Merkt die Polizei den 70er-Zylinder?
Hi,
Ich hab mich desöfteren gefragt, warum meine Suzuki TS 50 einen so guten An- und Durchzug hat. Als ich dann auch zu letzt "MALLOSSI" auf meinem Zylinder gesehen habe, war es mir klar, dass ein 70er verbaut ist (um genau zu sein ein 67cmm-Zylinder).
Der ändert aber nichts an der Drehzahl. Die dreht bis 8000, 8500 U/min hoch und ändert daher nichts an der Endgeschwindigkeit (ca. 57-58km/h laut Tacho).
Deshalb meine Frage: Ob die Polizei das merkt.
Und wenn ja, können sie mir ja aber nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis anhängen, oder?
Das ist dann ja "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Undzwar: Erlöschen der Betriebserlaubnis
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jon39
Wie bereits gesagt: Im Moment bin ich noch 15. Werde aber demnächst 16 und kriege dann wahrscheinlich demnächst meinen M-Schein.
Hoffentlich nicht.
Jemand, der mit 15 schon so stur und uneinsichtig ist, sollte am besten nur Mercedes fahren. Du weißt schon: die mit den vielen Sitzen und Haltestangen...
Mann, wie oft willst Du es eigentlich noch lesen?
Ja, die Polizei kann es herausfinden.
Nein, der Sachverständige, der die Gurke zerlegt, baut sie nicht wieder zusammen: Du bekommst sie in Kisten wieder.
Ja, die Betriebserlaubnis erlischt und Du hast nicht die erforderliche Fahrerlaubnis.
Ja, Du machst dich strafbar, wenn Du ohne Führerschein fährst.
Nein, Du hast keinen Versicherungsschutz.
Ja, bis 5000 EUR wirst Du in Regress genommen.
Ja, wenn die Geschwindigkeit oder die Bremsen für einen Unfall mitursächlich sind, wird Dir auch bei einem fremdverschuldeten Unfall ein Mitverschulden angelastet, so dass Du z.B. weniger Schmerzensgeld bekommst und den materiellen Schaden (Heilbehandlung, Sachschaden usw.) nur teilweise.
Gute Nachricht: viele jugendliche Tuner bekommen den Stress nach dem Unfall gar nicht mehr mit...
Langsam nervt Deine "Bitte-schreibt-doch-alle-dass-es-OK-ist-was-ich-mache"
80 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jon39
Nach einiger Zeit war ihm dies allerdings zu langsam, sodass er komplett offen gefahren ist. Nicht mit 15PS, wie das für A1 gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern mit 23PS.
Und wie lange hat es gedauert, bis ihn die Rennleitung erwischt hat?
Bisher noch gar nicht.
Die kontrollieren hier ja lieber 25er und 50er, als 125er.
Immerhin kann man damit unauffälliger fahren, als mit einem getuntem Mofa.
Zitat:
Original geschrieben von jon39
Nach einiger Zeit war ihm dies allerdings zu langsam, sodass er komplett offen gefahren ist. Nicht mit 15PS, wie das für A1 gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern mit 23PS.
Du schreibst in der Vergangenheits-Form. Warum fährt er das Teil jetzt nicht mehr (offen)? Ist ihm die Sache doch zu heiß geworden?
Zitat:
Original geschrieben von jon39
Einer von meiner Schule hat eine gedrosselte 125er. Nach einiger Zeit war ihm dies allerdings zu langsam, sodass er komplett offen gefahren ist. Nicht mit 15PS, wie das für A1 gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern mit 23PS.
Wow, der ist ja cool. 🙄
Ähnliche Themen
@Drahkke
Clever^^
Aber, der Hauptsatz muss ja in Präteritum geschrieben sein.
Der Nebensatz müsste dann in Präsen geschrieben sein.
Nach einiger Zeit war ihm dies allerdings zu langsam, sodass er komplett offen fährt.
So hört sich das allerdings blöd an.
Fakt ist aber, dass er immernoch illegal umherfährt.
So... Nun hab ich die Antwort auf die Frage, ob bei einem gutentem Mofa/Moped Versicherungsschutz besteht, meiner Versicherung erhalten.
Hier die Antwort, die die 5000€-Regressregelung wiederspiegelt.
Zitat:
Guten Tag XX,
das versicherte Fahrzeug zu "frisieren", so dass es eine höhere Geschwindigkeit erreicht, als für die Fahrzeugart eigentlich zulässig ist, verstößt gegen den Versicherungsvertrag und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes:
1) Die Fahrzeugart und die Höchstgeschwindigkeit ist in dem Versicherungsschein übereinstimmend mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges genau bezeichnet. Der Versicherungsnehmer darf das Fahrzeug nicht ohne Einwilligung des Versicherers verändern oder verändern lassen, so dass sich die Gefahr erhöht. Die höhere Geschwindigkeit beeinflusst diese "Gefahr" auf unzulässige Weise.
2) Das versicherte Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die einen gültigen Führerschein dafür haben. Das ist bei einem Fahrer mit Führerscheinklasse M nicht der Fall, die ja nur bis max. 45 km/h gilt.
Beide Vertragsverletzungen führen für den, der sie verschuldet, zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Haftpflichtversicherer wird zwar das Unfallopfer entschädigen, wird je nach Schwere des Verstoßes (z.B. vorsätzlich? fahrlässig?) den Verursacher in angepaßter Höhe in Regress nehmen, d.h. die Schadenleistung von ihm zurückverlangen. Das ist bis zur Höhe von 5000,- EUR möglich.
Zusätzlich zu den beschriebenen vertraglichen Folgen wird sich der Fahrzeughalter / Fahrer allerdings für die gesetzlichen Verstöße verantworten müssen, die er durch das Fahren ohne Führerschein und die Inbetriebnahme eines nicht verkehrssicheren Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis zugleich begeht.
Mit freundlichen Grüßen