Mercedes Connect me

Mercedes GLK X204

Hallo,
habe gerade von dem neuen Mercedes Dienst der ab 2016 zur Verfügung stehen soll gehört.

Gibt es hier jemand der weiß was dieser Adapter kostet und was man alles damit abrufen kann ?

Danke

Beste Antwort im Thema

@tcsmoers
Hallo Peso, ich bin voll bei Dir. Nehmen wir die Spitzen raus.

Wenn Du fragst, wer mit Rp Erfahrung hat, ich habe sie.
Gerade in kleinen Gemeinden kommt es vor, dass immer wieder der Personalausweis verlangt wird. Manchmal ist es mühsam den Gemeindemitarbeiter von der gültigen Rechtslage zu überzeugen, aber der Anruf bei einem Einwohnermeldeamt einer größeren Gemeinde überzeugte bisher jeden.

Auch bei Verkehrskontrollen wurden manche Polizisten ganz schön ruppig, wenn man keinen PA vorweist, aber auch diese gaben bisher nach einem Gespräch mit der PD klein bei. Je jünger ein Beamter, desto aktueller der Kenntnisstand.

Ja, es ist richtig, die Gebühren für einen PA kann man sich ersparen.

Beim Abholen des Reisepasses ein weiteres Ausweispapier zu verlangen ist Kontrolle als Selbstzweck und völlig sinnentleert. Habe ich nie mitgespielt. Der ausgebende Beamte kann sich durch einen Vergleich Reisepassbild und abholender Person und zu leistender Unterschrift überzeugen dass es sich um die Person handelt.

@ autopetz
Der Reisepass ist ein Dokument welches zentral (Berlin?) verwaltet und auch zentral ausgestellt wird, auch muss für den Reisepass ein Daumenabdruck und Unterschrift eingescannt werden. (Daumenabdruck wird nach Bearbeitung des Passantrages wieder gelöscht.
Vor Ort wird durch das Einwohnermeldeamt lediglich bestätigt, dass die beantragende Person im Geltungsbereich der Gemeinde ihren Wohnsitz hat, dass eine entsprechende Person im Geburtsregister eingetragen ist und dass das Bild, wie auch der Daumenabdruck zu der beantragenden Person gehören und der Antrag weitergeleitet.
Das Einwohnermeldeamt gibt dann den zentral ausgestellten und versandten Reisepass an den Antragsteller aus.

Konsulate und diplomatische Vertretungen können keine Reisepässe ausstellen. Ausnahme ein vorläufiges, zeitlich begrenztes Ersatzpapier. Sehr umständlich, da das zentral verwaltete Passfoto an die Vertretung übermittelt wird, damit Antragsteller und Reisepassinhaber verglichen werden können.

Wegen der zentralen Verwaltung ist auch eine Mehrfachausstellung des RP nicht möglich. Einzige Ausnahme für den Besitz zweier Reisepässe ist die Reise in ein Land, das nicht akzeptiert, dass der Reisende Einreise oder Visumvermerke eines anderen von diesem nicht anerkannten Landes in seinem RP hat.

Gravierendster Unterschied RP PA für einen Bürger ist, dass der RP in einem vorläufigen Verwaltungsakt oder juristischem Weg eingezogen werden kann. Der PA darf von keiner staatlichen Stelle eingezogen werden. Er gehört Dir..... oder mir? ....oder uns? aber nicht dem Staat.
quadrigarius

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Ja, schon klar, aber um die Ausweispflicht im Ausland geht's mir hier nicht - das ist ein anderes Thema. Und dass im (nichteuropäischen) Ausland der RP mehr gilt als ein BPA, ist auch klar.

Inländisch jedenfalls scheint der RP als amtliches Ausweispapier ggü. Behörden -und sonstig befugten Kontrollorganen wie Polizei- ausreichend zu sein (auch wenn aus dem RP eben die aktuelle Wohnadresse nicht zu entnehmen ist 😉).

Aber ich werde mich die Tage mal bei der Polizei erkundigen, wie die das sehen und handhaben. Finde ich nämlich durchaus interessant.

