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Michelin Männchen

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 20:24

Hallo Freunde,

ich möchte gerne 2 Michelin Männchen am Dachspoiler befestigen. Jetzt die Frage ob dies erlaubt ist ?

Andreas Schubert von den Asphalt Cowboys hat an jeden Lkw welche und das finde ich cool:)

Gruß Rolf

Beste Antwort im Thema

...wenn man demnach geht dann fährt der größte Teil der LKWs durch zusätzlich angebaute Leuchten & Lampen ohne gültige Betriebserlaubnis rum.

Kein Versicherungsschutz gibts gar nicht... die Haftpflichtversicherung leistet in jedem Fall. Es kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Veränderung am Fahrzeug ursächlich war höchstens zu Regressforderungen bis maximal 5000,- EUR gegen den Halter oder Verursacher kommen.

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Können und bedingt auch dürfen kann man das schon aber es ist erforderlich das die korrekt und Ordnungsgemäss befestigt sind. Nicht jeder Michelinmann ist dazu auch tauglich den du weist selbst welche kräfte durch Luftwiederstände am Fahrzeug auftreten und gegen diese Werbepuppe wirken.. Zur Beleuchtung wenn gewünscht solltest du neben der Montage das auch erstmal klären wie und was genau zubeachten ist .

Welche eventuellen EU Bestimmungen dazugehören die zu beachten sind.. und welche massnahmen bzw Bauhöhen oberhalb der Fahrbahn da gelten..den beim TüV vorführen denn es ist ja eine technische anbauänderung am Aussenbereich des Fahrzeuges.. Unterhalb einer gewissen Anbauhöhe sind dann Bruchfeste und besondere Materialien erforderlich was am Dachspoiler nicht zwingend gegeben ist wenn Dein Fahrzeug auch hoch genung ist..

Du schreibst ja nicht was das für eine Fahrzeugart oder Höhe ist... Könnt ja auch ein Pikup sein den du verschönern willst.. Den Prüfbericht würde ich immer mitführen plus eine oder zwei Copien die Du dem jweiligen BAG Beamten ggf mitgeben kannst wenn kontrollen sowohl im Innland als auch im Ausland sind..

Menschen wie dieser Schubert ( manche haben einen an der Waffel und einen seltsammen Geschmak -... aber jeder nach seinem wollen und können ) haben eine besondere Beziehung zu ihrem Arbeitsgerät , ist ja in Ordnung aber das kann sich eben nur ein Unternehmer leisten.. anbauten sind übrigens auch auch vom Fahrzeugbesitzer / Unternehmer zu genehmigen.. wenn s nicht dein Fahrzeug ist.. Du darfst da aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht ohne ( ich würde es mir sogar schriftlich genehmigen lassen ) Löcher in das Fahrzeug bohren oder Anbauten anbringen.. egal wer die nun eventuell bezahlt.. Jol.

Themenstarteram 3. Oktober 2015 um 8:09

Hi Jol,

es ist nur ein 7,5 to der mir gehört. Ich möchte am Dachspoiler außen rechts und links ein Männchen ohne Beleuchtung.

Es geht auch nicht über die Plane bzw. auch nicht an der Seite nach außen es ist da genau noch Platz, wenn Du verstehst was ich meine.

In der Bucht steht überall Stvo nicht zugelassen... Guckst Du

http://www.ebay.de/.../291574901537?hash=item43e337eb21

Ich habe mal ein bischen recherchiert, da fahren massig LKW rum mit den Dingern, was soll das ?

Oder wird es evtl. gedultet ?

Guck doch mal beim Andy, der hat auf jeden Truck 2 Männchenhttp://www.andreas-schubert-transporte.de/Fotos/

 

Servus Rolf

Unbeleuchtet kannst du die anbauen. Es muss nur fest angeschraubt sein. Beleuchtet ist in der STVO verboten.

So einen habe ich bei mir auch aufm 12 Tonner aufm Spiegel sitzen.

Allerdings nicht beleuchtet, nächstes Mal würde ich ein beleuchtetes dran machen.

Gibt es ne Bauartvorschrift für Michelinmännchen? Ich gehe mal davon aus, das man die Beleuchtung im Straßenverkehr nicht betreiben darf, aber sonst? Radkappen & Co haben idr. auch keine Bauartgenehmigungspflicht, ich wüsste nicht was dagegen spricht, so ne Figur auf nen LKW zu schrauben ^^

Einzig die beleuchtung ist das Problem das Männlein alleine nicht.

