ForumS-Klasse & CL
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. S-Klasse & CL
  6. Mich hat es dann auch mal erwischt *Peng*

Mich hat es dann auch mal erwischt *Peng*

Themenstarteram 25. April 2010 um 16:03

Hallöchen MTler !

Da habe ich mich doch heute zu einem alten Schulfreund zum frühstücken aufgemacht. Auto dort an der Strasse geparkt, komme nach 2 Stunden wieder und was muß ich sehen ? Parkrempler Stoßstange hinten *aaargh*

Jammernd und wimmernd mit einer Zigarette kniend vor meinem Wägelchen sitzend kam dann ein kleiner Thailänder angelaufen und sagte etwas von Cabrio, Polizei, hinterherlaufen und so nen paar Sachen und zeigte auf die Scheibenwischer. Dort befand sich dann ein klitzekleines Zettelchen vom Polizeipräsidium. Aufatmen bei mir. Bin dann dort hin und konnte mir eine Unfallmitteilung abholen.

Aber wie geht es jetzt weiter ? Rufe meinen "Unfallgegner" heute abend mal an und hole mir die Versicherungsnummer. Kommt da ein Gutachter von seiner Versicherung oder muß ich etwas unternehmen ? So viele Fragen !

Wie teuer ist eigentlich so eine W140 Nachmopf Stoßstange mit dem Chrom ? Auf jeden Fall wieder viel Lauferei und Ärger !

Gruß aus Dortmund

Olli

Bild-4
Bild-5
Ähnliche Themen
27 Antworten

da wird dann wohl ein gutachter der gegnerischen versicherung vorbei kommen aber ich kann dir nur empfehlen einen eigenen gutachter einzusetzen sonst wirst du über den tisch gezogen.

am 25. April 2010 um 17:07

Mit einer Stoßstange wird es nicht getan sein. Soweit ich es vom E38 weiß, sitzt an der Stelle ziemlich viel Elektronik, weiß nicht ob es beim W140 auch so ist.

Jedenfalls eigenen Gutachter einholen.

Hallo...

sicher v d kleinen Schreck schon erholt...

Gutachter... auf jeden Fall sollte es ein öffentlich bestellter + vereidigter sein.... (Jeder kann sich "Gutachter" nennen... Hab da UNANGENEHME Erfahrungen machen müssen...) Ich lass mir von meiner KFZ- Versicherung einen nachweisen..

Und zuvor bei MB Wagen vorführen und "mündlichen" Kostenvoranschlag einholen... Insbesondere wenn - wie hier vermutet wurde - Electronic an der angestossenen Stelle verbaut wurde..

Auch die Gutachter wissen nicht alles.. Oder nur soviel, wie das PC-Programm hergibt..

Bei grösserem Schaden (ü. 800 Euro) Anwalt beauftragen..

Viel Erfolg... und ruhige Nerven..

Hallo Olli!

Der Gutachter steht dir (über 800 EUR) in jedem Fall zu. Immer selber eine beauftragen!!! Die gegnerische Versicherung wird Dir den Schaden nur kleinrechnen wollen!

DU HAST ANSPRUCH AUF EINE REPARATUR NACH HERSTELLERVORGABE!!!!!!!!

Laß Dir nichts anderes erzählen.

Am besten gleich zum Anwalt (für Verkehrsrecht). Den muß die gegnerische Versicherunge bei einen eindeutig nicht verschuldeten Unfalle (wie bei Dir) auch mit bezahlen.

In der hinteren Stoßstange sind ggf. die Abstandssensoren inklusive deren Kabebaum! Ferner ist dort die (UKW-)Antenne für das Radio.

Du hast vor allem auch eine Schaden am hinteren Kotflügel!!!!!!

Das wird sehr, sehr teuer am W 140.

Vorsicht, daß die gegnerische Versicherung Dir daraus nicht einen wirtschaftlichen Totalschaden macht. Da machen die gern.

