Mercedes Connect me

Mercedes GLK X204

Hallo,
habe gerade von dem neuen Mercedes Dienst der ab 2016 zur Verfügung stehen soll gehört.

Gibt es hier jemand der weiß was dieser Adapter kostet und was man alles damit abrufen kann ?

Danke

Beste Antwort im Thema

@tcsmoers
Hallo Peso, ich bin voll bei Dir. Nehmen wir die Spitzen raus.

Wenn Du fragst, wer mit Rp Erfahrung hat, ich habe sie.
Gerade in kleinen Gemeinden kommt es vor, dass immer wieder der Personalausweis verlangt wird. Manchmal ist es mühsam den Gemeindemitarbeiter von der gültigen Rechtslage zu überzeugen, aber der Anruf bei einem Einwohnermeldeamt einer größeren Gemeinde überzeugte bisher jeden.

Auch bei Verkehrskontrollen wurden manche Polizisten ganz schön ruppig, wenn man keinen PA vorweist, aber auch diese gaben bisher nach einem Gespräch mit der PD klein bei. Je jünger ein Beamter, desto aktueller der Kenntnisstand.

Ja, es ist richtig, die Gebühren für einen PA kann man sich ersparen.

Beim Abholen des Reisepasses ein weiteres Ausweispapier zu verlangen ist Kontrolle als Selbstzweck und völlig sinnentleert. Habe ich nie mitgespielt. Der ausgebende Beamte kann sich durch einen Vergleich Reisepassbild und abholender Person und zu leistender Unterschrift überzeugen dass es sich um die Person handelt.

@ autopetz
Der Reisepass ist ein Dokument welches zentral (Berlin?) verwaltet und auch zentral ausgestellt wird, auch muss für den Reisepass ein Daumenabdruck und Unterschrift eingescannt werden. (Daumenabdruck wird nach Bearbeitung des Passantrages wieder gelöscht.
Vor Ort wird durch das Einwohnermeldeamt lediglich bestätigt, dass die beantragende Person im Geltungsbereich der Gemeinde ihren Wohnsitz hat, dass eine entsprechende Person im Geburtsregister eingetragen ist und dass das Bild, wie auch der Daumenabdruck zu der beantragenden Person gehören und der Antrag weitergeleitet.
Das Einwohnermeldeamt gibt dann den zentral ausgestellten und versandten Reisepass an den Antragsteller aus.

Konsulate und diplomatische Vertretungen können keine Reisepässe ausstellen. Ausnahme ein vorläufiges, zeitlich begrenztes Ersatzpapier. Sehr umständlich, da das zentral verwaltete Passfoto an die Vertretung übermittelt wird, damit Antragsteller und Reisepassinhaber verglichen werden können.

Wegen der zentralen Verwaltung ist auch eine Mehrfachausstellung des RP nicht möglich. Einzige Ausnahme für den Besitz zweier Reisepässe ist die Reise in ein Land, das nicht akzeptiert, dass der Reisende Einreise oder Visumvermerke eines anderen von diesem nicht anerkannten Landes in seinem RP hat.

Gravierendster Unterschied RP PA für einen Bürger ist, dass der RP in einem vorläufigen Verwaltungsakt oder juristischem Weg eingezogen werden kann. Der PA darf von keiner staatlichen Stelle eingezogen werden. Er gehört Dir..... oder mir? ....oder uns? aber nicht dem Staat.
quadrigarius

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Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 5. Dezember 2015 um 12:44:46 Uhr:


Hallo,

weil - wenn das Smartphone nicht präpariert wurde - bei dieser "Ortung" nur der zuletzt registrierten Ort gespeichert wird. Sicher hilfreich wenn man das Teil verloren hat - aber nutzlos, wenn es gestohlen wurde. (und ausgeschalten bleibt)
Mit Ortung hat das ganze nix zu tun.

Anders der Fall, wenn das Smartphone präpariert wurde (HW oder SW seitig) und das Ausschalten z.B. nur "vorgegaukelt" wird.

Gruss
tiny

ps: Zeitschriften und Magazine wollen sich zu allererst verkaufen...

Nur mal zum Verständnis:

1. Ortungsdienste kann man abschalten ! aber:

2. Wenn Du zB zum Arzt gehst, vor der Praxis Dein Smartphone ausschaltest und nach dem Arztbesuch wieder einschaltest, kann sich trotzdem jeder zusammenreimen wo Du wann gewesen bist.

