Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@bordsteinkratzer schrieb am 7. Juli 2021 um 13:32:54 Uhr:


Nein, die Parkraumbewirtschafter verdienen nur dann, wenn jemand das Schild übersieht.

Also kann festgehalten werden, jeder, wirklich jeder, der was gegen die ParkplatzbewirtschafterMafia unternehmen will, kann dies tun.
Augen auf, Schilder lesen und die Parkscheibe auslegen!

Ist hier aber bestimmt schon mal erwähnt worden? Ich glaub mehr als einmal.

Also ist von auszugehen,dass die Protagonisten hier, sich allein schon durch die Regel gegängelt fühlen. Und die Regel, wer,wie auf dem Parkplatz zu stehen hat,kommt aber von dem Eigentümer/Pächter des Selbigen, nicht von dem Bewirtschafter.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Juli 2021 um 15:44:36 Uhr:


Und die Regel, wer,wie auf dem Parkplatz zu stehen hat,kommt aber von dem Eigentümer/Pächter des Selbigen, nicht von dem Bewirtschafter.

Nein, das ist ja gerade ein Punkt, der mich am ehesten potenziell stört: die "Regeln" kommen eben nicht alle 1:1 vom Supermarktbetreiber, sondern der Parkraumbewirtschafter bewirtschaftet den Parkplatz eigenständig. Die Bewirtschafter bringen die Schilder mit. Diese Schilder erfüllen exakt gerade die Mindestanforderungen, die Gerichte festgelegt haben. Die Höhe der Vertragsstrafe liegt bei allen Anbietern bei 30 Euro, zufälligerweise der Summe, die Gerichte als gerade noch angemessen bezeichnet haben…

Das ist nicht so, dass hier der Markt sich eine Lösung und jeweils passende Regeln für seine Kunden überlegt hat und jemanden damit beauftragt. Oder großen Einfluss darauf hätte, wie da vorgegangen wird. Sondern hier übernimmt der Bewirtschafter komplett und tackert eben der Frau mit dem pinken Parkscheibe oder jermandem, der eine weiße Linie berührt, eine Vertragsstrafe ans Bein. Weil sie es können und nicht weil es für die Parkplatzverfügbarkeit oder den Umsatz des Ladens die beste Lösung ist. 🙂
Sieht man auch daran, dass man die AGB der Bewirtschafteter auf deren Webseite lesen kann. Die sind für jeden Parkraum exakt gleich.

Aber um Himmels Willen, auf diese Alman-Diskussion wollte ich mich ja eigentlich gar nicht einlassen, sondern eher im weiteren Sinne privatrechtliche Vertragsstrafen und AGB für halböffentliche Räume skeptisch beäugen. :-/

Edit: Man kann sich doch an Regeln halten, verstehen, warum es diese gibt und trotzdem die Art, wie diese durchgesetzt werden, nicht ideal finden? 🙂

Alman-Diskussion... 😁 Wer tritt die den immer los? Mit immer abstruseren Konstruktionen und Unterstellungen?

Hier ist immer die Rede von „ein Bekannter, ein Bekannter dem ich Vertraue, der Filialleiter den ich kenne…“

Kein Nachweis über die miesen Machenschaften.

Mir wurde das Ticket erlassen. Ich habe das hier nachgewiesen so gut ich konnte.

Dann ist es „Glück“.
Auch wieder ohne Nachweis.

Aber Schwätzen, Schwätzen, Schwätzen…
Seite für Seite…

🙄

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Zitat:

@bordsteinkratzer schrieb am 7. Juli 2021 um 16:17:15 Uhr:



Sieht man auch daran, dass man die AGB der Bewirtschafteter auf deren Webseite lesen kann. Die sind für jeden Parkraum exakt gleich.

Die sind vermutlich sogar zwischen den Betreibern überall gleich:
"Parke ordentlich mit Parkscheibe nicht länger als die Maximalzeit, sonst wird's teuer."

Wer braucht da überhaupt noch die Schilder auf den Parkplätzen, um nicht von der Vertragsstrafe überrascht zu werden?

Auftraggeber ist grundsätzlich der Pächter/Eigentümer des Parkplatzes.
Wenn dieser dem bewirtschafter freie Hand lässt bei der Reglementierung, wie zu parken ist,dann ist aber auch das die Verantwortung des Auftraggebers.

Denn ohne den Auftrag der Bewirtschaftung kann der mafiöse Bewirtschafter nicht auf dem Parkplatz handeln.

