Meine Erfahrung mit "geblitzt.de"
Hallo,
ich hatte mich nach einem Verkehrsproblem (Kein Fahrverbot aber Punkte) an Geblitzt.de gewand, da dort ja gesagt wird, man Prüfe das Verfahren auf Fehler, da ja meistens irgendwas nicht eingehalten wird und dadurch das Verfahren eingestellt werden kann, vorweg: das ist in meinem Fall nicht geschehen.
ich zitiere geblitzt de:
"Damit ein Bußgeldverfahren auch gerichtlich Bestand hat, muss der Verkehrsverstoß lückenlos dokumentiert sein. Ebenfalls müssen Messgeräte korrekt geeicht, aufgebaut und bedient worden sein. Ein Großteil der Verfahren weist Formfehler auf, die zu einer Einstellung führen können.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Gründe, die eine Verfahrenseinstellung zur Folge haben können."
Ich hatte erst keine RS angegeben, darauf hin wurde ich mehrfach per Mail aufgefordert diese anzugeben.
Dann hörte ich Wochen nichts und bekam dann eine Mail von einer Anwaltskanzlei dass sie jetzt den Fall Prüfen.
Dann kam der Bussgeldbescheid, da wurde dann umgehen Einspruch eingelegt. Nun vergingen Monate in denen ich immer mal wieder nachgefragt habe, es wurde dann nur geantwortet "Noch in Klärung" etwas Geduld...
Um so verwunderter war ich dann, als ich eine Vorladung vom Amtsgericht bekam. Darauf hin habe ich mich erneut an die Kanzlei gewand und das Schreiben vom AG beigefügt. Nach 2 tagen bekam ich ne Antwort, daß die Anwälte die Sachlage geprüft hätten es aber für mich nicht positiv auswirken würde und ich können ja den Einspruch zurückziehen.
Das habe ich dann auch getan, hat nochmal 18,50 € gekostet.
Angeblich bekomme ich die Gebühren zurückerstattet, habe da aber noch keine Antwort seit einer Woche erhalten.
Fazit:
Ich würde bei klaren Sachlagen die Finger von geblitzt.de lassen, da sich dahinter wie vermutet ganz normale Anwälte verbergen, die auf diese Weise versuchen Geschäft zu genieren und augenscheinlich nur auf RS-Versicherte aus sind.
Wenn es um Strittige Fragen, bzw. vermeiden von Fahrverbote etc. geht dann nehmt euch einen lokalen renommierten Anwalt, hört euch im Bekanntenkreis um, da hat sicher der eine oder andere schon Erfahrungen im Verkehrsrecht gesammelt.
Hoffe das hilft ggf. dem einen oder anderen weiter...
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich hatte mich nach einem Verkehrsproblem (Kein Fahrverbot aber Punkte) an Geblitzt.de gewand, da dort ja gesagt wird, man Prüfe das Verfahren auf Fehler, da ja meistens irgendwas nicht eingehalten wird und dadurch das Verfahren eingestellt werden kann, vorweg: das ist in meinem Fall nicht geschehen.
ich zitiere geblitzt de:
"Damit ein Bußgeldverfahren auch gerichtlich Bestand hat, muss der Verkehrsverstoß lückenlos dokumentiert sein. Ebenfalls müssen Messgeräte korrekt geeicht, aufgebaut und bedient worden sein. Ein Großteil der Verfahren weist Formfehler auf, die zu einer Einstellung führen können.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Gründe, die eine Verfahrenseinstellung zur Folge haben können."
Ich hatte erst keine RS angegeben, darauf hin wurde ich mehrfach per Mail aufgefordert diese anzugeben.
Dann hörte ich Wochen nichts und bekam dann eine Mail von einer Anwaltskanzlei dass sie jetzt den Fall Prüfen.
Dann kam der Bussgeldbescheid, da wurde dann umgehen Einspruch eingelegt. Nun vergingen Monate in denen ich immer mal wieder nachgefragt habe, es wurde dann nur geantwortet "Noch in Klärung" etwas Geduld...
Um so verwunderter war ich dann, als ich eine Vorladung vom Amtsgericht bekam. Darauf hin habe ich mich erneut an die Kanzlei gewand und das Schreiben vom AG beigefügt. Nach 2 tagen bekam ich ne Antwort, daß die Anwälte die Sachlage geprüft hätten es aber für mich nicht positiv auswirken würde und ich können ja den Einspruch zurückziehen.
Das habe ich dann auch getan, hat nochmal 18,50 € gekostet.
