Merkantiler Minderwert und Selbstbeteiligung einfordern?
Ich hätte eine Frage zum merkantilen Minderwert und zur Selbstbeteiligung der Teilkasko. Das ist passiert: Anfang Mai hat ein kleiner Tornado (wurde laut Tageszeitung bestätigt) das Dach meines Nachbarn abgedeckt. Dieses fiel dann unter anderem auf unseren Carport, der an das Haus des Nachbarn direkt angrenzt. Dort durchschlugen sein Dachteile (Fallhöhe etwas 8 Meter) unser Carportdach und beschädigten mein Auto das unter dem Carport steht und ebenfalls mein Leasingauto. Mir wurde geraten, den Schaden auch meiner Teilkasko zu melden. Diese kam dann für die Reparatur am Leasingauto auch auf (Rechnung von 7800Euro). Ich musste lediglich die Selbstbeteiligung von 150 Euro bezahlen. Nun wird die (große sehr bekannte) Leasinggesellschaft bei der Rückgabe des Leasingwagens den merkantilen Minderwert einfordern. (um die 1000-1200 Euro). Ich frage mich nun: macht es Sinn hier eine Rechtsberatung beim Anwalt wahrzunehmen, um mir Auskunft darüber zu holen, ob ich das Geld ( Minderwert und SB) per Anwalt zurückfordern kann.( kostet mich aber wieder 150 Euro). Das läppert sich dann ja auch. Eigentlich kann ich ja wirklich gar nichts für den Schaden. Wie ist eure Meinung? Geld für den Anwalt investieren? Wenn ja, welchen Fachanwalt konsultieren? Die Versicherung des Nachbarn ist bei Google super schlecht bewertet. Ich gehe davon aus, die werden alles tun, um nicht bezahlen zu müssen. Den Carport hab ich übrigens ganz unbürokratisch selbst repariert und den Schaden an meinem Auto hat meine Teilkasko ohne SB sofort reguliert.
24 Antworten
Vielen Dank für die Beiträge. Das Verhältnis zu diesem Nachbarn ist mir eigentlich egal. Wir machen normalerweise unser eigenes Ding und sind da nicht auf irgendwelchen Kontakt aus. Ich bin umfassend rechtsschutzversichert aber die letztlich vielleicht 1300 Euro, die man evtl. zurückbekommen könnte, sind mir weitere 150 Euro und die zusätzliche Arbeit nicht wert. Meine KFZ- Versicherung will ich auch nicht wechseln. Lieber regelmäßig das Geld mit einem günstigeren Tarif beim Branchenrieden einsparen und dann eben im Zweifelsfall das Geld selbst bezahlen.
Vernünftige Entscheidung. Bei der H*K** ist das im Kaskobereich ausdrücklich ausgeklammert und wenn im Leasingvertrag hier keine zusätzliche GAP-Deckung vorgesehen ist, dann geht es in dieser Hinsicht aufs eigene Risiko.
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine GAP Versicherung im Falle eines Totalschadens eintreten kann, der aber im hier vorliegenden Fall des TE nicht vorliegt.
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Und eine GAP- Deckung hab ich auch. Aber die deckt das tatsächlich nicht sondern wie hier überall geschrieben nur bei Totalschaden.
Wenn der TE einen Anspruch gegen den Nachbarn hätte, dann könnte er den auch ohne Vorhandensein einer Versicherung einfordern. Da er keinen Anspruch hat, nützt auch eine Versicherung nichts.