Wir haben hier bei uns in einer Kleinstadt einen Supermarkt, der über ein Anwaltsbüro Fahrzeughalter zur Kasse bittet.
Ich vermute weil es die umliegenden Anwohner/Besucher dieser nicht für sinnvoll erachten, nicht auf dem supermarkt Parkplatz zu stehen.
Von anderen Parkplätzen ist mir solch eine Verfahrensweise im Landkreis nicht bekannt.

Dieses Thema gehört längst geschlossen. Denn hier wird Tag ein Tag aus mit unbegründeten und unbelegbaren Vorwürfen argumentiert.
Wenn man etwas dagegen sagt und es belegen kann dann ist es Glück.
[ironie] Und sowieso akzeptieren wir die Realität nicht.

Und sowieso wird man vom Opfer immer zum Täter gemacht in der deutschen Rechtsprechung. [/ironie]

Wenn ich Filialleiter eines Supermarktes wäre, hätte ich bestimmt besseres zu tun als mich, an der Kasse oder während ich helfe die Ware zu verräumen, mit einem oberschlauen Kunden über die Parkplatzsituation zu unterhalten.

Ist es nicht so? Was soll das alles jetzt noch?
Ist euch langweilig?

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 7. Juli 2021 um 16:51:06 Uhr:


Ist euch langweilig?

Ganz ehrlich? Ein wenig 😁

Seien wir ehrlich, die meisten schauen hier nur noch rein, um sich zu amüsieren, welchen Feuereifer ein User hier an den Tag legt und mit immer abstruseren Schilderungen sein Bild von der schlechten Welt vermittelt.

Das ist wie ein Unfall. Man muss hinschauen, ob man will oder nicht.

Sachlich gibt's seit 63 Seiten nichts neues mehr

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juli 2021 um 08:27:12 Uhr:



"Patient verblutet wegen herauskramen und einstellen der Parkscheibe auf dem Krankenhausparkplatz"
Könnte so irgendwann demnächst fast alltäglich in den Zeitungen stehen.

In so einem Fall geht es tatsächlich um Sekunden. Da ist die "abgef*****" Parkscheibe, wie Du es nennst, absolut von keinerlei Bedeutung

Manche Beiträge sind vollkommen abstrus und halten diesem Forum inzwischen unfreiwillig den Spiegel vor.

Da hast Du wohl recht,solche Rechthaberei um jeden Preis ist hier ja mittlerweile normal.
Das ist wie Hartz TV,früher dachte ich mal das wäre die Ausnahme.
Heute weiß ich das es der normale Wahnsinn ist.
Als Nächstes halten Aliens dafür her.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 7. Juli 2021 um 19:30:00 Uhr:


Da hast Du wohl recht,solche Rechthaberei um jeden Preis ist hier ja mittlerweile normal.
Das ist wie Hartz TV,früher dachte ich mal das wäre die Ausnahme.
Heute weiß ich das es der normale Wahnsinn ist.
Als Nächstes halten Aliens dafür her.

Niveaulose Fernsehsender pauschal mit Hartz IV Empfängern in Verbindung zu bringen ist unterste Schublade und gehört nun wirklich nicht hier her.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 7. Juli 2021 um 19:38:14 Uhr:



Niveaulose Fernsehsender pauschal mit Hartz IV Empfängern in Verbindung zu bringen ist unterste Schublade und gehört nun wirklich nicht hier her.

Äh…

Du solltest Ironie als solche kennzeichnen. 😉

Solltest du das ernst gemeint haben darf ich dir vorwerfen dass du nicht von zwölf bis Mittag denken kannst.

Ich werde den Eindruck nicht los, daß hier ständig versucht wird, das Geschäftsmodell der Parkraumbewirtschaftung in ein schlechtes Licht zu rücken - das geht teilweise so weit, daß ein gesetzliches Verbot befordert wird. Dabei wird dann aber geflissentlich übersehen, daß ein solcher Schritt einen eklatanten Eingriff in die Gewerbefreiheit darstellen würde.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 7. Juli 2021 um 19:45:45 Uhr:



Dabei wird dann aber geflissentlich übersehen, daß ein solcher Schritt einen eklatanten Eingriff in die Gewerbefreiheit darstellen würde.

Eine Gewerbefreiheit im Sinne von Freizügigkeit gibt es nicht. Du musst ein Gewerbe immer anmelden und genehmigen lassen. Und einem bereits genehmigten Gewerbe kann die Fortführung untersagt werden. Davon können auch ganze Geschäftsmodelle betroffen sein, was dann bedeutet, dass jeder Gewerbetreibende, der dieses Geschäftsmodell anwendet, seinen Betrieb einstellen muss.

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