Ob es ausreichend ist, war doch nicht -mehr- das Thema. Es drehte sich hier nur noch um die Besitzpflicht. Und wie der einzelnen Polizist das sieht, spielt auch keine Rolle.

peso

Ja für Dich vielleicht nicht, aber mich interessiert so etwas sehr wohl.

Da wir aber jetzt schon weit OT sind, schlage ich vor, wir beenden das an dieser Stelle und kehren wieder zum ursprünglichen Thema zurück 😉

Dietmar

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis
zu besitzen
,

sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen,
sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität
berechtigten Behörde vorlegen.

*Wichtig könnte sein, dass hier nur vom Vorlegen und nicht vom Aushändigen gesprochen wird.

peso

Kurzer Nachsatz: Da es sich hier um das Personalausweisgesetz handelt, ist mit Ausweis der BPA gemeint.

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Zitat:

@ML430 schrieb am 9. Dezember 2015 um 16:40:06 Uhr:


Ja für Dich vielleicht nicht, aber mich interessiert so etwas sehr wohl.

Da wir aber jetzt schon weit OT sind, schlage ich vor, wir beenden das an dieser Stelle und kehren wieder zum ursprünglichen Thema zurück 😉

Dietmar

Wenn es Dich interessiert, dann solltest Du aber auf eine verlässliche Auskunft bestehen und nicht, was ein Polizist sagt.

Frage doch einfach bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mal an oder beim Justizmininsterium. Bitte nicht lachen, Du bekommst eine Antwort.

Ich habe mal wegen eines nicht zu lösenden Problems an den Bundespräsidenten geschrieben. Das Schreiben ist durch alle Instanzen gegangen, bis ich eine verlässliche Antwort erhalten habe und alle "Beteiligten" erbaten eine Rückmeldung über den Ausgang.
So kann man natürlich auch den Apparat empfindliche stören ;-)

Lies mal hier ein wenig mit (§ 163 ff. StPO)

http://www.rodorf.de/02_stpo/11.htm

peso

Ja, vermutlich der richtige Weg, eine belastbare Auskunft zu erhalten.
Und da der hiesige Generalstaatsanwalt keine 2 Straßen entfernt residiert,
werd' ich den mal behelligen 😉

Aber nun lassen wir's gut sein, sonst gibt's noch Mecker von den Kollegen 🙂

Dietmar

@ Dietmar,

wenn Du das Ergebnis hast, solltest Du es hier veröffentlichen. Es gibt auch User, die mehr als die Größe des Auspuffquerschnitts interessiert.

peso

Das mach ich gern, dann aber wohl besser in einem eigenen Thread.
Ergebnis wird vermeldet!

Gruß
Dietmar

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 9. Dezember 2015 um 16:20:28 Uhr:


Grundsätzlich muss jeder Bundesbürger einen BPA besitzen. Ein RP reicht als nationales Dokument nur aus, wenn man von der BPA-Pflicht befreit ist.

Und genau diese Aussage ist falsch

Siehe § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG

(2) ... Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.

gruss
tiny

Hier ist Karol01,

Also, eigentlich wollte ich nur etwas über Mercedes Connect me erfahren und nicht diesen ganzen Kraam über Ausweis und weis es am besten.....
immer wieder schade das hier wenigstens zwei Drittel der Antworten nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben....
Wer hier eine Frage hat erwartet doch wohl eher das ihm mit konkreten klaren Antworten geholfen wird und nicht bei so viel Müll die Lust verliert...

So.. das mußte mal gesagt werden weil es hier ein allgemeines Problem ist...

