Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. Dezember 2020 um 12:42:23 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. Dezember 2020 um 11:52:47 Uhr:



Somit ist wohl eine pinkene Parkscheibe keine zulässige Parkscheibe nach StVO §42.

Der Richter beurteilt einen Fall, in dem der Beklagte keine bzw. eine Parkscheibe schlecht sichtbar ausgelegt hat. Einen Nachweiss für letzteres konnte der Beklagte nicht einmal erbringen.
Zur Beschaffenheit wird keine Aussage gemacht. Man kann natürlich, wenn man das unbedingt will, "gemäß" als "auf keinen Fall rosa" interpretieren. Es wird einzig auf das bekannte Urteil hingewiesen, dass man Parkscheiben nicht beliebig klein machen darf (wenn man die Parkscheibe aufgrund amtlicher Anordnung verwendet).
Die Beschaffenheit einer Parkscheibe war jedenfalls nicht Gegenstand des Prozesses.

Natürlich wird in dem Urteil auf die Beschaffenheit der Parkscheibe eingegangen. Sie muss der StVO entsprechen. Und das tut nun mal die pinkfarbene nicht. Steht aber auch auf der Rückseite der pinkfarbenen Parkscheibe.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. Dezember 2020 um 14:01:19 Uhr:



Natürlich wird in dem Urteil auf die Beschaffenheit der Parkscheibe eingegangen. Sie muss der StVO entsprechen. Und das tut nun mal die pinkfarbene nicht. Steht aber auch auf der Rückseite der pinkfarbenen Parkscheibe.

Das steht nicht in der StVO. Dass die Beschriftung auf der Rückseite einer pinken Parkscheibe Verordnungskraft hätte, wäre mir neu.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. Dezember 2020 um 15:24:39 Uhr:


Dass die Beschriftung auf der Rückseite einer pinken Parkscheibe Verordnungskraft hätte, wäre mir neu.

????

Echt jetzt?

Gruß Metalhead

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. Dezember 2020 um 15:24:39 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. Dezember 2020 um 14:01:19 Uhr:



Natürlich wird in dem Urteil auf die Beschaffenheit der Parkscheibe eingegangen. Sie muss der StVO entsprechen. Und das tut nun mal die pinkfarbene nicht. Steht aber auch auf der Rückseite der pinkfarbenen Parkscheibe.

Das steht nicht in der StVO. Dass die Beschriftung auf der Rückseite einer pinken Parkscheibe Verordnungskraft hätte, wäre mir neu.

In der Anlage 3 zur StVO sind alle Verkehrszeichen in Form, Größe, Maße und Farbe festgelegt. Da steht nichts von pink. Wer das nicht wahrhaben will, dem ist nicht zu helfen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. Dezember 2020 um 15:24:39 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. De zember 2020 um 14:01:19 Uhr:



Natürlich wird in dem Urteil auf die Beschaffenheit der Parkscheibe eingegangen. Sie muss der StVO entsprechen. Und das tut nun mal die pinkfarbene nicht. Steht aber auch auf der Rückseite der pinkfarbenen Parkscheibe.

Das steht nicht in der StVO. Dass die Beschriftung auf der Rückseite einer pinken Parkscheibe Verordnungskraft hätte, wäre mir neu.

In der Anlage 3 zur StVO sind alle Verkehrszeichen in Form, Größe, Maße und Farbe festgelegt. Da steht nichts von pink. Wer das nicht wahrhaben will, dem ist nicht zu helfen.

In der Anlage 3 zur StVO sind alle Verkehrszeichen in Form, Größe, Maße und Farbe festgelegt. Da steht nichts von pink. Wer das nicht wahrhaben will, dem ist nicht zu helfen.

Zitat:

Die Beschaffenheit einer Parkscheibe war jedenfalls nicht Gegenstand des Prozesses.

Das muss es sein. Die Verweigerer und Nutzer der pinken Parkscheibe können nicht lesen. So einfach ist es😉
Also habt Nachsicht!

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. Dezember 2020 um 18:10:02 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. Dezember 2020 um 15:24:39 Uhr:



Das steht nicht in der StVO. Dass die Beschriftung auf der Rückseite einer pinken Parkscheibe Verordnungskraft hätte, wäre mir neu.

In der Anlage 3 zur StVO sind alle Verkehrszeichen in Form, Größe, Maße und Farbe festgelegt. Da steht nichts von pink. Wer das nicht wahrhaben will, dem ist nicht zu helfen.

In der Anlage 3 zur StVO sind alle Verkehrszeichen in Form, Größe, Maße und Farbe festgelegt. Da steht nichts von pink. Wer das nicht wahrhaben will, dem ist nicht zu helfen.

Du wiederholst dich, vergisst aber dabei, dass es hier immer noch um privaten Grund und Boden geht. Da ist die Anlage 3 zur StVO reine Makulatur.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Dezember 2020 um 07:45:52 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Dezember 2020 um 20:47:07 Uhr:


Dieser Hinweis ist in der Tat sehr häufig vorzufinden, aber trotzdem reine Makulatur. Die StVO gilt auf einem Privatgrundstück deshalb nicht. Ich kann ein solches Schild vor meinem Grundstück anbringen und kann trotzdem sturzbetrunken ohne Helm mit einem Motorrad ohne Zulassung darauf rumfahren.

