Merkt die Polizei den 70er-Zylinder?

Hi,
Ich hab mich desöfteren gefragt, warum meine Suzuki TS 50 einen so guten An- und Durchzug hat. Als ich dann auch zu letzt "MALLOSSI" auf meinem Zylinder gesehen habe, war es mir klar, dass ein 70er verbaut ist (um genau zu sein ein 67cmm-Zylinder).
Der ändert aber nichts an der Drehzahl. Die dreht bis 8000, 8500 U/min hoch und ändert daher nichts an der Endgeschwindigkeit (ca. 57-58km/h laut Tacho).
Deshalb meine Frage: Ob die Polizei das merkt.
Und wenn ja, können sie mir ja aber nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis anhängen, oder?
Das ist dann ja "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Undzwar: Erlöschen der Betriebserlaubnis

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jon39


Wie bereits gesagt: Im Moment bin ich noch 15. Werde aber demnächst 16 und kriege dann wahrscheinlich demnächst meinen M-Schein.

Hoffentlich nicht.

Jemand, der mit 15 schon so stur und uneinsichtig ist, sollte am besten nur Mercedes fahren. Du weißt schon: die mit den vielen Sitzen und Haltestangen...

Mann, wie oft willst Du es eigentlich noch lesen?
Ja, die Polizei kann es herausfinden.
Nein, der Sachverständige, der die Gurke zerlegt, baut sie nicht wieder zusammen: Du bekommst sie in Kisten wieder.
Ja, die Betriebserlaubnis erlischt und Du hast nicht die erforderliche Fahrerlaubnis.
Ja, Du machst dich strafbar, wenn Du ohne Führerschein fährst.
Nein, Du hast keinen Versicherungsschutz.
Ja, bis 5000 EUR wirst Du in Regress genommen.
Ja, wenn die Geschwindigkeit oder die Bremsen für einen Unfall mitursächlich sind, wird Dir auch bei einem fremdverschuldeten Unfall ein Mitverschulden angelastet, so dass Du z.B. weniger Schmerzensgeld bekommst und den materiellen Schaden (Heilbehandlung, Sachschaden usw.) nur teilweise.

Gute Nachricht: viele jugendliche Tuner bekommen den Stress nach dem Unfall gar nicht mehr mit...

Langsam nervt Deine "Bitte-schreibt-doch-alle-dass-es-OK-ist-was-ich-mache"

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Erstmal großes Lob für alle Mitglieder, die solche kompetenten Antworten liefern. *schleim*😁
In anderen Foren (meist solche Scootertuningforen), wo nur Kiddis mit ihren High-End getunten Rollern rumspamen kommt nichts zustande. Die meinen: Ich bin bisher immer vor denen abgehauen und bla und blup

@Drahkke
Es liegt nicht an den finanziellen Möglichkeiten, dass ich nicht A1 mache. Es liegt ganz einfach daran, dass dieser Schein m.E Schwachsinn ist.
1200€ für'n Lappen
1000€ für eine vernünftige 125er
200€ für's Drosseln
500€ für die Versicherung (jährlich)
Alle 2 Jahre 50€ für'n TÜV
400-500€ für vernünftige Schutzkleidung

Über 3500€ nur für ein bisschen Spaß auszugeben🙄 Nein, danke!

FS-Klasse M sieht da ganz anders aus:
500€ für'n Lappen
600€ für'n Moped
60€ für die jahrliche Versicherung
100-200€ für Schutzkleidung

Mit 1200€ müsste dann für alles rechnen.

Und nachdem man soviel Geld ausgegeben hat, darf man bis man 18 ist "nur" mit 80km/h rumfahren.
Innerorts darf man sowieso nur 50 und außerorts sind selbst 100km/h zu langsam.
Desweiteren steht die 125er dann sowieso in der Ecke, wenn man 18 ist und ein eigenes Auto hat.