Themenstarteram 3. Oktober 2015 um 17:03

Zitat:

@Zoker schrieb am 3. Oktober 2015 um 10:58:11 Uhr:

Unbeleuchtet kannst du die anbauen. Es muss nur fest angeschraubt sein. Beleuchtet ist in der STVO verboten.

Ok und wo steht das ?

Guckst Du was die schreibenhttp://www.ebay.de/.../252098920237?hash=item3ab2443f2d

Stvo nix zugelassen oder ist das mit Beleuchtung gemeint ?

Der Autoflüsterer

So einen habe ich bei mir auch aufm 12 Tonner aufm Spiegel sitzen

Und ? Gabs schon mal Probleme ? Wie sieht das denn aus auf dem Spiegel ???? Hast evtl, Foto ?

und wie hält der Kollege ?

Wo würdet ihr die Kollegen montieren, das ist nicht meiner aber sonst genauso mit Spoiler und Sonnenblende

http://suchen.mobile.de/.../210899040.html?...

Gruß Rolf

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 17:56

so Jungs, die Ihr fahrt mit solchen "Freunden" , lt. TÜV VERBOTEN!!!

Anbauteile ohne ABE = keine Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz..... das kann teuer werden

So lange Ihr in keinen Unfall verwickelt werdet ist ja alles gut...

...wenn man demnach geht dann fährt der größte Teil der LKWs durch zusätzlich angebaute Leuchten & Lampen ohne gültige Betriebserlaubnis rum.

Kein Versicherungsschutz gibts gar nicht... die Haftpflichtversicherung leistet in jedem Fall. Es kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Veränderung am Fahrzeug ursächlich war höchstens zu Regressforderungen bis maximal 5000,- EUR gegen den Halter oder Verursacher kommen.

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 20:12

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. Oktober 2015 um 21:59:32 Uhr:

...wenn man demnach geht dann fährt der größte Teil der LKWs durch zusätzlich angebaute Leuchten & Lampen ohne gültige Betriebserlaubnis rum.

Kein Versicherungsschutz gibts gar nicht... die Haftpflichtversicherung leistet in jedem Fall. Es kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Veränderung am Fahrzeug ursächlich war höchstens zu Regressforderungen bis maximal 5000,- EUR gegen den Halter oder Verursacher kommen.

Warum, wenn ABE vorhanden, außerdem gehts hier um den Hampelmann .

Willst Du das jetzt besser wissen als der TÜV:confused:

...klar sind die Michelin Männchen nicht zulässig, genauso, wie

 

- beleuchtete Mercedes-Sterne

- beleuchtete Hersteller-Embleme an Rückwand der Kabine die bis durch die Frontscheibe rausleuchten

- diese beleuchteten Kreuze, Embleme, etc. an den Frontscheiben

- oder (bald ists wieder so weit) die beleuchteten Weihnachtsbäumchen auf den Armaturenbrettern, allgemein Weihnachtsbeleuchtung an den LKW

- usw. usw.

Und auch die ganze Armada an Zusatzbeleuchtung -zusätzliche Rückleuchten, Positionsleuchten, Blinkleuchten- an den fahrenden Christbäumen ist nicht zulässig. Oder zusätzliche Fernscheinwerfer sind auch nur in begrenztem Maß zulässig -ich glaub- zum Fernlicht der Hauptscheinwerfer wäre maximal ein weiteres Paar zulässig... aber wie viele LKWs fahren mit 2, 3 oder 4 zusätzlichen Paaren rum... alles nicht zulässig.

Und auch so Sachen, wie blaue Begrenzungsleuchten oder mitblinkende Positionsleuchten, etc. alles nicht zulässig... aber trotzdem braucht man nicht lange zu suchen bis man nicht wenige LKW mit all dem Zeug auf den Straßen findet.

Meiner Meinung ist da ein von innen dezent beleuchtetes Michelin Männchen noch harmlos... gerade wenn man auf die Sache mit Regressforderungen im Falle eines Unfalls blickt... da wäre mir bei einem nicht legalen Satz Fernscheinwerfer, der durch die Blendwirkung leicht unfallursächlich werden kann unwohler als bei einem fetten Baby mit ner 5 Watt Birne aufm Dach oder Spiegel.

