Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Juli 2021 um 11:29:36 Uhr:



Möchtest eine Allgemeinverfügung, die falsch Parken wegen Nasenbluten erlaubt.

Nasenbluten kann durchaus auch mal schnell ein Fall für die Notaufnahme sein.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. Juli 2021 um 09:59:27 Uhr:



Vom Aufblasen normaler Luftballons sicher nicht. Die, die du gerade wieder aufgeblasen hast, sind schon atemberaubend. 😉

Grüße vom Ostelch

Na immerhin !
Bei Deinen Luftballons ist doch die Luft schon wieder raus.

Such Dir irgendein anderes lächerliches Ereignis,welches Du als Rechtfertigung für deine Missachtung der Parkplatzregeln gebrauchen möchtest.

Aber Du würdest auch das anpinkeln einer Mücke, als Grund für eine notärztliche Aufnahme hervorzaubern.

Lächerlich sind Deine Argumente nun schon länger, aber Du schaffst es immer noch einen drauf zu setzen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 07. Juli 2021 um 08:9:44 Uhr:


Das alles ging wohl in den Weiten dieses Themas unter, dort habe Ich mehrmals berichtet, daß Ich mich mit dem Filialleiter öfters über das Thema "Parkraumbewirtschaftung" unterhalten habe,

Herrlich Deine Geschichten. Früher hast Du noch das Märchen erzählt, dass Du Zugführer einer Feuerwehr wärst (aber leider durch völlige fachliche Inkompetenz geglänzt), heute ist es ein Phantasie-Filialleiter-Kumpel.

Informationswert haben Deine Beiträge nicht, aber wenigstens sind sie unterhaltsam.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. Juli 2021 um 12:46:34 Uhr:



Herrlich Deine Geschichten. Früher hast Du noch das Märchen erzählt, dass Du Zugführer einer Feuerwehr wärst (aber leider durch völlige fachliche Inkompetenz geglänzt), heute ist es ein Phantasie-Filialleiter-Kumpel.

Informationswert haben Deine Beiträge nicht, aber wenigstens sind sie unterhaltsam.

@Hannes1971
Klär mich diesbezüglich mal via PN genauer auf was das jetzt nun soll ?!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juli 2021 um 12:54:04 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. Juli 2021 um 12:46:34 Uhr:



Herrlich Deine Geschichten. Früher hast Du noch das Märchen erzählt, dass Du Zugführer einer Feuerwehr wärst (aber leider durch völlige fachliche Inkompetenz geglänzt), heute ist es ein Phantasie-Filialleiter-Kumpel.

Informationswert haben Deine Beiträge nicht, aber wenigstens sind sie unterhaltsam.

@Hannes1971
Klär mich diesbezüglich mal via PN genauer auf was das jetzt nun soll ?!

Ganz einfach: dass Du es bist, der gerne passende "Argumentationsverstärkungen" aus dem Ärmel ziehst, wenn es faktisch eng wird.

Faktisch? Von Fakten habe ich bisher wenig lesen dürfen bei ihm.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. Juli 2021 um 12:57:34 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juli 2021 um 12:54:04 Uhr:


@Hannes1971
Klär mich diesbezüglich mal via PN genauer auf was das jetzt nun soll ?!

Ganz einfach: dass Du es bist, der gerne passende "Argumentationsverstärkungen" aus dem Ärmel ziehst, wenn es faktisch eng wird.

Und das berechtigt Dich mit Behauptungen und Unterstellungen um Dich zu werfen.... Du solltest Dich schämen.
Aber gut... zeigt für mich, daß Du ebenso wenig zum Thema beizutragen hast und keine Argumente mehr hast.
Irgendwie muß man sich ja, so hilflos wie man ist, zur Wehr setzen.

