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Michelin Männchen

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 20:24

Hallo Freunde,

ich möchte gerne 2 Michelin Männchen am Dachspoiler befestigen. Jetzt die Frage ob dies erlaubt ist ?

Andreas Schubert von den Asphalt Cowboys hat an jeden Lkw welche und das finde ich cool:)

Gruß Rolf

Beste Antwort im Thema

...wenn man demnach geht dann fährt der größte Teil der LKWs durch zusätzlich angebaute Leuchten & Lampen ohne gültige Betriebserlaubnis rum.

Kein Versicherungsschutz gibts gar nicht... die Haftpflichtversicherung leistet in jedem Fall. Es kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Veränderung am Fahrzeug ursächlich war höchstens zu Regressforderungen bis maximal 5000,- EUR gegen den Halter oder Verursacher kommen.

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Zitat:

@henrymaske schrieb am 11. Oktober 2015 um 14:53:55 Uhr:

@ Autoflüsterer u. Transe, Guckst Du

Wir bieten Ihnen an, ein Paar (2 Stück) LKW Puppe s.g. " Michelin-Männchen"

Männchen sind mit Befestigung und Vorrichtung mit Fassung für Beleuchtung.
StVO nicht zugelassen.

Höhe: 30cm (die kleine Version)

Leuchtmittel in Lieferumfang nicht vorhanden.

Material: Kunststoff

Versandkosten für die Beneluxländer u. Österreich 12,00 Euro (Bitte unsere überarbeitete Rechnung abwarten)

Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auch auf Name Ihre Firma.

Wir verschicken Ihre Ware sofort nach Eingang des Geldes!

Die kleine Version nur 30cm Hoch mit Beleuchtung
Diese Ware ist nicht StVO zugelassen.

So stehts in der Bucht - alles klar !?

liest du den inhalt deiner texte eigendlich??

es wurde doch ausführlich von verschiedenen erläutert

warum eigendlich deine frage?

wenn du der meinung bist,das es nicht erlaubt ist

dann ist der ganze fred hier wie so oft umsonst

ich bin hier weg

ich such mir nen anderen überflüssigen fred

Echt klasse wenn ein Anbieter also in der bucht schreibt das etwas erlaubt ist dann wird das geglaubt? Im Falle einer Kontrolle und dabei entstehenden Meinungsverschiedenheit sage ich dem Beamten dann : Auf ebay hat aber gestanden das das so erlaubt ist. Echt klasse wie leichtgängig manche sind.

Wieso, eine ebay-Beschreibung ersetzt jede ABE, wusstest du das etwa noch nicht? :p

 

mfg

Wiso sollte ein Michelinmänchen eine ABE haben, als was? Dekorationsobjekt am LKW? Das ist ein Anbauteil wie vieles andere auch, ob das jetzt ein Schaufelhalter oder ein Staukasten ist, die haben auch keine ABE, brauchen sie auch nicht. Die müssen ordentlich befestigt sein, dürfen nicht von alleine davon fliegen, und dürfen nirgends über stehen, auserdem darf es keine schrarfen kanten haben. Beleuchtet ist ein anderes Thema, da gehts um Signalwirkung usw, dann braucht es eine Typengenemigung mit Prüfzeichen und E Nummer, das hat ein Beleuchtetes Michelinmänchen so aber nicht, also ist es Beleuchtet in der STVO nicht zugelassen.

Stimmt schon, ich neige halt zur Ironie. ;) Aber irgendwie war doch schon vor anderthalb Seiten geklärt, dass das Ding, vernünftig befestigt, kein Problem darstellt, solange es nicht beleuchtet ist.

 

mfg

Ironie versteh ich heute nicht, zu müde um das zu kapieren ;)

Ich vermute mal das wir auch in 2 weiteren Seiten noch nicht wirklich weiter gekommen sind :D

Die Schreiben das auf EBay damit es keine Probleme gibt, aber in Wirklichkeit kommen die Dinger aus Fernost. Meines kam wirklich als Warensendung irgendwo aus Bangladesch (schreibt man das so) oder sowas, hat 3 Wochen gedauert :D

Die wissen doch nix von der deutschen STVO, ein Wunder dass sie das überhaupt reingeschrieben haben...

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 4:02

worti32

worti32

 

MAN

 

 

Echt klasse wenn ein Anbieter also in der bucht schreibt das etwas erlaubt ist dann wird das geglaubt? Im Falle einer Kontrolle und dabei entstehenden Meinungsverschiedenheit sage ich dem Beamten dann : Auf ebay hat aber gestanden das das so erlaubt ist. Echt klasse wie leichtgängig manche sind.

 

:)

@ Transe,

zu Deiner Info und Beruhigung:

Es ist auch OHNE Beleuchtung NICHT ERLAUBT.

es beunruhigt mich in keinster weise

nur WO steht das,das es NICHT erlaubt ist

Für den hier diskutierten ebay-Fall:

§30 StVZO.

Schlimmer wie so ein Michelin - Mänchen, sind die LKW Fahrer, die mit 50 cm großen, blau beleuchteten Kreuzen, in der Nacht, den Gegenverkehr irritieren.

Das ist doch schon lange vorbei.

Zitat:

@transe79 schrieb am 13. Oktober 2015 um 07:32:30 Uhr:

es beunruhigt mich in keinster weise

nur WO steht das,das es NICHT erlaubt ist

Bei dem beleuchtetem Männeken in den Beleuchtungsvorschriften. Da steht drin, wonach die Beleuchtung eines KFZ geprüft sein muss und das ists Männeken eben nicht.

Ohne Beleuchtund kein Verbot ^^

Was nicht verboten ist, ist nicht verboten, oder sogesehen erlaubt.

Themenstarteram 14. Oktober 2015 um 4:43

Der Autoflüsterer

 

 

 

 

Zitat:

@transe79 schrieb am 13. Oktober 2015 um 07:32:30 Uhr:

es beunruhigt mich in keinster weise

 

nur WO steht das,das es NICHT erlaubt ist

Bei dem beleuchtetem Männeken in den Beleuchtungsvorschriften. Da steht drin, wonach die Beleuchtung eines KFZ geprüft sein muss und das ists Männeken eben nicht.

Ohne Beleuchtund kein Verbot ^^

 

Was nicht verboten ist, ist nicht verboten, oder sogesehen erlaubt

 

 

Falsch!

Kauf dir die Dinger und mach Sie hin ich habe auch an drei von meinen LKW welche dran und es hat sich in ganz Europa noch niemand dran gestört und der TÜV wollte bisher auch nichts, ich würde sie eben nicht anschweißen sondern nur Schrauben dann kannst du Sie im Fälle der Fälle doch weg schrauben.

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