Meriva Winterreifen -- bitte um eure Meinung

Opel Meriva A

Hallo,
erst mal zur Vorgeschichte: Ich fahre einen Meriva 1.7 diesel mit 100 PS, baujahr 05/06! Habe das Fahrzeug geleast und gebe es nach 12 Monaten wieder ab!
Es geht um das Thema Winterreifen. Ich komme aus dem Rhein-Main Gebiet und bei uns in der Gegend haben wir eigentlich nie richtig und lange Schnee! Da ich mir nächtes Jahr einen Neuwagen Kaufe und diesen auch lange fahren möchte will ich mir für den Meriva keine Winterreifen kaufen! Ich weis das man lieber welche haben sollte aber das Geld reicht nicht aus!
Wie ihr bestimmt alles wist sollen auf den Meriva Diesel diese Winterreifen:185/60 R15 - 88T 6Jx15 !!!
Ich habe zu Hause noch Winterreifen vom Astra GTC 1.7 Diesel 195/65 91T R15 6 1/2 J x 15 !! Ich bin am überlegen ob ich diese Reifen für kurze Zeit auf den Meriva machen könnte! Das dies nicht erlaubt ist, ist mir sehr bewußt! Meine Frage wäre was könnte passieren??? Meint ihr die Reifen Schleifen? Oder ist da genug spiel? Diese Frage einem Fachhändler (Reifenverkäufer) zu stellen kann ich mir sparen, die antwort kann sich jeder denken! Deswegen hoffe ich hier ein paar neutrale und nicht auf Verkauf hinaus, Antworten zu erhalten!?!?!
Ich habe zu Hause auch noch ein paar Stahl felgen 6Jx15! Diese könnte ich auf die Astra GTC Winterreifen ziehen lassen wenn das besser wäre! Über ernstgemeinte Meinungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Vorraus!!!

19 Antworten

Hallo,

ist doch ganz Einfach. es erlicht sofort die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz. Dann lieber 40€ und einen Punkt riskieren.
mfg

Ich denke nicht, daß einer Dir hier so unbesehen zu dieser Geschichte rät - die Reifenhändler raten auch nicht unbedingt deswegen davon ab, weil sie dir neue Reifen verticken wollen, sondern weil sie mit dran sind, wenn du deinen Moppel wegen falschen Reifen aufs Dach legst.

Die vorgeschriebenen Reifengrößen findest du für Opel in diesem PDF
was nicht bedeutet, daß nicht weitere Größen gehen - eine Anfrage beim Tüv könnte da zum Beispiel Klarheit schaffen (und die sind ja zumindest was den Verkauf von Reifen angeht neutral). Die Emailadresse und notwendigen Angaben vom/für den Tüv stehen auf der letzten Seite des Katalogs.

Im übrigen gibt es noch keine Winterreifenpflicht und den Knollen gibt es bei "nicht der Witterung angemessener Bereifung" - das bedeutet, daß bei trockenem Winterwetter oder den hier im Rhein-Main-Raum üblichen 8 Grad und Schmuddel Deine ja noch sehr neuen Sommerreifen eigentlich ausreichen - Du müsstest halt bei Schnee oder Glatteis die Kiste stehen lassen.

Schöne Grüße,

Harald

versicherung

weis jemand von euch, ob man noch versicherungsschutz hat wenn man mit Sommerreifen bei Schnee nen Unfall baut?????

Re: versicherung

Zitat:

Original geschrieben von Pharao81


weis jemand von euch, ob man noch versicherungsschutz hat wenn man mit Sommerreifen bei Schnee nen Unfall baut?????

Moin,

Versicherungsschutz ? - für welches Sachdensbild?

Für KH (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) besteht immer Vers.-schutz (Pflichtversicherungsgesetz). Evtl. Regressnahme bis 10.000€ (AKB/Gesellschafts abhängig)

Für Kaskoschutz (VK/TK) hast du in diesem Fall mit keinerlei Erstattung zu rechnen, da ein selbstverschuldeter Unfall in dem von dir genannten Zenario grobfahrlässig ist -> Verlusst der Versicherungsleistung. Außer du könntest beweisen das der Schaden auch mit Winterreifen unabwendbar gewesen wäre und ein identisches Schadensbild ergeben hätte 😉 (faktisch unmöglich)

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Njajajaa ,

nun mal ganz locker .

Bis jetzt gibt es noch kein Gerichtsurteil, das den schwammigsten aller Paragraphen unserer STVO in irgendeiner Weise stützt.

