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Mercedes Connect me

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 4. Dezember 2015 um 15:48

Hallo,

habe gerade von dem neuen Mercedes Dienst der ab 2016 zur Verfügung stehen soll gehört.

Gibt es hier jemand der weiß was dieser Adapter kostet und was man alles damit abrufen kann ?

Danke

Beste Antwort im Thema

@tcsmoers

Hallo Peso, ich bin voll bei Dir. Nehmen wir die Spitzen raus.

Wenn Du fragst, wer mit Rp Erfahrung hat, ich habe sie.

Gerade in kleinen Gemeinden kommt es vor, dass immer wieder der Personalausweis verlangt wird. Manchmal ist es mühsam den Gemeindemitarbeiter von der gültigen Rechtslage zu überzeugen, aber der Anruf bei einem Einwohnermeldeamt einer größeren Gemeinde überzeugte bisher jeden.

Auch bei Verkehrskontrollen wurden manche Polizisten ganz schön ruppig, wenn man keinen PA vorweist, aber auch diese gaben bisher nach einem Gespräch mit der PD klein bei. Je jünger ein Beamter, desto aktueller der Kenntnisstand.

Ja, es ist richtig, die Gebühren für einen PA kann man sich ersparen.

Beim Abholen des Reisepasses ein weiteres Ausweispapier zu verlangen ist Kontrolle als Selbstzweck und völlig sinnentleert. Habe ich nie mitgespielt. Der ausgebende Beamte kann sich durch einen Vergleich Reisepassbild und abholender Person und zu leistender Unterschrift überzeugen dass es sich um die Person handelt.

@ autopetz

Der Reisepass ist ein Dokument welches zentral (Berlin?) verwaltet und auch zentral ausgestellt wird, auch muss für den Reisepass ein Daumenabdruck und Unterschrift eingescannt werden. (Daumenabdruck wird nach Bearbeitung des Passantrages wieder gelöscht.

Vor Ort wird durch das Einwohnermeldeamt lediglich bestätigt, dass die beantragende Person im Geltungsbereich der Gemeinde ihren Wohnsitz hat, dass eine entsprechende Person im Geburtsregister eingetragen ist und dass das Bild, wie auch der Daumenabdruck zu der beantragenden Person gehören und der Antrag weitergeleitet.

Das Einwohnermeldeamt gibt dann den zentral ausgestellten und versandten Reisepass an den Antragsteller aus.

Konsulate und diplomatische Vertretungen können keine Reisepässe ausstellen. Ausnahme ein vorläufiges, zeitlich begrenztes Ersatzpapier. Sehr umständlich, da das zentral verwaltete Passfoto an die Vertretung übermittelt wird, damit Antragsteller und Reisepassinhaber verglichen werden können.

Wegen der zentralen Verwaltung ist auch eine Mehrfachausstellung des RP nicht möglich. Einzige Ausnahme für den Besitz zweier Reisepässe ist die Reise in ein Land, das nicht akzeptiert, dass der Reisende Einreise oder Visumvermerke eines anderen von diesem nicht anerkannten Landes in seinem RP hat.

Gravierendster Unterschied RP PA für einen Bürger ist, dass der RP in einem vorläufigen Verwaltungsakt oder juristischem Weg eingezogen werden kann. Der PA darf von keiner staatlichen Stelle eingezogen werden. Er gehört Dir..... oder mir? ....oder uns? aber nicht dem Staat.

quadrigarius

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Zitat:

@tcsmoers schrieb am 9. Dezember 2015 um 19:42:28 Uhr:

 

Meines Wissens bekommt man aber keinen Pass (als hier wohnender Deutscher) ohne Personalausweis. Man muss also im Besitze EINES gültigen Ausweisdokumentes sein.

Nee nee - Geburtsurkunde ist auch ein Nachweis.

gruss

tiny

@tcsmoers

Komme leider erst heute zu einer Replik Deines letzten Beitrages vom 09.12.

Auch die größte Ausdauer beim Wiederholen einer unrichtigen Behauptung macht diese nicht richtiger. Aber, wie und mit welchen Argumenten jemand argumentiert lässt einiges erkennen.

Deine Phantasie ........ "wenn ich Polizist wäre ........." hat wohl mancher heranwachsende Frühpubertierende, aber bei fast allen legt sich das mit dem ersten Flaum auf der Oberlippe und einer tieferen Stimme. Und auch nicht jeder lebt seine Phantasie so exesiv, dass er vom Polizistendasein in Frankreich, Holland und der Schweiz träumt. Höhepunkt wäre dann wohl das Rollenspiel in Assads Syrien oder in den USA als Cop mit nem Peacemaker , der fast von selbst auf unbotmäßige und/oder schwarze Mitbürger ballert.

