Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"
Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.
Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:
Wer ist nun im Recht?
Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.
ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.
Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".
Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?
10 EURO!!!
Toller "Stundenlohn"...
Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.
Meine Meinung.
970 Antworten
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 7. Juli 2021 um 19:53:59 Uhr:
Eine Gewerbefreiheit gibt es nicht.
Ich verweise ganz dreist auf Artikel 12 Grundgesetz:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 7. Juli 2021 um 19:53:59 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 7. Juli 2021 um 19:45:45 Uhr:
Dabei wird dann aber geflissentlich übersehen, daß ein solcher Schritt einen eklatanten Eingriff in die Gewerbefreiheit darstellen würde.
Eine Gewerbefreiheit im Sinne von Freizügigkeit gibt es nicht.
Von Freizügigkeit habe ich nichts geschrieben.
Was ich meinte:
Art. 12 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet:
„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. “
In der § 1 Abs. 1 der deutschen Gewerbeordnung (GewO) heißt es:
„Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.“
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 7. Juli 2021 um 20:00:03 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 7. Juli 2021 um 19:53:59 Uhr:
Eine Gewerbefreiheit im Sinne von Freizügigkeit gibt es nicht.
Von Freizügigkeit habe ich nichts geschrieben.Was ich meinte:
Art. 12 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet:
„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. “In der § 1 Abs. 1 der deutschen Gewerbeordnung (GewO) heißt es:
„Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.“
Genau das meinte ich. Das Betreiben eines Gewerbes ist an Auflagen gebunden. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass man eben keine wirkliche Gewerbefreiheit hat. Ist wie mit der Meinungsfreiheit.
Aber jetzt wird’s deutlich OT
Natürlich gibt's Meinungsfreiheit. Gern verwechselt mit
1. Hass und Hetze, was keine Meinung ist
2. Einer Art Zuhör- oder gar Zustimmpflicht, welche es zum Glück eben nicht gibt.
Ähnliches Level mit der Gewerbe- und Vertragsfreiheit.
Ähnliche Themen
Und wieder sind wir beim Grundgesetz gelandet. Drunter geht es einfach nicht in einer ordentlichen MT Diskussion.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 7. Juli 2021 um 09:11:58 Uhr:
Ich bekam sogar Antwort:Park- bzw. Benutzungsverstoß auf der Parkierungsanlage Xxx Straße 2-6
Verstoßzeit: 18:11:33 Uhr, angebracht am KFZ: ES-xxx, Mitteilung vom 24.07.2020
Sehr geehrter Herr Xxx,
wir danken Ihnen für die Nachricht.
Nach Überprüfung der Sachlage, dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen einmalig auf kulantem Wege entgegenkommen und den Vorgang xxx stornieren.
Bitte betrachten Sie diese Regelung nur als Ausnahme und nicht präjudiziell für ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Ihr Park and Control Service-Team
Der Antrag auf Kulanz, bzw. Stornierung des Tickets erfolgt über den Postversand ?
Wer zahlt die Portokosten ?
Zitat:
@158PY schrieb am 7. Juli 2021 um 22:38:17 Uhr:
Und wieder sind wir beim Grundgesetz gelandet. Drunter geht es einfach nicht in einer ordentlichen MT Diskussion.
Naja, es fehlt noch der Bezug zu den 1930ger/1940gern, ohne den KEINE vernünftige Forendiskussion auskommt 🙄
Ich vermute, dass Geisslein für die Erstattung der Portokosten bis zum BGH hochprozessieren würde, wenn es denn ginge. Danach im Falle einer Niederlage zum VGH und danach, falls erforderlich zum EuGH. Wenn das auch nichts bringen sollte, kann man immer noch über die Entsendung von UNO Blauhelm Soldaten nachdenken.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 8. Juli 2021 um 08:44:53 Uhr:
Der Antrag auf Kulanz, bzw. Stornierung des Tickets erfolgt über den Postversand ?
Wer zahlt die Portokosten ?
Nein. Geht alles über E-Mail.
Hat mir die Dame aus dem Schuhgeschäft so gesagt, habe ich so gemacht.
Den Vordruck bekommt man in den Geschäften an der Kasse. Ausfüllen, Bon dran, einscannen, versenden, fertig.
Steht auch im Kleingedruckten rechts oben über dem Bon 😉
„Per E-Mail oder Postversand“
Provider und E-Werke stecken mit den Parkraumbewirtschaftern auch unter einer Decke und verdienen so Millionen. Mindestens! 🙄 Es geht doch immer noch einen Zahn schärfer.
Grüße vom Ostelch
Kann ja nicht jeder wissen. Manche die hier schreiben, haben vielleicht gar kein Internet. Bei manchen Probanden wäre es zumindest äußerst wünschenswert.
Da muss man halt behilflich sein.
Auch CIA, BND und der Mossad haben ihre Finger mit drin... ist halt ein gefährliches Pflaster so ein bewirtschafteter Parkplatz.