Was hier meiner Meinung nach falsch dargestellt wird, seit wann muss man in Deutschland seine Unschuld beweisen.
Auf welchen eindeutigen Paragraphen kann sich die Kasko beziehen und eine Übernahme des Schadens ausschließen, so das der Versicherungsnehmer dieses widerlegen muss ?

Solche Aussagen sind in erster Linie auf Panikmache von Automobilclubs in Zusammenarbeit mit Reifenherstellern zurückzuführen.
Bis heute hat sich noch keine Versicherung zu Ihrer Winterreifenpolitik geäußert, aus gutem Grund, die wissen nämlich selber nicht wie sie mit dem schwammigen Paragraphen umgehen müssen.

Fakt ist, bei einem Unfall Selbstverschuldet muss die Kasko dir nachweisen das der Unfall mit Winterreifen nicht passiert wäre, fast unmöglich, auf Eis rutscht jeder Gummi, egal ob der an einem Winter oder Sommerreifen ist.

Und in vielen Fällen selbst verschuldetter Unfälle sind eher Reaktionsschwächen, zu dichtes Auffahren überhöhte Geschwindigkeit sogenannte Gründe, falsche Bereifung kann nur ein Zusatzgrund sein, aber wird es wohl nicht zu einem Alleingrund schaffen.

Auch das Bußgeld von 40 € und der Punkt ist so eine Sache, jeder Polizist , zumindest in Niedersachsen wird sich das sehr wohl überlegen, und zumindest bis ausreichend Referenzurteile da sind, eine mündl. Empfehlung aussprechen.

Denn, wird der Sommerreifen in der kalten Jahreszeit bestraft, so muss auch die Nutzung von WischWaschflüssigkeit ohe Frostschutzzusatz (weil aus dem Sommer noch im Merivavorratstank übrig) mit selbiger Strafe abgeahndet werden.

Ergo, wer in Niedersachsen wegen seiner Sommerreifen Ärger mit der Polizei bekommt, sollte jene dann auf eine Selbstanzeige hinweisen, da in ihren Autos kein Winterfrostschutz in der Scheibenwischanlage ist (vom Land nicht bewilligt) .

Ich würde durchfahren, bei zu argen Wetter der eigenen Sicherheit wegen stehen lassen, und abwarten.
Falsche Reifen aufzuztiehen halte ich indess für völlig falsch, dadurch verlierst Du den Versicherungsschutz vollkommen, da das Fahrzeug keine Betriebserlaubniss mehr hat, bei einem Unfall bist du drann, da spielt es dann keine Rolle ob die falschen Reifen Winterreif waren.

max

Zitat:

Original geschrieben von maxjat


Bis heute hat sich noch keine Versicherung zu Ihrer Winterreifenpolitik geäußert, aus gutem Grund, die wissen nämlich selber nicht wie sie mit dem schwammigen Paragraphen umgehen müssen.

Fakt ist, bei einem Unfall Selbstverschuldet muss die Kasko dir nachweisen das der Unfall mit Winterreifen nicht passiert wäre, fast unmöglich,

@Max:

Du vermischt hier zwei unterschiedliche Sachverhalte.......

Die neue gesetzliche Regelung hat mit den AKB der Versicherungen nicht zu tun.

Auch muss die Versicherung dir nichts nachweisen. Bei Sommerreifen auf Schnee und selbstverschuldeten Unfall hast du grobfahrlässig gehandelt und den Kaskoschutz verspielt. Hierzu gibt es schon reihenweise Urteile.

Und, ich bin weder bei einem Automobilclub noch Reifenhändler - weiß aber wovon ich spreche 😉

Das mit der Grobfahrlässigkeit ist richtig.

Zitat:

Bei Sommerreifen auf Schnee

Allerdings schrieb ich nicht auf Schnee ! Ich sagte ja wenns zu hart wird lieber das Auto stehen lassen, für den Rest gilt, es gibt nach wie vor keine Winterreifenpflicht, sprich fährt man nicht in Extrem Wetterverhältnissen darf die Kasko auch den Schutz nicht generell wegen Grober Fahrlässigkeit verweigern !

Aber es gibt genug Gutachten die einem Sommerreifen bei +5 °C bessere Bremseigenschaften als einem Winterreifen bescheinigen, gerade auf den dann herschenden nassen Straßenverhältnissen.

Sind also mehr wie 5°C beim Schadensfall gewesen, so steht die Option Grob Fahrlässig auf extrem dünnen Eis und ist laut verschiedensten Anwälten leicht einklagbar.

Deshalb äußert sich keine Versicherung inwei weit sie nicht vorandene Winterreifen berücksichtigen wollen.

Da helfen nur Referenzurteile .