3. die Alternative ist somit nur ein Leben ohne Smartphone

wolli

Zitat:

@wolli.doc schrieb am 8. Dezember 2015 um 11:04:17 Uhr
........die Alternative ist somit nur ein Leben ohne Smartphone

nööö 😎

mein smartphone fahr ich zwar immer am Mann, aber es ist nur dann eingeschaltet, wenn ich unterwegs telefonieren oder mal kurz ins Netz will/muss.

Ansonsten ist es aus.

Ich gönne mir den Luxus nicht erreichbar zu sein 😎

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:41:28 Uhr:


Ich habe bis heute noch keinen Personalausweis.

O.K., wie geht das ?

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:41:28 Uhr:


Manchem Polizisten oder anderen Amtspersonen muss man allerdings machmal das Pass und Ausweisgesetz erklären.

Erklärst Du es uns ?

08-12-2015-12-09-18

Zitat:

@santiano schrieb am 8. Dezember 2015 um 11:11:37 Uhr:



Zitat:

@wolli.doc schrieb am 8. Dezember 2015 um 11:04:17 Uhr
........die Alternative ist somit nur ein Leben ohne Smartphone

nööö 😎

mein smartphone fahr ich zwar immer am Mann, aber es ist nur dann eingeschaltet, wenn ich unterwegs telefonieren oder mal kurz ins Netz will/muss.

Ansonsten ist es aus.

Ich gönne mir den Luxus nicht erreichbar zu sein 😎

Sehe ich genau so.. Mann muss nicht immer erreichbar sein.
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Zitat:

@quadrigarius schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:41:28 Uhr:


@BM-350, ML430
Hallo Ihr zwei, ihr lehnt euch ganz schön aus dem Fenster. Habt ihr was zu verbergen? Wer bei der datentechnischen Peepshow nicht mitmacht und sich ihr verweigert, der macht sich verdächtig.
So bekommt ihr bei facebook oder anderen schwachsinnigen Portalen kein "like" von unseren Datensammlern. Könnt ihr damit leben?

Vor annähernd 20 Jahren wollte man in öffentlichen Gebäuden, Ämtern, neuralgischen Punkten Drehkreuze einführen, welch mit dem Personalausweis bedienbar sein sollten. Für alle, die nichts zu verbergen hatten kein Problem, es kann doch jeder wissen wenn man zur Behörde, zum Amt oder sonstwohin geht.

Circa 20 Prozent der Bevölkerung, die anscheinend alle was zum verbergen hatten verweigerten daraufhin den Personalausweis, sodass wegen der nicht 100%igen Durchsetzung der Bevölkerung das Vorhaben ad acta gelegt wurde. Ich habe bis heute noch keinen Personalausweis. Manchem Polizisten oder anderen Amtspersonen muss man allerdings machmal das Pass und Ausweisgesetz erklären.

Ich denke es ist oft Gedankenlosigkeit, eine große Portion Ahnungslosigkeit, verbunden mit der fehlende Einsicht in die Vernetzungsmöglichkeiten von verschiedenen Datenbanken, deren Inhalte auf den ersten Blick nichts miteinander
zu tun haben, und nicht zu vergessen den vorrauseilenden Gehorsam der einem Großteil der Mitmenschen von der Gesellschaft mit Zuckerbrot und Peitsche anerzogen und antrainiert wurde. Zum Teil sehr subtil, wenn man an all die Sozialportale im Internet denkt.

Und es lebt sich einfacher, wenn man sich innerhalb von "Leitplanken " bewegen kann, man muss sich seinen Weg nicht selbst suchen, sondern man wird geleitet, ist in Gesellschaft und nicht allein. Wenn man nicht wissen will, wer, warum die Leitplanken gesetzt hat ein tolles Leben.

Jetzt habe ich mich aber ereifert, nur weil Mercedes Daten sammeln will und mit kleinen Annehmlichkeiten lockt. Aber zahlen lässt mich Mercedes schon, zum einen für das Gerät zum anderen für die Dienstleistungen und Produkten die er mit den Daten der User generiert.
quadrigarius @

Ja,ist denn heute Märchenstunde???

peso

@frangeb @santiano
Genau so isses. Nur Servantes müssen immer erreichbar sein!!!