Ich denke es genügt als Alptraum für jeden selbstbewussten und mündigen Deutschen, wenn Dein "phantastischer Polizist" gleich StpO/OWig und das POlgesetz nutzt um den Bürger zu dem zu machen, was er Deinen Ausführungen nach wohl sein soll: ein armes Würstchen, das dem Wirken eines machtberauschten Möchtegernpolizisten hilflos ausgeliefert ist.

Dem Herrn in der Höhe sei Dank, dass fast alle Polizisten das Prinzip der demokratischen Gewaltenteilung verinnerlicht haben und wissen, dass sie nur ein Teil der Staatgewalt sind und dass der Staat für seine Bürger da ist. Der demokratische Staat ist kein Selbstzweck!

Was soll die gedankliche Exkursion nach Frankreich, Holland und die Schweiz? Als Argument für die Richtigkeit Deiner Behauptung absolut untauglich.

Zum Thema: In einem Land mit demokratischer Gewaltenteilung fragt die Judikative, wenn ein Gesetz auf den Prüfstein kommt, was die Legislative mit der Gesetzesvorschrift erreichen will.

Im vorliegenden Fall eine einwandfreie Identifizierung des Bürgers.

Der deutsche Reisepass, global von fast allen Staaten dieser Welt anerkannt um einen Deutschen als bestimmtes deutsches Individium zu identifizieren, sollte wohl auch den Vertretern des ausstellenden Landes genügen um diesen Zweck zu erfüllen.

Und ich kann Dir versichern, der Reisepass tut dies auch!

Zum Schluss wünsche ich Dir, dass Du weder in Deutschland noch in irgendeinem anderen Land an einen Polizisten gerätst, wie er Deine Vorstellungen belebt.

Quadrigarius

Oh, ich bin hier an einen "Rechtskundigen" geraten, der leider zu wenig Ahnung hat. Leute wie Du sind immer sehr beliebt. Man hat zwar wenig Ahnung aber das vertritt man dann mit aller Macht. Aber vielleicht solltest Du mal an an den Spruch denken, dass postiver Gesetzeskenntnis die Rechtsfindung ungemein erleichtert.

Es ändert nichts daran, dass jeder Bundesbürger einen BPA besitzen muss und die Ausnahmeregelung im PersAusWG geregelt ist. Aber scheinbar wirfst Du hier vieles einfach durcheinander und legst es so aus, wie es Dir passt.

Selbst, wenn Du, wie ich fast vermute, keine Ahnung hast, wäre ein wenig googlen sehr hilfreich.

peso

@tcsmoers

Ich finde es ziemlich peinlich und erbärmlich wie du hier auftritts. Wenn du wenigstens den Arsch in der Hose hättest und deinen Fehler zugeben würdest. So bleibt nur ein schaler Nachgeschmack

Damit bin ich raus hier

tiny

Welchen Fehler meinst Du? Außer dass Du beleidigend wirst. Fakt ist, dass jeder Bundesbürger im Besitze eines Bundespersonalausweises sein muss, außer es treffen die Regeln der Ausnahmen vom Personalausweisgesetz zu. Und vielleicht habe ich von der Juristerei mehr Ahnung, als Du meinst.

Aber wie schon gesagt, ein User will doch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mal nachfragen. Warten wir doch mal die Rückmeldung ab. Die dürfte wohl relevanter sein, als Deine Meinung oder die anderer "Rechtsgelehrten".

Aber scheinbar gilt die "Meinung" hier mehr als der Gesetzestext und das User mehr Ahnung als Juristen haben, ist wohl auch festzementiert.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 14. Dezember 2015 um 15:40:59 Uhr:

....wäre ein wenig googlen sehr hilfreich.

peso

... sorry peso, wenn ich mal kurz mitmache, bin auch gleich wieder weg:)

Aber da der Thread ja immer wieder oben ist... habe ich mir die 10 sec. gegönnt und gegoogelt...ich hatte ja komplizierte Materie erwartet... aber... wenn schon die ersten 5 Ergebnisse eindeutig den Personalausweis nur alternativ nennen ...

und peso, hab nur gemacht was der peso empfahl, hab' gegoogelt!

aber sinnlos war der Thread dennoch nicht, einen "Quadrigarius" les' ich immer wieder gern ! Ist eine Bereicherung ...