Wie ich gerade von einem Bekannten erfahren habe, will demnächst eine AUTO Zeitung Markensommerreifen gegen Billig Winterpneus antreten lassen, sowas gabs vor Jahren schonmal, damals verloren die runderneuerten und Billig Winterreifen sang und klanglos gegen die Sommermarken Konkurrenz.

Ist es nun grob Fahrlässig mit Billig Winterreifen umherzudüsen anstatt die evt. besseren Sommerreifen drauf zulassen ?

Haarig haarig.

Ich möchte nicht der erste Richter sein der da ein Referenzurteil spricht.

Hätte ich Sommerreifen drauf, meine Kasko Versicherung würde sich weigern , ich würde auf jeden Fall klagen, ich denke das lohnt.

max

Der Nachteil von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen ist ausreichend manifestiert.
Auch wer jetzt noch im Zweifel ist, ob er umrüsten soll oder nicht, wird unter Umständen Probleme haben überhaupt passende (Marken)-Winterreifen zu bekommen.

Aber zum Glück gibts ja noch die "Öffentlichen" ;-)

Zitat:

Der Nachteil von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen ist ausreichend manifestiert

Ab wann fangen winterliche Strassenverhältnisse an ?

Wo ist das manifestiert.

Winterreifen hin oder her, bis jetzt gibs da noch nichts Handfestes, stelle man sich mal folgendes Scenario vor, warmer März , 16 °C , Auffahrunfall, der auffahrende hat Winterreifen drauf, die Versicherung sagt, hätte er Sommerreifen drauf wäre der Unfall nicht passiert, die hätten viel besser gebremmst.

Grob fahrlässig ?

Ums mal klarzustellen, ich bin ein konsequenter Winterreifen fahrer, ich bin damit schon gefahren lange bevor der schwammige Paragraph ins Gesetzbuch kam, meiner eigenen Sicherheit wegen.

Was mich aber stört, ist einerseits die Schwammigkeit und andereseits das es sich Politiker und andere Verantwortliche einfach zu einfach machen, so nach dem Motto warten wir mal ab was passiert.

Gäbe es eine Winterreifenpflicht, von 01.11. - 01.04 Minimum, so müssten wir nicht diskutieren und so müssten sich in Zukunft auch keine Gerichte damit auseinandersetzen.

Und um mehr gehts mir hier im Thread auch nicht, aber bei vielen fällt mir auf, sie beleuchten konsequent nur eine Seite der Medaille, es ist Winter also muss man Winterreifen drauf haben, ansonsten ist man quasi "illegal" unterwegs.

Tja und das ist grundfalsch, denn ab dem 21.03. ist Frühling, wer mir dann mit Winterreifen hinten drauf kart muss um seinen Versicherngsschutz bangen, denn schließlich ist da Frühling und kein Winter ?

Tja, problematisch und keinesfalls

Zitat:

ausreichend manifestiert

max

Hier noch mal zur Erinnerung worum es eigentlich geht :

Paragraf 2 Absatz 3a StVO vom 1.05.2006 sagt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

Bei deinem Scenario könnte noch erschwerend hinzu kommnen, dass die Scheibenwaschanlage zusätzlich mit Frostschutz bis -70 Grad befüllt war. Der darin enthaltene Alkohol verdunstet ist und dem Fahrer dadurch die Sicht genommen hat. :-)

Aber im Ernst, der Gestzgeber stellt etwas "halbfertiges" in den Raum und der Bürger kann wieder schauen wie er damit zurecht kommt. Es werden Winterreifen angeboten, die es eigentlich nicht wert sind überhaupt als solche bezeichnet zu werden.Aber, man hat dem Gesetz Genüge getan.

Interessant wird es wohl erst werden, wie die Versichrungen im Schadensfall reagieren.

Warten wir mal ab...

kauf die neuen Michelin a3
verstärkt müssen sie auch sein

Den Michelin Alpin A3 habe ich auch und gerade gestern montiert.
Aber wie ich schon sagte, zur Zeit muss man die erstmal bekommen.

sag blos du hattest auch lange darauf warten müssen
ich habe sie erst gestern bekommen
sind anscheinend schwer zu bekommen
aber verdammt guter gummi

Hatte sie über das Internet bei Reifen-Profis bestellt.Kamen nach 4 Tagen.Leider in 84T und auch noch einer in falscher Laufrichtung montiert.Reklamiert und Freitag kam dann alles richtig an.Super Service der Laden.In der Hektik kann auch mal was schief gehen.2 Satz für unseren Corsa mit dem Michelin gab`s schon nicht mehr.Habe dann den Goodyear UG7 genommen.Fährt sich auch gut.

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