Halten wir fest, es gibt hier zwei Lager:

Die, die sich freuen, dass Dank Parkraumbewirtschaftung mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen (die überwiegende Zahl)

und

die, die keinen Respekt vor dem Eigentum anderer haben und sich gegängelt fühlen, wenn sie eine Parkscheibe auslegen müssen und sich ungerecht behandelt fühlen, wenn sie dann zur Kasse gebeten werden.

So, kann jetzt hier zu?

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juli 2021 um 13:07:46 Uhr:



die, die keinen Respekt vor dem Eigentum anderer haben und sich gegängelt fühlen, wenn sie eine Parkscheibe auslegen müssen und sich ungerecht behandelt fühlen, wenn sie dann zur Kasse gebeten werden.

Das ist auch einfach nur Polemik. Man kann (im Allgemeinen) derartige Verträge mit Vertragsstrafen, die zustande kommen, weil man an einem Schild mit einzeiligen Vertragsbedingungen vorbeigegangen ist, auch ein wenig kritisch sehen.
Insbesondere, wenn dies mit einem Geschäftsmodell einer dritten Partei einhergeht, das darauf basiert, dass Leute das Schild übersehen. Das Ladengeschäft hat ein absolut berechtigtes Interesse, den Parkplatz für Kunden freizuhalten.
Aber bezahlt das Geschäft für den Service, den Parkplatz freizuhalten? Nein, die Parkraumbewirtschafter verdienen nur dann, wenn jemand das Schild übersieht.
Der Bewirtschafter hat ein wirtschaftliches Interesse daran, dass möglichst viele "falsch" handeln, um daran zu verdienen. Ideal ist das nicht und das kann man mMn durchaus nicht gut finden. Denn das ist schon ein potenzieller Interessenkonflikt, denn das Geschäft will nur Dauerparker loswerden, aber keine Kunden bestrafen.
Das wurde aber schon mehrfach im Kreis diskutiert.
Erfüllt eine Vertragsstrafe wegen der falschen Farbe der Parkscheibe (Beispiel hier aus dem Thread) den eigentlichen Auftrag und das Interesse, Fremd- oder Dauerparker fernzuhalten? Nö.

Mir ist schon klar, dass hier im V&S vor allem ein Publikum ist, das sich als vorbildliche Law&Order-Bürger identifiziert und die Resonanz entsprechend ist. Ja, die Szenarien, die hier gesponnen werden, sind komplett "drüber". Und ja, eine Parkscheibe an sich ist absolut nicht das große Problem.

Aber wäre ein Schild genehm, das im Klamottenladen eine "Nichtkaufgebühr" verlangt, wenn man Teile anprobiert, aber nichts kauft? Oder eine maximale Aufenthaltsdauer im Einkaufszentrum? Oder sonstige privatrechtliche Vertragsstrafen im Alltag? Würde der eine oder andere wahrscheinlich kritischer sehen.

Zitat:

@bordsteinkratzer schrieb am 7. Juli 2021 um 13:32:54 Uhr:


.... Ja, die Szenarien, die hier gesponnen werden, sind komplett "drüber". Und ja, eine Parkscheibe an sich ist absolut nicht das große Problem.

Gut erkannt.

Zitat:

Aber wäre ein Schild genehm, das im Klamottenladen eine "Nichtkaufgebühr" verlangt, wenn man Teile anprobiert, aber nichts kauft? Oder eine maximale Aufenthaltsdauer im Einkaufszentrum? Oder sonstige privatrechtliche Vertragsstrafen im Alltag? Würde der eine oder andere wahrscheinlich kritischer sehen.

Uuuups.....

😕

Zitat:

@bordsteinkratzer schrieb am 7. Juli 2021 um 13:32:54 Uhr:


Aber bezahlt das Geschäft für den Service, den Parkplatz freizuhalten? Nein, die Parkraumbewirtschafter verdienen nur dann, wenn jemand das Schild übersieht.

