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Michelin Männchen

Hallo Freunde,

ich möchte gerne 2 Michelin Männchen am Dachspoiler befestigen. Jetzt die Frage ob dies erlaubt ist ?

Andreas Schubert von den Asphalt Cowboys hat an jeden Lkw welche und das finde ich cool🙂

Gruß Rolf

Beste Antwort im Thema

...wenn man demnach geht dann fährt der größte Teil der LKWs durch zusätzlich angebaute Leuchten & Lampen ohne gültige Betriebserlaubnis rum.

Kein Versicherungsschutz gibts gar nicht... die Haftpflichtversicherung leistet in jedem Fall. Es kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Veränderung am Fahrzeug ursächlich war höchstens zu Regressforderungen bis maximal 5000,- EUR gegen den Halter oder Verursacher kommen.

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Zitat:

@ScaniaV8R520 schrieb am 14. Oktober 2015 um 08:14:06 Uhr:


Kauf dir die Dinger und mach Sie hin ich habe auch an drei von meinen LKW welche dran und es hat sich in ganz Europa noch niemand dran gestört und der TÜV wollte bisher auch nichts, ich würde sie eben nicht anschweißen sondern nur Schrauben dann kannst du Sie im Fälle der Fälle doch weg schrauben.

OK ich mach et🙂 aber nächste Frage wohin

7,5 to Atego mit Dachspoiler.... Wer hat eine Idee ?

Unter die Oelwanne. 😁

An den Dachspoiler links und rechts aber aufpassen wegen der Höhe

Zitat:

Was nicht verboten ist, ist nicht verboten, oder sogesehen erlaubt

Falsch!

Dann suche bitte das Gesetz in welchem steht, dass du atmen darfst.

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Zitat:

@ScaniaV8R520 schrieb am 14. Oktober 2015 um 17:13:03 Uhr:


An den Dachspoiler links und rechts aber aufpassen wegen der Höhe

Genau , das war auch meine Idee, nur das die dann nicht hinten anliegen und nur an der Seite befestigt sind, habe ich bedenken das die halten.

Der Autoflüsterer

Zitat:

Was nicht verboten ist, ist nicht verboten, oder sogesehen erlaubt

Falsch!

Dann suche bitte das Gesetz in welchem steht, dass du atmen darfst.

Kannst Du nicht lesen, oder rufe beim TÜV an !!!

Du kannst ja die Halter verstellen...

iso sollte ein Michelinmänchen eine ABE haben, als was? Dekorationsobjekt am LKW? Das ist ein Anbauteil wie vieles andere auch, ob das jetzt ein Schaufelhalter oder ein Staukasten ist, die haben auch keine ABE, brauchen sie auch nicht. Die müssen ordentlich befestigt sein, dürfen nicht von alleine davon fliegen, und dürfen nirgends über stehen, auserdem darf es keine schrarfen kanten haben. Beleuchtet ist ein anderes Thema, da gehts um Signalwirkung usw, dann braucht es eine Typengenemigung mit Prüfzeichen und E Nummer, das hat ein Beleuchtetes Michelinmänchen so aber nicht, also ist es Beleuchtet in der STVO nicht zugelassen.

Richtig, ich habe nochmals bei einem anderen TÜV gefragt und der sacht das ist erlaubt kein Problem nur richtig befestigen, nix überstehen usw. usw.
2 TÜVs zwei verschiedene Antworten😕😕

Moin

Wenn ein Kunde ein Michelinmännchen aufs Fahrzeug haben will bekommt ER es .
wenn es nicht die eingetragenen Maße vom Fahrzeug überschreitet,
ist es nicht Eintragungspflichtig !
wie henrymaske schon geschrieben hat,es muß Niveauvoll befestigt sein .

Natürlich darf das Michelinmännchen nicht im normalen Fahrbetrieb im Rahmen
der STVO leuchten .
Ergo muß alles das was man an ein Fahrzeug zusätzlich anbaut auch abschaltbar sein !

wenn dann der Fahrer in seiner Pause den kompletten Parkplatz ausleuchted ist es
seine Freude und sein Ding,ER fährt ja nicht .

selbst der Bullenfänger im Bild ist eingetragen ,
in den Papieren+die 4 SW auf dem Bügel oben .

mfg

könnte man auch wieder bei den Bildern der TRUCKS hier theoretisch einfügen ,Grins!