Angeblich bekomme ich die Gebühren zurückerstattet, habe da aber noch keine Antwort seit einer Woche erhalten.
Fazit:
Ich würde bei klaren Sachlagen die Finger von geblitzt.de lassen, da sich dahinter wie vermutet ganz normale Anwälte verbergen, die auf diese Weise versuchen Geschäft zu genieren und augenscheinlich nur auf RS-Versicherte aus sind.
Wenn es um Strittige Fragen, bzw. vermeiden von Fahrverbote etc. geht dann nehmt euch einen lokalen renommierten Anwalt, hört euch im Bekanntenkreis um, da hat sicher der eine oder andere schon Erfahrungen im Verkehrsrecht gesammelt.
Hoffe das hilft ggf. dem einen oder anderen weiter...
112 Antworten
In Ländern außer Deutschland würde ich grundsätzlich niemals ohne Blitzer-Warner fahren. Da mein Navi das POI-Zeugs nicht hat, führe ich eine externe Navi mit, die mich sogar akustisch warnt, wenn ich eine hoch illegale Geschwindigkeitsübertretung von nur 1 km/h begehe. Nicht immer hab ich Lust, den Tempomaten zu nutzen. Ich will ja nicht mitten in der Fahrt einschlafen 😁
Auf den Garmins habe ich vom hauseigenen POI Loader einfach die Datei im passenden Format aufgespielt und konnte sogar den Annäherungsalarm einstellen. Da es laut meiner Recherchen keine brauchbare kostenlose Datenbank mehr gibt, mußte ich aufs Handy umsteigen. Da sind die Angaben tatsächlich topaktuell. Hat mich einmalig 4,99€ für die Offlinefunktion gekostet, aber was soll`s.
Also ich habe mich auch mal an geblitz.de gewendet und bin letztendlich aber bei xxxxx-BMWRider gelandet - ist natürlich nicht die feine Art - aber in dem Fall war es wirklich eine Altenative wenn man einer Strafe entgehen möchte oder beruflich evtl sogar mus...
Trotzallem was man so in den Medien zu dem Thema hört, kann ich nur positives berichten, habe das Angebot schon zwei mal genutzt und lief immer einwandfrei!
Es wurde bereits geläutet. 😉
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Paul, wollte gerade fragen warum. Doch dann hab ich es auch gesehen.
Evtl. ein wenig OT, aber muß auf einer WEB-Site nicht auch ein Impressum sein?
Die Domain ist zwar .com , aber doch auf deutsch.
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 2. Mai 2018 um 18:41:22 Uhr:
Paul, wollte gerade fragen warum. Doch dann hab ich es auch gesehen.Evtl. ein wenig OT, aber muß auf einer WEB-Site nicht auch ein Impressum sein?
Die Domain ist zwar .com , aber doch auf deutsch.Gruß,
der_Nordmann
Ja, seit 1997 ist es in Deutschland für Dienstanbieter Pflicht, seit 2000 ist es EU-Pflicht und seit 2007 müssen auch "auch alle stetigen, nicht-gewerblichen Angebote" ein Impressum haben.
Ich habe die Hilfe von so einem Portal in Anspruch genommen.
Allerdings war das nicht der o.g.
Habe im Internet ein Kontaktformular ausgefüllt mit den wichtigsten Daten.
Ich habe innerhalb von 1 Stunde einen Rückruf von einem Anwalt bekommen, der sofort auf meinen Fehler gekommen ist.
Ich habe nehmlich vor 45 Jahren gelernt, das eine Gesch.Begr. durch eine Kreuzung mit einer anderen Strasse (es muß aber eine Strasse sein - mindestens 15 m befestigte Fahrbann) aufgehoben wird. Jetzt fahre ich in der BRD seit 1990 und immer noch in diesem Irrglauben. Ich habe sogar im Internet nachgefragt und habe hunderte Antworten bekommen. Ca 30% der Leute (vor Allem aus dem Osten) waren derselben Meinung wie ich.
Also der Anwalt hat mich aufgeklärt, dass es nicht so ist und ich werde in den saueren Apfel beißen müssen und bezahlen müssen. Zum Glück geht es hier um 1 Punkt.,
Bezahlen musste ich garnichts,
Zitat:
@Radmachp schrieb am 10. Juni 2018 um 22:29:30 Uhr:
Ich habe die Hilfe von so einem Portal in Anspruch genommen.
Allerdings war das nicht der o.g.