Jetzt wäre es hilfreich ein Wertgutachten für den Wagen zu haben. Dein W 140 ist schließlich ein Liebhaber-/Sammlerfahrzeug im außergewöhnlich guten Zustand! Oder etwa nicht?! ;-)

Zitat Blau Bär/Jörg

DU HAST ANSPRUCH AUF EINE REPARATUR NACH HERSTELLERVORGABE!!!!!!!!

Soll ich eine Schätzung wagen was die Reparatur nach Herstellervorgabe (bei Mercedes) kostet?! ca. (knapp) EUR 10.000,-

 

Viele Grüße

Jörg H. und Blau Bär, für den natürlich ein aktuelles Wertgutachten eines vereidigten Sachverständigen (sowie Gerichtssachverständigen) als Liebhaber- und Sammlerfahrzeug im absoluten Traumzustand vorliegt

Die Schätzung halte ich für durchaus angemessen, ein in etwa vergleichbarer Schaden wurde kürzlich im W211-Forum besprochen: Klick hier:

lg Rüdiger:-)

Themenstarteram 25. April 2010 um 20:12

Hallöchen !

Erst einmal vielen dank für Eure Nachrichten. Den Verursacher habe ich nun erreicht und seine Versicherungsnummer bekommen. War nen älterer Herr und sehr Nett.

Nun, dass macht mir ja Mut mit dem wirtschaftlichen Totalschaden :( Also werde ich morgen mal MB kontaktieren und vorsprechen. Was kostet denn so nen KV dort ? Ein Gutachter bestätigt mir dann den Schaden ? Hatte so etwas wirklich noch Nie.

10.000 als Schaden ist natürlich ne Hausnummer ! Hat jemand ne Schwackeliste zur Hand ?

 

Gruß,

Olli

Hallo Olli,

der Treffer ist an der Stelle wirklich recht teuer. 10T€ wird es wohl nicht, aber dennoch dick im oberen vierstelligen Bereich.

Ansonsten beherzige wirklich die Tipps von Blaubär. RA und eigener selbstausgesuchter Gutachter.

Ganz offen gesprochen würde ich diesen Schadensfall durch den RA fiktiv abrechnen lassen. Du bekommst das Geld aus dem Gutachten abzgl. MwSt. Dann zur Karosseriewerkstatt deiner Wahl und den Schaden günstig aber ordentlich beseitigen lassen. Die Mwst auf die Rechnung vom Karosseriebauer bekommst du von der Versicherung sogar ersetzt (frag deinen RA).

Du hast danach wieder ein Topauto, aber hast ein paar Tausend Euro übrig und fliegst mit deiner Frau davon auf die Malediven.

Natürlich kannst du auch MB reich machen. Dann fliegen die halt für das verdiente Geld auf die Malediven. ;)

Hallo Olli!

Erst Gutachter!!! (s. o.)

Es wird hier sehr deutlich, daß es äußerst sinnvoll ist bei so einen (älteren) Fahrzeug ein akutelles Wertgutachten immer zu haben.

Lt. Schwackeliste o. ä. (EUR 5.000,-? - Nein, nein, nein! und nochmals nein! Ein W 140 im guten Zustand ist deutlich mehr wert!!!) ist das schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter muß auch den Wert des Fahrzeuges festlegen.

Soll ich Dir mein Wertgutachten schicken? :-)

Damit der Gutachter sieht was W 140 (im Top-Zustand) für rare wertvolle Schätzchen sind.

 

Exkurs:

Wollte ich eigentlich als separaten Beitrag hier einstellen - aber hier muß es schon einmal sein.

**************************************************

Hallo liebe Mercedes-Freundinnen und Mercedes-Freunde, S-Klasse-Freunde und auch ggf. Liebhaber/Fahrer anderer Marken!

Ein wichtiger Punkt ist bei einem älteren hochwertigen Fahrzeug (z. B. S-Klasse) die Dokumentation des Wertes/der Werte durch Wertgutachten!