Also diese These halte ich mal für, hmm, gewagt. Da bietet ein Dienstleister seine Dienstleistung also völlig kostenlos an, nur in der Hoffnung, dass genug Einnahmen durch nicht voraussehbare Geschehnisse generiert werden, um den Geschäftsbetrieb inklusive eines Gewinns am Laufen zu halten. Optimistisch ist da sicherlich noch weit untertrieben.
Die Vertragsstrafen sind ein Zubrot, sicherlich kein schlechtes. Aber alleinig als Einnahmen?

Ich frage mich sowieso, wie manche Leute Auto fahren oder parken.
Gerade, wenn ich doch weiß, dass auf einigen Parkplätzen die bööse Parkmafia unterwegs ist; warum lege ich nicht IMMER vorsichtshalber die Parkscheibe aus? Und warum achte ich bei der Einfahrt und dem Abstellen des Fahrzeugs nicht auf die bösen Fallen im Form versteckter kleiner Schilderchen?

Aber vermutlich ist es bei den Abgezockten hier wie mit der Autofahrerin, die ich letztens beim Edeka getroffen habe: Fährt mit ihrem chicen weißen SUV auf einen der beiden Behindertenplätze direkt vor der Ladentür.
Steigt aus. Ich zu ihr: "Du siehst echt behindert aus". Sie guckt mich mit großen Augen an. Ich wiederhole: "Ja, du siehst richtig behindert aus." Immer noch großes Unverständnis, welches ganz allmählich in Begreifen umschlägt. Guckt sich den Platz genau an und mit einem "Oh, Mist" steigt sie wieder ein und parkt um.
Sieht man so etwas nicht von selber??

wenn sie behindert und blind ist , dann nicht

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 7. Juli 2021 um 13:48:08 Uhr:



Zitat:

@bordsteinkratzer schrieb am 7. Juli 2021 um 13:32:54 Uhr:


Aber bezahlt das Geschäft für den Service, den Parkplatz freizuhalten? Nein, die Parkraumbewirtschafter verdienen nur dann, wenn jemand das Schild übersieht.

Also diese These halte ich mal für, hmm, gewagt. Da bietet ein Dienstleister seine Dienstleistung also völlig kostenlos an, nur in der Hoffnung, dass genug Einnahmen durch nicht voraussehbare Geschehnisse generiert werden, um den Geschäftsbetrieb inklusive eines Gewinns am Laufen zu halten. Optimistisch ist da sicherlich noch weit untertrieben.
Die Vertragsstrafen sind ein Zubrot, sicherlich kein schlechtes. Aber alleinig als Einnahmen?

So genau weiß das hier offenbar niemand, ist aber zumindest teilweise wohl so.
Zum Beispiel hier: "Je nach Auftragsumfang können wir unseren Service für Sie sogar kostenlos anbieten, wobei wir Beschilderung, Personal- und Verwaltungskosten übernehmen."

Wird auch hier so beschrieben:
"Die Grundstücks­besitzer zahlen offen­bar in der Regel nichts für die Dienste der Park­platz­wächter."

Oder hier: "Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen zwischen Parkplatzwächter und Supermarkt oder Einkaufszentrum kein Pachtvertrag mehr geschlossen, sondern eine kostenlose Vereinbarung getroffen wird. Dabei macht das Wachunternehmen dem Markt das Angebot, den Platz kostenfrei zu überwachen, wenn es dafür die Einnahmen aus den Strafzetteln (Vertragsstrafen) behalten darf."

Edit: und hier im Video.

Wenn ich das richtig verstehe, handeln diese Unternehmen bei der Überwachung eben (meistens?) nicht im Auftrag (und nach den Regeln) des Ladens, sondern dieser tritt die Nutzung und Verwertung des Parkplatzes an die Bewirtschafter, sodass dieser dort eben auch "Hausrecht" hat und seine Regeln durchsetzen kann. Der Supermarkt hat mit der Geschichte dann nichts mehr zu tun.

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