Aber nur wenn es umzäunt ist und das Tor geschlossen. 😉

Gruß Metalhead

Nö. Das stimmt schlicht und ergreifend nicht.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 18. Dezember 2020 um 18:26:31 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Dezember 2020 um 07:45:52 Uhr:



Aber nur wenn es umzäunt ist und das Tor geschlossen. 😉

Gruß Metalhead

Nö. Das stimmt schlicht und ergreifend nicht.

Doch, nach meinem Kenntnisstand schon.

Ist zwar Privatgelände, aber da darfst du ohne Lappen nur fahren wenn du nicht ohne weiteres raus kommst (bzw. Andere rein).

Gruß Metalhead

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. Dezember 2020 um 18:02:31 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. Dezember 2020 um 15:24:39 Uhr:



Das steht nicht in der StVO. Dass die Beschriftung auf der Rückseite einer pinken Parkscheibe Verordnungskraft hätte, wäre mir neu.

In der Anlage 3 zur StVO sind alle Verkehrszeichen in Form, Größe, Maße und Farbe festgelegt. Da steht nichts von pink. Wer das nicht wahrhaben will, dem ist nicht zu helfen.

@new-rio-ub

Drei mal den selben Text und an die selbe Person, müssen wir uns Gedanken machen? 😰

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. Dezember 2020 um 18:02:31 Uhr:



In der Anlage 3 zur StVO sind alle Verkehrszeichen in Form, Größe, Maße und Farbe festgelegt. Da steht nichts von pink. Wer das nicht wahrhaben will, dem ist nicht zu helfen.

Da steht auch nichts von 3D-Effekt mit Glanzfinish, ausgebleicht in der Sonne, abgeschrägte Ecken, Pappe mir Farbplatzern, integriertem Gurtschneider, weisse und schwarze Kanten (Eiskratzer & Gummilippe), ... etc.

Alle nicht verwendbar? Sehen alle ganz anders aus, wie in den Abbildungen.

Und immer noch auf der relevanten Ebene: Du vermischt immer noch Verkehrs- mit Vertragsrecht. Deine Betrachtung ist für die Fragestellung „Ahndung auf Privatgrund“ komplett irrelevant.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Dezember 2020 um 18:30:27 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 18. Dezember 2020 um 18:26:31 Uhr:


Nö. Das stimmt schlicht und ergreifend nicht.


Doch, nach meinem Kenntnisstand schon.
Ist zwar Privatgelände, aber da darfst du ohne Lappen nur fahren wenn du nicht ohne weiteres raus kommst (bzw. Andere rein).

Gruß Metalhead

Ich kenne das anders, aber evtl. hat sich da was geändert. Bin aber jetzt zu faul zum googeln. Ich hab jedenfalls die Grundzüge des Autofahrens als 15-jähriger im Mercedes meines Vaters auf Privatgrund gelernt. Und mein Vater war Hauptkommissar, also mutmaßlich gesetzestreu.

Mutmaßlich.
In Stein Meißeln würde ich das nicht.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 18. Dezember 2020 um 20:05:20 Uhr:


Ich kenne das anders, aber evtl. hat sich da was geändert.

Nö, das war IMHO schon immer so.

https://www.n-tv.de/.../...-dem-Parkplatz-erlaubt-article19933432.html

Zitat:

Ich hab jedenfalls die Grundzüge des Autofahrens als 15-jähriger im Mercedes meines Vaters auf Privatgrund gelernt.

Spätzünder. 😁

Zitat:

Und mein Vater war Hauptkommissar, also mutmaßlich gesetzestreu.

Hehe, der hätte wohl eher den der da gekommen wäre gekannt. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Dezember 2020 um 22:28:33 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 18. Dezember 2020 um 20:05:20 Uhr:


Ich kenne das anders, aber evtl. hat sich da was geändert.

Nö, das war IMHO schon immer so.

https://www.n-tv.de/.../...-dem-Parkplatz-erlaubt-article19933432.html

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Dezember 2020 um 22:28:33 Uhr:



Zitat:

Ich hab jedenfalls die Grundzüge des Autofahrens als 15-jähriger im Mercedes meines Vaters auf Privatgrund gelernt.


Spätzünder. 😁

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Dezember 2020 um 22:28:33 Uhr:



Zitat:

Und mein Vater war Hauptkommissar, also mutmaßlich gesetzestreu.


Hehe, der hätte wohl eher den der da gekommen wäre gekannt. 😉

Gruß Metalhead

Dann waren streng genommen meine ersten Traktorfahrten auf dem Hof meines Onkels mit 12 Jahren auch illegal...

Miststreuer mit dem Frontlader beladen etc. Alles auf dem Hof, aber ohne Zaun und Tor. Naja, in den 80ern hat man das wahrscheinlich entspannter gesehen...

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