@GLK350-4Matic
Genau deshalb, weil Du lediglich einen Teil des Pass und Ausweisgesetzes heranziehst, muss man der einen und anderen Amtsperson, die ähnlich vorgeht, die Zusammenhänge erklären.
1. Ich muss mich in bestimmten Situationen legitimieren-ausweisen. Die Legitimation muss zweifelsfrei sein.
2. Es gibt keine Vorschrift wie die Legitimation erfolgen muss. Kann auch von einer anderen Person erfolgen, deren Identität eindeutig feststeht
3. In der "Ausweishierachie" steht der Pass (Reisepass) über dem Personalausweis.
4. Eine Legitimation mit dem Reisepass muss von allen Behörden und Amtspersonen als ausreichend anerkannt werden. Ergibt sich bei einigem Nachdenken schon deshalb, weil ein Dokument mit dem ich mich weltweit ausweisen kann und in eine Vielzahl von Ländern ohne Visum reisen kann, also global akzeptiert ist, doch zumindest auch im eigenen Land als Idenditätsnachweis akzeptiert werden muss.
Am Reisepass kann ein einzelnes Land keine landesspezifischen Änderungen vornehmen, also keine landesspezifischen Zusatzfunktionen wie beim Personalausweis vornehmen.
Deshalb besitze ich, nicht nur für Auslandsreisen, einen Reisepass. Mit diesem weise ich mich bei Notwendigkeit auch im Inland aus.
Bei Polizeikontrollen im Inland wird der Reisepass deshalb nicht gerne gesehen, weil dort zwar die ausstellende Heimatgemeinde, aber nicht meine Wohnanschrift steht. Diese muss von der kontrolierenden Amtsperson bei der Meldebehörde erfragt werden. Macht Mühe.

Wie schon geschrieben, ich muss mich, meine Person bei Bedarf legitimieren aber weder meinen vorrübergehenden oder dauernden Aufenthaltsort. Viele Amtspersonen akzeptieren auch den Führerschein.

@wolli.doc Richtig, zusammenreimen kann jeder alles, aber gerichtsverwertbar und anerkannt sind solche "Reime" nicht und das ist entscheidend
Quadrigarius

Zitat:

GLK350-4Matic [url=http://www.motor-talk.de/forum/mercedes-connect-me-t5517528.html?
Erklärst Du es uns ?

Muss man eigentlich nicht - zumal du ja schon selber das entsprechende Gesetz gepostet hast.

Kleiner Tipp: Ausweispflicht ist nicht gleichzusetzen mit Personalausweispflicht (Stichwort: Pass)

gruss
tiny

@tcsmoers

Nein, aber "blaue Stunde" im GLK Forum!
Quadrigarius

Positive Gesetzeskenntnis erleichtert die Rechtsfindung:

https://www.bmi.bund.de/.../eperso.pdf

***********************************************************************************
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen,
sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen,
sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität
berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu
hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung
berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

***********************************************************************************l
§ 1 Passpflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genügt.

*********************************************************************************
peso

Zitat:

@santiano schrieb am 8. Dezember 2015 um 11:11:37 Uhr:



Zitat:

@wolli.doc schrieb am 8. Dezember 2015 um 11:04:17 Uhr
........die Alternative ist somit nur ein Leben ohne Smartphone

nööö 😎

mein smartphone fahr ich zwar immer am Mann, aber es ist nur dann eingeschaltet, wenn ich unterwegs telefonieren oder mal kurz ins Netz will/muss.

Ansonsten ist es aus.

Ich gönne mir den Luxus nicht erreichbar zu sein 😎

Ich auch !!!!
ich wollte nur darauf hinweisen, wie es möglich ist auch bei einem vorübergehend ausgeschalteten Handy ein Bewegungsprofil zu erstellen.
Ansonsten schalte ich mein Mobiltelefon auch nur ein, wenn ich selbst telefonieren will oder ereichbar sein will/muss !

wolli

Warum machst Du es nicht wie unsere "Freunde". Du leitest einfach Deine Anrufe auf eine Prepaidkarte um, die man nach Verwendung wegwirft. Oder noch besser auf eine ausländische Prepaidkarte. Was viele User nicht wissen, in hochwertigen Fahrzeugen ist immer eine SIM-Karte verbaut und die kann man immer orten. Also am Besten noch einen alten Käfer fahren. Da kann man auch von außen nicht in die Motorsteuerung eingreifen. Wer sich ein wenig für die technischen Möglichkeiten der Ortung und Identifizierung interessiert bekommt sowieso Angst. Auch das Abhören eines GSM-Gerätes ist nicht so einfach, wie beim Tatort dargestellt.

peso

Nochmal kurz zum Thema "Ausweis":

Sehe ich das richtig, dass ....

