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Brauche dringend Hilfe gerade Polizei erwischt Roller Entdrosselt

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 22:12

Hallo leute brauche dringend eure hilfe also vor c.a 1std fuhr ein kumpel mit mein bruders roller und wurde beim fahren kontrolliert von der polizei und der roller wurde beschlagnahmt abschleppdienst kam und ein begutachter wird sich den rollern angucken mein bruder (17jahre) hat sich den roller von seinem freund gekauft nicht lange her versicherung ist noch auf sein freund angemeldet und mein bruder hat den roller entdrosselt habe ich gerade mitbekommen kann mir einer sagen was alles auf uns zukommt...mein kleiner bruder 17jahre führerschein mit 17 gemacht der freund von mir der ihn fuhr 20jahre führerschein B noch in probezeit....

wäre sehr dankbar für eure hilfe....

Beste Antwort im Thema

Hi Bruder, verpetzte den kleinen doch bei deinem Papa. Oder war das umgekehrt. Wer auch immer so schlau war den Roller aufzumachen, vieleicht gibt's dann was auf die Schnautze. Immer noch besser als Blut auf der Strasse. 80 Km sind für manche Roller oder manche Fahrer enorm schnell und gefährlich. Ganz zu schweigen von denen, die unschuldig in Mitleidenschaft gezogen werden.

Besser den Roller in Einzelteilen wiederbekommen als die eigenen Einzelteile auf der Straße auflesen lassen zu müssen. Hab mal eine Hand und einen abgetrennten Kopf auf der Straße liegen sehen. Sehr lecker,...kann ich Dir sagen.

Bedanke Dich mal bei der Polizei.

Sorry, nicht böse gemeint.

Gruß

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am 10. Mai 2008 um 7:36

hallo. also in erster linie muss ich sagen "selber schuld". glaube weis inzwischen jeder dass das ganze illegal ist und danach ist das geheule immer groß -.-

naja anderes thema. mich haben sie damals mit einem, allerdings ungetunten ditech aufgehalten der trotzdem "echt" 55 lief. nagut, dann hat der bulle angefangen sich daran aufzugeilen und letztendlich auch den roller beschlagnahmt und auf die wache genommen. wurde dann angezeigt wegen fahren ohne fahrerlaubniss und ohne versicherrungsschutz. bei der verhandlung musste ich dann glaub ich 200 euro an ne organisation überweisen (strafe) und den roller auf EXAKTE 45 km/h drosseln lassen. das waren dann auch nochmal ca 250 euro mit arbeitszeit, tüv gutachten bla bla bla. als er 45 lief, hab ich ihn sofort verkauft weil ich nur noch ein gefährliches verkehrshinderniss war. nun hab ich nen 180er runner und lass mich am arsch lecken :) wenn du pech hast kannst halt deinen b schein erst ein wenig später machen. soo schlimm ist das jetzt auch nicht, verstehe aber trotzdem nicht wie man es nicht die 2 geschissenen jahre aushalten kann und lieber seinen autoführerschein aufs spiel setzt. viel glück dir / euch, nick

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 7:50

ich selbst (bruder) wusste es ja auch nicht das mein kleiner bruder den entdrosselt hat erst während der fahrt merkte ich das die tachoanzeige bis 80kmh stieg hab nachgefragt mir wurde gesagt ist entdrosselt usw usw erst dann wurde mir es klar, bekommt den mein bruder auch eine strafe denn er ist ja selbst nicht gefahren er ist halt nur der halter des rollers? wie sieht es wird der begutachter nun den roller komplett ausseinander nehmen bekommen wir den in einzelstücken wieder?

Hi Bruder, verpetzte den kleinen doch bei deinem Papa. Oder war das umgekehrt. Wer auch immer so schlau war den Roller aufzumachen, vieleicht gibt's dann was auf die Schnautze. Immer noch besser als Blut auf der Strasse. 80 Km sind für manche Roller oder manche Fahrer enorm schnell und gefährlich. Ganz zu schweigen von denen, die unschuldig in Mitleidenschaft gezogen werden.

Besser den Roller in Einzelteilen wiederbekommen als die eigenen Einzelteile auf der Straße auflesen lassen zu müssen. Hab mal eine Hand und einen abgetrennten Kopf auf der Straße liegen sehen. Sehr lecker,...kann ich Dir sagen.

Bedanke Dich mal bei der Polizei.

Sorry, nicht böse gemeint.

Gruß

am 10. Mai 2008 um 10:23

Also ich sehe das mal so,

dein Bruder hat den Roller entdrosselt ist aber nicht gefahren.