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 20:41

Meiner Meinung ist da ein von innen dezent beleuchtetes Michelin Männchen noch harmlos...

Es geht hier aber um ein außen angebrachtes. Und um nix anderes, keine Sterne Weihnachtsbüume usw.

Zitat:

@henrymaske schrieb am 10. Oktober 2015 um 22:12:54 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. Oktober 2015 um 21:59:32 Uhr:

...wenn man demnach geht dann fährt der größte Teil der LKWs durch zusätzlich angebaute Leuchten & Lampen ohne gültige Betriebserlaubnis rum.

Kein Versicherungsschutz gibts gar nicht... die Haftpflichtversicherung leistet in jedem Fall. Es kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Veränderung am Fahrzeug ursächlich war höchstens zu Regressforderungen bis maximal 5000,- EUR gegen den Halter oder Verursacher kommen.

Warum, wenn ABE vorhanden, außerdem gehts hier um den Hampelmann .

Willst Du das jetzt besser wissen als der TÜV:confused:

behaupte mal JA

der tüv ist nicht gott

wenn er das behauptet,dann gibts ne einfache frage: WO STEHT DAS ?

dann muß er dir die quelle nennen,wo man das nachverfolgen könnte

solange der bib dort oben fest montiert ist,nicht beleuchtet ist,und auch keine gefahr für andere darstellt(wie z.t. diese kuhfänger) kann die rennleitung+tüv keine brauchbare handhabe haben

wie gesagt immer nach der quelle der behauptung fragen

Ein Michelinmännchen ist nur ein Problem wenn es beleuchtet ist, genau wie das Weihnachtsbaumgezumpel. Dann unterliegt es den Bauartvorschriften für Beleuchtung oder ist im Straßenverkehr ab zu decken. In der Praxis interessiert das aber niemanden und wird in der Regel von Polizei & Tüv einfach hingenommen und auch gar nicht weiter beachtet.

Das Anbauteile eine ABE brauchen ist schlichtweg falsch.

Das gilt nur für Teile deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, z.B. Unterfahrschutz hinten, oder Räder/Reifen, Beleuchtung (da haben wir wieder das Männeken) oder Teile vorne die im Bereich des Fußgängerschutzes liegen...

Weder der Aufbau*, noch Anbauteile wie eben Michelinmännchen, Lightbars oben auf dem Dach, Staukästen und Halter Seitenanfahrschutz*, Zusatztanks, etc. unterliegen einer Bauartvorschrift.

* Für Seitenanfahrschutz gibt es Maße die eingehalten werden müssen und eine Mindestlast von 100kg senkrecht an jeder Stelle die der tragen muss

* Für den Aufbau gelten die Richtlinien (vor allem Befestigung) des Fahrgestellherstellers.

Du kannst also bei dir in der Hobbygarage nen kompletten LKW Aufbau selber bauen, egal was du baust, solange du den gemäß Herstellervorgaben des Fahrgestellherstellers befestigst, trägt der TÜV den problemlos ein. Weitere Gutachten sind dafür in der Regel nicht erforderlich.

Das selbe gilt für sämliche andere Anbauteile an dem LKW. Außer eben Bremse, Bereifung, Beleuchtung, Auspuff, Heckunterfahrschutz, Verglasung, etc. weil es zu den Dingen extra Vorschriften gibt !

Bei Frontschutzbügeln gibt es hingegen sogar ein Verbot.

Mtf
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:53

@ Autoflüsterer u. Transe, Guckst Du

Wir bieten Ihnen an, ein Paar (2 Stück) LKW Puppe s.g. " Michelin-Männchen"

Männchen sind mit Befestigung und Vorrichtung mit Fassung für Beleuchtung.

StVO nicht zugelassen.

Höhe: 30cm (die kleine Version)

Leuchtmittel in Lieferumfang nicht vorhanden.

Material: Kunststoff

Versandkosten für die Beneluxländer u. Österreich 12,00 Euro (Bitte unsere überarbeitete Rechnung abwarten)

Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auch auf Name Ihre Firma.

Wir verschicken Ihre Ware sofort nach Eingang des Geldes!

Die kleine Version nur 30cm Hoch mit Beleuchtung

Diese Ware ist nicht StVO zugelassen.

So stehts in der Bucht - alles klar !?

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