... zwar jeder Bundesbürger einen "Ausweis" (also BPA oder RP) besitzen muss

... es aber ihm überlassen bleibt, mit welchem der beiden er sich gegenüber öffentlichen Stellen/ Behörden ordnungsgemäß und ausreichend legitimiert ?

... woraus man ja folgern könnte, dass einer der beiden Ausweise entbehrlich wäre ? (also der alleinige Besitz eines RP ausreicht ?)

Ist das definitiv gesetzeskonform so ?

* Jeder Bundesbürger muss einen Ausweis besitzen. Ob ein BPA oder RP ergibt sich aus dem § 1 des Personalausweisgesetzes.

* Das ist korrekt.

* auch das ergibt sich wieder aus § 1

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 9. Dezember 2015 um 15:50:42 Uhr:


....
* Jeder Bundesbürger muss einen Ausweis besitzen. Ob ein BPA oder RP ergibt sich aus dem § 1 des Personalausweisgesetzes.....

Ja, eben nicht. Im PAuswG ist nur die Rede von BPA, nicht aber von RP.

Beides sind jedoch amtliche Ausweise.

Der Gesetzgeber unterscheidet zudem nach "Besitzpflicht" und "Mitführung".

In Wikipedia habe ich dazu nachfolgendes gefunden:

(Zitat):
"....
Das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis regelt in Deutschland die Ausweispflicht (§ 1) und den Inhalt (§ 5) von Personalausweisen, ihre Gültigkeitsdauer (§ 6), die Führung von Personalausweisregistern (§§ 23 bis 26) sowie die Nutzung der Ausweisdaten.
Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht.
Wer es unterlässt, seinen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ordnungswidrig; die Weigerung oder Falschangabe von Personalien gegenüber einer zuständigen Stelle ist dagegen nach § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit ...."
(Zitat Ende)

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz

Ergo:
1)
In Deutschland muss man einen Ausweis besitzen, egal ob BPA oder RP.
2)
Eine Mitführungspflicht für einen BPA besteht nicht.

Demzufolge genügt der Besitz eines RP, der die Ausweispflicht erfüllt.
Diesen muss man vorlegen können (aber nicht zwangsläufig mitführen).

Das sind grundsätzlich zwei völlig verschiedene Schuhe. Das PersAuswG regelt ganz klar,wer einen BPA besitzen muss. Auch die Ausnahmen sind darin geregelt. Ein RP muss beim Grenzübertritt mitgeführt und vorgelegt werden, sofern hier nicht Sonderregelungen zutreffen. Ob man im Ausland seinen Ausweis mitführen muss, ist mir nicht bekannt. Da gilt nationales Recht. Beim Grenzübertritt muss man sich auf jeden Fall ausweisen.

Grundsätzlich muss jeder Bundesbürger einen BPA besitzen. Ein RP reicht als nationales Dokument nur aus, wenn man von der BPA-Pflicht befreit ist.

Interessant wird das Mitführen von Dokumenten bei Kontrollstellen nach § 111 StPO oder entsprechenden PolGesetzen der Länder.

Wenn man also *berechtigt* kontrolliert wird, muss man seine Identität feststellen lassen und dazu ist ein amtliches Dokument vom Vorteil. Auch wenn ein Führerschein anerkannt wird, handelt es sich hier nicht um ein Identifikationsdokument. Der Führerschein kann sehr alt sein und es besteht keinerlei Änderungspflicht.

Wenn ich Polizist wäre und es käme mit einem Rechtskundigen zur Diskussion, wäre das ganz schnell beendet. Hier lassen StPO / OWiG und die PolGesetze genug Spielraum.

Und nur mal so, fange mal in den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz usw. mit einem Beamten eine Diskussion über dessen Rechte an und Dein Urlaub bekommt einen echten Knacks.

peso

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