Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Juni 2021 um 15:45:39 Uhr:


Es ist schon interessant, mit welchen fantasievollen Denkweißen hier zu Werke gegangen wird um so eine Masche zu verteidigen, bzw. sogar noch schön zu reden.

Es wird mit Sicherheit auch nicht beim Filialleiter die Schuld suchen, sondern man kann kulanterweiße beim der Parkraum-Firma eben erwarten, wenn man den Kassenbon vorlegt, daß das Knöllchen eingestellt wird.

Ich verteidige die Masche nicht, sondern kläre auf, dass es sich hierbei um eine Sache handelt, die man bereits in der Fahrschule lernt. It ausgeschildert, dass eine Parkscheibe ausgelegt werden muss, dann ist das so. Nur weil es sich hier um ein Privatgrundstück handelt wird eine Extrawurst verlangt, weil man doch Kunde ist...

Kulanz kann man nicht erwarten, weil es eine freiwillige Sache ist. Die Falschparker wünschen sich, dass die Kosten erstattet werden, die Parkraumüberwacher "wünschen sich", dass eine Parkscheibe ausgelegt wird, um nicht jedem Autofahrer hinterherrennen zu müssen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Juni 2021 um 15:45:39 Uhr:



Von welchen Schildern sprichst Du ?!
Auf dem Parkplatz gibt es keine Schilder, die auf Parkscheibe und Höchstparkdauer usw. hinweisen.
Die Leute stellen ganz normal die Fahrzeuge dort ab und gehen einkaufen.
Da gibt es nichts, was der Filialleiter abdecken muß.

Da gehts noch ehrlich zu und die Leute kommen gerne und sind zufrieden ohne Überwachung einkaufen zu können.

Dann passt das Beispiel aber nicht zum Thema. Eine Parkraumbewirtschaftung ist nicht bei allen Parkplätzen notwendig.

Wo es nicht lohnt wird nicht überwacht, die machen das nur wenn die Umsätze stimmen. Die Mitarbeiter müssen alle bezahlt werden.

Zitat:

@MvM schrieb am 13. Juni 2021 um 18:35:07 Uhr:



Kulanz kann man nicht erwarten, weil es eine freiwillige Sache ist. Die Falschparker wünschen sich, dass die Kosten erstattet werden, die Parkraumüberwacher "wünschen sich", dass eine Parkscheibe ausgelegt wird, um nicht jedem Autofahrer hinterherrennen zu müssen.

Nein. Es gibt nichts, was diese „Unternehmen“ mehr hassen, als eine korrekt verwendete Parkscheibe. Deshalb wird deren Vorgehensweise auch immer perfider.

Nicht korrekt mittig geparkt?
Kohle her.

Parkscheibe hat die falsche Farbe?
Kohle her.

Parkscheibe nicht vorne links platziert?
Kohle her.

Bei der Einfahrt in den Parkplatz nicht erst angehalten um das Schild mit den AGB zu lesen?
Kohle her.

Zu viel Zeit beim Einkaufen verplempert?
Kohle her.

Rückwärts statt vorwärts eingeparkt?
Kohle her.

Und das wird noch schlimmer, wenn denen nicht das Handwerk gelegt wird. Und das ginge sehr sehr schnell, wenn jeder Betroffene einfach sein Recht in Anspruch nähme und nicht bezahlt. Diese Leute leben nur davon, dass sich viele Menschen einschüchtern lassen. Deswegen drohen die auch recht schnell mit Vollstreckung. Und da klingeln dann bei vielen die Alarmglocken. Gerichtsvollzieher? Bei mir? Da zahl ich dann doch lieber. Aber die Vollstreckung wird niemals vollzogen werden.
Die können Halterermittlung betreiben, bis sie schwarz werden. Als Halter muss ich lediglich mindestens zwei Personen benennen, die theoretisch das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt dort abgestellt haben könnten. Das war’s für die Parkraumüberwacher. Ab da haben die keine Chance mehr.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 13. Juni 2021 um 16:08:18 Uhr:


Echt? Solche Fälle gibt es? Woher weiß man sowas? Ich meine, in den Nachrichten oder in der Tageszeitung steht sowas ja nicht. Warst du in jedem dieser Fälle zugegen? Und woher weißt du, dass die ein Knöllchen bekommen haben. Hast du in jedem dieser Fälle am Fahrzeug ausgeharrt bis es so weit war? Und dann stellt sich mir noch die Frage, wer denn die Leute darauf anspricht. Der Mitarbeiter der Parkraumbewirtschaftung ganz sicher nicht. Der sieht ja seine Provision.
Ich würde mich sehr über ein paar erhellende Worte freuen.