Kein Gesetzt der Welt verbietet es einen Roller zu tunen sonder nur sich damit im Strassenverkehr zu bewegen.

Dementsschprechend könnte dein Bruder so davon kommen wenn ihr einen Anwalt nehmt.

Das allerdings geht auf das Konto des Kumpels weil dein Bruder sagen müsste der Kumpel ist ohne seine Erlaubnis gefahren.

Aber eigentlich möchte ich sagen selbst schuld und es sollten auch beide ausbaden.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von mirtor

Das allerdings geht auf das Konto des Kumpels weil dein Bruder sagen müsste der Kumpel ist ohne seine Erlaubnis gefahren.

In diesem Fall hätte der Bruder allerdings auch ein Problem, wenn er nicht nachweisen kann, daß er den Roller ausreichend gegen eine Benutzung durch Unbefugte abgesichert hat.

am 10. Mai 2008 um 14:00

Es reicht wenn der Kumpel den Schlüssel bei einem Besuch aus einem Schrank genommen hat.

MfG

Der Kumpel wird sich wohl hüten, neben dem Delikt, welches ihm jetzt vorgeworfen wird, auch noch einen Diebstahl zu gestehen...

am 10. Mai 2008 um 14:09

Das sehe ich auch so wäre aber eine Möglichkeit.

MfG

Der Bruder wird auch erklären müssen, warum er ein entdrosseltes Fahrzeug mit Versicherung und (nicht den technischen Daten entsprechender) Straßenzulassung vorhält, wenn er vorgeben sollte, dieses Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren zu wollen.

am 10. Mai 2008 um 15:04

Also wiegesagt. Glaube nicht das du bzw dein Bruder enorme Probleme bekommen werdet. Bei mir war es damals so dass sie den Roller auf nen Prüfstand gefahren haben und sich dort rausgestellt hat das er einfach zu schnell ist. Das hat denen gereicht um mich anzeigen zu können und haben da nicht viel rumgebalstelt. Hallo, das sind Beamte, die werden sich hühten mehr zu tun als sie müssen. Anders wäre es, wenn du einen Unfall gebaut hättest und dadurch der Roller unfahrbar wird. Dann machen sie ihn auf um "auszuschließen" das eine Veränderung Ursache sein kann. Entweder du hast Glück und das Verfahren wird eingestellt oder es kommt zu einer Verhandlung und es springt eine geringe Geldstrafe mit eventuellen Fahrverbot raus. Natürlich kann es sein das du einen Richter erwischst der am Vorabend keinen Sex bekommen hat und daher die Strafe höher ausfallen kann (Probezeitverlängerung oder Führerscheinsperre ect). Mach dich nicht verrückt, passiert ist passiert, gibt schlimmeres aber fahrt den Roller gedrosselt weiter. Ist die schwachsinnigste Regelung die es gibt mit den 45 km/h aber dagegen tun kann man ja bekanntlich eh nix. Habe den Scheiss auch hinter mich gebracht und die 50er Zeit war trotzdem die geilste überhaupt :) Jetzt hab ich meinem A Schein gemacht und fahre Runner 180. Schön, Roller fahren zu können ohne mehr ein gefährliches Hindernis zu sein und hoffen das mich kein Überholender mitnimmt. Kannst ja mal posten wenn du was gehört hast von den Cops bzw Staatsanwaltschaft ;) Grüße, Nick

am 10. Mai 2008 um 15:12

Zitat:

Der Bruder wird auch erklären müssen, warum er ein entdrosseltes Fahrzeug mit Versicherung und (nicht den technischen Daten entsprechender) Straßenzulassung vorhält, wenn er vorgeben sollte, dieses Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren zu wollen.

Ganz einfach:

Der Roller ist doch als gedrosselt eingetragen, oder?

Ist doch nicht sein Problem - woher soll irgendjemand nachvollziehen können, dass er das nicht gemacht hat, weil er ihn 2 Tage später als entdrosselt umschreiben wollte?

Zitat:

Original geschrieben von voodoo44

Ist doch nicht sein Problem - woher soll irgendjemand nachvollziehen können, dass er das nicht gemacht hat, weil er ihn 2 Tage später als entdrosselt umschreiben wollte?

Der Halter ist grundsätzlich für sein Fahrzeug verantwortlich. Er muß schon nachweisen, daß der Roller ohne seine Erlaubnis auf die Straße gekommen ist.

am 10. Mai 2008 um 16:03

Und wie kann man soetwas nachweisen?

Das wird im vorliegenden Fall wirklich etwas schwierig, weil hier unter Umständen Aussage gegen Aussage stehen wird. Zeugen wären daher eventuell hilfreich.

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