Habe im Internet ein Kontaktformular ausgefüllt mit den wichtigsten Daten.
Ich habe innerhalb von 1 Stunde einen Rückruf von einem Anwalt bekommen, der sofort auf meinen Fehler gekommen ist.
Ich habe nehmlich vor 45 Jahren gelernt, das eine Gesch.Begr. durch eine Kreuzung mit einer anderen Strasse (es muß aber eine Strasse sein - mindestens 15 m befestigte Fahrbann) aufgehoben wird. Jetzt fahre ich in der BRD seit 1990 und immer noch in diesem Irrglauben. Ich habe sogar im Internet nachgefragt und habe hunderte Antworten bekommen. Ca 30% der Leute (vor Allem aus dem Osten) waren derselben Meinung wie ich.
Also der Anwalt hat mich aufgeklärt, dass es nicht so ist und ich werde in den saueren Apfel beißen müssen und bezahlen müssen. Zum Glück geht es hier um 1 Punkt.,
Bezahlen musste ich garnichts,
Was ist eine Gesch. Begr.?
Zitat:
@Radmachp schrieb am 10. Juni 2018 um 22:29:30 Uhr:
Ich habe die Hilfe von so einem Portal in Anspruch genommen.
Allerdings war das nicht der o.g.
Habe im Internet ein Kontaktformular ausgefüllt mit den wichtigsten Daten.
Ich habe innerhalb von 1 Stunde einen Rückruf von einem Anwalt bekommen, der sofort auf meinen Fehler gekommen ist.
Ich habe nehmlich vor 45 Jahren gelernt, das eine Gesch.Begr. durch eine Kreuzung mit einer anderen Strasse (es muß aber eine Strasse sein - mindestens 15 m befestigte Fahrbann) aufgehoben wird. Jetzt fahre ich in der BRD seit 1990 und immer noch in diesem Irrglauben. Ich habe sogar im Internet nachgefragt und habe hunderte Antworten bekommen. Ca 30% der Leute (vor Allem aus dem Osten) waren derselben Meinung wie ich.
Also der Anwalt hat mich aufgeklärt, dass es nicht so ist und ich werde in den saueren Apfel beißen müssen und bezahlen müssen. Zum Glück geht es hier um 1 Punkt.,
Bezahlen musste ich garnichts,
zumindest im westen war das noch nie so. verklage den fahrlehrer.
peso
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. Juni 2018 um 22:36:08 Uhr:
Was ist eine Gesch. Begr.?
Geschwindigkeitsbegrenzung
Nach Kreuzungen / Einmündungen sollen Streckenverbote wiederholt werden, da mit Einbiegenden VT zu rechnen ist, die das Streckenverbot nicht sehen / kennen können. Wurde es nicht wiederholt ergibt sich naheliegenderweise der Widerspruch, dass Einbiegende sich mangels Bekanntgabe des TL nicht dran halten müssen, Geradeausfahrende hingegen schon; also verschiedene zHG auf der selben Strecke für gleiche Fahrzeugarten. Wer bei sowas "erwischt" wird und einfach bezahlen will, kann das gerne machen. Sich dagegen zur Wehr zu setzen ist aber erfolgversprechend. Diese Widersprüchlichkeit darf nämlich nicht zu Lasten des VT gehen.
Mit einer RS-Versicherung erhält man bei diesen vermeintlich kostenlosen Werbeauftritten sicherlich eine andere Empfehlung als ohne.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. Juni 2018 um 00:04:14 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. Juni 2018 um 22:36:08 Uhr:
Was ist eine Gesch. Begr.?
Geschwindigkeitsbegrenzung
Ah, hat macht Sinn.
Danke.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2018 um 00:47:35 Uhr:
Nach Kreuzungen / Einmündungen sollen Streckenverbote wiederholt werden, da mit Einbiegenden VT zu rechnen ist, die das Streckenverbot nicht sehen / kennen können.
...
Wer bei sowas "erwischt" wird und einfach bezahlen will, kann das gerne machen. Sich dagegen zur Wehr zu setzen ist aber erfolgversprechend.
Richtig, dann mußt du aber auch sagen daß du dort erst eingebogen bist und das Verbot nicht kanntest (mit Ortskenntnis ist das manchmal schwierig).
Gruß Metalhead
Logisch. Andererseits soll man sich ja ständig darauf einrichten, dass temporäre Änderungen ständig neu aufgestellt werden können. Ist irgendwie auch ein Widerspruch. Ortskenntnisverfechter sind daher Hellseher.