Ich kenne die Fälle nicht aus den Nachrichten, sondern einer Facebook Gruppe eines Duisburger Stadtteils. Die Diskussion drehte sich zwar identisch im Kreis wie hier. Es wurde mit Parkplätzen vergleichen, die nicht im Stadtkern liegen. Es meldeten sich Leute zu Vort, die gar nicht dabei waren. Aber sie hatte den Vorteil, dass genug Leute vom selben Parkplatz geschrieben haben, wodurch einige Informationen zusammen kamen.

Die Leute wurden in der ersten Kontrollwoche angesprochen, aber einige waren zu faul, zum Wagen zurück zu gehen... Es wurde von einigen geschildert, dass das Personal sogar immer wieder dumme Sprüche zu hören bekam... Einige Parkscheibenignorierer haben sich ebenfalls in der Gruppe ausgelassen, weil sie fanden abgezockt worden zu sein, als die das Knölchen bekommen haben.

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Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 13. Juni 2021 um 19:09:19 Uhr:


Wo es nicht lohnt wird nicht überwacht, die machen das nur wenn die Umsätze stimmen. Die Mitarbeiter müssen alle bezahlt werden.

In erster Linie muss der Laden auch einen Nutzen haben. Der Supermarkt in Ortsrandlage, wo es kaum einen Grund gibt außer sein Auto zum Einkaufen abzustellen, hat keinen positiven Effekt von einer Parkraumüberwachung. Das gibt nur Ärger mit den Kunden, die die Parkscheibe vergessen oder auch beim Diskounter mal länger als die vorgesehe Zeit brauchen.

Bei uns gehen Ärgernisse mit der Parkraumüberwachung regelmäßig durch die Presse. So gibt es bei uns einen Aldi mit Parkscheinautomat. Da hat schon mal ein älterer Herr (>80J) ein Bußgeld bekommen, weil er zu lang zum Ziehen des Parkscheins und Rückkehren zum Auto brauchte. Erst nach Einschalten der Presse lengte der Bewirtschafter ein. Oder es gab auch schon Bußgelder obwohl der Automat defekt war.
Wunderbare Antiwerbung für einen Supermarkt. Ich gehe da höchstens noch mit dem Fahrrad hin.
Ein Rewe hier hat sich von dem Bewirtschafter nach Kundenprotesten und Presseartikeln getrennt.

Mein bevorzugter Supermarkt hat keine Bewirtschaftung. Er tolleriert sogar 40t-Sattelzüge auf dem Kundenparkplatz.

Zitat:

@MvM schrieb am 13. Juni 2021 um 19:21:41 Uhr:



Ich kenne die Fälle nicht aus den Nachrichten, sondern einer Facebook Gruppe …….

Na dann muss es ja stimmen. Entschuldige dass ich nachgefragt habe.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 13. Juni 2021 um 19:16:58 Uhr:


Nein. Es gibt nichts, was diese „Unternehmen“ mehr hassen, als eine korrekt verwendete Parkscheibe. Deshalb wird deren Vorgehensweise auch immer perfider.

Nicht korrekt mittig geparkt?
Kohle her.

Parkscheibe hat die falsche Farbe?
Kohle her.

Parkscheibe nicht vorne links platziert?
Kohle her.

Bei der Einfahrt in den Parkplatz nicht erst angehalten um das Schild mit den AGB zu lesen?
Kohle her.

Zu viel Zeit beim Einkaufen verplempert?
Kohle her.

Rückwärts statt vorwärts eingeparkt?
Kohle her.

Ist dir bewusst, dass Autofahrer sich an die Verkehrsregeln halten müssen?
Warum schaffen die Leute es nicht, sich an Sachen zu halten, die auf einem öffentlichen Parkplatz gefordert werden. Ist es der Gedanke "Hier bin ich Kunde, hier kann ich machen, was ich will?"

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 13. Juni 2021 um 19:32:06 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 13. Juni 2021 um 19:21:41 Uhr:



Ich kenne die Fälle nicht aus den Nachrichten, sondern einer Facebook Gruppe …….

Na dann muss es ja stimmen. Entschuldige dass ich nachgefragt habe.

Du bist hier bei Motor-Talk. Einem Forum, wo gerne Märchen wiedergegeben werden, die irgendwer mal über irgendeinen Parkplatz in die Welt gesetzt hat. Die Märchenerzähler wurden seltsamer weise noch nie selbst aufgeschrieben.

Bei der Facebook Gruppe hat man den Vorteil, dass man einige der Mitdiskutierenden kennt, weil sie in der Nachbarschaft wohnen. So kann man die Märchengeschichten, die nicht von diesem Parkplatz handeln, ignorieren.

Ja, die Gruppe ist keine Garantie auf eine 100%ige Wahrheit. Aber der Wahrheitsgehalt ist ein vielfaches höher, als hier.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 13. Juni 2021 um 19:16:58 Uhr:


Als Halter muss ich lediglich mindestens zwei Personen benennen, die theoretisch das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt dort abgestellt haben könnten.