Wir haben – wie an anderer Stelle hier beschreiben – ca. EUR 35.000,- in den Wagen nur an Reparaturen, Nachrüstungen bzw. Werkstattkosten investiert.

 

Ein Kfz-Gutachter hat den Wagen begutachtet und alle Werkstattrechnungen (zumindest die alle großen) - die Kaufbelege für alle Kleinteile wären eine weitere Mappe.... – erhalten.

Er solle ein Wertgutachten für das Fahrzeug erstellen. Das war nicht ganz einfach, denn er mußte zwei Werte ermitteln:

1.) Den Wiederbeschaffungswert (Wert um ein [annähernd] gleiches Fahrzeug zu kaufen): Wo bekommt man noch W140 500er Lang mit Top- Ausstattung, sehr wenig Km und im absoluten Top- Zustand/Sammler- bzw. Liebhaberzustand? Eigentlich unmöglich! Das war vor 7 Jahren beim Kauf schon fast unmöglich!

Dieser Wert ist noch "relativ einfach" zu finden.

Und jetzt wird es richtig schwierig!!!

2.) Den Wiederherstellungswert = Wert so ein Fahrzeug wie es der Blau Bär jetzt ist wiederherzustellen/wiederaufzubauen (nach Kauf einer entsprechenden Basis, s. o. Wiederbeschaffungswert)

Das ist sehr wichtig im Schadensfall, da die Versicherung (eigene im Kaskoschadensfall und gegnerische Versicherung im Haftpflichtfall) sonst sagt "alter Gebrauchtwagen" und ein paar Tausend EURO gemäß ihrer Liste erstattet.

Dann Versicherung finden, die so ein Fahrzeug entsprechend versichert... Es ist noch kein "Youngtimer" (ab 20 Jahre?), ein Oldtimer erst recht nicht (ab 30 Jahre).

Hierfür gibt es z. B. den schönen Begriff des "Newtimer".

Die Werte und das Gutachten liegen jetzt vor.

Wiederbeschaffungswert EUR 13.200,-

Wiederherstellungswert EUR 17.950,- (Schluchz! ) Dafür kriegt man niemals einen W140 so aufgebaut bzw. hergerichtet wie wir es getan haben.

(siehe hier Umfang/Arbeiten: www.db-forum.de/forum/311472-post12.html)

Nun bin ich mit Versicherern dabei, den Wagen gemäß dem Wiederherstellungswert (in der Kasko) zu versichern. Die Kaskoprämie orientiert sich als Prozentsatz am zu versichernden Wert.

Der Wagen wird als Liebhaberfahrzeug, "Newtimer" o. ä. versichert.

"Grundbedingungen" bei allen Versicherern:

1.) keine Nutzung als "Alltagsfahrzeug"; Die Versicherungsvertreter sind fast "explodiert" bei dem Gedanken, daß man mit dem Wagen zum Einkaufen fahren könnte. (Der Klassiker: Einkaufswagen rollt in den Wagen. Kurzstrecken sind Gift für einen großen Motor/Wagen.)

2.) (weit) überdurchschnittlicher Zustand des Fahrzeuges; z. B. Zustandsnote 2

3.) (weitestgehend) Originalität

4.) Maximal 9.000 km pro Jahr

5.) nur sehr, sehr wenige und explizit genannte Fahrer – Fahrer unter 25 Jahren fallen natürlich heraus.

6.) überwiegende Garagenunterbringung

7.) Gutachten mit den beiden o. g. Werten eines Gutachters; Je nach Wert des Fahrzeuges ergeben sich hier verschiedene Anforderungen an das Gutachten. Anzustreben ist hier immer ein ausführliches Gutachten, keine Kurzgutachten. Das Gutachten ist mindestens alle 2 Jahre zu erneuern/wiederholen.

