchtung das nicht erwähnt ist unzulässig...

Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben. Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.

Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.

Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterbodenbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt und damit ebenfalls unzulässig.

Mein Männchen leuchtet nicht, ich habs ohne Lampe gekauft weil ich zu Faul war n Kabel durch die Türe zu legen (sitzt aufm Spiegel).

Meine Namensschilder haben noch nie einen gestört. Wenn ich will, das mein Männchen leuchtet, dann leuchtet es eben, dafür wird keiner nen LKW anhalten... Und wenn doch, kostet es 20€ und abschalten...

Im NFZ Bereich ist das aber was anderes als bei der 18 jährigen Dorfjugend die man wegen ner LED in der Nummernschildbeleuchtung oder wegen blauer Standlichtbirnen zur Kasse bittet... Das ist da entspannter...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 3. November 2017 um 09:34:32 Uhr:

Im NFZ Bereich ist das aber was anderes als bei der 18 jährigen Dorfjugend die man wegen ner LED in der Nummernschildbeleuchtung oder wegen blauer Standlichtbirnen zur Kasse bittet... Das ist da entspannter...

Die Schwerlast Kontrollgruppe Münsterland, nähere Namen werden hier nicht genannt ;), sieht das Thema mal ganz und garnicht entspannt. Die sind eher so, wie weiter oben genannt: An Ort und Stelle ausbauen um die Weiterfahrt nicht zu gefährden :rolleyes:

Wenn das alles ist, was sie zu bemängeln haben, nehm ichs halt raus ...

Bis jetzt (und ich fahre da ständig durch) haben die sich aber noch nie für mich interessiert :)

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