EDIT
Hab jetzt einen günstigen originalen Zylinder für meine Suzuki in Ausschau. Wenn alles so klappt, wie ich es mir vorstelle, dann würde ich den draufbauen und schauen, ob mir die Leistung reicht bzw. ich mich damit abfinden kann.

Zitat:

Das Kernproblem besteht scheinbar darin, daß auch diejenigen, welche nicht das Geld für die Fahrerlaubnis der Klasse A1 haben, einen auf dicke Hose machen wollen.....

das stimmt. aber sein wir mal Ehrlich: wer hat das nicht gemacht ?

nur der Unterschied ist, dass wir (oder zumindest ich) keine Kohle hatten auch nur daran zu denken uns einen fertigen Tuning-Satz zu kaufen.
Wir haben Werkzeug in die Hand genommen und unsere Karren selber schnell gemacht. Was aber als Konsequenz bedeutet, dass man sich technisch mit der Materie auseinandersetzen muss.
Heutige Kiddies bestellen da mal schnell im Inet nen neuen Tuningsatz, und dann kommen so komische Fragen wie "warum braucht mein 2-Takter Öl im Benzin" dabei heraus
*schimpf*

Zitat:

Original geschrieben von jon39


@Drahkke
Es liegt nicht an den finanziellen Möglichkeiten, dass ich nicht A1 mache. Es liegt ganz einfach daran, dass dieser Schein m.E Schwachsinn ist.
1200€ für'n Lappen
1000€ für eine vernünftige 125er
200€ für's Drosseln
500€ für die Versicherung (jährlich)
Alle 2 Jahre 50€ für'n TÜV
400-500€ für vernünftige Schutzkleidung

Über 3500€ nur für ein bisschen Spaß auszugeben🙄 Nein, danke!

FS-Klasse M sieht da ganz anders aus:
500€ für'n Lappen
600€ für'n Moped
60€ für die jahrliche Versicherung
100-200€ für Schutzkleidung

Mit 1200€ müsste dann für alles rechnen.

Die A1-Zeit wird voll auf die Probezeit angerechnet und vereinfacht dir dann Klasse B und A zu machen ( weniger Pflichtstunden etc. pp) - alleine DAS lohnt schon.

Meine 450€, die ich mit 16 für Klasse M ausgegeben habe sind nun für die Katz´ , außer der Erfahrung auf der Straße hat man nix davon.

Vernünftige Schutzkleidung sollte man - vor allem wenn dann doch frisiert werden soll auch auf dem kleinen Moped tragen - da geht deine Rechnung meiner Meinung nach nicht auf.

Zitat:

Original geschrieben von jon39



Und nachdem man soviel Geld ausgegeben hat, darf man bis man 18 ist "nur" mit 80km/h rumfahren.
Innerorts darf man sowieso nur 50 und außerorts sind selbst 100km/h zu langsam.
Desweiteren steht die 125er dann sowieso in der Ecke, wenn man 18 ist und ein eigenes Auto hat.

Das einzige "viele Geld" bei den gedrosselten 125ern sind die Versicherungsprämien.

Woraus die resultieren muss man ja wohl nicht extra erwähnen 😉

Und mit 80 ist man auch auf der Landstraße recht gut unterwegs, wenn man 30Tonner im Rückspiegel nicht mag sollte mans besser ganz sein lassen - oder wie schnell solls sein mit 16? 170 ?

Abgesehen davon: Wenns denn mit 18 gleich ein Auto sein soll, wieso dann nicht die zwei Jahre Fahrrad fahren und sparen?

Für ne halbherzige Notlösung sind beide Varianten zu teuer!

Zitat:

Die A1-Zeit wird voll auf die Probezeit angerechnet und vereinfacht dir dann Klasse B und A zu machen ( weniger Pflichtstunden etc. pp) - alleine DAS lohnt schon.

Mit 17 werd' ich BF17 machen. Und somit wär das nur 1Jahr Probezeit, welche ich mir gespart hätte.