Grüße

prio

- gestrichen -

Warten wir doch die Aussage des Users ab.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 14. Dezember 2015 um 19:15:41 Uhr:

....

Aber wie schon gesagt, ein User will doch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mal nachfragen. Warten wir doch mal die Rückmeldung ab. Die dürfte wohl relevanter sein, als Deine Meinung oder die anderer "Rechtsgelehrten".

....

Der User bin ich.

Dachte, rufste einfach mal an bei der StA, aber mit 'mal schnell telefonisch' war da nix. Bin schon an der Vor-Vor-Zimmer-Gesprächsabwimmlerin gescheitert. Die sind alle wahnsinnig beschäftigt. Ich solle es schriftlich machen, dann gäbe es auch ne schriftliche Rückäußerung dazu. Hab ich als braver Staatsbürger natürlich sofort in die Tat umgesetzt und - nach eingehender Prüfung auf Rechtschreibfehler und mit leserlicher Unterschrift versehen - in ein brandneues fleckenfreies Kuvert eingetütelt, mit einer fälschungssicheren bundesdeutschen Postmarke frankiert und am 12.12.2015 an die "StA, z.Hd. Herrn Generalstaatsanwalt", abgeschickt. Auf eine angemessene Fristsetzung zur Stellungnahme habe ich in diesem Fall verzichtet. Man weiß ja nie :(

Werde vom Ausgang meines amtsansuchenden Verfahrens berichten ;)

@tcsmoers

Zum Thema RP/PA kann ich nichts mehr äußern, denn Du stehst "in Treue fest."

Aber es mag zwar sein, dass all die von Dir mit Rechtskundige titulierten keine Ahnung haben, das ist auch gar nicht schlimm, denn Ahnung ist ein Zustand in der ein zum momentanen Zeitpunkt Unbedarfter den Eintritt eines von vielen möglichen, unterschiedlichen Handlungststränge für die Zukunft favorisiert.

Ich habe den Eindruck, dass sich hier im Thread sehr viele Wissende äußern und das ist der Sache allemal dienlicher als Ahnungen. Wissen ist besser als ahnen!

Ich vermute, dasss Du im Zustand permanenter Ahnungen diesen Thread in nicht unerheblichem Ausmaß belebst.

Welche Ahnung hat Dich gedrückt, als Du in Deinem Beitrag vom 08.12. 2015 meinen Beitrag mit dem Kommentar"...... ist denn heute Märchenstunde......" zitierst?

Einige Beitrage weiter kommt ausgerechnet von Dir das größte, wenn auch nicht schönste Märchen.

Du erinnerst Dich an Deinen Beitrag "...... wenn ich Polizist wäre, dann.......

So beginnen die wahren (Horror)Märchen, formalisiert mit der Einleitung........ Es war einmal ein GLKler, der wollte schon immer mal Polizist sein, um den bösen, ahnungslosen anderen GLKlern zu zeigen, wie man mit den Bürgerrechten und staatlichem Machtmonopol Schlitten fährt.

War es auch eine Ahnung die Dich behaupten ließ Vorraussetzung für den Erhalt eines Reisepasses sei der Besitz und die Vorlage eines Personalausweis? Ich habe schon meinen dritten Reisepass erhalten ohne im Besitz eines Personalausweises zu sein. Die wollen immer nur die Geburtsurkunde zum Ersterwerb eines Reisepasses, danach genügt die Vorlage des "alten Reisepasses".

Im Sinne, des weiter oben definierten Begriffes Ahnung stimme ich Dir, Peso, vorbehaltlos zu, wenn Du in einem Deiner Beiträge von Dir behauptest: ".........Und vielleicht habe ich von der Juristerei mehr Ahnung, als Du meinst."

Quadrigarius

an sich sollten wir die spitzen rausnehmen und das problem anders ansprechen. bekommt man einen reisepass, wenn man nicht im besitze eines bpa ist?

ich bin also erstausweispflichtiger und sage, dass ich anstelle eines bpa nur und ausschliesslich einen pass haben moechte. bekomme ich dann nur einen pass? diese frage ist doch interessant, dann wuerden nur einmal gebuehren anfallen.

ich kann mich noch dunkel daran erinnern, dass ich bei meinem ersten pass meinen bpa bei antragstellung und abholung vorlegen musste.

und genau darueber diskutieren wir hier doch. mein tip zu googlen war ein reinfall. je mehr man googelt, desto unuebersichtlicher wird es.