8.) Entschädigung des Wiederherstellungswertes erfolgt nur bei Nachweis der Wiederbeschaffung und Nachweis des entsprechenden Aufbaus des Fahrzeuges.

9.) Ggf. Einschränkung des Fahrgebietes auf bestimmte Länder z. B. nur Mittel- und Westeuropa

Mit den Versicherungsprämien muß sich jeder selbst ein Bild machen. Wir werden wohl sogar günstiger auslaufen als in der "regulären Kfz-Versicherung".

Ein Problem läßt sich aber im Vorfeld nie ganz ausschließen!

Im Schadensfall zahlt der Versicherer (egal ob eigener im Kaskofall oder gegnerischer im Haftpflichtfall) nicht bzw. versucht mit allen Mitteln den Schaden zu drücken. Hier hilft immer nur dann gleich einen Anwalt einzuschalten. Derartige Beispiele kann ich zu Hauf aufführen... Aber es führt hier wohl etwas zu weit. Dann müßte das Forum "angebaut werden".

Auch im Haftpflichtfall hilft das Gutachten, den Wert des Fahrzeuges zu dokumentieren.

*************************************************

Wenn Du weitere Fragen hast, frage ruhig. DIESEN METHODEN VIELER VERSICHERUNGEN MUß EINHALT GEBOTEN WERDEN!!! VERSICHERUNGSMIßBRAUCH/"VERSICHERUGNSBETRUG" ALS STRAFTATBESTAND MÜßTE AUCH UMGEKEHRT GELTEN, WENN DIE VERSICHERUNG ZU LASTEN DER GESCHÄDIGTEN SICH IN BETRÜGERISCHER ABSICHCHT BEREICHERT.

(2) Der Versuch ist strafbar/müßte strafbar sein!!!!!!!!!!!

Viele Grüße

Jörg

Volle Zustimmung!

Ich kann ähnliches aus dem Bereich Motorrad berichten.

Da habe ich eine Art Eigenbau.

Ich kann nich genau sagen, was ich da investiert habe, aber manche kaufen sich davon eine ETW...

Ich habe zwar nur ein Wertgutachten über 50.000 €, aber das reichte aus, um nach einem Crash auf der Nordschleife ohne Diskussion 22.000 € über die Vollkasko zu bekommen (war zum Glück nicht viel defekt).

Ohne das Wertgutachten wäre die Erstattung schwierig geworden.

In einem anderen Fall ist mir bei meinem W124 eine damals neue C-Klasse (W203) auf der Autobahn unter den Kofferraum gedonnert. C-Klasse war Totalschaden, bei mir äußerlich kein wirklich sichtbarer Schaden, nur der Kofferraum schloß nicht mehr.

Mein Wagen wurde zu MB gebracht, da wurde ebenfalls vom Gutachter ein Totalschaden ermittelt.

Ich habe den Wagen dann woanders nochmals begutachten lassen, der Wert wurde etwas höher veranschlagt, die Reparaturkosten etwas niedriger, so kam ich mit 30 % Reparaturkosten über Wiederbeschaffungswert hin.

Ich hätte auch kein ähnliches Fahrzeug mit so gutem Zustand und ordentlicher Ausstattung bekommen, da der Wagen zu dem Zeitpunkt bereits 13 Jahre alt war, er hatte aber erst 140.000 km gelaufen.

Ich habe den Wagen dann noch 3 Jahre gefahren und mit 260.000 km verkauft.

Gerade bei älteren Fahrzeugen ist man schnell bei einem Totalschaden, also kämpfen...

 

lg Rüdiger:-)

Themenstarteram 26. April 2010 um 16:59

Hallöchen !

War dann heute mal beim Gutachter, er hat alles dokumentiert, mir ein paar Fragen zum Fahrzeug gestellt und im Laufe der Woche bekomme ich Nachricht. Die Stoßstange hat auf jeden Fall nen Knick, lackiert werden muß die Seitenwand auch. Die gegnerische Versicherung ist informiert, fehlt mir nur noch der Anwalt.

