Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"
Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.
Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:
Wer ist nun im Recht?
Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.
ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.
Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".
Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?
10 EURO!!!
Toller "Stundenlohn"...
Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.
Meine Meinung.
970 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 24. Juni 2021 um 19:13:20 Uhr:
... (BGH, Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11)Im Zivilrecht ist der Halter also immer "der Richtige", weil er als Zustandsstörer haftet. Das Katz und Maus-Spiel, wer gefahren ist, spielt hier keine Rolle.
Grüße vom Ostelch
Da liegst du leider falsch. Selbst Urteile des BGH sind für andere Gerichte bzw. Gegenstände nicht bindend. Es ist daher nicht richtig, pauschal zu behaupten, der Halter wäre „immer der Richtige“. Siehe Artikel 97 Abs. 1 GG.
Zitat: „Jeder Richter ist in seiner Entscheidung unabhängig“.
Das von dir zitierte Urteil könnte in einem ähnlich oder gleich gelagerten Fall vor einem anderen Gremium des BGH anders ausfallen. Ein Umstand übrigens, den ich an unserem Rechtsstaat sehr schätze.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 24. Juni 2021 um 19:40:19 Uhr:
Da liegst du leider falsch. Selbst Urteile des BGH sind für andere Gerichte bzw. Gegenstände nicht bindend. Es ist daher nicht richtig, pauschal zu behaupten, der Halter wäre „immer der Richtige“. Siehe Artikel 97 Abs. 1 GG.
Zitat: „Jeder Richter ist in seiner Entscheidung unabhängig“.
Das von dir zitierte Urteil könnte in einem ähnlich oder gleich gelagerten Fall vor einem anderen Gremium des BGH anders ausfallen. Ein Umstand übrigens, den ich an unserem Rechtsstaat sehr schätze.
Wie weit wollen wir das Spielchen denn hier noch treiben? Selbstverständlich gilt auch jedes BGH-Urteil im Prinzip nur für den entschiedenen Einzelfall und jeder Richter könnte auch den genau gleich gelagerten Fall anders entscheiden. Nur dann läuft er Gefahr, dass wegen dieser Abweichung von der rechtsprechung des BGH der Fall genau wieder bei diesem landet. Denn der Instanzenzug dient auch dazu, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu waren und die Rechtsprechung im Rahmen des Möglichen "vorhersehbar" zu machen. Deshalb orientieren sich die Instanzgerichte mit Ihren Entscheidungen an der Rechtsprechung des BGH.
Auch der BGH ändert zuweilen seine Rechtsauffassung. Dennoch ist es formalistisch so zu tun, als seien die hier besprochenen Urteile für vergleichbare aktuelle Falschparker-Fälle nicht anwendbar. Der BGH hat die Grundzüge seiner Rechtsprechung dazu seit Jahren nicht geändert. Hier geht es auch nicht um abweichende Tatsachen, sondern um die gleichen Fragen. Verbotene Eigenmacht des Falschparkers, Eigenschaft des Haltes als Zustandsstörer, Selbsthilferecht des Grundstückseigentümers, Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers gegenüber dem Fahrer und dem Halter.
Wer meint, wegen deines Hinweises munter auf fremdem Grund und Boden falschparken zu dürfen, der wird sich wundern.
Grüße vom Ostelch
Trotz der ganzen theoretischen Betrachtungen in diesem Thread funktioniert das System in der Praxis wunderbar - gerade deshalb findet es ja immer mehr Nachahmer.
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Zitat:
@Ostelch schrieb am 24. Juni 2021 um 20:09:44 Uhr:
Wie weit wollen wir das Spielchen denn hier noch treiben….
Wieso Spielchen? Ich habe dich lediglich darauf hingewiesen, dass deine Aussage so pauschal nicht korrekt ist, worin du mir ja auch zustimmst. Warum du meine Aussage als Spielchen, also abwertend bezeichnest, verstehe ich nicht. Hast du ein Problem, wenn dich jemand widerlegt?