Michelinmaennchen-1
Michelinmaennchen-2
Michelinmaennchen-3

Als was lasst ihr den Bügel vorne eintragen? Geräteträger? Die 4 Scheinwerfer auf dem Dach sind ja kein Problem, das sind doch "nur" Arbeitsscheinwerfer

Hey Rosi, wie hast denn die Männchen befestigt ?

da werde ich in die Papiere schauen,wenn ER wieder da ist !!!
wenn das Zeug angebaut ist,kommt dieser Kunde und
fährt zu einem Prüfer und dann steht es drin.
seit ich den Kunden hier habe hat jedes Fahrzeug da Bullenfänger und
4 Töpfe auf dem Dach .
allerdings liegt bei diesen Bullenfängern eine EU-Betriebserlaubniß ,
nach § BLA,BLA bei .
die Bullenfänger kommen ja aus Litauen und Litauen ist auch EU !
in jedem EU-Land gibt es ja immer noch nationale Vorschriften ,
die durch Verbreitung in der EU ,die Vorschriften in der EU `Ergänzen` !

da es nach der WERKE passiert,interessiert es mich nicht mehr .
ich werde aber Nachschauen,was im Fahrzeugschein steht .
bei der HU können die Prüfer auch nichts ausrichten,
da Eingetragen und das Pausenlicht zusätzlich abschaltbar ist .

ich weiß nur bei jeder Kontrolle rüsseln auch die Kontrolleure ,
weil alles drin steht und Sie da nichts können !

mfg

EDIT-
Befestigung
aus den Teilen kommt ein Flacheisen mit einem 8er Loch raus,wo normal
die Dreiecke mit jeweils 3 Löchern zum Anschrauben auf das Dach dran sind .
die Dreiecke kommen weg und an das 8er Loch,was aus dem Männilein kommt,
da wird ein Volvo-Universalhalter drangemacht,mit Langlöchern und das wird
mit auf den Stehbolzen vom Dachträger befestigt !
von den Volvo-Haltern gibt ca 30 -35 Ausführungen ,bei Volvo .
da findet man immer den passenden Halter .
Bild ist als Beispiel ,da hatte ich meinen Kühlerlüfter am Omega umgebaut !

Omega-b-kuehler-013

...bei den Großen ab 3,5 Tonnen sind die Bullenfänger ja weiterhin problemlos zulassungsfähig. Das Verbot betrifft nur neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (also PKW).

Das haben se drüben im Geländewagenforum mal durchgekaut als es drum ging welche Möglichkeiten es gibt so ein Teil legal an die Fahrzeugfront zu bekommen - da brachte eben jemand bei den relativ schweren Geländewägen den Vorschlag das Fahrzeug auf mind. 3,5 Tonnen aufzulasten.

Jo , gast356 ,
jetzt wo das so geschrieben ist von Dir,so kommt es langsam durch bei mir .
es Stimmt , geht aber nur wenn die EU-Betrieberlaubniß dem Fänger bei liegt .
damit ändern sich die Außenmaße des Fahrzeuges (es wird ja länger) und
dann wird der Fänger vom Prüfer abgenommen und eingetragen ,muß Er ja ,
da das Teil eine EU-Abnahme hat .

einen gebrauchten Fänger ohne EU-Betriebserlaubniß kann man dann
als Auspuffrohr umarbeiten ,kleiner TIP ,Grins .

ich werde trotzdem Schauen .

mfg

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 25. März 2016 um 21:19:09 Uhr:


bei der HU können die Prüfer auch nichts ausrichten,
da Eingetragen und das Pausenlicht zusätzlich abschaltbar ist .

Die auf dem Bild zu sehende Beleuchtung ist unzulässig.

Völlig egal, was im Fahrzeugschein steht.

Ich würde ja wetten, dass hinterher nur die der Frontschutz im Fahrzeugschein steht, und die Beleuchtung mit keinem Wort erwähnt ist. Aber selbst wenn jemand auch die Beleuchtung "eintragen" sollte, ist diese Eintragung unwirksam.

Zwei drei Lampen mehr aber wenn man sie ausmachen kann dürfen sie verbaut sein wenn EZeichen vorhanden.
Beim Lampenbügel dürfte ja das Standlicht in den Fernscheinwerfern auch nicht an sein während der Fahrt!

20160309-061427-1
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