 

peso

Also, ich rudere zurück. Lt. meinen Recherchen genügt zur Beantragung eines Passes ein Bild und die Geburtsurkunde. Somit stimmt die Aussage, dass der RP den BPA ersetzt.

Der alleinige Besitz reicht aus, um dem PersAusWG genüge zu tun.

Wer hat damit praktische Erfahrungen, dass die Ämter das auch so handhaben?

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 15. Dezember 2015 um 08:34:42 Uhr:

Also, ich rudere zurück. Lt. meinen Recherchen genügt zur Beantragung eines Passes ein Bild und die Geburtsurkunde. Somit stimmt die Aussage, dass der RP den BPA ersetzt.

Der alleinige Besitz reicht aus, um dem PersAusWG genüge zu tun.

Wer hat damit praktische Erfahrungen, dass die Ämter das auch so handhaben?

peso

kann das sein?

Jährlich siedeln 100 000 in Deutschland geborene Menschen in`s Ausland über.

Wenn es dann einem einfällt, kramt er seine Geburtsurkunde hervor und verschafft sich damit einen deutschen Reisepass ???

Gruß Norbert

Das ist das, was ich gefunden habe. Bisher war ich der Auffassung, dass eine Ausnahmen vom PersAusWG nur unter den dortigen Regeln möglich ist. Dem entspricht ja auch der Text, auf Verlangen kann ein BPA ausgestellt werden. somit unterliegen z.B. Leute, die nicht in Deutschland gemeldet sind, nicht der BPA Pflicht.

peso

@tcsmoers

Hallo Peso, ich bin voll bei Dir. Nehmen wir die Spitzen raus.

Wenn Du fragst, wer mit Rp Erfahrung hat, ich habe sie.

Gerade in kleinen Gemeinden kommt es vor, dass immer wieder der Personalausweis verlangt wird. Manchmal ist es mühsam den Gemeindemitarbeiter von der gültigen Rechtslage zu überzeugen, aber der Anruf bei einem Einwohnermeldeamt einer größeren Gemeinde überzeugte bisher jeden.

Auch bei Verkehrskontrollen wurden manche Polizisten ganz schön ruppig, wenn man keinen PA vorweist, aber auch diese gaben bisher nach einem Gespräch mit der PD klein bei. Je jünger ein Beamter, desto aktueller der Kenntnisstand.

Ja, es ist richtig, die Gebühren für einen PA kann man sich ersparen.

Beim Abholen des Reisepasses ein weiteres Ausweispapier zu verlangen ist Kontrolle als Selbstzweck und völlig sinnentleert. Habe ich nie mitgespielt. Der ausgebende Beamte kann sich durch einen Vergleich Reisepassbild und abholender Person und zu leistender Unterschrift überzeugen dass es sich um die Person handelt.

@ autopetz

Der Reisepass ist ein Dokument welches zentral (Berlin?) verwaltet und auch zentral ausgestellt wird, auch muss für den Reisepass ein Daumenabdruck und Unterschrift eingescannt werden. (Daumenabdruck wird nach Bearbeitung des Passantrages wieder gelöscht.

Vor Ort wird durch das Einwohnermeldeamt lediglich bestätigt, dass die beantragende Person im Geltungsbereich der Gemeinde ihren Wohnsitz hat, dass eine entsprechende Person im Geburtsregister eingetragen ist und dass das Bild, wie auch der Daumenabdruck zu der beantragenden Person gehören und der Antrag weitergeleitet.

Das Einwohnermeldeamt gibt dann den zentral ausgestellten und versandten Reisepass an den Antragsteller aus.

Konsulate und diplomatische Vertretungen können keine Reisepässe ausstellen. Ausnahme ein vorläufiges, zeitlich begrenztes Ersatzpapier. Sehr umständlich, da das zentral verwaltete Passfoto an die Vertretung übermittelt wird, damit Antragsteller und Reisepassinhaber verglichen werden können.

Wegen der zentralen Verwaltung ist auch eine Mehrfachausstellung des RP nicht möglich. Einzige Ausnahme für den Besitz zweier Reisepässe ist die Reise in ein Land, das nicht akzeptiert, dass der Reisende Einreise oder Visumvermerke eines anderen von diesem nicht anerkannten Landes in seinem RP hat.

Gravierendster Unterschied RP PA für einen Bürger ist, dass der RP in einem vorläufigen Verwaltungsakt oder juristischem Weg eingezogen werden kann. Der PA darf von keiner staatlichen Stelle eingezogen werden. Er gehört Dir..... oder mir? ....oder uns? aber nicht dem Staat.

quadrigarius

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