Weniger Theoriestunden muss ich dann bei B/BF17 sowieso machen. Dann nur noch 6+2Zusatzstunden= 8, anstatt 14

Zitat:

Vernünftige Schutzkleidung sollte man - vor allem wenn dann doch frisiert werden soll auch auf dem kleinen Moped tragen - da geht deine Rechnung meiner Meinung nach nicht auf.

Allerdings sollte man bei A1 und somit bei einer 125er im Hinterkopf behalten, dass man die irgendwann offen fahren darf und somit >100km/h fahren darf. Da reicht keine einfache Textil-Motorradjacke für 50€, wie ich sie habe.

Außerdem will ich gar nicht auf Höchstgeschwindigkeit tunen. Denn sonst bräuchte ich ja nicht M machen und könnte die mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren.

Zitat:

Und mit 80 ist man auch auf der Landstraße recht gut unterwegs, wenn man 30Tonner im Rückspiegel nicht mag sollte mans besser ganz sein lassen - oder wie schnell solls sein mit 16? 170 ?
Abgesehen davon: Wenns denn mit 18 gleich ein Auto sein soll, wieso dann nicht die zwei Jahre Fahrrad fahren und sparen?
Für ne halbherzige Notlösung sind beide Varianten zu teuer!

Das glaub ich eher weniger. Hier auf'm Lande sind die meisten Landstraßen ohne Geschwindigkeitsvorgaben und somit darf 100 gefahren werden. Da ist man mit 80 genauso eine Verkehrbremse, wie mit 50.

170 für 16 Jährige?! Man muss es ja nicht übertreiben. Dann wär die gestaffelte FS-Klasse A ja völlig überflüssig.

Ein Fahrrad mit einem Moped vergleichen? Das ist genauso ein Vergleich wie mit Äpfel und Birnen.

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Zitat:

Original geschrieben von jon39


Aber was soll ich mir jetzt aus deinem Text merken bzw. "mitnehmen"?
Du hast geschrieben, dass dein Roller 60-65km/h läuft. Das tut mein Moped aber nicht.
Von der Höchstgeschwindigkeit läuft die wie o.g. 57-58km/h laut Tacho. Das läuft sie auch mit originalem Zylinder.
Und auf Prüfständen oder auch bei einer Probefahrt können die Grünen (bzw. bei uns die Blauen) nicht auf Anhieb merken, dass ein 70er Zylinder verbaut ist.
Die sehen, dass die nicht schneller als 60 km/h laut Tacho läuft und sind meinen Erfahrungen nach damit zufrieden...
In meiner 1 jährigen Mofazeit, wo ich insgesamt ca. 7000km zurückgelegt habe, wurde ich einmal angehalten. Und selbst da haben die meinen Roller weder auf den Prüfstand gestellt, noch eine Probefahrt gemacht. Die haben nur geschaut, ob alle Papiere vollzählig waren und haben mir eine gute Fahrt gewünscht.
Aber vllt. hatte das auch etwas mit deinem kleinen Text "weil..." zu tun.

F: Was sollst Du daraus [aus meinem Post auf den sich Deiner bezieht] mitnehmen?

A: Es kann jeden immer und überall treffen.

Deine 57-58km/h sind 10 zuviel, ob mit 70-er Zylinder oder ohne.
... ich unterstelle mal, daß Dein Tacho wie meiner halbwegs genau geht.

Auf Anhieb sieht das mit dem 67-er denke ich nicht jeder, das mag stimmen.
Überhaupt sehen die Polizisten nicht wirklich unter "die Haube" und können entscheiden was nicht so sein sollte (vom "verbotenen" Auspuff eventuell mal abgesehen).
Aber Deine 57-58 sind trotzdem zuviel und somit ein guter Anlaß einen Gutachter ran zu lassen.
Und der findets.