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 24. Juni 2021 um 18:51:59 Uhr:
Zitat:
@158PY schrieb am 24. Juni 2021 um 13:55:31 Uhr:
Ich frag mich halt, wer die Kosten eines solchen Rechtsstreits, die sicher in die Tausender gehen, eigentlich zu tragen hat? Hoffentlich nicht die Rechtsschutzversicherung, dann müsste nämlich wieder die Allgemeinheit für diesen Mist geradestehen...Du musst ja keine abschließen. Eine RSV vertritt meine Interessen und um diese durchzusetzen, habe ich sie. Ist doch völlig egal ob ich im recht bin oder nicht.
Falsch, sie vertritt die Interessen des Rechts.
Rechtsschutzversicherung, nicht Meineinteressenversicherung.
Sie vertritt dich wenn dir Unrecht geschieht, sie versucht aber nicht dein Unrecht zum Schaden anderer durchzusetzen.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 24. Juni 2021 um 20:46:25 Uhr:
Oh man ey, Dir ist echt nicht mehr zu helfen.
Das soll jetzt was heißen ?
Rechtsschutzversicherungen überprüfen als erstes die Erfolgsaussichten und inwieweit der Mandant schuldhaft gehandelt hat.
Unser schöner Rechtsstaat ist ganz schön kompliziert. Wie war das früher doch noch einfach: da gab es Körperstrafen. Heute hingegen tut es überhaupt nicht mehr weh. Ich glaube dass damit ganz viel zu erklären ist. Auch in diesem Fred.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 24. Juni 2021 um 20:28:14 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 24. Juni 2021 um 20:09:44 Uhr:
Wie weit wollen wir das Spielchen denn hier noch treiben….
Wieso Spielchen? Ich habe dich lediglich darauf hingewiesen, dass deine Aussage so pauschal nicht korrekt ist, worin du mir ja auch zustimmst. Warum du meine Aussage als Spielchen, also abwertend bezeichnest, verstehe ich nicht. Hast du ein Problem, wenn dich jemand widerlegt?
Ich habe damit überhaupt kein Problem. Du hast mich nicht "widerlegt", sondern ganz spitzfindig argumentiert, um auch mal recht zu haben. Es sei dir gegönnt.
Grüße vom Ostelch
Wenn doch tatsächlich die Supermärkte und Discounter Probleme mit Falschparkern haben, warum wird das auf dem Rücken der Kunden ausgetragen ?!
Weil das die einfachste Lösung ist... pauschal werden alle in einen Topf geworfen.
Der Großteil, den es jedoch erwischen wird sind und bleiben die Kunden.
Die Kunden für die man die Kundenparkplätze vorenthält.
Zitat:
@Goldmantelziesel schrieb am 24. Juni 2021 um 23:26:16 Uhr:
Nicht mal eine Behörde kann dem Halter die Kosten der Ordnungswidrigkeit auferlegen. Das dürfen sie nur für die Ermittlungskosten. Und da soll die Parkmafia mehr Rechte haben? Das ist doch lächerlich.
Lächerlich ist doch die Sache, daß sich leider viel zu viele Leute von diesen Parkraum-Firmen unter Druck setzen und einschüchtern lassen, obwohl Sie im Recht sind.
Hier müsste einfach mal härter dagegen vorgegangen werden.
Aber solang das nicht passiert gewinnen die Parkraumbewirtschafter die Oberhand.
Zitat:
@Goldmantelziesel schrieb am 24. Juni 2021 um 23:46:20 Uhr:
So sieht es aus. Jetzt legen die Falschparker einfach die Parkscheibe aus und es gibt nicht einen freien Parkplatz mehr. Wer dieses Geschäftsgebahren nicht durchschaut, dem ist nicht zu helfen. Da ging es nie um Falschparker
Angeblich sehen das die Park-Kontrolleure, wenn man den Kundenparkplatz mit Parkscheibe missbraucht und woanders hingeht.
Die Kontrolleure liegen auf der Lauer.
Was aber komisch ist, und das wird nicht gesehen, wenn man in den Markt zum Einkaufen geht, aber keine Parkscheibe ausgelegt ist.