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Metallschraubventile vorgeschrieben oder nicht?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 10. November 2013 um 14:42

Hi Leute,

ich wollte gestern bei der Dekra meine Winterfelgen eintragen lassen (OZ Superturismo GT 17 Zoll). Der Prüfer hat mich auf folgenden Eintrag im Gutachten hingewiesen.

"Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von

außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen

mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.

Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die

vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen."

Es sind Winterreifen in 225/45 R17 H montiert die also bis 210 freigegeben sind. Verbaut sind Gummiventile. Muss ich jetzt trotzdem die Ventile auf Metallschraubventile umrüsten lassen obwohl der Reifen ja nur bis 210 freigegeben ist?

Es handelt sich bei dem Fahrzeug um einen Golf R der mit 250 km/h im Fahrzeugschein eingetragen ist. Hier soll laut dem Prüfer auch das Problem liegen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, der Winter steht immerhin vor der Tür aber sinnlos umrüsten lassen will ich jetzt auch nicht wenn es nicht nötig ist.

Gruß :)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. November 2013 um 18:49

Zitat:

Original geschrieben von Knetekasper

Okey. Mann mach da metallische rinn und jut is dat. Ist sicherer und auch schöner. Der 1 Euro pro Ventil ist ja wohl zu verkraften. Lass das Reifengas weg und zack ist der Fehlbetrag generiert. Ist doch wieder die Diskussion um Kaisers Bart hier. Ick bin weck.

Es gibt mir nicht um die Mehrkosten pro Ventil :rolleyes: Mir gehts darum das die Reifen schon montiert sind und ich das ganze nochmal machen lassen müsste ;) Wenn es garnicht nötig wäre würde ich mich ärgern.

Zitat:

Und warum fährst du zur Dekra??

Mit ET 50 sind die Räder doch abnahme- und eintragungsfrei. (Laut Gutachten zur ABE).

Da hast du prinzipiell Recht. Es sind aber H&R Federn verbaut, diese müssen zusammen mit Zubehörfelgen abgenommen werden ;) Bei Original Rädern wären auch die Federn eintragungsfrei.

Dann werd ich die Felgen morgen abgeben und gut ist ;)

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Hättest du ET50 genommen …

Themenstarteram 10. November 2013 um 14:50

Sind ET50 ;)

Dein R hat eine eingetragene Höstgeschwindigkeit von 250 km/h also mußt du wie es im Gutachten vorgegeben ist Metallventile haben.Es spielt absolut keine Rolle was der Reifen für einen Geschwindigkeitsindex hat.

Nein, nicht richtig.

Wichtig ist, was für Ventile im Gutachten stehen.

Selbst VW verbaut bei den GTIs (die gehen auch etwas über 210 Km/h :) ) nur Gummiventile.

Sind im Gutachten der Felge Met. Vent. vorgeschrieben, musst auch welche fahren, unabhängig davon, wie der Index der Reifen ist.

Auf den Serienfelgen von VW darfst auch auch Gummiventile fahren, egal was für ein Index.

Aber schlauer ist, Metallventile zu nehmen.

Sind Winterreifen, dadurch wird die Geschwindigkeit auf 210 km/h begrenzt -> Gummiventile sind also auch in Ordnung.

Themenstarteram 10. November 2013 um 15:56

Sowas hab ich fast erwartet :D Erstmal danke für eure Anteilnahme :) Ich denke mit Metallventilen bin ich auf jedenfall auf der sicheren Seite. Würde mich aber ärgern wenn es auch mit Gummiventilen funktionieren würde und das Geld zum Fenster rausschmeißen würde ;)

@Hummerman: Theoretisch begrenzt ja, praktisch könnte ich aber deutlich schneller fahren (auch wenn ich es nicht machen würde mit den Winterreifen).

Also hier an Klarheit nicht zu überbieten: Im Gutachten zur Felge steht Metallventil. Dann Metallventil. Punkt. Die restlichen Gedankenspiele sind interessant, aber irrelevant.:cool:

Im Gutachten steht ja Gummi oder Metallventil und ab 210 km/h nur Metallventil. Durch die Winterreifen hat das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h, klar man kann auch schneller fahren nur darf man es nicht und sollte man auch nicht.

Die Felgen sind nur mit Metallventilen zugelassen, wenn Geschwindigkeit von über 210 km/h erreicht werden und das ist in diesem Fall nicht so.

Okey. Mann mach da metallische rinn und jut is dat. Ist sicherer und auch schöner. Der 1 Euro pro Ventil ist ja wohl zu verkraften. Lass das Reifengas weg und zack ist der Fehlbetrag generiert. Ist doch wieder die Diskussion um Kaisers Bart hier. Ick bin weck.

Zitat:

Original geschrieben von Hummerman

Im Gutachten steht ja Gummi oder Metallventil und ab 210 km/h nur Metallventil. Durch die Winterreifen hat das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h, klar man kann auch schneller fahren nur darf man es nicht und sollte man auch nicht.

Die Felgen sind nur mit Metallventilen zugelassen, wenn Geschwindigkeit von über 210 km/h erreicht werden und das ist in diesem Fall nicht so.

Hiho

Falsch massgeblich ist das Wort Bauartbedingten Höchsgeschwindigkeit

Das Gutachten zur Felge sacht klipp und Klar :

Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. ...

 

Basta :

Was der Reifen kann oder darf steht auf nem anderen Blatt und ein H reifen ändert Nix daran das der Hobel auf einmal nicht mehr die bab Vmax erreicht .....

 

Gruss Dirk

 

 

Zitat:

Sind ET50

Und warum fährst du zur Dekra??

Mit ET 50 sind die Räder doch abnahme- und eintragungsfrei. (Laut Gutachten zur ABE).

Für Winterreifen gilt das so direkt nicht, siehe StVZO § 36 Abs. 1. Im Gutachten ist halt nur die "normale" Nutzung aufgeführt.

Zitat:

Original geschrieben von Hummerman

Für Winterreifen gilt das so direkt nicht, siehe StVZO § 36 Abs. 1. Im Gutachten ist halt nur die "normale" Nutzung aufgeführt.

Hiho

was ändert ein H reifen an der möglichen bab Vmax von fast 250 bei R Golf ???

kann ich mit nem H reifen schneller als 210 fahren ???(dürfen ist was anderes ..)

der hersteller sichert sich über diese Auflage A21 ab damit nicht jeder daher kommen kann ...öh bei 215 km/h auf der Bahn hat es den Reifen zerlegt weil das Gummiventil weggeflogen ist ..deshalb sacht der Hersteller egal was montiert ist beim R bab vmax höher 210 km/h = Metallventile

Anderer Weise hätte der hersteller noch nen Auflage mit angeführt z.b. A21 M+S

 

Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.

Bei Verwendung von M+S Reifen mit einer zulässigen Höchgeschwindigkeit von 210 KM/h sind Gummiventile zulässig

hatta aber nicht .....

Gruss Dirk

Beim H-Reifen kann dir das selbe passieren. Ich bleibe dabei, dass Gummiventile zugelassen sind, man darf mit H-Reifen nicht schneller als 210 km/h fahren. Daher wäre der Felgenhersteller an diesem Punkt schon abgesichert und ob das im Gutachten extra erwähnt werden muss, ist eine andere Frage.

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