Schönen Abend noch

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 9. Dezember 2015 um 17:12:36 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 9. Dezember 2015 um 16:20:28 Uhr:


Grundsätzlich muss jeder Bundesbürger einen BPA besitzen. Ein RP reicht als nationales Dokument nur aus, wenn man von der BPA-Pflicht befreit ist.
Und genau diese Aussage ist falsch
Siehe § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG

(2) ... Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.

gruss
tiny

Genau das steht in meinem Satz. Grundsätzlich muss jeder einen BPA haben. Wer aber von dieser Pflicht befreit ist müssen einen Pass besitzen.

peso

Zitat:

@karol01 schrieb am 9. Dezember 2015 um 17:44:10 Uhr:


Hier ist Karol01,

Also, eigentlich wollte ich nur etwas über Mercedes Connect me erfahren und nicht diesen ganzen Kraam über Ausweis und weis es am besten.....
immer wieder schade das hier wenigstens zwei Drittel der Antworten nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben....
Wer hier eine Frage hat erwartet doch wohl eher das ihm mit konkreten klaren Antworten geholfen wird und nicht bei so viel Müll die Lust verliert...

So.. das mußte mal gesagt werden weil es hier ein allgemeines Problem ist...

Schönen Abend noch

Hallo Karol01,

natürlich hast Du Recht!

Aber - direkt im ersten Beitrag ( Link auf einen anderen Thread ) – wurden/werden Deine Fragen - „haarklein“ - beantwortet.

Des Weiteren

Zudem hast Du ja auch – Dein zweiter Beitrag im Thread - “fleißig“ mitgeholfen dass sich der Thread so „dynamisch“ in eine andere Richtung entwickelt.

Auch in anderen Foren entwickeln sich viele Threads – nach ein paar Beiträgen - in eine andere Richtung. Und dieses ist GUT so. Was wäre ein Forum nur mit „technischen“ Beiträgen ?

Sachlich zwar aber S….langweilig.

Also wenn Du noch Fragen hast; frag doch einfach.

Grüße
hpad

Zitat:

@tcsmoers [url=http://www.motor-talk.de/forum/mercedes-connect-
Grundsätzlich muss jeder einen BPA haben. Wer aber von dieser Pflicht befreit ist müssen einen Pass besitzen.

Nein.

Führe es dir noch mal zu Gemüte. Du verstehst hier was miss.

Es können von der Ausweispflicht verschiedene Personen(gruppen) ausgenommen werden (dauerhaft Behinderte, dauerhaft im Pflegeheim etc) Diese Menschen können von der generellen Ausweispflicht ausgenommen werden.

Alle anderen, welche einen gültigen Pass besitzen, erfüllen damit die gesetzlichen Ausweispflicht. Eigentlich ziemlich eindeutig der § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG.

Zitat:

@karol01 schrieb am 9. Dezember 2015 um 17:44:10 Uhr:
So.. das mußte mal gesagt werden weil es hier ein allgemeines Problem ist...

Jep - ähnlich wie das Problem, dass es einige Fragesteller und TO nicht ansatzweise auf die Reihe bekommen, sich für die Mühe der Antworten zu bedanken oder Feedback zu geben (Antwort von hpad)

Von daher - einfach mal die Füße still halten

Tiny

@Timothy - Grundsätzlich hast Du Recht. Aber Deine Schlussfolgerung stimmt (m.E.) nicht. Und zwar musst Du diese Punkte berücksichtigen

1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Eine der Voraussetzung ist, dass man der Meldepflicht unterliegt. (Beachte hier die Ausnahmereglung des Absatzes 4.

Meines Wissens bekommt man aber keinen Pass (als hier wohnender Deutscher) ohne Personalausweis. Man muss also im Besitze EINES gültigen Ausweisdokumentes sein.

peso

Interessant ist dieser Passus, der mir unbekannt war, aber derzeit sehr aktuell ist:

Paßgesetz (PaßG)
§ 2 Befreiung von der Paßpflicht

(1) Das Bundesministerium des Innern kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1.
Deutsche zur Erleichterung des Grenzübertritts in besonderen Fällen sowie im Verkehr mit einzelnen ausländischen Staaten von der Paßpflicht befreien,
2.
andere amtliche Ausweise als Paßersatz einführen oder zulassen.
(2) Die für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständigen Behörden können in Einzelfällen, insbesondere aus humanitären Gründen, Ausnahmen von der Paßpflicht zulassen.

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