Bei MB habe ich heute auch mal durchgebimmelt, die nehmen 150 Euro für nen KV, der natürlich bei Reparatur verrechnet wird.

Gruß

Olli

Hallo Olli!

Das große Problem ist die Beule in der "Seitenwand" bzw. hinterer Kotflügel.

Die Stoßstange neu (Abstandssensoren?);

Hoffentlich ist unten (bzw. oben - Kofferraumdeckel: Den genau einpassen und justieren ist eine Kunst für sich, damit er richtig aufliegt.) weiter nichts verzogen. Dann wird es sehr aufwändig und teuer.

Viele Grüße

Jörg H. und Blau Bär

Erst mal Beleid zu dem Schaden, aber nun must du halt sehen, gut da herauszukommen!

1. Wichtig

wenn Du sofort einen eigenen Anwalt beauftragst, kann es sein, dass du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst!!!!!!!

Du hast immer die Pflicht zur Schadensminimierung!! Wenn die gegnerische Vers. alle Schäden / Kosten anstandslos bezahlt, wäre Dein Anwalt überflüssig, da ja kein Rechtsstreit über Kosten pp. entsteht!! Dann besteht die Gefahr, dass du den Anwalt selber zahlst:eek::eek: Denn dann hättest Du unnötig Kosten verursacht! Also erst mal abwarten, ob die alles zahlen!

Im Rahmen einer Schadensabwicklung bin ich mal entsprechend von einem "Rechtsverdreher" der gegnerischen Vers. auf diesen Umstand aufmerksam gemacht worden, (war einer von der Allianz), und.... habe OLG-Urteile dazu gefunden, die das bestätigt haben:eek::eek:

 

2.

Wie schon von anderen geschrieben: Immer eigenen Gutachter beauftragen! Das ist Dein Recht! Du kannst auch über das Gutachten abrechnen mit der gegnerischen Vers.: heißt, Du nimmst die Kohle und läßt bei MB reparieren. Wenn Du einen Kostenvoranschlag von MB bekommst, der günstiger ist als das Gutachten, dann ist das Dein Gewinn!

Nur, wenn Du bei MB schon gesagt hast, dass eine gegnerische Vers. für den Schaden aufkommt, werden die den Schaden leider sehr hoch ansetzen!! Zahlt ja nciht der Kunde, sondern die Versicherung. Da hauen die richtig drauf!! Am liebsten möchten die Werkstätten eine Abtretungserklärung vom Kunden unterschrieben haben, dann regelt die Werkstatt alles mit der gegenerischen Vers. und regelt auch, dass schön viel Geld für die Reparatur anfällt und in die Kassen fließt! Wenn Du allerdings angibst, den Schaden selber zahlen zu müssen, weil Dir der Unfall selber passiert ist, wird der KVA wesentlich günstiger ausfallen, und das bei gleicher Leistung!!

Und genau das ist deine Chance, bei dem ganzen Schlamassel wenigstens einigermaßen gut davonzukommen! Denn den "Unfallwagen" hast Du anschließend zu Hause stehen! Wenn Du ihn mal weiterverkaufen willst: wer kauft schon Autos mit Unfallschaden.... selbst mit Originalrechnung und Bilder wird das sehr sehr schwierig! Viele potentielle Käufer springen sofort ab, wenn von Unfall die Rede ist!

am 26. April 2010 um 20:59

Der normale und einfachste Weg bei solchen Schäden, bei denen die Polizei schon festgelegt hat, wer Schuld ist (bei Dir ja ohne Frage) ist als ERSTES zum Anwalt. Der hat in der Regel schon Beziehungen zu guten Gutachtern, welche dann auch direkt mit dem Anwalt abrechnen. So brauchst Du nix vorstrecken...

