Merkantiler Minderwert wegen Lackschaden?
Hallo,
mal wieder ne Rechtsfrage 😁 😁 😁
Mir ist beim Einparken einer mit seinem Passat auf den Heckstoßfänger gerollt. Das hat leichte Kratzer verursacht, die leider nur per Neulackierung behoben werden können.
Da der Unfallgegner recht uneinsichtig ist (Originalton: "Der Typ behauptet, ich habe sein Auto zu Schrott gefahren"; "Nein, ich gebe meine Personalausweisdaten nicht heraus. Der Typ macht nen Kratzer dran und behauptet dann, ich wars" (Anm: Bei nem neuen Auto selbst einen Kratzer drann machen 😰); "Da ist doch gar kein Schaden"; "Ich würde mich echt schämen, wegen sowar zur Versicherung zu gehen" etc.), überlege ich, ihm auch noch nen merkantilen Minderwert zu berechnen, falls ein solcher denn vorhanden sein sollte. Bei solchen Exemplaren habe ich da echt keine Skrupel mehr.
Also was meint ihr: Die Karre (sorry: mein lieber, lieber Schatz, mein ein und alles, etc.) ist 9000km gelaufen und 4,5 Monate alt. Heckstoßfänger muss neu lackiert werden. Kostet laut AZ Reutlingen unverbindlich 650€. Wenn ich den Wagen nach Reparatur verkaufen wollte und die Reparatur angebe, bekomme ich dann weniger, als wenn es keinen Schaden und somit auch keine Reparatur gegeben hätte? Dann merkantiler Minderwert (+).
Danke und Grüße
11 Antworten
Nein, da hast du leider keine Chance. Schäden unter 1.000,- Euro zählen zu den sog. Bagatell-Schäden und da ist noch von keiner Wertminderung die Rede.
Genauer: Einen Anspruch auf Erstattung der Wertminderung hat man nicht, wenn nur ein sog. Einfachschaden vorliegt. Das ist ein Schaden, der mit relativ einfachen Mitteln (ausbeulen, ersetzen, schrauben) so behoben werden kann, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein beschädigtes Teil durch ein Neuteil ersetzt wird (Stoßstange, Kotflügel, u.ä.).
Eine Wertminderung kann auch nur ein Gutachter feststellen, und bei Bagatell-Schäden widerspricht das den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht. Also würde ich das tunlichst unterlassen einen Gutachter zu beauftragen der dann keine Wertminderung feststellt und du auf den Kosten sitzen bleibst.
Wobei ich dir schon recht gebe, dass solch uneinsichtige Kandidaten schon auf ihr Fehlverhalten "hingewiesen" gehören 😉
Re: Merkantiler Minderwert wegen Lackschaden?
Zitat:
Original geschrieben von nabravo
Hallo,
mal wieder ne Rechtsfrage 😁 😁 😁
Mir ist beim Einparken einer mit seinem Passat auf den Heckstoßfänger gerollt. Das hat leichte Kratzer verursacht, die leider nur per Neulackierung behoben werden können.
Wenn ich den Wagen nach Reparatur verkaufen wollte und die Reparatur angebe, bekomme ich dann weniger, als wenn es keinen Schaden und somit auch keine Reparatur gegeben hätte?
Danke und Grüße
Da scheint es mir gefährlicher zu sein , wenn man das Auto verkauft und aus einem Vogelgrippebeobachtungsgebiet kommt.
Es könnte ein todkranker Spatz auf´s Dach geschi... haben .
Wenn du für das Fahrzeug mit einem nahe an Totalschaden grenzenden Heckaufprallunfall überhaupt einen Käufer findest
😁 😁
@ nabravo
Sei froh, dass Du keinen Unfallwagen angeben/abgeben musst. 😉
Ärgerlich ist es alledem. 😠
gruss stefan
Ich zitiere auszugsweise aus einem Urteil des LG Duisburg zum AZ: 7 S 207/02 vom 14.02.2003:
"Nach Auffassung der Kammer kann die Fabrikneuheit eines im Zeitraum zwischen Verlassen des Werks und Auslieferung an den Kunden beschädigten Fahrzeugs jedenfalls dann durch Reparatur wiederhergestellt werden, wenn hiernach kein merkantiler Minderwert verbleibt. Reparaturspuren lassen bei einem potenziellen Käufer, der das Fahrzeug untersucht, den Verdacht aufkommen, dass er einen Unfallwagen vor sich hat und dass er mit weiteren versteckten Mängeln rechnen muss. Dies hat Einfluß auf den Verkaufswert des Autos.
Im vorliegenden Fall ist aber nicht ersichtlich, dass nach der Reparatur ein merkantiler Minderwert verblieben ist. Zum einen handelte es sich um einen reinen Blechschaden an nichttragenden Teilen, bei dem ausgeschlossen werden kann, dass über den behobenen Schaden hinaus noch weitere Schäden entstanden sind. In solch einem Fall hält eine verbreitete Ansicht in der Rechtsprechung den Ersatz des merkantilen Minderwertes für ausgeschlossen (vgl. LG Köln, VersR 1981, 45)."
Ich wüßte nicht, warum Dein Fall anders liegen sollte...
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Das mit den Bagtellgrenzen ist zwar gängige Rechtsprechung der Untergerichte. Für rechtens halte ich das allerdings nicht, da unser Schadensrecht schlicht keine Bagatellgrenze kennt. Wenn ich Dir nen Knopf von der Jacke reiße muss ich das Annähenlassen rein rechtlich gesehen ja auch bezahlen. Bei relativ neuen Fahrzeugen wurde das mit der Bagatellgrenze aber selbst von Untergerichten nicht immer so eng gesehen.