Noch nicht einmal das. Als Halter muss ich gegenüber den Parkraumbewirtschaftern niemanden benennen.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 13. Juni 2021 um 19:47:04 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 13. Juni 2021 um 19:16:58 Uhr:

Noch nicht einmal das. Als Halter muss ich gegenüber den Parkraumbewirtschaftern niemanden benennen.

Korrekt. Ist das probateste Mittel, sollte es vor Gericht gehen. Aber wenn du das recht früh machst, hast du viel schneller Ruhe vor denen.

Okay, das könnte ein Argument sein. Die Frage bleibt aber gegen wen sie vor Gericht gehen sollten.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 13. Juni 2021 um 19:16:58 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 13. Juni 2021 um 18:35:07 Uhr:


Kulanz kann man nicht erwarten, weil es eine freiwillige Sache ist. Die Falschparker wünschen sich, dass die Kosten erstattet werden, die Parkraumüberwacher "wünschen sich", dass eine Parkscheibe ausgelegt wird, um nicht jedem Autofahrer hinterherrennen zu müssen.

Nein. Es gibt nichts, was diese „Unternehmen“ mehr hassen, als eine korrekt verwendete Parkscheibe. Deshalb wird deren Vorgehensweise auch immer perfider.

Nicht korrekt mittig geparkt?
Kohle her.

Parkscheibe hat die falsche Farbe?
Kohle her.

Parkscheibe nicht vorne links platziert?
Kohle her.

Bei der Einfahrt in den Parkplatz nicht erst angehalten um das Schild mit den AGB zu lesen?
Kohle her.

Zu viel Zeit beim Einkaufen verplempert?
Kohle her.

Rückwärts statt vorwärts eingeparkt?
Kohle her.

Und das wird noch schlimmer, wenn denen nicht das Handwerk gelegt wird. Und das ginge sehr sehr schnell, wenn jeder Betroffene einfach sein Recht in Anspruch nähme und nicht bezahlt. Diese Leute leben nur davon, dass sich viele Menschen einschüchtern lassen. Deswegen drohen die auch recht schnell mit Vollstreckung. Und da klingeln dann bei vielen die Alarmglocken. Gerichtsvollzieher? Bei mir? Da zahl ich dann doch lieber. Aber die Vollstreckung wird niemals vollzogen werden.
Die können Halterermittlung betreiben, bis sie schwarz werden. Als Halter muss ich lediglich mindestens zwei Personen benennen, die theoretisch das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt dort abgestellt haben könnten. Das war’s für die Parkraumüberwacher. Ab da haben die keine Chance mehr.

Dein Beitrag trieft vor sinnloser Übertreibung, man kann es auch Falschaussagen nennen.

Heißt das nicht seit geraumer Zeit „alternative Fakten“?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2021 um 20:06:04 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 13. Juni 2021 um 19:16:58 Uhr:


Nein. Es gibt nichts, was diese „Unternehmen“ mehr hassen, als eine korrekt verwendete Parkscheibe. Deshalb wird deren Vorgehensweise auch immer perfider.

Nicht korrekt mittig geparkt?
Kohle her.

Parkscheibe hat die falsche Farbe?
Kohle her.

Parkscheibe nicht vorne links platziert?
Kohle her.

Bei der Einfahrt in den Parkplatz nicht erst angehalten um das Schild mit den AGB zu lesen?
Kohle her.

Zu viel Zeit beim Einkaufen verplempert?
Kohle her.

Rückwärts statt vorwärts eingeparkt?
Kohle her.

Und das wird noch schlimmer, wenn denen nicht das Handwerk gelegt wird. Und das ginge sehr sehr schnell, wenn jeder Betroffene einfach sein Recht in Anspruch nähme und nicht bezahlt. Diese Leute leben nur davon, dass sich viele Menschen einschüchtern lassen. Deswegen drohen die auch recht schnell mit Vollstreckung. Und da klingeln dann bei vielen die Alarmglocken. Gerichtsvollzieher? Bei mir? Da zahl ich dann doch lieber. Aber die Vollstreckung wird niemals vollzogen werden.
Die können Halterermittlung betreiben, bis sie schwarz werden. Als Halter muss ich lediglich mindestens zwei Personen benennen, die theoretisch das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt dort abgestellt haben könnten. Das war’s für die Parkraumüberwacher. Ab da haben die keine Chance mehr.

Dein Beitrag trieft vor sinnloser Übertreibung, man kann es auch Falschaussagen nennen.

kann ich mich nur voll anschließen. Dümmliches FB-Niveau...

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 13. Juni 2021 um 20:12:09 Uhr:


Heißt das nicht seit geraumer Zeit „alternative Fakten“?

Kannst du gerne so bezeichnen. Gibts aber alles. Mittlerweile denke ich mir aber, je mehr Menschen denen ihr Geld in den Rachen werfen, desto eher lassen die mich in Frieden, wenn ich ich auf mein Recht beharre. Woher das Geld kommt ist denen ja egal.

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