Sollte bei einer Zufallskontrolle der Polzei-Meßständer für Möffs tatsächlich nur 45 anzeigen, kannst Du auch Glück haben, daß die Dich ziehen lassen. Aber darauf verlassen möchte ich mich nicht.
(Oder die sind so argwöhnisch, weil kein Roller heute genau 45 fährt daß sie ihn trotzdem einkassieren😮)

... und hehehe ...
Wenn Du ne ganze Weile Auto gefahren bist erinnert Dich irgendwann mal Dein Portemonnaie daran das es mitm Roller weit günstiger war/ist (vom Spaß mal abgesehen). 😉

Viele liebe Grüße

-->GreenHeaven

Das sind ja keine echte km/h. 57-58km/h zeigt der Tacho an, wenn ich wirklich vollgas fahre, mit fast 8500U/min.
Das wären dann ca.52-53 echte km/h. Und meine Mopete darf 50km/h fahren, da sie vor 2002 zugelassen wurden.
Und man darf ja 50km/h fahren+10% Toleranz= 55km/h. Bis 57km/h ist es laut unserer Regionalzeitung nur eine Ordnungswidrigkeit (Erlöschen der BE) und ab 58km/h wird daraus zusätzlich Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zitat:

Original geschrieben von jon39


Bis 57km/h ist es laut unserer Regionalzeitung nur eine Ordnungswidrigkeit (Erlöschen der BE) ...

"Regionalzeitung"... ohne Worte.

Na dann spare ich mir jede weitere Mühe, werde glücklich mit dem Halbwissen! :-(

Ne, dann sag mir mal bitte, wie's denn richtig ist.
Ich bin immer davon ausgegange, dass das richtig ist. Immerhin ist das eine Zeitung und die werden wohl kein Struns schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von tomS


Haftpflicht-Versicherungsschutz gegenüber Anderen besteht auch bei nachträglichem Tuning, also keine Straftat. Allerdings kann die Versicherung im Schadensfalle bis zu 5000 Regreß fordern.

Die 5000€-Regress sind ein weit verbreiteter Irrtum!

Der Versicherer muss zunächst eintreten, was aber nur dem Opferschutz dient und nicht bedeutet dass ein gültiger Versicherungsvertrag besteht.

Eine erloschener BE oder fehlende Fahrerlaubnis führen häufig zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung gegenuber dem VN (nicht gegenüber Dritten).

§6 PFLVV begernzt den Regress zwar auf 5000€, dies wird in §7 abr wieder relativiert:

Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder einem Dritten dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist die Leistungsfreiheit hinsichtlich des erlangten rechtswidrigen Vermögensvorteils unbeschränkt.

d.h.Ein vollständiger Regress gegen den VN ist möglich!

Es sind genug Beispiele,auch hier im Forum, bekannt,wo Unfallverursacher durch so einen Mist sein Leben lang zahlen muß

Ich hab jetzt nochmal in der AKB meiner Versicherung geschaut und gesehen, dass sich das bestätigt, was "E36 323i Coupe" ebenfalls geschrieben hat.
Also, wenn eine Tat vorsätzlich begangen wird, kann der Versicherungsschutz vollständig erlöschen.
Soweit in der Theorie. In der Praxis kann Tuning aber nur durch einen Gutachter herausgefunden werden. Und meinen Erfahrungen nach werden vllt. in 2% aller Versicherungsfällen ein Gutachter hinzugezogen.
Selbst bei einer Unfallaufnahme durch die Polizei wir oftmals nicht auf Tuning geachtet...

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder einem Dritten dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist die Leistungsfreiheit hinsichtlich des erlangten rechtswidrigen Vermögensvorteils unbeschränkt.

Der rechtswidrige Vermögensvorteil hat mit der Schadenssumme bei einem Unfall nichts zu tun, sondern mit (eigentlich höheren aber nicht geleisteten) Versicherungsprämien.

Was für einen Vermögensvorteil hätte der Rollertuner davon, wenn er eine Oma umfährt?

Die Versicherung kann die korrekte Versicherungsprämie nachträglich noch verlangen, klar.