Deshalb ist eigentlich bloß die Frage, ob überhaupt ein Minderwert gegeben ist.
Wenn ich nen Gutachter beauftrage und der stellt keinen Minderwert fest, dann muss ich natürlich die Kosten tragen. Ist ja klar.
Btw.: Es war die Versicherung von Mr. Uneinsichtig, die auf Grund dessen Angaben nen Dekra-Gutachter beauftragt hat. Egebnis: Die Anstoßspuren passen, ... etc.
Es geht mir auch wie gesagt gar nicht darum, alles aus dem kleinen Schaden herauszuholen. Bei so uneinsichtigen Typen sehe ich es nur nicht ein, auch nur auf dem geringsten Teil eines Schadens sitzen zu bleiben. Ihr wisst ja: Verdienstausfall, Fahrstrecke zur Gegenüberstellung, usw. usf.
Darüber, dass es kein größerer Schaden ist, bin ich natürlich froh und hoffe, dass das auch so bleibt.
@Zimpalazumplaa:
Wenn der Vogel nen Halter hat, könnte man da glatt mal über Haftung nachdenken. 😁
Grüße
@hauptagent
Danke. Die Frage ist aber:
Verbleibt nach der Neulackierung des Heckstoßfängers ein Minderwert? Etwa dadurch, dass der Lack immer anders aussehen wird. Glaube ich zwar nicht, aber vielleicht weiß das ja jemand genauer. Wann genau ist ein Auto effektiv am Markt weniger wert? Nur, wenn es sich um einen echten Unfallwagen handelt? Oder ... ?
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von nabravo
@hauptagent
Danke. Die Frage ist aber:
Verbleibt nach der Neulackierung des Heckstoßfängers ein Minderwert? Etwa dadurch, dass der Lack immer anders aussehen wird. Glaube ich zwar nicht, aber vielleicht weiß das ja jemand genauer. Wann genau ist ein Auto effektiv am Markt weniger wert? Nur, wenn es sich um einen echten Unfallwagen handelt? Oder ... ?
Grüße
Das Auto ist dann weniger am Markt wert, wenn es nach der üblichen Verkehrsanschauung Beeinträchtigungen aufweist, die den Wert beeinflussen; dazu gehören nicht Lackabweichungen (wobei man natürlich trefflich über die jeweilige Verkehrsanschauung hierzu streiten kann, denn das, was der eine noch als tragfähig erachtet, ist dem nächsten untragbar), denn diese sind bei jedem KfZ zu beobachten...
Auf eine Bagatellgrenze kommt es schlichtweg nicht an (i.ü. kennt das dt. Schadenrecht sehr wohl eine sehr lange Geschichte der Bagatellgrenze); letzteres deswegen, weil (s.o. meine Zitierung) keine "tragenden Teile", sondern nur Kunststoff und Metall betroffen waren.
Lackschaden?!
Hallo,
ich habe das Spiel gerade hinter. Komischerweise auch bei 9000km und 5 Monate alt. Nur ist mir einer Richtig rein. Auffahrunfall! Also Stoßstange komplet einschließlich der entsprechenden Befestigungsteile + Lackierung. Macht alles zusammen 1050 Euro. Habe auch wegen Wertminderung nachgefragt. Dekra hat es mir schriftlich gegeben. Keine Wertminderung!
Gruss aus Berlin
hallo zusammen,
also ein merkantiler minderwert liegt spätestens dann vor wenn der schaden beim verkauf offenbarungspflichtig ist denn ein gleichartiges fahrzeug ohne unfallschaden realisiert regelmäßig einen höheren preis am markt. ergo: wenn kein minderwert, dann vom gutachter bzw. der versicherung schriftlich geben lassen das der schaden nicht offenbarungspflichtig ist...
Zitat:
original geschrieben von hauptagent:
Das Auto ist dann weniger am Markt wert, wenn es nach der üblichen Verkehrsanschauung Beeinträchtigungen aufweist, die den Wert beeinflussen; dazu gehören nicht Lackabweichungen (wobei man natürlich trefflich über die jeweilige Verkehrsanschauung hierzu streiten kann, denn das, was der eine noch als tragfähig erachtet, ist dem nächsten untragbar), denn diese sind bei jedem KfZ zu beobachten...
Hab ich mir schon gedacht, aber hätte ja sein können. 🙂
Zitat:
original geschrieben von hauptagent:
Auf eine Bagatellgrenze kommt es schlichtweg nicht an (i.ü. kennt das dt. Schadenrecht sehr wohl eine sehr lange Geschichte der Bagatellgrenze); letzteres deswegen, weil (s.o. meine Zitierung) keine "tragenden Teile", sondern nur Kunststoff und Metall betroffen waren.
Also das kapier ich jetzt nicht.
@H.Schrauber:
Super Info, danke. Zufälle gibts! Ich drücke die Daumen, dass das für lange Zeit der einzige und letzte Schaden bleibt!
@vonMannstein:
Guter Tip, danke. Im Fall der Fälle kann man dann vielleicht Regress nehmen.
Grüße
Wenn es ein Leasing-Fahrzeug wäre, dann gute Nacht! Bei der Rückgabe würde der Händler mit Sicherheit einen Minderwert in Höhe einer Neulackierung der Stoßstange ansetzen. Für den Verursacher mag der Schaden zwar unbedeutend sein, vielleicht auch für dich aber ein Händler würde es als einen "Totalschaden" 😁 darstellen.