Das Gutachten geht dann zum Anwalt und in Kopie an Dich. Der Anwalt leitet das weiter zur gegnersichen Versicherung, welche den Wert des Gutachtens abzgl. MwSt. begleicht und es an den Anwalt zahlt. Der überweist Dir dann die Kohle. Du kannst dann mit dem Geld das Auto reparieren lassen. Hast Du das getan, lässt Du Dir eine Reperaturbestätigung machen. Entweder auch vom Gutachter oder von der Fachwerkstatt. Auch das wird direkt mit Deinem Anwalt abgerechnet.

Nach dieser Bestätigung der Reperatur steht Dir einen Tagespauschale für den Fahrzeugausfall in der Höhe der im Gutachten festgelegten Tage. Das sollte zwischen 65€ und 79€ liegen bei einem W140. Von 3 Tagen musst Du mindestens ausgehen (lt. Gutachten, wenns schneller geht, ists auch gut ;) )... Dazu steht Dir noch eine allg. Auslagenpauschale zu, dessen Höhe ich jetzt nicht kenne. Bei mir waren das Anfang des Jahres 20€...

So hast Du eigentlich sehr wenig Ärger und Stress... Der Anwalt die gesamte Regulierung und auch die finanzielle Seite. Du bekommst zum Schluss nur das Geld ;)

Da Du allerdings das Gutachten schon hast machen lassen (hoffentlich nicht bei Dekra und Co.), würde ich trotzdem noch den Anwalt konsultieren. Der hat auch die Liste und weiß genau, was Dir sonst noch alles zusteht!

Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen für einen positiven Ausgang!

Viele Grüße

Patrick

am 26. April 2010 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von dieselcruizer

 

1. Wichtig

wenn Du sofort einen eigenen Anwalt beauftragst, kann es sein, dass du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst!!!!!!!

Du hast immer die Pflicht zur Schadensminimierung!! Wenn die gegnerische Vers. alle Schäden / Kosten anstandslos bezahlt, wäre Dein Anwalt überflüssig, da ja kein Rechtsstreit über Kosten pp. entsteht!! Dann besteht die Gefahr, dass du den Anwalt selber zahlst:eek::eek: Denn dann hättest Du unnötig Kosten verursacht! Also erst mal abwarten, ob die alles zahlen!

Im Rahmen einer Schadensabwicklung bin ich mal entsprechend von einem "Rechtsverdreher" der gegnerischen Vers. auf diesen Umstand aufmerksam gemacht worden, (war einer von der Allianz), und.... habe OLG-Urteile dazu gefunden, die das bestätigt haben:eek::eek:

Tut mir leid, aber das ist quatsch! Die Pflicht zur Schadensminimierung hast Du zwar, aber ein Anwalt steht Dir gesetzlich trotzdem zu! Die Schadensminimierungspflicht gilt für den Schaden. Das heißt, dass Dir keine S-Klasse als Ersatzfahrzeug für die Zeit nehmen darfst, da Dein W140 noch max. einer C-Klasse entspricht... Auch bist Du dann verpflichtet die Preise der Vermieter zu vergleichen. Ist Sixt günstiger als Europcar (als Beispiel), so musst Du Sixt nehmen, auch wenn Europcar direkt bei Dir vor der Haustür steht oder gar im Autohaus sitzt... Oder dass Du nicht Teile tauschen lässt, die nicht zwangsläufig beschädigt sind... Da gibts so viel, gerade bei alten Fahrzeugen... Daher ist die fiktive Abrechnung nach Gutachten auch immer die Sicherste... Da zahlen die Versicherungen auch immer ganz gut und problemlos. Der Anwalt steht Dir aber in jedem Fall zu und wird auch zu 100% von der gegnerischen Versicherung getragen, insofern die Schuldfrage ohne Zweifel geklärt ist. Das sollte ja bei Dir der Fall sein :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. S-Klasse & CL
  6. Mich hat es dann auch mal erwischt *Peng*