Ggf. auch eine vereinbarte Vertragsstrafe. Sind aber alles Peanuts im Vergleich zum Regreß.

Zitat:

Es sind genug Beispiele,auch hier im Forum, bekannt,wo Unfallverursacher durch so einen Mist sein Leben lang zahlen muß

Dann wird es Dir ja nicht schwer fallen, diese Urteile (Aktenzeichen?) und Beispiele (hier im Forum) zu zitieren.

@jon39

Es wurde schon gesagt, daß der 69ccm Zylinder mit Klasse M nicht gefahren werden darf. Egal mit welcher Geschwindigkeit. Basta.

Und was meinst Du, worüber Journalisten von Regionalzeitungen schreiben?
Quasi über Gott und die Welt!
Aber sind die Journalisten Papst und Kernphysiker und Fachanwalt und ... in Personalunion?

ich seh,manche sind hier echt beratungsresistent. Mein Schwiegervater, Bezirksdirektor bei der Zurich, hat monatlich mit solchen Fällen zu tun. Roller-Tuning wird von den meisten immer noch als Kavaliersdelikt angesehen,aber beim Schadenfall kommt dann schnell das böse erwachen. Beim Unfall mit Personenschaden wird ein Moped 99,99% von einem Gutachter bis zur letzten Schraube geprüft.
Das Friesieren eines Rollers geschieht immer unter Vorsatz und ist nicht nur fahrlässig.
Es kommt zur vorsätzlichen Gefahrerhöhung
Und nach § 26 Absatz 1 VVG führt eine vorsätzliche Gefahrenerhöhung zur Leistungsfreiheit wenn die Obliegenheitsverletzung für den Eintritt bzw. die Feststellung des Versicherungsfalles oder den Umfang der Entschädigung ursächlich ist.

Ich wünsche jedem viel Spaß,wenn er ohne BE und gültigem Führerschein einen 18jährigen zum Pflegefall fährt.Die Versicherung wird dann sicher sofort bis zu seinem Lebensende zahlen und nur eine 5000€-Rechnung ausstellen.

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Mein Schwiegervater, Bezirksdirektor bei der Zurich, hat monatlich mit solchen Fällen zu tun.

Dann wird es Dir ja nicht schwer fallen, die zahlreichen Fälle aus diesem Forum und die zahlreichen Gerichtsurteile und die zahlreichen Fälle der Zürich-Versicherung zu zitieren. 😉

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Mein Schwiegervater, Bezirksdirektor bei der Zurich, hat monatlich mit solchen Fällen zu tun.
Dann wird es Dir ja nicht schwer fallen, die zahlreichen Fälle aus diesem Forum und die zahlreichen Gerichtsurteile und die zahlreichen Fälle der Zürich-Versicherung zu zitieren. 😉

Wozu? Bleib du doch einfach bei deinem Glauben 😉

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Ich wünsche jedem viel Spaß,wenn er ohne BE und gültigem Führerschein einen 18jährigen zum Pflegefall fährt.

Selbst mit gültiger BE und gültigem Führerschein wird's aber knapp.

Die gesetzliche Versicherungssumme im Schadensfall liegt bei 7,5mio € für Personenschäden.

Meine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden bis 100mio € ab. Jedoch nur max. 12mio € pro geschädigte Person.

Und ich glaube nicht, dass 12mio € für einen 18jährigen Pflegefall reichen. Wenn man bedenkt, was alles auf ihn zukommen könnte: Operationen, Reha, Pflegepersonal, monatlichen Unterhalt, Rente, etc.

Zitat:

Die Versicherung wird dann sicher sofort bis zu seinem Lebensende zahlen und nur eine 5000€-Rechnung ausstellen.

Ja, so komisch es klingt. Wenn die Tat nicht vorsätzlich begangen wurde, sondern nur (grob) fahrlässig, dann deckt die Versicherung den Schaden bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme ab.

So denke ich zumindest. Wenn ich falsch liege, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

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